Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Versicherung für Kommunen und öffentliche Hand

Sie haften für jeden Baum an jeder Straße, für jeden Spielplatz und für jede Entscheidung Ihrer Verwaltung. Und Sie können sich Ihre Aufgaben nicht aussuchen.

Zwei Haftungsbereiche, die selten zusammen gedacht werden

Die Verkehrssicherung

Alles, was Ihnen gehört oder wofür Sie zuständig sind, muss sicher sein. Das ist eine große Fläche:

  • Straßen, Geh- und Radwege, einschließlich Winterdienst
  • Bäume an Straßen, in Parks und auf Friedhöfen
  • Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe
  • Gewässer, Badestellen, Uferbereiche
  • Öffentliche Gebäude, Rathaus, Schulen, Kitas
  • Veranstaltungen, die Sie ausrichten oder genehmigen

Der Baum ist dabei ein eigenes Kapitel. Fällt ein Ast auf ein Auto oder auf einen Menschen, stellt sich die Frage nach Ihrer Kontrolle. Wer regelmäßige Baumkontrollen dokumentiert hat, steht gut da. Wer nicht, hat ein Problem, und die Rechtsprechung ist hier detailliert.

Die Amtshaftung

Wenn ein Mitarbeiter Ihrer Verwaltung eine Amtspflicht verletzt und dadurch jemandem ein Schaden entsteht, haftet grundsätzlich die Körperschaft, nicht der einzelne Beamte.

Typische Fälle: eine falsche Auskunft, eine rechtswidrig versagte oder erteilte Genehmigung, ein Fehler bei der Aufsicht, eine verspätete Bearbeitung mit Folgen.

Das sind reine Vermögensschäden. Sie brauchen dafür eine eigene Deckung, weil die normale Haftpflicht auf Sach- und Personenschäden zugeschnitten ist.

Und ein Punkt für Ihre Mitarbeiter: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Körperschaft auf den Amtsträger zurückgreifen. Das ist ein Thema, über das in Verwaltungen selten gesprochen wird.

Was Sie eigentlich absichern Den Haushalt. Ein größerer Schadenfall trifft nicht eine Gewinnrücklage, sondern einen beschlossenen Haushalt. Und jede außerplanmäßige Ausgabe muss erklärt werden, im Rat und in der Öffentlichkeit. Deshalb geht es bei Ihnen weniger um Existenzsicherung als um Planbarkeit. Genau das sollte die Deckung leisten.
Ein Hinweis vorab Kommunale Auftraggeber unterliegen dem Vergaberecht. Ab bestimmten Schwellenwerten müssen auch Versicherungsleistungen ausgeschrieben werden. Wir sprechen das im Erstgespräch an, bevor irgendetwas anderes besprochen wird. Ein sauberes Verfahren ist für beide Seiten wichtiger als ein schnelles Angebot.
Die Bereiche

Was in einer Kommune zusammenkommt

Eine Gemeinde ist versicherungstechnisch kein Betrieb, sondern viele auf einmal.

Haftpflicht der Körperschaft Für alle Aufgaben, einschließlich Verkehrssicherung, Amtshaftung und der Tätigkeit von Ehrenamtlichen.
Gebäude Rathaus, Schulen, Kitas, Sporthallen, Feuerwehrhäuser. Oft historische Substanz mit entsprechenden Wiederaufbaukosten.
Feuerwehr Fahrzeuge, Gerät, Einsatzkräfte. Dazu die Frage, was bei Schäden während eines Einsatzes gilt.
Bauhof und Fuhrpark Maschinen, Fahrzeuge, Winterdienst. Ein eigener Betrieb innerhalb der Verwaltung mit eigenen Risiken.
Eigenbetriebe Stadtwerke, Bäder, Wohnungsgesell- schaften, Entsorgung. Jeder braucht eine eigene Betrachtung, nicht den Sammelvertrag.
Cyber Verwaltungen sind ein häufiges Ziel. Fällt die IT aus, stehen Bürgerdienste, Meldewesen und Zahlungsverkehr still.
Vermögensschäden Aus Amtshandlungen, aber auch aus Vergabefehlern und der Verwendung von Fördermitteln.
D&O für Gremien Für Geschäftsführungen und Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften. Dort gilt Gesellschaftsrecht, nicht Beamtenrecht.
Elementarschäden Bei Starkregen und Hochwasser trifft es kommunale Gebäude und Infrastruktur oft gleichzeitig an mehreren Stellen.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei kommunalen Beständen regelmäßig.

  • Die Gebäudesummen stammen aus der Zeit vor den gestiegenen Baukosten
  • Neu übernommene Aufgaben sind nicht gemeldet
  • Eigenbetriebe laufen im Sammelvertrag mit, ohne eigene Betrachtung
  • Vermögensschäden aus Amtshandlungen sind nicht oder zu niedrig gedeckt
  • Für Geschäftsführungen kommunaler Gesellschaften fehlt eine D&O
  • Ehrenamtliche und Vereine, die kommunale Einrichtungen nutzen, sind nicht erfasst
  • Cyber fehlt, obwohl Bürgerdienste vollständig digital laufen
  • Elementarschäden sind nicht durchgängig eingeschlossen
  • Baumkontrollen finden statt, werden aber nicht auswertbar dokumentiert
  • Bei Veranstaltungen ist unklar, wer versichert ist: Kommune oder Veranstalter
Häufige Fragen

Was Verwaltungen uns fragen

Wer haftet, wenn ein Ast auf ein Auto fällt?

In der Regel der Eigentümer oder Verkehrssicherungspflichtige, also Sie. Entscheidend ist, ob Sie Ihre Kontrollpflichten erfüllt haben.

Die Rechtsprechung dazu ist recht detailliert: Es geht um regelmäßige Sichtkontrollen, um eingehende Untersuchungen bei Auffälligkeiten und darum, dass beides dokumentiert ist. Wer ein Baumkataster mit nachvollziehbaren Kontrollintervallen führt, steht deutlich besser da als jemand, der auf Erfahrung verweist.

Was ist Amtshaftung?

Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung von Amtspflichten entstehen. Sie trifft grundsätzlich die Körperschaft, nicht den einzelnen Mitarbeiter.

Typische Fälle sind falsche Auskünfte, fehlerhafte Genehmigungen oder Versäumnisse in der Aufsicht. Das sind reine Vermögensschäden, für die es eine eigene Deckung braucht. Wichtig für Ihre Leute: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist ein Rückgriff auf den Amtsträger möglich.

Müssen wir Versicherungen ausschreiben?

Ab bestimmten Schwellenwerten ja, wie bei anderen Dienstleistungen auch. Das ist der erste Punkt, den wir mit kommunalen Auftraggebern klären.

Ein Makler kann Sie dabei unterstützen, die Leistung zu beschreiben und das Verfahren zu begleiten. Was wir nicht tun, ist ein Verfahren zu umgehen. Ein sauberer Ablauf schützt Sie und uns.

Was gilt für unsere Eigenbetriebe?

Sie brauchen eine eigene Betrachtung. Ein Bad, ein Entsorgungsbetrieb und eine Wohnungsgesellschaft haben völlig unterschiedliche Risiken, und keines davon wird durch einen kommunalen Sammelvertrag richtig abgebildet.

Bei Gesellschaften in privater Rechtsform kommt hinzu, dass dort Gesellschaftsrecht gilt. Geschäftsführer haften persönlich nach denselben Regeln wie in der Wirtschaft. Das ist vielen Beteiligten nicht bewusst.

Was passiert bei einem Cyberangriff auf die Verwaltung?

Im Ernstfall stehen Meldewesen, Standesamt, Zahlungsverkehr und Bürgerdienste still. Es hat Fälle gegeben, in denen Verwaltungen über Wochen nur eingeschränkt arbeitsfähig waren.

Dazu kommen die Daten: Melderegister, Sozialdaten, Personalakten. Das löst Meldepflichten aus und beschäftigt Sie über Monate. Eine Cyberdeckung stellt vor allem Fachleute bereit, die eine Wiederherstellung in dieser Größenordnung begleiten.

Sind unsere Ehrenamtlichen abgesichert?

Das sollte ausdrücklich geregelt sein. Feuerwehr, Vereine, Helfer bei Veranstaltungen, Betreuer in Einrichtungen: Diese Gruppen fallen häufig durch das Raster.

Prüfen sollte man auch, wer versichert ist, wenn ein Verein eine kommunale Halle nutzt. Diese Frage taucht regelmäßig erst auf, wenn etwas passiert ist, und dann verweisen alle aufeinander.

Wann wurde Ihr Bestand zuletzt vollständig gesichtet?

Wir schauen uns an, was abgedeckt ist und wo Lücken bestehen. Kostenlos und unverbindlich.