Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Versicherung für Tiefbau und Erdarbeiten

Sie arbeiten dort, wo niemand sehen kann, was liegt. Ein Baggerzahn trifft ein Glasfaserkabel, und der Schaden hat mit den Reparaturkosten wenig zu tun.

Der Leitungsschaden und was dahinter steckt

Ein durchtrenntes Kabel kostet in der Reparatur vielleicht ein paar tausend Euro. Der eigentliche Schaden liegt woanders:

  • Ein Gewerbegebiet ohne Strom. Betriebe stehen still und melden ihren Ausfall bei Ihnen an
  • Ein durchtrenntes Glasfaserkabel. Tausende Anschlüsse ohne Verbindung, dazu möglicherweise Rechenzentren oder Behörden
  • Eine beschädigte Gasleitung. Evakuierung, Sperrung, im Extremfall Personenschäden
  • Ein Wasserrohrbruch. Unterspülung, Setzungen, Schäden an angrenzenden Gebäuden

In allen diesen Fällen sind die Folgekosten ein Vielfaches der Reparatur. Und zwar sofort, ohne dass etwas eskalieren muss.

Die Auskunft entscheidet alles

Ob Sie haften und in welchem Umfang, hängt fast immer an einer Frage: Haben Sie vor Beginn Leitungsauskünfte eingeholt und die Angaben beachtet?

Wer bei allen Versorgern angefragt hat, die Pläne vorliegen hatte und trotzdem auf eine falsch eingemessene Leitung trifft, steht deutlich besser da als jemand, der einfach angefangen hat.

Deshalb ist das kein Bürokratiethema, sondern Ihre wichtigste Absicherung:

  • Bei allen Versorgern anfragen, nicht nur beim naheliegendsten
  • Auskünfte aufbewahren, auch wenn nichts passiert ist
  • Bei Unklarheiten von Hand suchen, statt mit dem Bagger zu prüfen
  • Abweichungen zwischen Plan und Realität dokumentieren und melden
  • Die Einweisung der Maschinisten festhalten

Diese Unterlagen sind im Streitfall mehr wert als jede Diskussion darüber, wie es hätte sein sollen.

Das teuerste Wort in Ihrer Branche Vermögensschaden. Wenn Sie ein Datenkabel durchtrennen, ist der Sachschaden das Kabel. Der Rest ist entgangener Umsatz bei Dritten, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Ob und in welcher Höhe der gedeckt ist, steht in Ihren Bedingungen. Bei vielen Policen ist er begrenzt oder gar nicht enthalten. Das ist der Punkt, den wir bei Tiefbauern zuerst prüfen.
Und das Nachbargebäude Rammen, Verbau, Grundwasserabsenkung: All das verändert den Baugrund und wirkt auf angrenzende Gebäude. Risse und Setzungen sind ein Klassiker, und der Streit darüber, was vorher schon da war, ebenso. Eine Beweissicherung vor Baubeginn kostet wenig und entscheidet später über sechsstellige Beträge.
Die Risiken

Was im Tiefbau sonst noch zählt

Baumaschinen Bagger, Walzen, Verdichter, Rammgeräte. Hohe Werte, oft über Nacht auf der Baustelle, häufig Ziel von Diebstahl.
Gemietete Geräte Bei Beschädigung haftet in der Regel der Mieter. Ohne eigene Deckung zahlen Sie das aus der Kasse.
Kraftstoffdiebstahl Ein reales und häufiges Thema. Dazu kommt der Umweltschaden, wenn beim Abzapfen Diesel ins Erdreich läuft.
Umwelt Hydrauliköl, Diesel, kontaminierter Aushub, Eingriffe ins Grundwasser. Die Betriebshaftpflicht allein reicht dafür nicht.
Verkehrssicherung Offene Gruben, Absperrungen, Umleitungen. Wenn jemand stürzt oder ein Fahrzeug in die Baustelle fährt, ist die Frage, ob gesichert war.
Kampfmittel In vielen Regionen ein reales Thema. Was passiert, wenn die Baustelle deshalb wochenlang stillsteht?
Bauleistung Ein Starkregen spült die offene Baugrube aus. Schäden am eigenen Gewerk sind über die Haftpflicht nicht gedeckt.
Winterbau Frost, Nässe, Stillstand. In Ihrer Branche ist die Auslastung stark witterungsabhängig, was die Kalkulation erschwert.
Bürgschaften Bei öffentlichen Auftraggebern Standard. Über Kautionslinien statt über die Bank bleibt die Kreditlinie frei.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Tiefbauunternehmen regelmäßig.

  • Reine Vermögensschäden aus Leitungsschäden sind nicht oder nur mit niedriger Summe gedeckt
  • Die Deckungssumme reicht nicht für einen Schaden an einem Gewerbegebiet oder einer Datenleitung
  • Umweltrisiken bei Erdarbeiten sind nicht abgebildet
  • Gemietete Baumaschinen sind nicht versichert, obwohl die Haftung beim Mieter liegt
  • Maschinenwerte stammen aus der Zeit vor der letzten Anschaffung
  • Keine Bauleistungsversicherung, obwohl über Wochen offene Gruben stehen
  • Vertraglich übernommene Haftung aus Bauverträgen ist ausgeschlossen
  • Subunternehmer sind nicht sauber erfasst
  • Bürgschaften laufen über die Bank und binden die Linie
  • Die Absicherung der Maschinisten fehlt, obwohl das Unfallrisiko hoch ist
Häufige Fragen

Was Tiefbauer uns fragen

Wer haftet, wenn wir eine Leitung beschädigen?

Grundsätzlich Sie. Entscheidend ist, ob Sie vorher Auskünfte eingeholt und die Angaben beachtet haben.

Wer bei allen Versorgern angefragt hat und trotzdem auf eine falsch eingemessene Leitung trifft, steht deutlich besser da. Wer nicht angefragt hat, hat ein Problem, auch versicherungsrechtlich, weil dann die Frage nach grober Fahrlässigkeit im Raum steht. Heben Sie alle Auskünfte auf, auch wenn nichts passiert ist.

Ist der Ausfall bei Dritten mitversichert?

Das ist der wichtigste Punkt und die häufigste Lücke. Wenn Sie ein Kabel durchtrennen und ein Gewerbegebiet steht still, ist der entgangene Umsatz der betroffenen Betriebe ein reiner Vermögensschaden.

In vielen Policen ist der begrenzt oder nicht enthalten. Bei einem Schaden an einer Datenleitung mit vielen Anschlüssen kann diese Position ein Vielfaches des Sachschadens ausmachen. Wir prüfen genau diesen Punkt zuerst.

Was ist mit Rissen im Nachbarhaus?

Wenn sie durch Ihre Arbeiten entstanden sind, haften Sie. Die Schwierigkeit ist der Nachweis: Der Nachbar sagt, die Risse sind neu, Sie sagen, die waren schon da.

Deshalb ist die Beweissicherung vor Baubeginn so wichtig. Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand, bevor Sie anfangen. Ohne diese Dokumentation geht der Streit meist zu Ihren Lasten aus.

Sind gemietete Maschinen versichert?

Nicht automatisch. Nach den üblichen Mietbedingungen haften Sie als Mieter für Beschädigung, Diebstahl und Untergang des Geräts.

Der Vermieter bietet oft eine eigene Absicherung an, die aber teuer sein kann und hohe Selbstbehalte hat. Wer regelmäßig mietet, fährt mit einer eigenen Deckung meist günstiger. Das rechnen wir mit Ihnen durch.

Was passiert bei einem Fund von Kampfmitteln?

Die Baustelle steht, bis geräumt ist. Das kann Tage oder Wochen dauern, und Ihre Maschinen und Leute stehen mit.

Wer diese Kosten trägt, hängt am Bauvertrag. In vielen Verträgen ist das Baugrundrisiko dem Auftraggeber zugewiesen, aber nicht in allen. Prüfen Sie das, bevor Sie unterschreiben. Wir sehen uns Bauverträge dazu an.

Brauchen wir eine Bauleistungsversicherung?

Wenn Sie über längere Zeit offene Baugruben oder unfertige Bauwerke haben, ja. Die Haftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrem eigenen, noch nicht abgenommenen Werk.

Wenn Starkregen Ihre Baugrube ausspült oder ein Verbau nachgibt, tragen Sie das sonst selbst. Bei laufend wechselnden Baustellen gibt es die Bauleistungsversicherung als Jahresvertrag.

Was kostet ein Tag Stillstand bei Ihrem Auftraggeber?

Wir prüfen, ob Ihre Deckung für Vermögensschäden dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.