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Flottenversicherung für Ihren Fuhrpark

Ein einziger schwerer Unfall verteuert nicht ein Fahrzeug, sondern alle. Und zwar über Jahre. Das ist die Rechnung, die kaum ein Betrieb kennt, bevor sie ihn trifft.

Der Unterschied, den niemand erklärt

Bei einer privaten Kfz-Versicherung hat jedes Fahrzeug seine eigene Schadenfreiheitsklasse. Wer mit dem einen Wagen einen Unfall baut, zahlt für den anderen weiterhin denselben Beitrag.

Bei einer Flotte ist das anders. Dort gibt es einen gemeinsamen Beitragssatz für alle Fahrzeuge, den sogenannten Verlaufsrabatt. Er richtet sich nach der Schadenquote des gesamten Fuhrparks.

Was daran gut ist

  • Ein neues Fahrzeug startet sofort mit Ihrem guten Satz, statt in einer schlechten Klasse zu beginnen
  • Sie haben einen Vertrag, eine Rechnung, einen Ansprechpartner
  • Teure Einzelfahrzeuge profitieren vom Durchschnitt der Flotte
  • An- und Abmeldungen laufen über einen Rahmenvertrag, ohne jedes Mal neu zu verhandeln

Und was daran gefährlich ist

Die Rechnung funktioniert in beide Richtungen. Wenn die Schadenquote steigt, steigt der Beitrag für den gesamten Bestand.

Ein einziger schwerer Unfall, etwa mit Personenschaden, kann die Quote so belasten, dass Sie über Jahre teurer fahren. Bei zwanzig Fahrzeugen ist das kein Detail, sondern ein fünfstelliger Betrag pro Jahr.

Und es kommt etwas dazu, das die Lage verschärft: Mit einer schlechten Quote kommen Sie schwer wieder weg. Andere Versicherer verlangen die Schadenhistorie und lehnen ab, wenn sie ihnen nicht gefällt. Sie sitzen dann bei dem Versicherer fest, der Sie gerade teurer macht.

Die Klausel, nach der Sie fragen sollten Die Großschadenkappung. Sie begrenzt, mit welchem Betrag ein einzelner Schaden in die Quote eingeht. Ein Unfall mit Personenschaden über mehrere hunderttausend Euro schlägt dann nicht mehr voll durch. Ohne diese Klausel kann ein Ereignis, für das Sie nichts können, Ihre Beiträge auf Jahre bestimmen. Sie ist nicht in jedem Vertrag drin und wird selten von allein angeboten.
Ab wann lohnt sich eine Flotte? Je nach Versicherer sind Flottentarife ab etwa drei Fahrzeugen möglich. Klassische Flottenverträge beginnen häufig erst bei fünfundzwanzig bis dreißig. Dazwischen liegt der Bereich, in dem am meisten zu holen ist: fünf bis fünfzehn Fahrzeuge. Dort haben viele Betriebe historisch gewachsene Einzelverträge, die nie zusammengeführt wurden.
Der zweite Teil

Was Sie als Halter persönlich schulden

Über die Versicherung spricht jeder. Über die Pflichten, die daneben stehen, selten. Dabei ist das der Bereich, in dem es persönlich wird.

Als Halter der Fahrzeuge tragen Sie Verantwortung dafür, dass niemand fährt, der nicht fahren darf, und dass die Fahrzeuge in Ordnung sind. Diese Pflichten lassen sich delegieren, aber nicht abgeben.

Die Führerscheinkontrolle

Sie müssen sich regelmäßig davon überzeugen, dass Ihre Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben. Nicht einmal bei der Einstellung, sondern wiederkehrend.

Wer das nicht tut und ein Mitarbeiter fährt ohne gültigen Führerschein, steht schnell selbst im Verfahren. Das ist kein theoretisches Risiko: Ein entzogener Führerschein wird selten freiwillig gemeldet.

Die jährliche Unterweisung

Nach den Unfallverhütungsvorschriften sind Fahrer regelmäßig zu unterweisen. Das gilt für alle, die dienstlich fahren, nicht nur für Berufskraftfahrer.

Die Fahrzeuge selbst

Prüffristen, Ladungssicherung, Zustand. Nach einem Unfall wird genau das angesehen. Wenn dabei herauskommt, dass ein Fahrzeug nicht in Ordnung war, hat das Folgen weit über den Sachschaden hinaus.

Warum das hier steht

Weil es Ihre Versicherung berührt. Bei grober Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer Leistungen kürzen. Und weil ein Verfahren gegen Sie persönlich kein Versicherungsthema mehr ist, sondern eines für einen Strafverteidiger.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wer kontrolliert bei Ihnen die Führerscheine, und ist das dokumentiert?
  • Findet eine jährliche Unterweisung statt, und gibt es Nachweise?
  • Sind die Prüffristen der Fahrzeuge überwacht?
  • Wer darf welches Fahrzeug fahren, und wissen das alle?
  • Dürfen Mitarbeiter die Fahrzeuge privat nutzen, und ist das geregelt?
  • Was passiert, wenn ein Mitarbeiter alkoholisiert fährt?
Für die Kontrolle und Dokumentation gibt es inzwischen einfache digitale Lösungen. Das ist kein Aufwand mehr, es muss nur jemand anstoßen.
Die Bausteine

Woraus ein Fuhrparkvertrag besteht

Kfz-Haftpflicht Gesetzlich vorgeschrieben. Die Deckungssumme sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, weil ein Personenschaden Kosten über Jahrzehnte erzeugt.
Kasko Voll oder teil, je Fahrzeug entscheidbar. Bei älteren Fahrzeugen lohnt die Rechnung, ob sich Vollkasko noch trägt.
Selbstbehalt Der größte Hebel beim Beitrag. Wer Kleinschäden ohnehin selbst zahlt, sollte das im Vertrag abbilden statt nebenbei zu machen.
Großschadenkappung Begrenzt, wie stark ein einzelner Schaden die Quote belastet. Die wichtigste Klausel im gesamten Vertrag.
Werkverkehr Wenn Sie eigene Güter befördern. Ihre Ladung ist über die Kfz-Versicherung nicht gedeckt, das ist ein eigener Baustein.
Verkehrsrechtsschutz Für Streit um Schuldfragen, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisentzug. Bei vielen Fahrzeugen ein Thema mit hoher Fallzahl.
Arbeitsmaschinen Stapler, Bagger, Radlader, Anhänger. Sie gehören meist in denselben Vertrag und werden oft vergessen.
Fahrerschutz Wer allein verschuldet verunglückt, bekommt aus der eigenen Haftpflicht nichts. Diese Deckung schließt die Lücke für Ihre Leute.
Elektrofahrzeuge Akku, Ladekabel, Wallbox und die Frage, was bei einem Brand während des Ladens gilt. Muss ausdrücklich geregelt sein.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Betrieben mit mehreren Fahrzeugen fast immer.

  • Es gibt Einzelverträge bei mehreren Gesellschaften, historisch gewachsen und nie zusammengeführt
  • Keine Großschadenkappung, obwohl ein Personenschaden jederzeit möglich ist
  • Die Haftpflichtsumme entspricht der gesetzlichen Untergrenze
  • Anhänger und Arbeitsmaschinen sind nicht erfasst
  • Der Selbstbehalt ist auf null gesetzt, obwohl Kleinschäden ohnehin nicht gemeldet werden
  • Werkverkehr fehlt, obwohl eigene Ware transportiert wird
  • Es gibt keine Regelung zur Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
  • Führerscheinkontrolle findet statt, wird aber nicht dokumentiert
  • Fahrerschutz fehlt, obwohl Mitarbeiter täglich unterwegs sind
  • Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sind nirgends abgebildet
Der eigentliche Gewinn

Nicht mehr über jeden Schaden nachdenken

Fragen Sie sich bei einem kleinen Blechschaden, ob Sie ihn melden sollen oder lieber selbst zahlen, damit die Quote nicht leidet?

Diese Frage stellt sich in vielen Betrieben mehrmals im Jahr, und sie kostet jedes Mal Zeit und Nerven. Manchmal wird falsch entschieden, und dann kommt der Schaden Monate später doch noch, weil der Unfallgegner sich meldet.

Ein sauber konstruierter Fuhrparkvertrag nimmt Ihnen diese Frage ab. Mit einem passenden Selbstbehalt liegen Kleinschäden ohnehin bei Ihnen, und alles darüber melden Sie ohne Nachdenken.

Das ist der Zustand, auf den wir hinarbeiten: Sie fahren, wir kümmern uns um den Rest. Meldungen, Gutachter, Werkstatt, Abrechnung mit der Gegenseite. Auch dann, wenn der andere schuld war und der Vertrag gar nicht bei uns liegt.

Was wir für die Ausschreibung brauchen
  • Fahrzeugliste mit Kennzeichen, Typ, Erstzulassung und Wert
  • Schadenhistorie der letzten drei bis fünf Jahre
  • Jahresfahrleistung, grob geschätzt reicht
  • Wer fährt: feste Fahrer, Poolnutzung, Fremdfahrer
  • Einsatzgebiet: regional, bundesweit, Ausland
  • Aktuelle Policen und Beiträge
Wenn Ihre Schadenhistorie nicht gut aussieht, sagen Sie es uns vorher. Dann bereiten wir die Darstellung entsprechend vor, statt dass es beim Underwriter auffällt.
Häufige Fragen

Was Betriebe uns fragen

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich ein Flottenvertrag?

Je nach Versicherer sind Flottentarife ab etwa drei Fahrzeugen möglich. Klassische Flottenverträge beginnen häufig erst bei fünfundzwanzig bis dreißig.

Interessant wird es meist ab fünf. Dann lohnt sich die Zusammenführung gewachsener Einzelverträge, und der Verwaltungsaufwand sinkt spürbar. Ob es sich in Ihrem Fall rechnet, sagen wir Ihnen nach einem Blick auf Ihre bestehenden Policen.

Wir hatten einen schweren Unfall. Wie schlimm wird das?

Das hängt davon ab, ob eine Großschadenkappung vereinbart ist. Ohne sie geht der volle Schadenbetrag in Ihre Quote ein und bestimmt den Beitrag für alle Fahrzeuge, teils über mehrere Jahre.

Was jetzt hilft: Prüfen, ob eine Kappung nachträglich vereinbart werden kann, und die Schadenursachen sauber aufarbeiten. Ein Versicherer, der sieht, dass ein Betrieb reagiert hat, bewertet anders als einer, der nur eine Zahl sieht. Melden Sie sich früh, nicht erst zur Erneuerung.

Sollen wir Kleinschäden melden oder selbst zahlen?

Diese Frage sollte sich gar nicht stellen. Wenn Sie Schäden unterhalb einer bestimmten Grenze ohnehin selbst tragen, gehört das als Selbstbehalt in den Vertrag. Dann sinkt der Beitrag, und Sie melden alles darüber ohne Nachdenken.

Wichtig: Auch nicht gemeldete Schäden können Ihnen später begegnen, wenn sich der Unfallgegner Monate danach meldet. Ein nicht gemeldeter Schaden ist kein erledigter Schaden.

Was gilt, wenn ein Mitarbeiter einen Unfall verursacht?

Die Kfz-Haftpflicht reguliert gegenüber dem Geschädigten. Die Frage ist, was zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter gilt.

Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung haftet er bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer anteilig, bei grober weitgehend. In der Praxis führt das regelmäßig zu Streit. Eine klare schriftliche Regelung zur Fahrzeugnutzung, die auch den Selbstbehalt anspricht, verhindert die meisten dieser Fälle.

Ist unsere Ladung mitversichert?

Nein. Die Kfz-Versicherung deckt das Fahrzeug und Schäden an Dritten, nicht das, was Sie transportieren.

Wenn Sie eigene Ware befördern, brauchen Sie dafür eine Werkverkehrsdeckung. Wenn Sie für andere fahren, ist es eine Verkehrshaftungsversicherung, und dann gelten ganz andere Regeln. Das wird häufig verwechselt und fällt erst auf, wenn die Ladung beschädigt ist.

Wir stellen auf Elektrofahrzeuge um. Was ändert sich?

Mehrere Dinge. Der Akku ist der teuerste Einzelteil und sollte ausdrücklich erfasst sein, einschließlich Schäden durch Tiefentladung oder unsachgemäßes Laden.

Dazu kommt die Ladeinfrastruktur: Wallboxen auf dem Betriebsgelände gehören in die Sachversicherung, und die Frage nach dem Brandrisiko beim Laden sollte geklärt sein. Auch die Kabel selbst werden erstaunlich häufig gestohlen.

Unser Versicherer hat den Beitrag stark erhöht. Können wir wechseln?

Möglich ja, einfach nicht immer. Andere Versicherer verlangen Ihre Schadenhistorie, und bei einer hohen Quote wird die Aufnahme schwierig.

Was den Unterschied macht, ist die Darstellung. Wer belegen kann, welche Schäden woher kamen und was seitdem verändert wurde, wird anders bewertet als jemand, der nur eine Liste einreicht. Beginnen Sie früh, eine ordentliche Ausschreibung braucht Wochen. Mehr dazu unter Prämienerhöhung.

Was passiert bei Ihnen nach einem schweren Unfall?

Wir sehen uns Ihre Verträge an und prüfen, ob eine Kappung vereinbart ist. Kostenlos und unverbindlich.