Versicherung für den Einzelhandel
Ihr Warenbestand schwankt übers Jahr erheblich, Ihre Kunden laufen durch Ihre Räume, und ein geschlossener Laden verdient kein Geld. Drei Dinge, die Ihre Absicherung bestimmen sollten.
Das Problem mit der Versicherungssumme
Im Einzelhandel schwankt der Warenbestand stark. Im November liegt oft ein Vielfaches dessen im Laden und im Lager, was im Februar dort war.
Eine feste Versicherungssumme führt dann zu einem von zwei Problemen: Entweder zahlen Sie das ganze Jahr für Werte, die Sie nur zwei Monate haben. Oder Sie sind genau dann unterversichert, wenn am meisten da ist.
Der zweite Fall ist der teurere. Bei Unterversicherung wird anteilig gezahlt, und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Wer zur Hälfte versichert ist, bekommt auch bei einem kleinen Wasserschaden nur die Hälfte.
Dafür gibt es Lösungen: Vorsorgesummen für definierte Zeiträume oder eine Regelung mit regelmäßiger Bestandsmeldung. Wichtig ist, dass sie vorher steht. Nachträglich lässt sich eine Unterversicherung nicht heilen.
Die Schäden, die es wirklich gibt
Der große Brand kommt selten. Was regelmäßig vorkommt, ist anderes:
- Wasserschaden aus dem Geschoss darüber oder aus einer eigenen Leitung. Ware im Untergeschoss ist besonders gefährdet
- Einbruch über Nacht, mit Schaden am Gebäude und an der Einrichtung, oft größer als der Warenwert
- Ladendiebstahl, der sich über das Jahr summiert und in Standardverträgen praktisch nie gedeckt ist
- Sturz eines Kunden auf nassem Boden oder an einer Stufe
- Ausfall der Kühlung bei Lebensmitteln
- Ausfall des Kassensystems, womit Sie faktisch geschlossen haben
Was ein Ladengeschäft braucht
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei Einzelhändlern regelmäßig.
- Die Warensumme entspricht dem Jahresdurchschnitt, nicht dem Weihnachtsgeschäft
- Die Einrichtung ist mit dem Wert von vor dem letzten Umbau erfasst
- Die Betriebsunterbrechung fehlt oder hat eine zu kurze Haftzeit
- Der Onlineshop wurde aufgebaut, ohne dass es jemand gemeldet hat
- Kühlgut ist nicht gesondert versichert
- Elementarschäden fehlen, obwohl das Lager im Untergeschoss liegt
- Es gibt keine Cyberdeckung, obwohl Kasse und Warenwirtschaft digital laufen
- Akkugeräte im Sortiment wurden nie gemeldet
- Vertrauensschaden fehlt trotz Bargeldverkehr
- Die Absicherung des Inhabers ist über Jahre nicht angepasst worden
Was Händler uns fragen
Wie versichern wir saisonale Warenspitzen?
Über eine Vorsorgesumme für definierte Zeiträume oder über eine Regelung mit Bestandsmeldung. Beides ist gängig und muss vorher vereinbart sein.
Wichtig zu wissen: Bei Unterversicherung wird anteilig gezahlt, und zwar bei jedem Schaden. Wer im November zur Hälfte versichert ist, bekommt auch bei einem kleinen Wasserschaden nur die Hälfte. Nachträglich lässt sich das nicht heilen.
Ist Ladendiebstahl versichert?
In aller Regel nicht. Diebstahl während der Öffnungszeiten ohne Einbruchspuren gilt als kalkulierbares Betriebsrisiko und ist ausgeschlossen.
Versichert ist Einbruchdiebstahl, also wenn jemand außerhalb der Öffnungszeiten gewaltsam eindringt. Wer bei Ladendiebstahl ein spürbares Problem hat, muss es organisatorisch lösen. Wir sagen Ihnen das offen, statt Ihnen etwas zu verkaufen, das nicht greift.
Ein Kunde ist bei uns gestürzt. Was jetzt?
Sofort dokumentieren und uns melden, auch wenn zunächst nichts weiter passiert. Halten Sie fest: Wo, wann, welcher Zustand des Bodens, welche Zeugen, welche Sofortmaßnahmen. Fotos helfen.
Stürze führen oft erst Wochen später zu Ansprüchen. Dann entscheidet die damalige Dokumentation darüber, ob sich der Anspruch abwehren lässt. Ein Warnschild, das nachweislich stand, ist im Verfahren viel wert.
Was passiert, wenn unser Kassensystem ausfällt?
Praktisch haben Sie geschlossen. Ohne Kasse können Sie nicht abrechnen, ohne Warenwirtschaft nicht nachbestellen.
Die klassische Betriebsunterbrechung hilft dabei nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Bei einem Cyberangriff oder einem Systemfehler ist nichts physisch kaputt. Dafür braucht es die Betriebsunterbrechung innerhalb der Cyberversicherung.
Wir verkaufen jetzt auch online. Was ändert sich?
Einiges. Sie haben Versand, Retouren und Fernabsatzrecht, und bei Import unter eigener Marke stehen Sie haftungsrechtlich wie ein Hersteller da.
Das gehört in die Betriebsbeschreibung. Mehr dazu auf unseren Seiten Handel und E-Commerce und Amazon Seller, falls Sie über Marktplätze verkaufen.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
Länger als der reine Wiederaufbau. Nach einem Brand müssen Sie sanieren, einrichten und den Warenbestand wieder aufbauen. Und dann kommt der Teil, den viele vergessen: Ihre Kunden haben sich in der Zwischenzeit umorientiert.
Gerade im Einzelhandel ist die Wiedereröffnung nicht der Tag, an dem der Umsatz zurückkommt. Diese Anlaufphase gehört mit in die Haftzeit.
Passt Ihre Summe zum Weihnachtsgeschäft?
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