Vertrauensschadenversicherung
Der Anruf kommt vom Chef. Die Stimme stimmt, der Tonfall stimmt, die Sache ist eilig und vertraulich. Zwei Stunden später sind zweihundertfünfzigtausend Euro weg, und niemand hat einen Fehler gemacht.
Warum keine andere Versicherung zahlt
Es gibt eine Regel, die in praktisch jeder Haftpflichtversicherung steht: Vorsatz ist nicht versichert. Das gilt für Ihre eigene Police genauso wie für die Ihrer Mitarbeiter.
Deshalb greift bei einem gezielten Betrug oder einer Unterschlagung nichts von dem, was Sie sonst haben:
- Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht solche, die Ihnen jemand zufügt
- Die Sachversicherung setzt einen Einbruch mit Spuren voraus. Wer einen Schlüssel hat, bricht nicht ein
- Die Cyberversicherung deckt Angriffe auf Ihre Systeme. Bei einer Überweisung, die ein Mitarbeiter selbst freigegeben hat, ist technisch nichts passiert
- Die D&O greift bei Fehlern der Geschäftsführung, nicht bei Straftaten Dritter
Diese Lücke schließt allein die Vertrauensschadenversicherung. Sie ist die einzige Deckung, die genau dort ansetzt, wo alle anderen aufhören: bei vorsätzlichem Handeln.
Zwei Richtungen, aus denen es kommt
Von innen
Der klassische Fall. Jemand mit Zugriff auf Geld, Ware oder Daten nimmt sich etwas. Kasse, Warenlager, Scheinrechnungen, manipulierte Buchungen, verkaufte Kundendaten.
Meist läuft das nicht einmalig ab, sondern über Monate oder Jahre. Und meist ist es jemand, dem man vertraut hat, weil er seit Jahren da ist und niemand hinsieht.
Von außen
Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten verändert. Die Täter greifen nicht die Technik an, sondern die Menschen.
Sie beobachten das Unternehmen, kennen Namen und Zuständigkeiten, wissen, wann der Geschäftsführer im Urlaub ist. Dann rufen sie an oder schreiben, unter einer Identität, die stimmig wirkt.
Und inzwischen klingt auch die Stimme richtig. Aus einem Videointerview oder einem Podcast lässt sich eine Stimme heute in Minuten nachbilden. Wer einen Anruf vom eigenen Chef bekommt und die Stimme erkennt, hat keinen Grund zu zweifeln.
Was nach dem Geld kommt
Der Geldabfluss ist der sichtbare Schaden. Was danach passiert, kostet oft mehr Zeit und Nerven.
Wenn im eigenen Haus etwas passiert ist, müssen Sie plötzlich Dinge tun, für die niemand im Betrieb ausgebildet ist:
- Feststellen, wie viel weg ist. Bei einer Unterschlagung über Jahre bedeutet das, Buchhaltung rückwärts aufzurollen
- Beweise sichern, ohne sie zu zerstören. Wer voreilig einen Rechner löscht oder ein Gespräch führt, macht sich die spätere Verfolgung schwer
- Entscheiden, ob Sie Anzeige erstatten. Und was das für Ihr Team bedeutet
- Ansprüche durchsetzen, gegen einen Menschen, der das Geld meist nicht mehr hat
- Den Betrieb weiterführen, während in der Buchhaltung eine Stelle unbesetzt ist und alle wissen, warum
Was gute Deckungen hier leisten
Sie übernehmen die Kosten der Aufklärung: Forensiker, die Buchhaltung prüfen, Anwälte, die den Fall bewerten, Rechtsverfolgung gegen den Täter.
Manche Konzepte enthalten zusätzlich Unterstützung für die Außenkommunikation und, was zunächst ungewöhnlich klingt, psychologische Betreuung. Das steht dort nicht ohne Grund: Ein Vertrauensbruch durch einen langjährigen Mitarbeiter erschüttert ein Team spürbar.
Und einzelne Anbieter leisten einen Vorschuss, bevor der Fall vollständig geklärt ist. Wenn ein Betrag fehlt, den Sie für Löhne oder Lieferanten brauchen, ist das der Unterschied zwischen einem Problem und einer Krise.
Was nicht gedeckt ist
Die Abgrenzung ist wichtig, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen abschließen.
- Fehler ohne Straftat. Eine falsche Buchung, eine verwechselte Kontonummer, ein Organisationsmangel. Es muss eine vorsätzliche Handlung mit Bereicherungsabsicht vorliegen
- Nicht nachweisbare Differenzen. Eine Inventurdifferenz allein genügt nicht. Es muss belegbar sein, dass jemand sich bereichert hat
- Bereits bekannte Fälle. Wer beim Abschluss weiß, dass etwas läuft, kann das nicht mitversichern
- Handlungen der Unternehmensleitung selbst, soweit sie wissentlich erfolgen
Der erste Punkt ist der praktisch wichtigste. Die Grenze zwischen einem Fehler und einer Tat entscheidet über die Leistung, und sie ist im Einzelfall nicht immer offensichtlich.
Was Sie unabhängig davon tun sollten
Die wirksamste Maßnahme kostet nichts: ein zweites Augenpaar bei Zahlungen.
Konkret heißt das: Ab einem festgelegten Betrag muss eine zweite Person freigeben. Änderungen von Bankverbindungen werden über einen bekannten Weg zurückgerufen, nicht über die Nummer aus der Mail. Und alle wissen, dass Eile allein nie ein Grund ist, davon abzuweichen.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fälle scheitern. Die Täter arbeiten mit Dringlichkeit und Vertraulichkeit, weil sie genau diese Rückfrage verhindern wollen.
Kleine Betriebe trifft es härter
Es gibt die Vorstellung, das sei ein Konzernthema. Das Gegenteil stimmt.
In einem großen Unternehmen gibt es eine Innenrevision, ein Vieraugenprinzip und ein Freigabesystem. In einem Betrieb mit fünfundzwanzig Leuten macht eine Person die Buchhaltung, und sie macht sie seit zwölf Jahren.
Genau dort greifen Täter an, weil die Kontrollen dünner sind. Und genau dort trifft der Verlust härter, weil ein sechsstelliger Betrag bei einem Mittelständler eine andere Größenordnung hat als bei einem Konzern.
Besonders betroffen sind Betriebe mit Bargeldverkehr, mit hohem Warendurchsatz, mit vielen Aushilfen und solche, die fremde Gelder verwalten.
Was Unternehmer uns fragen
Deckt unsere Cyberversicherung das nicht ab?
Nur teilweise. Die Cyberversicherung greift bei technischen Angriffen auf Ihre Systeme: Verschlüsselung, Datenabfluss, Systemausfall.
Beim Fake President ist technisch nichts passiert. Ein Mitarbeiter hat eine Überweisung freigegeben, die er freigeben durfte, weil er getäuscht wurde. Manche Cyberpolicen enthalten dafür einen kleinen Baustein, aber der reicht bei größeren Beträgen selten.
Wir vertrauen unseren Leuten. Brauchen wir das trotzdem?
Der Name ist etwas irreführend. Es geht nicht darum, Ihren Mitarbeitern zu misstrauen. Inzwischen kommt ein erheblicher Teil der Schäden von außen, durch Täter, die genau dieses Vertrauen ausnutzen.
Und der Vollständigkeit halber: Bei Unterschlagungen ist es fast immer jemand, dem man vertraut hat. Wer keinen Zugriff und kein Vertrauen hat, kann auch nicht unterschlagen.
Was ist mit Schäden, die schon länger laufen?
Üblich ist eine Rückwärtsdeckung: Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach entdeckt werden, sind mitversichert. Bei einigen Anbietern auch dann, wenn zuvor keine Versicherung bestand.
Das ist bei dieser Sparte besonders wertvoll, weil Unterschlagungen im Schnitt lange laufen, bevor sie auffallen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen beim Abschluss nichts bekannt war.
Wir haben eine Inventurdifferenz. Ist das ein Fall?
Nur wenn sich belegen lässt, dass jemand sich bereichert hat. Eine Differenz allein genügt nicht, weil sie auch aus Fehlbuchungen, Schwund oder Erfassungsfehlern stammen kann.
Was hilft, ist Dokumentation: Wann wurde was gezählt, welche Buchungen gab es, wer hatte Zugriff. Je genauer das nachvollziehbar ist, desto eher lässt sich eine Tat von einem Fehler unterscheiden.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Orientieren Sie sich an dem Betrag, über den eine einzelne Person bei Ihnen verfügen kann, ohne dass es sofort auffällt. Und an dem, was über einen längeren Zeitraum unbemerkt abfließen könnte.
Bei Betrieben mit größerem Zahlungsverkehr sind sechsstellige Summen üblich. Wichtig ist auch, dass Schäden durch außenstehende Dritte nicht mit einem zu kleinen Teilbetrag begrenzt sind, denn genau dort liegen heute die großen Fälle.
Es ist etwas passiert. Was sollen wir zuerst tun?
Melden Sie es uns sofort, bevor Sie handeln. Und: Sichern Sie Beweise, ohne sie zu verändern. Kein Rechner wird gelöscht, keine Datei bereinigt, kein Gespräch geführt, das den Betreffenden warnt.
Bei einer Überweisung, die gerade rausgegangen ist, zählen Minuten: Rufen Sie sofort Ihre Bank an. Manchmal lässt sich eine Zahlung noch stoppen. Danach kümmern wir uns um den Rest, einschließlich der Frage, ob und wann Anzeige sinnvoll ist.
Wer kann bei Ihnen allein eine Zahlung freigeben?
Wir gehen Ihre Abläufe durch und sagen Ihnen, wo das Risiko liegt. Kostenlos und unverbindlich.