Transportversicherung für Ihre Waren
Wenn eine Palette mit Elektronik verschwindet, ersetzt der Spediteur nicht den Warenwert. Er ersetzt ein paar Euro pro Kilogramm. Bei leichter, teurer Ware ist das ein Bruchteil dessen, was Sie verloren haben.
Die Rechnung nach Gewicht
Es gibt einen Grundsatz im Transportrecht, den fast niemand kennt, der Ware versendet: Die Haftung des Frachtführers bemisst sich nach dem Gewicht, nicht nach dem Wert.
Im innerdeutschen Verkehr gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag je Kilogramm, im grenzüberschreitenden Straßenverkehr ein Betrag in Sonderziehungsrechten je Kilogramm. In beiden Fällen ist es eine Rechnung, in der der Wert Ihrer Ware keine Rolle spielt.
Was das praktisch bedeutet
Eine Palette Sand und eine Palette Laptops wiegen unterschiedlich viel, aber das Verhältnis von Gewicht zu Wert ist völlig verschieden.
Bei schwerer, günstiger Ware reicht die gesetzliche Haftung meist aus. Bei leichter, hochwertiger Ware deckt sie einen Bruchteil:
- Elektronik und Kommunikationstechnik
- Medizinprodukte und Laborgeräte
- Kosmetik, Nahrungsergänzung, Pharmazeutika
- Ersatzteile und Steuerungen
- Textilien und Markenware
- Bauteile aus Sonderfertigung
Wer solche Waren versendet und sich auf die Haftung des Spediteurs verlässt, trägt den größten Teil des Risikos selbst, ohne es zu wissen.
Die Lösung heißt anders, als man denkt
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Verträgen, die ständig verwechselt werden:
Die Verkehrshaftungsversicherung hat Ihr Transporteur. Sie deckt seine Haftung, also genau die begrenzten Beträge. Sie zahlt außerdem nur, wenn er auch haftet.
Die Warentransportversicherung haben Sie. Sie deckt Ihre Ware, zum vollen Wert, unabhängig davon, ob jemand schuld ist.
Das ist der entscheidende Unterschied: Bei einem Unfall ohne Verschulden des Fahrers, bei höherer Gewalt oder wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bekommen Sie aus der Haftung nichts. Aus der Warenversicherung schon.
- Bei höherer Gewalt und unabwendbaren Ereignissen
- Bei Mängeln der Verpackung, wenn Sie verpackt haben
- Bei besonderen Eigenschaften der Ware, etwa Verderb
- Bei unzureichenden Angaben in den Papieren
- Wenn der Frachtführer nicht zu ermitteln oder zahlungsunfähig ist
Wer versichert eigentlich, Sie oder Ihr Kunde?
Bei grenzüberschreitenden Geschäften entscheidet darüber eine Abkürzung im Vertrag, die viele übernehmen, ohne sie zu prüfen.
In Kaufverträgen stehen üblicherweise Lieferklauseln, die regeln, wer welche Kosten trägt und ab wann die Gefahr auf den Käufer übergeht. Diese Klauseln bestimmen damit auch, wer sinnvollerweise versichert.
Der häufigste Fehler ist einfach: Beide gehen davon aus, der andere habe es geregelt. Oder schlimmer: Beide versichern, und im Schadenfall streiten zwei Versicherer.
Was Sie prüfen sollten
Wo geht die Gefahr über? Bei manchen Klauseln bereits beim Verlassen Ihres Werks, bei anderen erst bei Ankunft beim Kunden. Dazwischen liegt die gesamte Transportstrecke.
Und wer trägt sie in diesem Abschnitt? Es gibt Konstellationen, in denen Sie die Transportkosten zahlen, das Risiko aber bereits beim Käufer liegt. Und umgekehrt.
Das ist kein akademisches Thema. Wenn ein Container über Bord geht und niemand versichert hat, ist die Frage, wer den Verlust trägt, ein Streit über sechs Stellen.
Der praktische Rat
Legen Sie fest, welche Klausel Sie standardmäßig verwenden, und richten Sie Ihre Deckung danach aus. Wer bei jedem Geschäft neu verhandelt und die Versicherung nicht anpasst, hat irgendwann eine Lücke.
- Volle Deckung für alle Gefahren, nicht nur benannte
- Der Warenwert plus Fracht, Zoll und eine Gewinnspanne
- Die gesamte Strecke, einschließlich Zwischenlagerung
- Be- und Entladung
- Rücktransporte und Retouren
- Ausstellungen, Messen und Vorführware
- Eigene Fahrzeuge, also Werkverkehr
- Transporte zwischen eigenen Standorten
Was Sie selbst in der Hand haben
Die Verpackung
Der wichtigste Punkt, den Sie beeinflussen können. Bei fast jedem Transportschaden wird geprüft, ob die Verpackung transportgerecht war.
War sie es nicht, entfällt die Haftung des Frachtführers, und auch die Warenversicherung kann kürzen. Fotografieren Sie, wie Sie verpacken und sichern. Das ist im Streitfall Ihr Nachweis.
Die Papiere
Angaben zu Inhalt, Gewicht und Wert müssen stimmen. Wer aus Bequemlichkeit ungenau deklariert, riskiert die Deckung. Und bei Gefahrgut kommen eigene Pflichten hinzu, die auch dann gelten, wenn Sie nur der Absender sind.
Die Übergabe
Lassen Sie den Zustand bei Übergabe bestätigen. Wenn eine Sendung beschädigt ankommt, muss das dokumentiert werden, bevor quittiert wird. Ein unterschriebener Lieferschein ohne Vorbehalt macht die spätere Reklamation schwer.
Die Fristen
Im Transportrecht gelten kurze Fristen für die Anzeige von Schäden. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort gerügt werden, verdeckte innerhalb weniger Tage. Wer diese Fristen verpasst, verliert Ansprüche unabhängig davon, wer schuld war.
Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Ansprüche scheitern. Melden Sie Transportschäden deshalb sofort, auch wenn der Umfang noch unklar ist.
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei Betrieben mit Warenversand regelmäßig.
- Es gibt keine eigene Warendeckung, weil man sich auf den Spediteur verlässt
- Bei leichter, hochwertiger Ware klafft eine erhebliche Lücke zur Gewichtshaftung
- Zwischenlagerung und Umschlag sind nicht mitversichert
- Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen fehlt
- Die Lieferklauseln in den Verträgen passen nicht zur Deckung
- Retouren und Rücktransporte sind nicht erfasst
- Messe- und Vorführware ist nicht abgebildet
- Der versicherte Wert deckt nur den Einkaufspreis, nicht Fracht und Zoll
- Transporte zwischen eigenen Standorten sind nicht gemeldet
- Es gibt keinen Ablauf für die fristgerechte Schadenanzeige
Was Betriebe uns fragen
Ist unsere Ware nicht über den Spediteur versichert?
Nein, das ist die häufigste Verwechslung. Der Spediteur hat eine Verkehrshaftungsversicherung, die seine Haftung deckt. Und die ist gesetzlich nach Gewicht begrenzt, nicht nach Wert.
Dazu kommt: Sie zahlt nur, wenn er auch haftet. Bei höherer Gewalt, bei Verpackungsmängeln oder wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bekommen Sie nichts. Ihre eigene Warendeckung greift unabhängig davon.
Wie hoch ist die Haftung des Frachtführers genau?
Sie richtet sich nach einem Betrag je Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Im innerdeutschen Verkehr gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag, im grenzüberschreitenden Straßenverkehr ein Betrag in Sonderziehungsrechten.
Der Wert Ihrer Ware spielt dabei keine Rolle. Rechnen Sie einmal aus, was Ihre typische Sendung je Kilogramm wert ist. Liegt dieser Wert deutlich über der Haftungsgrenze, tragen Sie die Differenz selbst.
Was ist beim internationalen Versand zu beachten?
Vor allem die Lieferklauseln im Kaufvertrag. Sie regeln, wo die Gefahr auf den Käufer übergeht und wer damit versichern sollte.
Der häufigste Fehler ist, dass beide Seiten annehmen, die andere habe es geregelt. Legen Sie fest, welche Klausel Sie standardmäßig verwenden, und richten Sie die Deckung danach aus. Wir sehen uns Ihre Vertragsmuster dazu an.
Unsere Sendung ist beschädigt angekommen. Was jetzt?
Zuerst: Fristen beachten. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei der Übergabe gerügt werden, verdeckte innerhalb weniger Tage. Wer das verpasst, verliert Ansprüche, unabhängig davon, wer schuld war.
Praktisch heißt das: Nicht ohne Vorbehalt quittieren. Schaden auf dem Lieferschein vermerken, fotografieren, Verpackung aufbewahren. Und dann sofort melden, auch wenn der Umfang noch unklar ist. Genau daran scheitern die meisten Ansprüche.
Wir fahren selbst. Brauchen wir trotzdem etwas?
Ja. Wenn Sie mit eigenen Fahrzeugen Ihre eigene Ware transportieren, gibt es keine Frachtführerhaftung, weil Sie sich selbst nichts schulden können.
Ihre Kfz-Versicherung deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung. Dafür braucht es eine Werkverkehrsdeckung. Sie fehlt in vielen Betrieben, die täglich mit dem eigenen Transporter unterwegs sind, und fällt erst auf, wenn ein beladener Wagen verunglückt.
Lohnt sich das bei kleineren Sendungsmengen?
Es kommt nicht auf die Menge an, sondern auf das Verhältnis von Wert zu Gewicht und auf die Frage, wie sehr ein einzelner Verlust weh tut.
Wer wöchentlich eine Sendung im Wert von dreißigtausend Euro verschickt, hat ein anderes Risiko als jemand, der täglich Schüttgut fährt. Für Betriebe mit gelegentlichen wertvollen Sendungen gibt es Einzelversicherungen je Transport, für regelmäßige Warenströme laufende Verträge mit Umsatzmeldung.
Was ist Ihre Ware pro Kilogramm wert?
Wir rechnen die Lücke zur gesetzlichen Haftung mit Ihnen aus. Kostenlos und unverbindlich.