Versicherung für Yachten und Oldtimer
Bei diesen Fahrzeugen entscheidet nicht die Police über den Schadenfall, sondern der Wert, der darin steht. Und der ist bei den meisten seit Jahren nicht angepasst worden.
Das ganze Thema ist der Wert
Bei einem normalen Auto ist der Wert leicht zu bestimmen. Bei einem Liebhaberfahrzeug oder einem Boot nicht, weil drei verschiedene Zahlen im Raum stehen:
- Der Zeitwert nach rechnerischer Abschreibung. Bei einem Wagen von 1972 wäre das nahe null, und deshalb ist er unbrauchbar
- Der Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Fahrzeug in vergleichbarem Zustand heute kostet
- Der Wiederherstellungswert, also was es kosten würde, das beschädigte Fahrzeug wieder in den Zustand von vorher zu bringen
Bei einer aufwendigen Restaurierung kann der letzte Wert den zweiten deutlich übersteigen. Wer 90.000 Euro in eine Restaurierung gesteckt hat, bekommt für ein Fahrzeug mit einem Marktwert von 60.000 Euro auch nur diese 60.000, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was Sie brauchen
Eine vereinbarte Wertangabe, meist auf Grundlage eines Gutachtens. Damit ist die Diskussion im Schadenfall vom Tisch, weil beide Seiten vorher wussten, worüber sie sprechen.
Und dieses Gutachten braucht eine Auffrischung. Die Preise für gesuchte Fahrzeuge und für Boote haben sich in den letzten Jahren deutlich bewegt, teils nach oben, teils nach unten. Ein Wert von 2018 bildet den heutigen Markt nicht ab.
Bei Booten kommt hinzu, dass Ersatzteile und Werftstunden erheblich teurer geworden sind. Eine Reparatur kostet heute mehr als die Kalkulation von damals vorsah.
Worauf es auf dem Wasser ankommt
Oldtimer
Für Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen gelten eigene Voraussetzungen an Alter und Zustand. Wer sie erfüllt, bekommt in der Regel günstigere Konditionen, weil diese Fahrzeuge wenig bewegt und gut behandelt werden.
Was dabei zu klären ist:
Die Nutzung
Ein Fahrzeug, das im Sommer zu Ausfahrten genutzt wird, ist etwas anderes als eines, das nur in der Halle steht. Und wieder etwas anderes als eines, das bei Veranstaltungen oder Rallyes eingesetzt wird. Letzteres muss ausdrücklich vereinbart sein.
Die Unterbringung
Garage, Sammelgarage, Halle, Carport. Das beeinflusst den Beitrag und, wichtiger, die Deckung. Manche Verträge setzen eine abschließbare Unterbringung voraus.
Der Alltagswagen
Die meisten Regelungen setzen voraus, dass ein anderes Fahrzeug für den täglichen Gebrauch vorhanden ist. Wer das nicht hat oder verliert, sollte es melden.
Ersatzteile und Werkzeug
Bei Sammlern liegt oft ein erheblicher Wert an Teilen in der Halle. Das ist nicht automatisch mitversichert und gehört gesondert erfasst, gerade bei Teilen, die es nicht mehr zu kaufen gibt.
Was Eigner uns fragen
Wie oft muss ein Wertgutachten erneuert werden?
Als Anhaltspunkt alle drei bis fünf Jahre, bei stark bewegten Marktsegmenten eher häufiger.
Der Grund ist einfach: Preise für gesuchte Fahrzeuge und Boote haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert, und die Kosten für Werftstunden und Ersatzteile ebenfalls. Ein Wert von vor sieben Jahren bildet weder das eine noch das andere ab.
Bekommen wir bei Totalschaden den Restaurierungsaufwand ersetzt?
Nur bis zur Höhe des vereinbarten Werts. Wenn Sie mehr investiert haben, als das Fahrzeug am Markt wert ist, bekommen Sie die Differenz nicht.
Genau deshalb ist die Wertvereinbarung so wichtig. Sie können einen Wert vereinbaren, der den Aufwand berücksichtigt, wenn er nachvollziehbar belegt ist. Sammeln Sie Rechnungen und Fotos der Restaurierung, das ist Ihre Grundlage.
Wir wollen mit dem Boot ins Mittelmeer. Reicht unsere Police?
Nur, wenn das Fahrtgebiet entsprechend vereinbart ist. Eine Police für die westliche Ostsee gilt nicht automatisch für einen Törn nach Mallorca.
Erweiterungen sind meist unkompliziert, auch für einen einzelnen Törn. Wichtig ist, dass Sie es vorher regeln. Melden Sie sich, bevor Sie ablegen, nicht unterwegs.
Was gilt beim Kranen und im Winterlager?
Beides sind Phasen mit überdurchschnittlich vielen Schäden, und beide sollten in der Kasko ausdrücklich enthalten sein.
Klären Sie außerdem, wer bei einem Kranschaden haftet. Werft und Kranbetreiber arbeiten mit eigenen Bedingungen, die ihre Haftung begrenzen. Und beim Winterlager ist die Frage nach dem Brandschutz der Halle entscheidend, weil ein Hallenbrand viele Boote gleichzeitig trifft.
Wir vermieten das Boot gelegentlich. Ist das erfasst?
Nicht automatisch. Vermietung ist eine gewerbliche Nutzung und muss gemeldet sein, auch wenn es nur ein paar Wochen im Jahr sind.
Wenn ein Schaden bei einem Chartergast entsteht und die Nutzung nicht gemeldet war, steht die Deckung in Frage. Das gilt auch für die Vermittlung über Plattformen, die inzwischen viele nutzen.
Lohnt sich ein Sammlervertrag?
Ab einer gewissen Zahl von Fahrzeugen meist ja. Sie bekommen eine gemeinsame Betrachtung, oft bessere Konditionen und eine Regelung für Zu- und Abgänge, ohne dass jedes Mal ein neuer Vertrag nötig ist.
Wichtiger als der Beitragsvorteil ist aber die Frage nach dem gemeinsamen Standort. Wenn alle Fahrzeuge in einer Halle stehen, ist ein Brand kein Einzelschaden. Das gehört bei der Summe berücksichtigt.
Von wann ist Ihr Wertgutachten?
Wir sehen uns Ihre Verträge an und sagen Ihnen, ob die Werte noch passen. Kostenlos und unverbindlich.