Versicherungsmakler für Kiel
Christoph Mathiessen hat hier seine Ausbildung gemacht, und aus dieser Zeit stammen Mandate, die bis heute laufen. Kiel ist für uns kein neuer Markt, sondern gewachsener Bestand.
Das Thema, das in Kiel fast jeden betrifft
Kiel ist eine Stadt mit großen Arbeitgebern. Werften, Marine, Klinikum, Verwaltung, dazu Unternehmen, die international liefern. Und um sie herum liegt ein dichtes Netz kleinerer Betriebe, die für sie arbeiten.
Als Versicherungsmakler für Kiel betreuen wir vor allem diese zweite Gruppe: Betriebe zwischen zehn und zweihundert Mitarbeitern, die ihr Geschäft verstehen und für die Versicherung ein Mittel ist, kein Thema.
Ob Sie Bauteile fertigen, eine Halle sanieren, IT betreuen, Gebäude reinigen oder Personal stellen: Sobald Ihr Kunde deutlich größer ist als Sie, verhandeln Sie nicht auf Augenhöhe. Sie bekommen seine Bedingungen vorgelegt.
Was in solchen Verträgen steht
Regelmäßig Klauseln, die Ihre Haftung über das gesetzliche Maß hinaus erweitern:
- Zugesagte Termine mit Vertragsstrafe
- Garantierte Eigenschaften oder Verfügbarkeiten
- Freistellungen von Ansprüchen Dritter
- Verlängerte Gewährleistungsfristen
- Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Vorschriften
Solche Zusagen sind in praktisch jeder Haftpflichtpolice ausgeschlossen. Sie tragen sie selbst, und das erfährt man meist erst, wenn es darauf ankommt.
Wir sehen uns solche Verträge an, bevor Sie unterschreiben, und sagen Ihnen, welche Klauseln außerhalb Ihrer Deckung liegen. Das kostet ein Gespräch und kann eine Existenz retten.
Und wenn Sie produzieren, kommt eines dazu
Bei Betrieben, die Bauteile oder Anlagen liefern, endet die Verantwortung nicht am Werkstor. Tritt später ein Mangel auf, sind die Folgen selten auf das Teil beschränkt: Ausbau, Wiedereinbau, Stillstand beim Kunden.
Bei einem Schiff, einer Produktionsanlage oder einer Gebäudetechnik sind das Größenordnungen, die mit dem Wert Ihrer Lieferung nichts mehr zu tun haben. Deshalb ist dort die erweiterte Produkthaftpflicht der entscheidende Baustein, und in vielen Policen ist genau der zu knapp bemessen.
Christoph Mathiessen hat hier gelernt
Seine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen hat Christoph Mathiessen in Kiel absolviert. Die Berufsschule war hier, und hier hat er das Handwerk gelernt.
Aus dieser Zeit stammen die ersten eigenen Mandate. Betriebe, die er damals als Auszubildender und junger Berater gewonnen hat und die bis heute bei uns sind.
Das ist der Grund, warum Kiel für uns kein Punkt auf der Landkarte ist. Ein Teil unseres Bestands ist hier entstanden, lange bevor jemand von Standortseiten gesprochen hat.
Ein Schwerpunkt, der sich daraus entwickelt hat
Über die Jahre ist ein Bereich gewachsen, der zu Kiel passt: Medizintechnik und medizinnahe Betriebe. Hersteller, Zulieferer, Händler und Dienstleister rund um medizinische Produkte.
Das ist ein Feld mit eigenen Regeln. Wer Medizinprodukte in Verkehr bringt, muss nach europäischem Recht eine finanzielle Deckungsvorsorge nachweisen, und zwar ohne festen Mindestbetrag. Maßstab ist die eigene Risikoanalyse.
Das führt in der Praxis zu einer Frage, die viele Betriebe unterschätzt haben: Passt die Deckungssumme zu dem, was in der eigenen Risikodokumentation steht? Auditoren prüfen inzwischen genau das. Mehr dazu auf unserer Seite zur Medizintechnik.
Womit wir in Kiel zu tun haben
Ein typischer Fall
Ein Betrieb mit vierzig Mitarbeitern arbeitet seit Jahren für zwei große Auftraggeber. Solide Auftragslage, gute Verbindungen, nie ein ernsthafter Streit.
Dann läuft etwas schief. Ein Bauteil hat einen Materialfehler, eine Anlage wurde falsch eingestellt, eine Leistung wurde zu spät erbracht. Was genau, spielt für den Ausgang weniger eine Rolle als die Frage, was im Vertrag steht.
Denn dort hatte der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitung vereinbart und eine Freistellung von Ansprüchen Dritter. Beides ist üblich, beides wurde damals unterschrieben, ohne dass jemand die Versicherung gefragt hätte.
Beides ist in der Haftpflichtpolice ausgeschlossen. Der Versicherer reguliert den Teil, der der gesetzlichen Haftung entspricht. Den Rest trägt der Betrieb.
Dieses Beispiel beschreibt eine typische Konstellation und keinen konkreten Mandanten.
- Welche Zusagen stehen in Ihren Verträgen mit großen Kunden?
- Welche Nachweise verlangen diese Kunden von Ihnen?
- Sind Schäden an fremden Sachen gedeckt, an denen Sie arbeiten?
- Bei Lieferungen: Sind Aus- und Einbaukosten erfasst, und wie hoch?
- Welche Länder gelten, und was ist mit den USA?
- Passt die Deckungssumme zu Ihrem größten Auftrag, nicht zum Durchschnitt?
- Was passiert, wenn Ihr Hauptkunde wegfällt?
Was uns aus Kiel gefragt wird
Sie sitzen nicht in Kiel. Ist das ein Nachteil?
In der Praxis nicht. Von Neumünster nach Kiel ist es eine gute halbe Stunde, und wir kommen ohnehin zu Ihnen und nicht Sie zu uns. Als Versicherungsmakler für Kiel sind wir ohnehin regelmäßig in der Stadt, weil ein Teil unseres Bestands hier liegt.
Was zählt, ist die Erreichbarkeit im Alltag. Sie haben unsere Durchwahlen, im Schadenfall auch außerhalb der Bürozeiten. Das ist mehr wert als eine Adresse in der Innenstadt, hinter der ein Servicecenter sitzt.
Unser Auftraggeber verlangt eine Deckungssumme, die wir nicht haben.
Das lässt sich meist lösen, braucht aber Vorlauf. Eine Erhöhung wird vom Versicherer geprüft, und je nach Risiko dauert das Tage bis Wochen.
Melden Sie sich deshalb, sobald die Anforderung auf dem Tisch liegt, nicht erst wenn das Angebot abgegeben werden muss. Bei größeren Sprüngen gibt es außerdem die Möglichkeit, über eine zusätzliche Police aufzustocken, statt den Grundvertrag umzustellen.
Was ist mit Lieferungen, die ins Ausland gehen?
Der wichtigste Punkt sind USA und Kanada. Viele Policen gelten dem Wortlaut nach weltweit, nehmen diese beiden Länder aber ausdrücklich aus.
Das ist bei Schiffbauzulieferern relevanter, als man denkt, weil ein Schiff dorthin fährt, ohne dass Sie es steuern können. Ob Ihre Deckung das erfasst, prüfen wir als eines der ersten Dinge. Ein Einschluss ist möglich, meist mit Zusatzbeitrag und höherem Selbstbehalt.
Wir arbeiten an fremden Anlagen. Reicht die Betriebshaftpflicht?
Nur mit einem ausdrücklichen Einschluss. Schäden an der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind im Grundvertrag regelmäßig ausgenommen.
Das nennt sich Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden und ist bei Montage- und Servicebetrieben der häufigste Streitpunkt überhaupt. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob der Begriff vorkommt. Wenn nicht, fehlt er vermutlich.
Betreuen Sie auch kleinere Betriebe?
Ja. Es kommt nicht auf die Größe an, sondern darauf, ob ein Betrieb Risiken hat, die eine eigene Betrachtung brauchen.
Ein Zehnpersonenbetrieb, der Sicherheitsbauteile fertigt, hat ein größeres Thema als ein Handelsunternehmen mit fünfzig Leuten. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Was passiert, wenn Ihr Bauteil ausgebaut werden muss?
Wir sehen uns Ihre Produkthaftung an und sagen Ihnen, wo es eng wird. Kostenlos und unverbindlich.