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Versicherung für kieferorthopädische Praxen

Ihre Behandlungen dauern Jahre, nicht Termine. Das verändert alles: die Haftung, den Ausfall, die Finanzierung und die Frage, was passiert, wenn Sie mitten in laufenden Behandlungen ausfallen.

Zwei bis drei Jahre Behandlung, zwei bis drei Jahre Haftung

Anders als bei einer Füllung oder einer Krone begleiten Sie einen Patienten über Jahre. Damit hängt an jedem Behandlungsplan eine lange Kette von Entscheidungen, und jede kann später hinterfragt werden.

Die typischen Vorwürfe in Ihrem Fach sind entsprechend:

  • Wurzelresorptionen, die auf zu hohe Kräfte zurückgeführt werden
  • Beschwerden am Kiefergelenk nach der Behandlung
  • Schäden am Zahnschmelz nach dem Entfernen der Brackets
  • Ein Ergebnis, das nicht dem entspricht, was der Patient erwartet hat
  • Rezidive, also die Rückkehr der Fehlstellung nach Behandlungsende
  • Eine Indikationsstellung, die im Nachhinein als nicht notwendig gilt

Bei Minderjährigen kommt hinzu, dass Ansprüche noch lange nach Behandlungsende geltend gemacht werden können. Die Verjährung läuft anders als bei Erwachsenen, und zwar deutlich länger.

Was daraus folgt

Ihre Dokumentation ist Ihre wichtigste Absicherung. Aufklärung über Alternativen und Risiken, Modelle und Aufnahmen zu Behandlungsbeginn, die Begründung des Behandlungsplans, jede Anpassung, jeder verpasste Termin, jeder Hinweis auf mangelnde Mitarbeit.

Gerade der letzte Punkt: Wenn ein Patient seine Aligner nicht trägt oder die Mundhygiene vernachlässigt, muss das dokumentiert sein. Sonst steht am Ende Ihre Behandlung in Frage, nicht seine Mitarbeit.

Der Vertrag, der bei Ihnen am wichtigsten ist Die Praxisausfallversicherung. Wenn Sie drei Monate ausfallen, stehen nicht nur Ihre Einnahmen still. Sie haben hunderte laufende Behandlungen, die weitergeführt werden müssen. Bögen müssen gewechselt, Termine wahrgenommen, Verläufe kontrolliert werden. Sie brauchen also gleichzeitig Geld für die laufenden Kosten und eine Vertretung. Beides zusammen macht einen längeren Ausfall in Ihrem Fach teurer als in fast jedem anderen.
Achten Sie auf die Karenzzeit Viele Tarife zahlen erst nach einigen Tagen. Für Ihre Praxis ist zusätzlich wichtig, ob auch eine Vertretung mitfinanziert wird und ob eine Schließung wegen Sachschadens oder behördlicher Anordnung erfasst ist.
Weitere Themen

Was in einer KFO-Praxis dazugehört

Digitale Technik Intraoralscanner, dreidimensionales Röntgen, Fräse, Drucker. Hohe Werte, lange Lieferzeiten und ein Ausfall, der die Behandlung stoppt.
Elektronikversicherung Geräte fallen aus, ohne dass Feuer oder Wasser im Spiel war. Die Sachversicherung greift dann nicht, dafür braucht es eine eigene Deckung.
Aligner und Fernkontrolle Wenn Sie mit Schienensystemen und digitaler Verlaufskontrolle arbeiten, ist das eine eigene Behandlungsform. Sie gehört in die Betriebsbeschreibung.
Eigenlabor Wer selbst fertigt, wird zum Hersteller im Sinne des Rechts. Das ist eine andere Haftung als die reine Behandlung.
Ratenzahlungen Viele Behandlungen laufen über Zahlungspläne. Bricht ein Patient ab oder zahlt nicht mehr, bleibt die erbrachte Leistung offen.
Abrechnung Rückforderungen wegen fehlerhafter Abrechnung sind reine Vermögensschäden. Die Berufshaftpflicht deckt sie nicht.
Patientendaten Sie führen digitale Akten mit Aufnahmen und Modellen über Jahre. Ein Verschlüsselungsangriff legt die Praxis lahm und löst Meldepflichten aus.
Angestellte Behandler Assistenten, Vertretungen, angestellte Kollegen. Sie haften für deren Behandlungen und müssen sie ausdrücklich mitversichern.
Praxisabgabe Bei langen Behandlungszeiten und langer Verjährung bei Minderjährigen ist die Nachhaftung besonders wichtig.
Oft übersehen

Die Zeit nach der Praxis

In Ihrem Fach ist die Nachhaftung wichtiger als in fast jedem anderen. Zwei Gründe kommen zusammen.

Erstens behandeln Sie überwiegend Kinder und Jugendliche. Bei Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist später zu laufen als bei Erwachsenen. Ein Vorwurf kann also viele Jahre nach Behandlungsende kommen.

Zweitens zeigen sich manche Folgen erst spät. Ein Rezidiv, eine Resorption, ein Kiefergelenksproblem: Solche Themen tauchen oft Jahre nach der letzten Sitzung auf.

Wenn Ihre Police zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist, stehen Sie persönlich da. Eine Nachhaftungsvereinbarung muss vor der Abgabe getroffen werden.

Bei der Praxisabgabe zu klären
  • Nachhaftung für abgeschlossene Behandlungen
  • Übergabe laufender Behandlungen und wer dafür einsteht
  • Aufbewahrung der Unterlagen, gerade der Modelle und Aufnahmen
  • Absicherung während der Übergangsphase, wenn beide behandeln
  • Offene Ratenzahlungen von Patienten
  • Ihre eigene Kranken- und Altersversorgung im Ruhestand
Die laufenden Behandlungen sind dabei der Punkt, der in kaum einem Übergabevertrag sauber geregelt ist.
Häufige Fragen

Was KFO-Praxen uns fragen

Was leistet eine Praxisausfallversicherung bei uns?

Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen: Gehälter, Miete, Leasingraten für Ihre Technik.

Für Ihr Fach ist zusätzlich wichtig, ob die Kosten einer Vertretung mitfinanziert werden. Ihre laufenden Behandlungen können nicht pausieren, und eine kieferorthopädische Vertretung zu finden, ist weder einfach noch günstig.

Wie hoch sollte die Berufshaftpflicht sein?

Höher, als es die Praxisgröße vermuten lässt. Bei einem Vorwurf, der zu dauerhaften Beeinträchtigungen führt, entstehen Kosten über Jahrzehnte, besonders wenn ein junger Mensch betroffen ist.

Für viele Heilberufe gibt es berufsrechtliche Mindestsummen. Diese sind eine Untergrenze, keine Empfehlung. Was für Sie gilt, gleichen wir mit Ihrer Kammer und Ihrer Police ab.

Wir arbeiten mit Alignern. Ändert das etwas?

Ja. Schienensysteme sind eine eigene Behandlungsform und sollten in der Betriebsbeschreibung stehen, besonders wenn Sie mit digitaler Verlaufskontrolle arbeiten.

Haftungsseitig verschiebt sich etwas: Der Behandlungserfolg hängt stärker von der Mitarbeit des Patienten ab. Umso wichtiger ist die Dokumentation der Tragezeiten und Ihrer Hinweise darauf. Ohne diese Nachweise steht am Ende Ihre Planung in Frage.

Was passiert bei einem Ausfall unseres Scanners oder DVT?

Praktisch steht ein Teil Ihrer Behandlungen. Wenn ein Gerät ohne Feuer oder Wasser einfach kaputtgeht, greift die Sachversicherung nicht. Dafür braucht es eine Elektronikversicherung.

Wichtig ist zusätzlich die Frage nach dem Ertragsausfall: Wie lange dauert die Reparatur oder Ersatzbeschaffung, und was kostet Sie diese Zeit? Bei Spezialgeräten sind das häufig Wochen.

Was ist mit offenen Ratenzahlungen unserer Patienten?

Das ist ein Thema, das in Ihrem Fach häufiger vorkommt als in anderen. Eine Behandlung über drei Jahre bedeutet Zahlungspläne, und nicht jeder hält sie durch.

Versicherungsseitig lässt sich das nur begrenzt lösen. Was hilft, sind klare Vereinbarungen und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einer Abrechnungsgesellschaft, die das Ausfallrisiko übernimmt. Darüber sprechen wir gern, auch wenn es keine Versicherungsfrage ist.

Wann sollten wir über die Praxisabgabe sprechen?

Früher als andere Praxen. In Ihrem Fach kommt zur normalen Nachhaftung hinzu, dass Sie überwiegend Minderjährige behandeln und bei diesen die Verjährung später beginnt.

Ein Vorwurf kann viele Jahre nach der letzten Sitzung kommen. Ohne Nachhaftungsvereinbarung stehen Sie dann ohne Praxis und ohne Police da. Das lässt sich nur vorher regeln.

Wer führt Ihre Behandlungen weiter, wenn Sie ausfallen?

Wir rechnen das mit Ihnen durch und prüfen, was Ihre Verträge leisten. Kostenlos und unverbindlich.