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Vertrauensschadenversicherung

Der Anruf kommt vom Chef. Die Stimme stimmt, der Tonfall stimmt, die Sache ist eilig und vertraulich. Zwei Stunden später sind zweihundertfünfzigtausend Euro weg, und niemand hat einen Fehler gemacht.

Warum keine andere Versicherung zahlt

Es gibt eine Regel, die in praktisch jeder Haftpflichtversicherung steht: Vorsatz ist nicht versichert. Das gilt für Ihre eigene Police genauso wie für die Ihrer Mitarbeiter.

Deshalb greift bei einem gezielten Betrug oder einer Unterschlagung nichts von dem, was Sie sonst haben:

  • Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht solche, die Ihnen jemand zufügt
  • Die Sachversicherung setzt einen Einbruch mit Spuren voraus. Wer einen Schlüssel hat, bricht nicht ein
  • Die Cyberversicherung deckt Angriffe auf Ihre Systeme. Bei einer Überweisung, die ein Mitarbeiter selbst freigegeben hat, ist technisch nichts passiert
  • Die D&O greift bei Fehlern der Geschäftsführung, nicht bei Straftaten Dritter

Diese Lücke schließt allein die Vertrauensschadenversicherung. Sie ist die einzige Deckung, die genau dort ansetzt, wo alle anderen aufhören: bei vorsätzlichem Handeln.

Zwei Richtungen, aus denen es kommt

Von innen

Der klassische Fall. Jemand mit Zugriff auf Geld, Ware oder Daten nimmt sich etwas. Kasse, Warenlager, Scheinrechnungen, manipulierte Buchungen, verkaufte Kundendaten.

Meist läuft das nicht einmalig ab, sondern über Monate oder Jahre. Und meist ist es jemand, dem man vertraut hat, weil er seit Jahren da ist und niemand hinsieht.

Von außen

Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten verändert. Die Täter greifen nicht die Technik an, sondern die Menschen.

Sie beobachten das Unternehmen, kennen Namen und Zuständigkeiten, wissen, wann der Geschäftsführer im Urlaub ist. Dann rufen sie an oder schreiben, unter einer Identität, die stimmig wirkt.

Und inzwischen klingt auch die Stimme richtig. Aus einem Videointerview oder einem Podcast lässt sich eine Stimme heute in Minuten nachbilden. Wer einen Anruf vom eigenen Chef bekommt und die Stimme erkennt, hat keinen Grund zu zweifeln.

Die Muster, die tatsächlich vorkommen Fake President. Ein Anruf oder eine Mail vom vermeintlichen Chef: dringend, vertraulich, nicht mit Kollegen besprechen. Bitte sofort überweisen. Geänderte Bankverbindung. Ein Lieferant meldet neue Kontodaten. Die Mail sieht echt aus, der Briefkopf stimmt. Die nächste Zahlung geht woanders hin. Bestellerbetrug. Eine Bestellung im Namen eines bekannten Unternehmens, Lieferung an eine abweichende Adresse. Die Ware ist weg, die Rechnung bleibt offen. Zugangsdaten. Jemand fischt Anmeldedaten ab und veranlasst von innen heraus Zahlungen. Für die Bank sieht alles regulär aus.
Wer als Vertrauensperson gilt Mehr Menschen, als die meisten annehmen: alle Mitarbeitenden von der Geschäftsführung bis zur Aushilfe und zur Zeitarbeitskraft. Dazu externe Dienstleister, die auf Ihrem Gelände arbeiten, also Reinigung, Wartung, Sicherheitsdienst. Und je nach Konzept auch beauftragte Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Der zweite Teil

Was nach dem Geld kommt

Der Geldabfluss ist der sichtbare Schaden. Was danach passiert, kostet oft mehr Zeit und Nerven.

Wenn im eigenen Haus etwas passiert ist, müssen Sie plötzlich Dinge tun, für die niemand im Betrieb ausgebildet ist:

  • Feststellen, wie viel weg ist. Bei einer Unterschlagung über Jahre bedeutet das, Buchhaltung rückwärts aufzurollen
  • Beweise sichern, ohne sie zu zerstören. Wer voreilig einen Rechner löscht oder ein Gespräch führt, macht sich die spätere Verfolgung schwer
  • Entscheiden, ob Sie Anzeige erstatten. Und was das für Ihr Team bedeutet
  • Ansprüche durchsetzen, gegen einen Menschen, der das Geld meist nicht mehr hat
  • Den Betrieb weiterführen, während in der Buchhaltung eine Stelle unbesetzt ist und alle wissen, warum

Was gute Deckungen hier leisten

Sie übernehmen die Kosten der Aufklärung: Forensiker, die Buchhaltung prüfen, Anwälte, die den Fall bewerten, Rechtsverfolgung gegen den Täter.

Manche Konzepte enthalten zusätzlich Unterstützung für die Außenkommunikation und, was zunächst ungewöhnlich klingt, psychologische Betreuung. Das steht dort nicht ohne Grund: Ein Vertrauensbruch durch einen langjährigen Mitarbeiter erschüttert ein Team spürbar.

Und einzelne Anbieter leisten einen Vorschuss, bevor der Fall vollständig geklärt ist. Wenn ein Betrag fehlt, den Sie für Löhne oder Lieferanten brauchen, ist das der Unterschied zwischen einem Problem und einer Krise.

Der Punkt, der viele überrascht Die Rückwärtsdeckung. Üblich ist, dass auch Schäden gedeckt sind, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach entdeckt werden. Bei einigen Anbietern sogar dann, wenn zuvor gar keine Versicherung bestand. Das ist bei dieser Sparte besonders wertvoll, weil Unterschlagungen im Schnitt lange laufen, bevor sie auffallen. Wer heute abschließt, deckt damit auch das ab, was möglicherweise gerade läuft.

Was nicht gedeckt ist

Die Abgrenzung ist wichtig, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen abschließen.

  • Fehler ohne Straftat. Eine falsche Buchung, eine verwechselte Kontonummer, ein Organisationsmangel. Es muss eine vorsätzliche Handlung mit Bereicherungsabsicht vorliegen
  • Nicht nachweisbare Differenzen. Eine Inventurdifferenz allein genügt nicht. Es muss belegbar sein, dass jemand sich bereichert hat
  • Bereits bekannte Fälle. Wer beim Abschluss weiß, dass etwas läuft, kann das nicht mitversichern
  • Handlungen der Unternehmensleitung selbst, soweit sie wissentlich erfolgen

Der erste Punkt ist der praktisch wichtigste. Die Grenze zwischen einem Fehler und einer Tat entscheidet über die Leistung, und sie ist im Einzelfall nicht immer offensichtlich.

Was Sie unabhängig davon tun sollten

Die wirksamste Maßnahme kostet nichts: ein zweites Augenpaar bei Zahlungen.

Konkret heißt das: Ab einem festgelegten Betrag muss eine zweite Person freigeben. Änderungen von Bankverbindungen werden über einen bekannten Weg zurückgerufen, nicht über die Nummer aus der Mail. Und alle wissen, dass Eile allein nie ein Grund ist, davon abzuweichen.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Fälle scheitern. Die Täter arbeiten mit Dringlichkeit und Vertraulichkeit, weil sie genau diese Rückfrage verhindern wollen.

Sagen Sie es Ihren Leuten Der wichtigste Satz für Ihr Team lautet: Niemand bekommt Ärger, wenn er zurückruft. Der Fake-President-Betrug funktioniert über Autorität und Zeitdruck. Ein Mitarbeiter, der Angst hat, den Chef mit einer Rückfrage zu verärgern, überweist eher. Wenn im Betrieb bekannt ist, dass eine Rückfrage ausdrücklich erwünscht ist, verlieren die Täter ihr wichtigstes Werkzeug.
Und die Abgrenzung zu Cyber Beide Verträge berühren einander, decken aber Unterschiedliches. Die Cyberversicherung greift bei technischen Angriffen auf Ihre Systeme, etwa bei Verschlüsselung oder Datenabfluss. Die Vertrauensschadenversicherung greift, wenn Geld abfließt, weil ein Mensch getäuscht wurde. Technisch ist dabei oft nichts passiert. Beide sollten aufeinander abgestimmt sein, damit im Ernstfall keine Lücke dazwischen bleibt.
Wen es betrifft

Kleine Betriebe trifft es härter

Es gibt die Vorstellung, das sei ein Konzernthema. Das Gegenteil stimmt.

In einem großen Unternehmen gibt es eine Innenrevision, ein Vieraugenprinzip und ein Freigabesystem. In einem Betrieb mit fünfundzwanzig Leuten macht eine Person die Buchhaltung, und sie macht sie seit zwölf Jahren.

Genau dort greifen Täter an, weil die Kontrollen dünner sind. Und genau dort trifft der Verlust härter, weil ein sechsstelliger Betrag bei einem Mittelständler eine andere Größenordnung hat als bei einem Konzern.

Besonders betroffen sind Betriebe mit Bargeldverkehr, mit hohem Warendurchsatz, mit vielen Aushilfen und solche, die fremde Gelder verwalten.

Was Sie davon haben Sie können den Fall aufklären, statt ihn auf sich beruhen zu lassen. Viele Betriebe verzichten auf Aufklärung, weil sie teuer ist und der Ausgang ungewiss. Man trennt sich still, bucht den Verlust ab und redet nicht darüber. Das ist verständlich und hat einen Preis: Ohne Aufklärung wissen Sie nicht, wie es passiert ist, und können es nicht abstellen.
Häufige Fragen

Was Unternehmer uns fragen

Deckt unsere Cyberversicherung das nicht ab?

Nur teilweise. Die Cyberversicherung greift bei technischen Angriffen auf Ihre Systeme: Verschlüsselung, Datenabfluss, Systemausfall.

Beim Fake President ist technisch nichts passiert. Ein Mitarbeiter hat eine Überweisung freigegeben, die er freigeben durfte, weil er getäuscht wurde. Manche Cyberpolicen enthalten dafür einen kleinen Baustein, aber der reicht bei größeren Beträgen selten.

Wir vertrauen unseren Leuten. Brauchen wir das trotzdem?

Der Name ist etwas irreführend. Es geht nicht darum, Ihren Mitarbeitern zu misstrauen. Inzwischen kommt ein erheblicher Teil der Schäden von außen, durch Täter, die genau dieses Vertrauen ausnutzen.

Und der Vollständigkeit halber: Bei Unterschlagungen ist es fast immer jemand, dem man vertraut hat. Wer keinen Zugriff und kein Vertrauen hat, kann auch nicht unterschlagen.

Was ist mit Schäden, die schon länger laufen?

Üblich ist eine Rückwärtsdeckung: Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach entdeckt werden, sind mitversichert. Bei einigen Anbietern auch dann, wenn zuvor keine Versicherung bestand.

Das ist bei dieser Sparte besonders wertvoll, weil Unterschlagungen im Schnitt lange laufen, bevor sie auffallen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen beim Abschluss nichts bekannt war.

Wir haben eine Inventurdifferenz. Ist das ein Fall?

Nur wenn sich belegen lässt, dass jemand sich bereichert hat. Eine Differenz allein genügt nicht, weil sie auch aus Fehlbuchungen, Schwund oder Erfassungsfehlern stammen kann.

Was hilft, ist Dokumentation: Wann wurde was gezählt, welche Buchungen gab es, wer hatte Zugriff. Je genauer das nachvollziehbar ist, desto eher lässt sich eine Tat von einem Fehler unterscheiden.

Wie hoch sollte die Summe sein?

Orientieren Sie sich an dem Betrag, über den eine einzelne Person bei Ihnen verfügen kann, ohne dass es sofort auffällt. Und an dem, was über einen längeren Zeitraum unbemerkt abfließen könnte.

Bei Betrieben mit größerem Zahlungsverkehr sind sechsstellige Summen üblich. Wichtig ist auch, dass Schäden durch außenstehende Dritte nicht mit einem zu kleinen Teilbetrag begrenzt sind, denn genau dort liegen heute die großen Fälle.

Es ist etwas passiert. Was sollen wir zuerst tun?

Melden Sie es uns sofort, bevor Sie handeln. Und: Sichern Sie Beweise, ohne sie zu verändern. Kein Rechner wird gelöscht, keine Datei bereinigt, kein Gespräch geführt, das den Betreffenden warnt.

Bei einer Überweisung, die gerade rausgegangen ist, zählen Minuten: Rufen Sie sofort Ihre Bank an. Manchmal lässt sich eine Zahlung noch stoppen. Danach kümmern wir uns um den Rest, einschließlich der Frage, ob und wann Anzeige sinnvoll ist.

Wer kann bei Ihnen allein eine Zahlung freigeben?

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