Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
Ihre Police deckt nur die Tätigkeiten ab, die in Ihrem Versicherungsschein stehen. Alles, was Sie darüber hinaus übernehmen, ist nicht versichert. Und Planungsbüros übernehmen mit den Jahren fast immer mehr.
Der Satz, der über Ihre Deckung entscheidet
In den üblichen Bedingungen für die Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieuren steht sinngemäß: Versichert sind die Tätigkeiten, die dem im Versicherungsschein beschriebenen Berufsbild entsprechen. Wer Verpflichtungen übernimmt, die darüber hinausgehen, hat dafür keinen Deckungsschutz.
Das klingt selbstverständlich und ist in der Praxis die häufigste Lücke. Denn Büros wachsen in Tätigkeiten hinein, ohne dass jemand die Police anfasst:
- Aus Planung wird Generalplanung
- Aus Bauleitung wird Projektsteuerung
- Es kommt Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination dazu
- Energieberatung, Gutachten, Sachverständigentätigkeit
- Bauen im Bestand, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung
- Projektentwicklung oder Bauträgertätigkeit
Jeder dieser Schritte ist unternehmerisch sinnvoll. Und jeder gehört gemeldet, bevor der erste Auftrag angenommen wird.
Ihr Kernrisiko ist der Vermögensschaden
Anders als bei Handwerkern geht bei Ihnen selten etwas kaputt. Ihre Schäden entstehen dadurch, dass etwas teurer, später oder anders wird als geplant:
- Kostenüberschreitung. Der Bauherr hat kalkuliert, was Sie ihm genannt haben. Wird es erheblich teurer, steht die Frage nach Ihrer Kostenermittlung im Raum
- Bauzeitüberschreitung. Ein verzögerter Bau kostet Miete, Zwischenfinanzierung, entgangene Erlöse
- Planungsfehler, die erst beim Bauen auffallen und Umplanungen erzwingen
- Genehmigungsfragen, etwa wenn eine Planung so nicht genehmigungsfähig ist
- Fehler in der Bauüberwachung, wenn Mängel nicht rechtzeitig erkannt werden
Diese Summen erreichen schon bei mittleren Projekten Größenordnungen, die für ein Büro existenzbedrohend sind.
Die Punkte, die Ihre Police wertvoll machen
Die typischen Lücken
Diese Befunde wiederholen sich bei Planungsbüros.
- Das Berufsbild im Schein entspricht nicht mehr dem, was das Büro tatsächlich macht
- Projektsteuerung oder Generalplanung wurden übernommen, ohne es zu melden
- Die Deckungssumme entspricht der Kammermindestsumme, obwohl die Projekte deutlich größer sind
- Die Maximierung reicht nicht, wenn in einem Jahr mehrere Ansprüche kommen
- Bei einem Großprojekt fehlt eine objektbezogene Deckung
- Die Nachhaftung ist nicht geregelt, obwohl ein Partner ausscheidet
- Subplaner sind nicht erfasst und ihre Nachweise wurden nie eingeholt
- Es gibt keine Betriebshaftpflicht neben der Berufshaftpflicht
- Cyber fehlt, obwohl alle Pläne digital vorliegen
- Die eigene Absicherung des Inhabers ist über Jahre nicht angepasst worden
Was Planungsbüros uns fragen
Reicht die von der Kammer geforderte Mindestsumme?
Für die Eintragung ja. Für Ihr tatsächliches Risiko meist nicht.
Die Mindestsummen sind eine Zulassungsvoraussetzung, keine Bedarfsrechnung. Wer Projekte im mehrstelligen Millionenbereich plant, hat ein anderes Risiko als jemand, der Einfamilienhäuser baut. Und viele Auftraggeber verlangen ohnehin höhere Nachweise, bevor sie beauftragen.
Wir machen jetzt auch Projektsteuerung. Was ist zu tun?
Melden, bevor Sie den ersten Auftrag annehmen. Projektsteuerung ist eine eigene Tätigkeit mit eigenem Berufsbild und eigener Haftung.
Der entscheidende Punkt: Ihre Bedingungen decken nur die Tätigkeiten ab, die im Versicherungsschein stehen. Was darüber hinausgeht, ist nicht versichert, auch wenn Sie fachlich dazu in der Lage sind. Dasselbe gilt für Generalplanung, Sicherheitskoordination, Gutachten und Energieberatung.
Sind Kostenüberschreitungen versichert?
Grundsätzlich ja, das ist ein klassischer Fall des reinen Vermögensschadens. Entscheidend ist, ob Ihnen ein Fehler bei der Kostenermittlung oder der Kostenkontrolle vorzuwerfen ist.
Nicht versichert ist das, was der Bauherr selbst veranlasst hat. Deshalb ist die Dokumentation von Sonderwünschen und Nachträgen so wichtig. Wer schriftlich festhält, wer welche Änderung mit welcher Kostenfolge beauftragt hat, steht im Streitfall deutlich besser da.
Was passiert, wenn ein Partner ausscheidet?
Die Haftung für seine Projekte bleibt bestehen, und zwar über Jahre. Bei Bauwerken zeigen sich Mängel oft erst spät.
Bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gibt es dazu gesetzliche Anforderungen an die Nachhaftung. Das sollte geregelt sein, bevor jemand geht, nicht danach. Sprechen Sie uns an, sobald ein Ausscheiden absehbar ist.
Wir haben ein Großprojekt. Reicht unsere Police?
Häufig nicht. Wenn ein einzelnes Vorhaben die Größenordnung Ihrer üblichen Projekte deutlich übersteigt, kann die Jahresdeckung dafür zu klein sein.
Dafür gibt es objektbezogene Deckungen: eine eigene Versicherung nur für dieses Projekt, mit passender Summe und passender Laufzeit. Das sollte vor der Auftragsannahme geklärt sein, weil der Bauherr den Nachweis meist ohnehin verlangt.
Haften wir für unsere Fachplaner?
Als Generalplaner gegenüber dem Bauherrn in der Regel ja. Ob Ihr Versicherer dann leistet und beim Fachplaner Regress nimmt, hängt von Ihren Bedingungen ab.
Praktisch heißt das: Lassen Sie sich vor der Beauftragung den Versicherungsnachweis jedes Fachplaners geben und prüfen Sie die Summe. Ein Tragwerksplaner ohne ausreichende Deckung ist Ihr Risiko, nicht seines.
Steht in Ihrem Schein, was Sie tatsächlich machen?
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