Rechtsschutz für Unternehmen
Die meisten Unternehmer schließen einen Rechtsschutz ab, wenn sie ihn brauchen. Genau dann ist es zu spät, denn was bereits im Streit ist, versichert niemand mehr.
Warum der Zeitpunkt alles entscheidet
Zwei Regeln, die in jedem Rechtsschutzvertrag stehen und über die man vorher Bescheid wissen sollte:
Die Wartezeit
Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von einigen Monaten. Wer heute abschließt und in vier Wochen einen Prozess führen will, bekommt keine Deckung.
Ausnahmen gibt es meist beim Schadenersatzrecht und beim Strafrechtsschutz, die oft ohne Wartezeit gelten. Aber der praktisch wichtigste Bereich, das Vertragsrecht, hat sie fast immer.
Die Vorvertraglichkeit
Versichert ist nur, was nach Vertragsbeginn passiert ist. Wenn die Ursache eines Streits vor dem Abschluss liegt, gibt es keine Deckung, auch wenn der Streit selbst erst später ausbricht.
Praktisch heißt das: Wer merkt, dass sich ein Konflikt anbahnt, und dann abschließt, hat nichts gewonnen.
Die Konsequenz ist einfach: Ein Rechtsschutz gehört zur Grundausstattung eines Betriebs, nicht in die Schublade mit den Dingen, die man mal machen sollte.
Der Baustein, der wirklich zählt
In der Praxis geht es selten um spektakuläre Prozesse. Es geht um das hier:
- Ein Kunde zahlt nicht und behauptet Mängel
- Ein Lieferant liefert nicht wie vereinbart
- Ein Leasinggeber und Sie sind sich über den Zustand bei Rückgabe uneinig
- Der Vermieter der Betriebsräume erhöht oder kündigt
- Ein Softwareanbieter erfüllt nicht, was im Vertrag steht
Das ist Vertragsrecht, und es ist der Baustein, der in vielen günstigen Angeboten fehlt oder stark begrenzt ist. Wenn Sie nur einen Punkt prüfen lassen, dann diesen.
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Baurechtliche Auseinandersetzungen rund um eigene Bauvorhaben
- Streit um gewerbliche Schutzrechte
- Kartell- und Vergaberecht
- Insolvenzbezogene Verfahren
Woraus sich ein Firmenrechtsschutz zusammensetzt
Wenn es um Marken und Schutzrechte geht
Der Begriff gewerblicher Rechtsschutz meint juristisch etwas anderes als die Rechtsschutzversicherung: nämlich den Schutz von Marken, Patenten, Designs und den Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Und genau dieser Bereich ist in normalen Rechtsschutzverträgen fast immer ausgeschlossen.
Das trifft besonders Unternehmen, die online verkaufen. Abmahnungen wegen Markenverletzung, Bildrechten, fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder irreführender Werbung gehören dort zum Alltag, und die Kosten summieren sich.
Was möglich ist
Es gibt spezielle Deckungen für Streitigkeiten um Schutzrechte, teils als Erweiterung, teils als eigene Police. Sie sind nicht billig und lohnen sich vor allem für Unternehmen mit eigenem Markenportfolio oder mit hohem Abmahnrisiko.
Für viele kleinere Betriebe ist der bessere Weg ein anderer: Prävention. Eine saubere Markenrecherche vor der Anmeldung, geprüfte Bildlizenzen, rechtssichere Texte im Shop. Das kostet einmal Geld und verhindert die meisten Fälle.
Wir sagen Ihnen offen, wenn eine Versicherung hier nicht die beste Antwort ist.
Was Unternehmer uns fragen
Wir haben gerade Streit. Können wir jetzt noch abschließen?
Für diesen Fall nicht. Versichert ist nur, was nach Vertragsbeginn eintritt, und bei den meisten Bausteinen gilt zusätzlich eine Wartezeit von einigen Monaten.
Sinnvoll ist es trotzdem, jetzt abzuschließen, weil es einen nächsten Fall geben wird. Und wenn es um den aktuellen Streit geht, sprechen Sie mit einem Anwalt über die Erfolgsaussichten, bevor Sie Kosten produzieren.
Lohnt sich das bei einem kleinen Betrieb?
Gerade dort. Ein einziges arbeitsgerichtliches Verfahren kostet schnell mehr als mehrere Jahresbeiträge, und bei kleineren Betrieben fehlt das Geld an anderer Stelle.
Wichtiger ist aber der Effekt auf Ihre Verhandlungsposition. Wenn ein größerer Kunde weiß, dass Sie sich einen Prozess nicht leisten können, verhandelt er anders. Diese Asymmetrie gleicht ein Rechtsschutz aus.
Ist Streit unter Gesellschaftern versichert?
In aller Regel nicht. Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sind in Standardverträgen ausgeschlossen.
Das ist unbefriedigend, weil solche Streitigkeiten teuer und existenziell sein können. Was hilft, ist Vorbeugung: klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu Ausscheiden, Bewertung, Nachfolge und Konfliktlösung. Das ist Sache Ihres Anwalts, aber wir weisen darauf hin, weil es regelmäßig fehlt.
Was ist mit Abmahnungen in unserem Onlineshop?
Wettbewerbs- und markenrechtliche Streitigkeiten sind in normalen Rechtsschutzverträgen fast immer ausgeschlossen.
Es gibt Speziallösungen dafür, die sich bei hohem Abmahnrisiko rechnen können. Für viele Betriebe ist die Prävention aber der bessere Weg: geprüfte Bildlizenzen, saubere Rechtstexte, Markenrecherche vor der Anmeldung. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Ihre Situation sinnvoller ist.
Können wir unseren Anwalt behalten?
Ja, die freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert. Manche Tarife bieten Vorteile, wenn Sie einen vom Versicherer benannten Anwalt nehmen, aber verpflichtet sind Sie nicht.
Wenn Sie einen Anwalt haben, der Ihr Unternehmen kennt, ist das in der Regel mehr wert als ein Beitragsvorteil. Bei einem Vertragsstreit zählt, dass jemand Ihre Abläufe versteht.
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren gegen uns?
Dafür gibt es den Strafrechtsschutz, der meist ohne Wartezeit gilt. Er greift bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit, etwa nach einem Arbeitsunfall oder bei Vorwürfen zu Abgaben.
Wichtig: Vorsätzliche Taten sind nicht gedeckt. Stellt sich am Ende Vorsatz heraus, sind die vorgestreckten Kosten zurückzuzahlen. Bis dahin haben Sie aber eine Verteidigung, und genau das brauchen Sie ab dem ersten Tag.
Deckt Ihr Vertrag das Vertragsrecht ab?
Wir sehen uns Ihre Police an und sagen Ihnen, was fehlt. Kostenlos und unverbindlich.