Versicherung für Bäckereien und Konditoreien
Wenn Ihre Backstube ausfällt, stehen am nächsten Morgen alle Filialen ohne Ware da. Kein anderer Handwerksbetrieb spürt einen Stillstand so schnell.
Ihr Produkt hat kein Lager
Ein Metallbauer kann eine Woche Stillstand mit Vorräten überbrücken. Sie nicht. Was Sie heute nicht backen, können Sie morgen nicht verkaufen.
Und wenn Sie mehrere Filialen beliefern, wirkt sich ein Ausfall der Backstube sofort auf alle aus. Die Verkaufsstellen stehen, das Personal ist da, die Mieten laufen, und die Kunden kaufen zwei Häuser weiter.
Deshalb ist bei Ihnen die Betriebsunterbrechung nicht ein Baustein unter vielen, sondern der wichtigste. Und sie muss zwei Dinge abbilden:
- Den Ausfall der Produktion, auch wenn nur ein Ofen betroffen ist
- Die Zeit, bis die Kunden zurück sind. Wer zwei Monate keine Brötchen hatte, hat einen neuen Bäcker gefunden
Sinnvoll ist außerdem die Frage, ob Mehrkosten gedeckt sind: Wenn Sie in einer fremden Backstube produzieren lassen können, um lieferfähig zu bleiben, ist das teuer, aber es rettet Ihre Kundenbeziehungen.
Der Staub, den niemand für gefährlich hält
Mehlstaub ist explosionsfähig. Das klingt für viele überraschend und ist der Grund, warum in Backbetrieben Anforderungen gelten, die man sonst aus der Industrie kennt.
Wo Mehl geschüttet, gesiebt, gefördert oder abgesaugt wird, kann eine zündfähige Staubwolke entstehen. Dazu kommt abgelagerter Staub auf Anlagen, Leitungen und über Kopf, der bei einer ersten Zündung aufgewirbelt wird.
Für Sie heißt das: Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument und vor allem festgelegte Reinigungsintervalle. Das ist keine Formalie, sondern der Punkt, nach dem im Schadenfall gefragt wird.
- Backöfen und ihre Abgasführung
- Fettbackgeräte, besonders bei Berlinern und Schmalzgebäck
- Abluftkanäle mit Fett- und Mehlablagerungen
- Überhitzte Motoren an Knetern und Förderanlagen
- Elektrische Defekte in feuchter, warmer Umgebung
Was ein Backbetrieb braucht
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei Backbetrieben regelmäßig.
- Die Betriebsunterbrechung hat eine Haftzeit von wenigen Monaten und deckt die Anlaufphase nicht
- Mehrkosten für Fremdproduktion sind nicht eingeschlossen
- Es gibt keine Maschinenversicherung, obwohl alles an wenigen Öfen hängt
- Der Ausfall von Kälte und Gärunterbrecher ist nicht gedeckt
- Neue Filialen sind nicht gemeldet
- Die Einrichtung der Filialen ist mit alten Werten erfasst
- Café- oder Gastronomiebereiche wurden eröffnet, ohne es zu melden
- Auflagen zur Reinigung der Abluft werden nicht dokumentiert
- Ein Explosionsschutzdokument fehlt oder ist veraltet
- Cyber fehlt trotz vernetzter Kassen und Bestellsysteme
Was Bäcker uns fragen
Wie lang sollte unsere Haftzeit sein?
Länger als die Zeit für den Wiederaufbau. Nach einem Brand in der Backstube brauchen Sie Sanierung, neue Öfen und neue Technik, und Backöfen haben Lieferzeiten.
Dann kommt der Teil, den viele unterschätzen: Ihre Kunden kaufen in der Zwischenzeit woanders. Bei Brot und Brötchen ist das eine Gewohnheit, und Gewohnheiten ändern sich langsam zurück. Diese Anlaufphase gehört in die Haftzeit.
Ist Mehlstaub wirklich ein Explosionsrisiko?
Ja. Feiner Mehlstaub in der Luft ist zündfähig, und deshalb gelten in Backbetrieben Anforderungen zum Explosionsschutz, die man sonst aus der Industrie kennt.
Kritisch sind Bereiche mit Staubaufwirbelung, also Schüttstellen, Siebe, Fördereinrichtungen und Silos. Und abgelagerter Staub über Kopf, der bei einer ersten Zündung aufgewirbelt wird und dann die eigentliche Explosion erzeugt. Reinigungsintervalle sind deshalb keine Kosmetik.
Was passiert, wenn nur ein Ofen ausfällt?
Das ist der häufigere Fall und wird trotzdem seltener versichert. Ein Maschinenschaden ohne Feuer oder Wasser ist über die Sachversicherung nicht gedeckt.
Dafür braucht es eine Maschinenversicherung, und wichtiger noch: den Ertragsausfall dazu. Wenn ein Ofen wochenlang auf ein Ersatzteil wartet, fehlt Ihnen ein Teil der Produktion, obwohl der Betrieb äußerlich normal weiterläuft.
Wir haben Fremdkörper in der Ware gefunden. Was jetzt?
Melden Sie es uns sofort, auch wenn noch niemand geschädigt ist. Bei Lebensmitteln geht es schnell um mehrere Betroffene und um behördliche Prüfungen.
Wichtig sind Rückverfolgbarkeit und Dokumentation: Welche Charge, welche Lieferung, welche Filialen. Wer das sauber hat, kann den Rückruf eingrenzen. Wer nicht, muss alles zurückholen, und genau das macht den Unterschied bei den Kosten.
Wir eröffnen ein Café in der Filiale. Was ändert sich?
Einiges. Aus einem Verkaufsraum wird ein Gastronomiebetrieb, mit Sitzplätzen, längerem Aufenthalt der Gäste, warmen Speisen und möglicherweise Alkoholausschank.
Das gehört in die Betriebsbeschreibung, ebenso wie eine Terrasse oder Außenbestuhlung. Mehr dazu auf unserer Seite Gastronomie.
Lohnt sich bei uns eine betriebliche Krankenversicherung?
In Ihrer Branche besonders. Nachtarbeit, körperliche Belastung und Mehlstaub sind Gründe, warum Fachkräfte abwandern.
Ein Benefit, den Ihre Leute tatsächlich merken, wirkt hier stärker als eine kleine Gehaltserhöhung. Und unter bestimmten Bedingungen kostet er Sie keine Sozialabgaben. Mehr dazu auf unserer Seite Betriebliche Krankenversicherung.
Was passiert, wenn morgen früh die Backstube steht?
Wir rechnen das mit Ihnen durch, einschließlich Ihrer Filialen. Kostenlos und unverbindlich.