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Versicherung für Gastronomie

In der Küche brennt es häufiger als überall sonst, und ein verdorbenes Gericht trifft nie nur einen Gast. Dazu kommen Margen, die keinen Ausfall vertragen. Das macht Ihre Absicherung zu einer Rechnung mit spitzem Bleistift.

Der Fettbrand und das, was danach kommt

Fettbrände sind die häufigste Brandursache in Ihrer Branche. Sie entstehen schnell, breiten sich über die Abluft aus und lassen sich mit Wasser nicht löschen.

Was den Schaden groß macht, ist selten das Feuer selbst. Es ist das, was folgt:

  • Fettablagerungen in den Abluftkanälen tragen das Feuer bis unters Dach, oft durch mehrere Geschosse
  • Der Rauch zieht in den Gastraum, in Polster, in Vorhänge, in die Lüftung. Vieles davon ist danach nicht mehr zu retten
  • Der Geruch bleibt und lässt sich nur mit erheblichem Aufwand beseitigen
  • Die Küche steht, und damit der ganze Betrieb

Deshalb schauen Versicherer bei Ihnen zuerst auf zwei Dinge: die Reinigung der Abluftanlage und die Löschtechnik über den Geräten. Wer beides nachweisen kann, verhandelt spürbar besser.

Das Essen, das mehrere trifft

Ein Produktfehler in der Industrie betrifft ein Stück. Ein Fehler in Ihrer Küche betrifft alle, die an dem Abend dasselbe gegessen haben.

Wenn zwanzig Gäste einer Hochzeitsgesellschaft erkranken, geht es nicht nur um Behandlungskosten. Es geht um Verdienstausfall, um Schmerzensgeld, um die Untersuchung des Gesundheitsamts und um das, was danach über Sie geschrieben wird.

Dazu kommen Allergene. Wer eine Kennzeichnung falsch macht oder eine Nachfrage falsch beantwortet, kann bei einem Gast mit schwerer Allergie einen lebensbedrohlichen Zustand auslösen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern einer der Fälle, die tatsächlich vorkommen.

Was Sie eigentlich absichern Dass Sie nach einem Schaden wieder aufmachen können. In der Gastronomie sind die Margen dünn und die Rücklagen klein. Ein Betrieb, der drei Monate zu ist, verliert nicht nur den Umsatz dieser Monate. Er verliert Stammgäste, Personal und oft die Grundlage, überhaupt weiterzumachen. Deshalb ist die Betriebsunterbrechung hier wichtiger als die Sachversicherung. Und deshalb ist sie der Baustein, an dem am häufigsten gespart wird.
Was Versicherer sehen wollen
  • Regelmäßige Reinigung der Abluftanlage, dokumentiert
  • Löschanlage über Fritteuse und Grill, geprüft
  • Wartung der Gasgeräte mit Nachweis
  • Elektroprüfung der Küchengeräte
  • Hygienekonzept und Temperaturdokumentation
  • Ordnung im Lager und in den Kühlräumen
Die Risiken

Was in einem Gastronomiebetrieb zusammenkommt

Küchenbrand Fritteuse, Grill, Abluft. Die häufigste Ursache und gleichzeitig der Bereich mit den meisten Auflagen in der Police.
Lebensmittelbedingte Erkrankungen Trifft meist mehrere Gäste gleichzeitig. Dazu kommt die Untersuchung durch das Gesundheitsamt und der Schaden am Ruf.
Allergene Eine falsche Auskunft am Tisch kann bei einem Gast mit schwerer Allergie lebensgefährlich sein. Schulung und Dokumentation zählen hier.
Verkehrssicherung Nasse Böden, Stufen, Außenbereich, Winterdienst. Stürze von Gästen sind der häufigste Personenschaden.
Kühlgut Ein Ausfall der Kühlung über Nacht verdirbt den kompletten Warenbestand. Ein Schaden, der ohne Feuer und ohne Wasser entsteht.
Betriebsunterbrechung Der wichtigste Baustein. Wichtig ist eine Haftzeit, die den Wiederaufbau der Küche und den Wiederaufbau des Gästestamms abdeckt.
Alkoholausschank Bei Zwischenfällen nach dem Ausschank stellt sich die Frage nach Ihrer Verantwortung. Auch bei Jugendschutz gibt es ein eigenes Risiko.
Lieferdienst Wer ausliefert, hat Fahrzeuge, Fahrer und Haftung unterwegs. Eine eigene Tätigkeit, die gemeldet sein muss.
Veranstaltungen und Catering Außer Haus gelten andere Bedingungen: fremde Räume, fremde Technik, Speisen über längere Zeit unterwegs.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Befunde wiederholen sich bei Gastronomiebetrieben.

  • Die Betriebsunterbrechung fehlt ganz oder hat eine Haftzeit von wenigen Monaten
  • Die Inventarsumme stammt von vor dem letzten Umbau
  • Kühlgut ist nicht gesondert versichert
  • Catering und Außer-Haus-Geschäft stehen nicht in der Betriebsbeschreibung
  • Ein Lieferdienst wurde aufgebaut, ohne dass es jemand gemeldet hat
  • Der Außenbereich mit Terrasse und Möbeln ist nicht erfasst
  • Auflagen zur Abluftreinigung stehen in der Police, werden aber nicht dokumentiert
  • Es fehlt eine Deckung für Erkrankungen mehrerer Gäste
  • Elementarschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Keller schon einmal vollgelaufen ist
  • Die Absicherung des Inhabers fehlt, obwohl der Betrieb an ihm hängt
Häufige Fragen

Was Gastronomen uns fragen

Wie lang sollte unsere Haftzeit sein?

Länger als die reine Bauzeit. Nach einem Küchenbrand müssen Sie räumen, sanieren, neue Technik beschaffen und einbauen lassen. Küchentechnik hat Lieferzeiten.

Und dann kommt der Teil, den viele vergessen: Wenn Sie nach acht Monaten wieder aufmachen, sind Ihre Gäste woanders. Der Umsatz kommt nicht am ersten Tag zurück. Diese Anlaufphase gehört mit in die Haftzeit.

Was passiert, wenn mehrere Gäste erkranken?

Dann haben Sie mehrere Personenschäden gleichzeitig, dazu die Untersuchung durch das Gesundheitsamt und möglicherweise eine vorübergehende Schließung.

Ihre Betriebshaftpflicht prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Wichtig ist eine ausreichende Deckungssumme, weil sich mehrere Ansprüche summieren. Und wichtig ist Ihre Dokumentation: Temperaturen, Chargen, Lieferanten. Wer das lückenlos hat, steht deutlich besser da.

Ist unser Kühlgut versichert?

Nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Fällt die Kühlung aus, etwa durch einen technischen Defekt oder einen Stromausfall, greift die normale Sachversicherung meist nicht, weil kein Feuer- oder Wasserschaden vorliegt.

Dafür gibt es eine eigene Deckung. Bei einem gut gefüllten Kühlhaus geht es schnell um mehrere tausend Euro, und der Schaden entsteht über Nacht, ohne dass jemand etwas merkt.

Wir liefern jetzt auch aus. Was ist zu beachten?

Der Lieferdienst ist eine eigene Tätigkeit und gehört in die Betriebsbeschreibung. Damit kommen Fahrzeuge, Fahrer und die Haftung unterwegs dazu.

Prüfen sollten Sie außerdem, wie die Fahrer eingesetzt sind. Bei eigenen Mitarbeitern gilt anderes als bei selbstständigen Fahrern oder bei einer Plattform. Und wenn eigene Fahrzeuge im Einsatz sind, ist die gewerbliche Nutzung zu melden.

Was gilt bei Catering außer Haus?

Andere Bedingungen als im eigenen Betrieb. Sie arbeiten in fremden Räumen, mit fremder oder mitgebrachter Technik, und Ihre Speisen sind länger unterwegs.

Das erhöht sowohl das Haftungs- als auch das Hygienerisiko. Beides muss in der Betriebsbeschreibung stehen. Wenn Sie regelmäßig größere Veranstaltungen machen, sollten wir auch über die Deckungssumme sprechen: Bei zweihundert Gästen sieht die Rechnung anders aus als bei vierzig.

Wir haben nur einen kleinen Betrieb. Lohnt sich das?

Gerade dann. Ein kleiner Betrieb hat weniger Rücklagen und weniger Spielraum, einen Ausfall zu überbrücken.

Was sich anpassen lässt, ist die Struktur: höhere Selbstbehalte für kleine Schäden, dafür ausreichende Summen für die großen. Wer jeden Bagatellschaden melden will, zahlt dafür an anderer Stelle. Wir rechnen das mit Ihnen durch.

Wie lange könnten Sie geschlossen bleiben?

Wir rechnen Ihre Betriebsunterbrechung durch, einschließlich der Zeit, bis die Gäste zurück sind. Kostenlos und unverbindlich.