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Versicherungsmakler für Timmendorfer Strand

Unser Geschäftsführer wohnt hier. Das ist der Grund, warum wir verstehen, was ein Betrieb an der Lübecker Bucht braucht: Hier entscheidet nicht die Höhe eines Schadens darüber, wie schlimm er wird, sondern der Monat, in dem er passiert.

Wir kennen die Straße, in der Sie arbeiten

Bernd Mathiessen, unser Geschäftsführer, wohnt in Timmendorfer Strand. Nicht als Zweitwohnsitz für den Sommer, sondern als Zuhause.

Das klingt nach einer Nebensächlichkeit und ist es nicht. Wer hier lebt, sieht Dinge, die man aus einem Büro heraus nicht sieht:

  • Welche Betriebe im Winter zumachen und welche durchhalten
  • Wo im November niemand mehr ist und wo trotzdem gearbeitet wird
  • Welche Häuser leer stehen und was das für die Nachbarschaft bedeutet
  • Wie voll es in einer Woche im August tatsächlich ist
  • Welcher Wirt gerade umbaut und welcher übergeben will

Diese Dinge stehen in keiner Marktanalyse. Man weiß sie, weil man täglich durch die Straßen läuft.

Praktisch heißt das: Sie müssen uns Ihre Situation nicht erklären. Wir wissen, was es bedeutet, wenn ein Betrieb an der Strandallee im Juli sieben Wochen schließen muss, und wir wissen es nicht aus einer Statistik.

Unser Büro steht trotzdem in Neumünster

Damit das klar ist: Wir haben hier keine Geschäftsstelle und behaupten das auch nicht. Die Firma sitzt in der Gartenstraße in Neumünster, seit 2010, und das Team arbeitet dort.

Was wir haben, ist ein Geschäftsführer, der abends hier ist, und Mandanten, die das über die Jahre gemerkt haben.

Ein Jahr, das aus wenigen Monaten besteht

Betriebe an der Küste haben ein Problem, das Betriebe im Binnenland nicht kennen: Ihr Jahresergebnis entsteht in einem schmalen Zeitfenster.

Zwischen Ostern und Ende September wird verdient, was das ganze Jahr tragen muss. Im November laufen die Kosten weiter, während die Einnahmen fehlen. Das ist normal und einkalkuliert.

Nicht einkalkuliert ist, was passiert, wenn ausgerechnet im Juli etwas ausfällt.

Und genau hier machen fast alle Verträge denselben Fehler: Sie rechnen mit Durchschnittswerten. Eine Betriebsunterbrechung, die den durchschnittlichen Monatsertrag ersetzt, ist im Februar großzügig und im Juli eine Katastrophe.

Was stattdessen gehört

Eine Bemessung, die Ihre tatsächliche Saisonkurve abbildet. Und eine Haftzeit, die berücksichtigt, dass ein Schaden im Sommer nicht nur diese Saison kostet, sondern möglicherweise auch einen Teil der nächsten.

Denn wer im August schließt und im Oktober wieder öffnet, hat die Saison verloren. Die nächste beginnt erst in acht Monaten.

Die Rechnung, die wir mit Ihnen machen Wir nehmen Ihre Monatsumsätze der letzten drei Jahre und legen sie übereinander. Dann sehen wir, welcher Anteil des Jahresergebnisses in welchen Wochen entsteht. Bei vielen Betrieben an der Küste liegen über sechzig Prozent in vier Monaten. Manchmal mehr. Diese Zahl ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne sie ist jede Summe geraten.
Was das für Termine bedeutet Ein Gespräch lässt sich hier kurzfristiger einrichten als anderswo, weil keine eigene Anfahrt daraus wird. Und bei einem größeren Schaden sind wir schnell da. Nicht in ein paar Stunden, sondern sofort.
Aus der Praxis

Ein Fall, wie er hier vorkommt

Das Beispiel ist typisiert, nicht der Fall eines bestimmten Mandanten. Es zeigt, warum der Zeitpunkt in dieser Region alles verändert.

Ein Küchenbrand Mitte Juni

Ein Hotel mit Restaurant. An einem Abend im Juni fängt Fett in der Fritteuse Feuer. Die Löschanlage über dem Gerät greift, das Feuer selbst ist nach wenigen Minuten aus.

Der Brandschaden ist gering. Was bleibt, ist der Rauch. Er ist durch die Lüftung in den Gastraum gezogen und über das Treppenhaus in zwei Etagen mit Zimmern.

Ergebnis: Die Küche ist nicht nutzbar, das Restaurant geschlossen, zwei Etagen müssen gereinigt werden. Textilien, Polster und Vorhänge lassen sich nicht retten.

Was das im Juni bedeutet

Sieben Wochen Einschränkung mitten in der Hauptsaison. Die Buchungen für Juli liegen vor, die Gäste müssen abgesagt werden. Ein Teil bucht um, ein Teil bucht woanders und kommt nicht wieder.

Und dann kommt der Teil, an den bei der Vertragsgestaltung niemand gedacht hat: Bewertungsportale. Absagen in der Hauptsaison führen zu Kommentaren, und die stehen dort noch, wenn längst alles wieder läuft.

Woran es hängt

Erstens: Bildet die Betriebsunterbrechung die Saison ab oder den Durchschnitt? Bei einem Durchschnittswert bekommt der Betrieb einen Bruchteil dessen, was ihm tatsächlich entgangen ist.

Zweitens: Sind Mehrkosten gedeckt? Wer eine mobile Küche aufstellen oder in einer fremden Küche vorproduzieren lassen kann, bleibt teilweise im Geschäft. Das kostet Geld und rettet die Saison.

Drittens: Reicht die Haftzeit über die Saison hinaus? Der Schaden endet nicht, wenn die Küche wieder läuft.

Was wir bei Saisonbetrieben prüfen
  • Ist die Betriebsunterbrechung nach Saisonkurve bemessen oder nach Jahresdurchschnitt?
  • Sind Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs enthalten?
  • Reicht die Haftzeit über eine ganze Saison hinaus?
  • Ist die Reinigung von Textilien und Polstern nach Rauchschaden abgedeckt?
  • Sind Auflagen zur Abluftreinigung erfüllt und dokumentiert?
  • Ist die Löschanlage über den Fettbackgeräten geprüft?
Die letzten beiden Punkte entscheiden, ob überhaupt geleistet wird. Die ersten vier entscheiden, wie viel.
Warum Gewerbe

Weil Saisonbetriebe anders gerechnet werden

Es gibt einen Grund, warum wir uns auf Firmenkunden konzentrieren: Die Fehler liegen nicht in der Auswahl der Gesellschaft, sondern in den Zahlen.

Eine Police für einen Saisonbetrieb, die mit Jahresdurchschnitten arbeitet, ist formal in Ordnung und im Schadenfall unbrauchbar. Das merkt man nicht beim Abschluss und nicht bei der jährlichen Rechnung. Man merkt es einmal, und dann ist es zu spät.

Wer das erkennen soll, muss sich mit Betriebsunterbrechung auskennen und mit Ihrer Branche. Das geht nicht nebenbei zwischen zwei Hausratverträgen.

Der Dream Outcome, ganz nüchtern Dass ein Schaden im Juli Ihre Saison kostet, aber nicht Ihren Betrieb. Mehr kann eine Versicherung nicht. Sie kann den Brand nicht verhindern und die Gäste nicht zurückholen. Was sie kann: dafür sorgen, dass Sie im nächsten Frühjahr wieder aufmachen, mit denselben Leuten und ohne Bankgespräch.
Häufige Fragen

Was Betriebe an der Küste uns fragen

Sie wohnen hier, aber Ihr Büro ist in Neumünster. Wie läuft das?

Genau so. Bernd Mathiessen wohnt in Timmendorfer Strand, die Firma sitzt in Neumünster. Wir haben hier keine Geschäftsstelle und behaupten das auch nicht.

Für Sie hat das trotzdem zwei praktische Folgen: Ein Gespräch lässt sich kurzfristiger einrichten, weil daraus keine eigene Anfahrt wird. Und bei einem größeren Schaden ist jemand sofort da, nicht in einer Stunde. Die Vertragsbearbeitung läuft dann über das Team in Neumünster, so wie bei allen anderen Mandaten auch.

Was bringt es uns, dass Sie hier wohnen?

Vor allem, dass Sie weniger erklären müssen. Wir wissen, wie voll es hier im August ist und wie leer im November. Wir wissen, welche Betriebe über den Winter aufmachen und welche nicht.

Das wirkt sich konkret aus, wenn es um Zahlen geht. Wenn ein Betrieb uns seine Saisonkurve zeigt, können wir einschätzen, ob sie plausibel ist. Und bei der Frage, wie lange eine Wiedereröffnung braucht, bis die Gäste zurück sind, hilft es, den Ort zu kennen.

Wie wird eine Betriebsunterbrechung bei Saisonbetrieben richtig bemessen?

Über Ihre tatsächliche Saisonkurve, nicht über den Jahresdurchschnitt. Wir legen die Monatsumsätze mehrerer Jahre übereinander und ermitteln, welcher Anteil des Ergebnisses in welchen Wochen entsteht.

Bei vielen Küstenbetrieben liegen über sechzig Prozent in vier Monaten. Eine Deckung, die einen Durchschnittsmonat ersetzt, deckt dann bei einem Schaden im Juli nur einen Bruchteil des tatsächlichen Ausfalls.

Wie lang sollte die Haftzeit sein?

Länger als bei Betrieben mit gleichmäßigem Geschäft. Der Grund ist die Struktur des Jahres: Wer im August schließt und im Oktober wieder öffnet, hat die Saison verloren, und die nächste beginnt erst in acht Monaten.

Eine Haftzeit von zwölf Monaten kann deshalb zu kurz sein, wenn der Schaden ungünstig fällt. Wir rechnen das anhand Ihrer Zahlen durch, nicht anhand einer Faustregel.

Wir vermieten Ferienwohnungen. Reicht die normale Gebäudeversicherung?

In der Regel nicht. Vermietung an wechselnde Gäste ist eine gewerbliche Nutzung, auch wenn es nur eine Wohnung ist und Sie sie nebenbei betreiben.

Das betrifft die Gebäude- und Inhaltsversicherung ebenso wie die Haftpflicht. Wenn ein Gast in Ihrer Wohnung stürzt, ist die Frage, ob Ihre private Haftpflicht das trägt. Meist tut sie es nicht. Und bei Vermittlung über Plattformen kommen weitere Fragen dazu.

Was gilt für unsere Außenterrasse und die Strandmöbel?

Beides gehört gemeldet. Außenbereiche sind nicht automatisch mitversichert, weder gegen Sturm noch gegen Diebstahl.

An der Küste kommt der Wind dazu: Was nicht befestigt ist, fliegt bei einem Herbststurm nicht nur weg, sondern kann Schäden bei Nachbarn verursachen. Dann stellt sich die Frage nach Ihrer Verkehrssicherungspflicht.

Sind Sturmflut und Hochwasser versichert?

Nur mit einer Elementardeckung, die ausdrücklich vereinbart sein muss. Sie ist in der normalen Gebäude- und Inhaltsversicherung nicht enthalten.

In Küstennähe ist das kein theoretisches Thema. Ob und zu welchen Bedingungen eine Deckung möglich ist, hängt von der konkreten Lage ab. Das lässt sich vorab klären, und wir sagen Ihnen offen, wenn eine Lage schwierig ist.

Wann besprechen wir das am besten?

Im Winterhalbjahr. Im Juli haben Sie anderes zu tun, als mit uns Verträge durchzugehen.

Zwischen November und Februar ist der richtige Moment, um für die kommende Saison nachzusteuern: Summen prüfen, Veränderungen melden, offene Punkte klären. Wer im Mai anfängt, kommt zu spät, weil Änderungen Vorlauf brauchen und im Juni niemand mehr Zeit hat.

Was kostet Sie ein Schaden im Juli?

Wir rechnen Ihre Saisonkurve durch und sagen Ihnen, ob Ihre Deckung passt. Kostenlos und unverbindlich.