Versicherung für Projektierer und Anlagenbauer
Sie planen, liefern und bauen auf. Damit haften Sie für drei Dinge gleichzeitig: für die Planung, für die Sache und für das, was die Anlage später leisten soll. Die meisten Policen decken nur eines davon ab.
Drei Haftungen in einem Auftrag
Wenn ein Architekt plant und ein Bauunternehmen baut, ist die Verantwortung verteilt. Bei Ihnen liegt sie in einer Hand, und das verändert die Lage.
Die Planungshaftung
Ist die Auslegung falsch, funktioniert die Anlage nicht wie vorgesehen. Das ist ein reiner Vermögensschaden: Nichts ist kaputt, aber der Kunde bekommt nicht, was er wollte. Eine normale Betriebshaftpflicht deckt das nicht.
Die Ausführungshaftung
Bei Montage und Inbetriebnahme können Sie Sachen beschädigen: die Halle des Kunden, angrenzende Anlagen, das Fundament. Das sind Tätigkeitsschäden, die ausdrücklich eingeschlossen sein müssen.
Die Leistungshaftung
Der kritischste Punkt. Wenn Sie im Vertrag Werte zusagen, also Wirkungsgrad, Durchsatz, Verfügbarkeit oder Ertrag, dann schulden Sie diese Werte. Werden sie nicht erreicht, entsteht ein Schaden, obwohl die Anlage technisch einwandfrei läuft.
Genau das ist in Standardpolicen fast nie gedeckt. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist in den meisten Bedingungen ausgeschlossen.
Und Vertragsstrafen für verpasste Termine ebenso.
Was ein Projektierer braucht
Die typischen Lücken
Diese Befunde wiederholen sich bei Projektierern und Anlagenbauern.
- Es gibt eine Betriebshaftpflicht, aber keine Deckung für reine Vermögensschäden aus Planungsfehlern
- Vertraglich zugesagte Leistungswerte sind nicht gedeckt und niemandem ist es bewusst
- Vertragsstrafen für Terminverzug wurden vereinbart, ohne die Versicherungsfrage zu klären
- Keine Montageversicherung, obwohl über Wochen aufgebaut wird
- Aus- und Einbaukosten fehlen in der Produkthaftpflicht
- Die Deckungssumme orientiert sich am eigenen Umsatz, nicht am möglichen Schaden beim Kunden
- Auslandsmontagen sind nicht erfasst
- Subunternehmer sind nicht sauber geregelt
- Fernwartungszugänge zu Kundenanlagen sind nirgends abgebildet
- Bürgschaften laufen über die Bank und binden Liquidität
Was Anlagenbauer uns fragen
Wir sagen Leistungswerte zu. Ist das versichert?
In der Regel nicht. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist in den meisten Bedingungen ausgeschlossen. Das betrifft zugesagte Wirkungsgrade, Durchsatzmengen, Verfügbarkeiten und Erträge.
Das heißt nicht, dass Sie solche Zusagen nicht machen dürfen. Es heißt, dass Sie wissen sollten, dass Sie sie selbst tragen. Bei größeren Projekten lässt sich manches über besondere Konzepte darstellen, das ist aber Einzelfallarbeit und muss vor Vertragsschluss geklärt sein.
Was ist eine Montageversicherung?
Sie deckt die Anlage während Aufbau und Inbetriebnahme, also in der Phase, in der sie weder fertig noch abgenommen ist.
Das ist wichtig, weil in dieser Zeit weder Ihre Haftpflicht greift, wenn Sie Ihr eigenes Werk beschädigen, noch die Sachversicherung des Kunden, weil die Anlage ihm noch nicht gehört. Versichert sind unter anderem Sturm, Diebstahl, Bedienfehler und Ungeschicklichkeit. Bei wechselnden Baustellen gibt es sie als Jahresvertrag.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Nicht am eigenen Umsatz orientieren, sondern am Schaden, der beim Kunden entstehen kann. Wenn Ihre Anlage in eine Produktionslinie eingebunden ist und diese stillsteht, geht es nicht um Ihr Auftragsvolumen.
Die Frage lautet: Was kostet ein mehrtägiger Ausfall bei Ihrem größten Kunden? Daran sollte sich die Summe messen.
Was gilt bei Montage im Ausland?
Zwei Dinge sind zu klären. Erstens die Deckung: Gilt Ihre Haftpflicht dort, und sind auch Ansprüche nach dortigem Recht erfasst?
Zweitens Ihre Monteure. Bei Einsätzen im EU-Ausland braucht es die entsprechenden Bescheinigungen, und zwar auch bei kurzen Terminen. Dazu kommt die Frage nach Kranken- und Unfallversicherung vor Ort. Mehr dazu auf unserer Seite Krankenversicherung im Ausland.
Wir warten Anlagen per Fernzugriff. Was bedeutet das?
Dass Sie Zugang zu den Netzen Ihrer Kunden haben. Damit werden Sie zu einem attraktiven Ziel für Angreifer, und im Schadenfall stellt sich die Frage, ob der Weg über Ihre Systeme lief.
Sie brauchen dafür eine eigene Cyberdeckung und zusätzlich eine Absicherung für Schäden, die über Ihre Systeme bei Kunden entstehen. Das ist der Fall, in dem mehrere gleichzeitig Ansprüche stellen.
Können wir Bürgschaften über eine Versicherung darstellen?
Ja. Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften lassen sich über eine Kautionsversicherung abbilden statt über die Hausbank.
Für Ihr Geschäft ist das oft der entscheidende Punkt: Bei Projekten mit Anzahlungen und langen Gewährleistungsfristen binden Bankbürgschaften erhebliche Teile Ihrer Kreditlinie. Über Kautionslinien bleibt die Linie frei für Material und Vorfinanzierung.
Was haben Sie im letzten Vertrag zugesagt?
Wir sehen uns Ihre Verträge an und sagen Ihnen, was außerhalb Ihrer Deckung liegt. Kostenlos und unverbindlich.