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Versicherungsmakler für Bad Segeberg und den Kreis

Im Kreis Segeberg wachsen viele Betriebe seit Jahren. Ihre Verträge meist nicht. Das fällt niemandem auf, solange nichts passiert, und trifft dann jeden Schaden, nicht nur den großen.

Das Problem der Wachstumsregion

Der Kreis Segeberg liegt zwischen Hamburg und Neumünster, und das prägt die Wirtschaft. Norderstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und die kleineren Orte entlang der A7 sind seit Jahren gewachsen. Handwerk, Handel, Logistik, Dienstleistung, produzierendes Gewerbe.

Wachstum passiert dabei selten in einem Sprung. Es passiert in kleinen Schritten, über Jahre, ohne dass es einen Tag gibt, an dem jemand sagt: So, jetzt sind wir anders aufgestellt.

Und genau das ist das Problem.

Wie eine Unterversicherung entsteht

Der Vertrag wurde vor zwölf Jahren abgeschlossen. Damals waren es acht Mitarbeiter und eine Halle. Heute sind es zweiundzwanzig, es gibt einen Anbau, zwei zusätzliche Maschinen und deutlich mehr Ware im Lager.

Die Versicherungssumme ist dieselbe geblieben.

Und jetzt kommt der Teil, den die meisten nicht wissen: Eine Unterversicherung wirkt nicht erst beim Totalschaden. Sie wirkt bei jedem Schaden.

Wer dreißig Prozent zu niedrig versichert ist, bekommt auch bei einem Schaden über zwanzigtausend Euro dreißig Prozent weniger. Das ist keine Strafe, sondern die Logik des Vertrags: Sie haben Beitrag für weniger Wert gezahlt, also gibt es anteilig weniger.

Was dagegen hilft

Zwei Dinge. Erstens die Summen anpassen, und zwar an den heutigen Zustand, nicht an den von damals.

Zweitens einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Damit verzichtet der Versicherer darauf, den Einwand zu erheben, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Summenermittlung nach einem festgelegten Verfahren. Das ist nicht überall möglich, aber häufiger, als man denkt.

Die Rechnung, die Sie einmal machen sollten Nehmen Sie Ihre Sachversicherung und die aktuelle Inventarliste. Wie hoch ist die Summe, und was steht heute tatsächlich in der Halle? Vergessen Sie dabei nicht: Waren, Werkzeuge, Betriebseinrichtung, EDV, Anbauten, Außenanlagen und was Sie zwischenzeitlich angeschafft haben. Wenn die Zahlen auseinanderliegen, ist das kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu handeln. Eine Anpassung ist meist unkompliziert. Nach einem Schaden ist sie unmöglich.
Wo wir sitzen Unser Büro steht in Neumünster, rund dreißig Kilometer von Bad Segeberg. Damit ist der Kreis Segeberg unser direkter Nachbar. Vor Ort haben wir keine Adresse, und das ist auch nicht nötig. Wir kommen zu Ihnen, und aus Neumünster ist man in Kaltenkirchen so schnell wie in Norderstedt.
Was sich mit dem Wachstum ändert

Sieben Punkte, die mitwachsen müssen

Nicht nur die Summe in der Sachversicherung. Diese Dinge verändern sich mit, ohne dass jemand daran denkt.

Die Lohnsumme Sie steckt in der Betriebsunterbrechung. Wer doppelt so viele Mitarbeiter hat, muss im Schadenfall doppelt so viele weiterbezahlen.
Der Umsatz Bestimmt den Deckungsbeitrag, der bei einer Unterbrechung ausfällt. Eine alte Zahl bedeutet eine zu kleine Entschädigung.
Neue Tätigkeiten Wer anfängt zu planen, zu beraten oder zu montieren, hat neue Risiken. Die Tätigkeitsbeschreibung in der Police muss das abbilden.
Der Fuhrpark Aus zwei Fahrzeugen werden sechs. Ab etwa drei lohnt ein gemeinsamer Vertrag, und es kommen Halterpflichten dazu.
Die Mitarbeiter Mehr Menschen bedeuten mehr Fehlerquellen und die Frage nach Benefits, wenn man Fachkräfte halten will.
Neue Kunden Größere Auftraggeber verlangen Nachweise über bestimmte Deckungen und Summen. Ohne die wackelt der Auftrag.
Das Gebäude Ein Anbau muss gemeldet werden, während des Baus gelten eigene Regeln, und danach steigt der Wert.
Die IT Mit der Größe wächst die Angriffsfläche. Was bei acht Leuten überschaubar war, ist bei zwanzig ein eigenes Thema.
Die Haftung des Chefs Wer eine GmbH führt, haftet persönlich für Organisationsverschulden. Das wird mit der Betriebsgröße relevanter.

Ein typischer Fall

Ein Handwerksbetrieb im Kreis Segeberg, gegründet vor zwanzig Jahren. Damals drei Leute, heute achtzehn. Die Halle wurde zweimal erweitert, der Maschinenpark mehrfach ergänzt.

Die Sachversicherung stammt aus der Gründungszeit, mit zwei Erhöhungen, die aber beide älter als zehn Jahre sind.

Ein Leitungswasserschaden im Lager beschädigt Material und Elektrik. Der Schaden wird auf achtzigtausend Euro beziffert.

Der Regulierer stellt fest, dass die Versicherungssumme rund vierzig Prozent unter dem tatsächlichen Wert liegt. Entschädigt werden entsprechend rund achtundvierzigtausend.

Die Differenz von zweiunddreißigtausend Euro trägt der Betrieb selbst. Nicht weil er etwas falsch gemacht hätte, sondern weil zwölf Jahre lang niemand nachgerechnet hat.

Dieses Beispiel beschreibt eine typische Konstellation und keinen konkreten Mandanten.

Was wir bei einem gewachsenen Betrieb tun Wir gehen mit Ihnen durch den Betrieb und nehmen auf, was tatsächlich da ist. Nicht anhand der alten Liste, sondern anhand dessen, was in der Halle steht. Danach rechnen wir die Summen neu und prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht möglich ist. Und wir schreiben den Bestand aus. Nach zwölf Jahren hat sich der Markt verändert, und ein Vertrag von damals ist selten noch der beste. In vielen Fällen bekommen wir mehr Deckung zum gleichen Beitrag, weil zwischenzeitlich Nachlässe und bessere Bedingungen möglich geworden sind.
Häufige Fragen

Was uns aus dem Kreis gefragt wird

Woran merke ich, ob ich unterversichert bin?

Der einfachste Test: Nehmen Sie die Versicherungssumme aus Ihrer Police und vergleichen Sie sie mit dem, was heute tatsächlich im Betrieb ist.

Wenn Sie seit dem Abschluss gewachsen sind, investiert oder angebaut haben und die Summe nie angepasst wurde, ist eine Unterversicherung wahrscheinlich. Sie können uns die Police schicken, wir sagen Ihnen, wie es aussieht. Das kostet nichts.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Eine Vereinbarung, mit der der Versicherer darauf verzichtet, den Einwand der Unterversicherung zu erheben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Meist ist das eine Summenermittlung nach einem festgelegten Verfahren, etwa nach Quadratmetern oder anhand einer Wertermittlung. Nicht jeder Versicherer bietet das, und nicht für jede Betriebsart. Wo es möglich ist, ist es einer der sinnvollsten Punkte im ganzen Vertrag.

Wir haben angebaut. Müssen wir das melden?

Ja, und zwar am besten vor Baubeginn. Während der Bauphase gelten eigene Regeln, danach steigt der Gebäudewert und die Summe muss angepasst werden.

Wenn ein Anbau nicht gemeldet wurde, ist er im Zweifel nicht versichert, und die Unterversicherung trifft dann das gesamte Gebäude. Mehr dazu unter Bauleistung und Montage.

Lohnt sich ein Wechsel nach so langer Zeit überhaupt?

Nach zwölf oder fünfzehn Jahren fast immer, und zwar weniger wegen des Beitrags als wegen der Bedingungen.

Klauselwerke von damals kennen viele Dinge nicht, die heute selbstverständlich sind: erweiterte Einschlüsse, höhere Entschädigungsgrenzen, bessere Regelungen bei grober Fahrlässigkeit. Wir stellen Ihnen das gegenüber, dann sehen Sie den Unterschied schwarz auf weiß.

Sie sitzen in Neumünster. Betreuen Sie auch Norderstedt?

Ja, den ganzen Kreis und darüber hinaus. Von Neumünster aus ist man über die A7 schnell in Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg oder Norderstedt.

Wir betreuen Mandate bundesweit, aber der Kreis Segeberg ist praktisch unsere Nachbarschaft. Näher als viele Hamburger Makler, die zwar eine Adresse in der Stadt haben, für den Weg raus aber genauso lange brauchen.

Wann wurden Ihre Summen zuletzt angepasst?

Wir rechnen nach und sagen Ihnen, ob eine Lücke besteht. Kostenlos und unverbindlich.