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Versicherung für Gerüstbaubetriebe

Auf Ihrem Gerüst arbeiten Menschen, die nicht bei Ihnen beschäftigt sind. Maler, Dachdecker, Fassadenbauer. Wenn dort etwas passiert, sind Sie in der Verantwortung, ohne dass Sie den Betrieb steuern.

Warum Gerüstbau anders ist als anderes Handwerk

Ein Tischler haftet für seine Möbel. Ein Elektriker für seine Installation. Beide haben es mit dem Ergebnis ihrer eigenen Arbeit zu tun.

Beim Gerüstbau ist es anders: Ihr Werk ist die Grundlage dafür, dass andere arbeiten können. Und diese anderen kennen Sie meist nicht, sehen Sie nie und können Sie nicht kontrollieren.

Wenn ein Maler von Ihrem Gerüst stürzt, weil ein Belag verrutscht ist oder eine Verankerung nachgegeben hat, ist das Ihr Fall. Auch wenn er nicht bei Ihnen arbeitet. Auch wenn er selbst etwas verändert hat, was Sie nicht wissen konnten.

Die Größenordnung

Ein Personenschaden mit dauerhafter Folge liegt schnell im Millionenbereich, weil nicht nur Behandlungskosten anfallen, sondern Verdienstausfall und Rente über Jahrzehnte.

Deshalb werden im Gerüstbau Deckungssummen von drei bis fünf Millionen Euro als Untergrenze angesehen. Wer mit einer Million unterwegs ist, hat eine Police für einen anderen Beruf.

Der Schaden, der häufiger vorkommt

Spektakulär sind Einstürze. Häufig sind andere Fälle, und die stehen oft nicht in der Police:

Schäden bei der Verankerung

Ein Gerüst muss befestigt werden, und dabei wird in fremde Bausubstanz gebohrt. Dabei entstehen Schäden an Fassade, Dämmung, Abdichtung und gelegentlich an Leitungen im Mauerwerk.

Das sind Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden, und die sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Sie müssen ausdrücklich eingeschlossen sein.

Prüfen Sie in Ihrer Police, ob dieser Begriff vorkommt. Wenn nicht, fehlt genau das, was Sie am häufigsten brauchen.

Herabfallende Teile

Ein Rohr, ein Brett, ein Werkzeug. Auf ein Auto, auf einen Gehweg, im schlimmsten Fall auf einen Menschen. Die Absperrung während des Auf- und Abbaus ist deshalb nicht Formalität, sondern der Punkt, an dem später über Ihre Haftung entschieden wird.

Der Fall, der kaum bedacht wird Das Gerüst steht nicht rechtzeitig. Oder muss unerwartet abgebaut werden. Dann steht die Baustelle. Andere Gewerke können nicht arbeiten, Termine verschieben sich, Vertragsstrafen laufen auf. Es ist niemand verletzt und nichts beschädigt. Es fehlt Geld. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und der ist in der Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Bei einem Betrieb, der für größere Bauvorhaben arbeitet, gehört dieser Punkt geklärt, bevor der erste Termin platzt.
Warum viele Versicherer aussteigen Gerüstbau vereint drei Dinge, die Versicherer nicht mögen: hohe Personenschadengefahr, Haftung für Dritte und schwer kalkulierbare Einzelfälle. Das führt dazu, dass der Standardmarkt zurückhaltend ist und manche Betriebe schlicht keine Angebote bekommen. Genau dort entscheidet, wer anfragt und wie das Risiko dargestellt wird.
Die Bausteine

Was in eine Police für Gerüstbau gehört

Hohe Deckungssumme Drei bis fünf Millionen als Untergrenze, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Personenschaden mit Dauerfolge sprengt jede kleinere Summe.
Tätigkeitsschäden Schäden an der Sache, an der Sie arbeiten. Fassade, Dämmung, Abdichtung. Ohne Einschluss fehlt Ihr häufigster Fall.
Leitungsschäden Beim Bohren getroffene Leitungen im Mauerwerk. Die Folgekosten übersteigen den eigentlichen Schaden oft um ein Vielfaches.
Reine Vermögensschäden Bauverzögerung ohne Sachschaden. Muss ausdrücklich vereinbart sein, sonst tragen Sie es selbst.
Mietsachschäden Angemietetes Material und geliehene Geräte. Wer zukauft, weil ein Auftrag größer ist als der eigene Bestand, braucht das.
Material und Diebstahl Gerüstteile stehen wochenlang zugänglich auf Baustellen. Ein eigener Baustein, der oft fehlt.
Fuhrpark Lastwagen, Anhänger, Stapler, Ladungssicherung. Und die Halterpflichten, die daran hängen.
Unfallversicherung Die Berufsgenossenschaft deckt den Arbeitsunfall. In der Freizeit greift sie nicht, und in Ihrem Gewerbe zählt jede Hand.
Rechtsschutz Nach einem Unfall folgt regelmäßig ein Verfahren. Dafür brauchen Sie einen Verteidiger, nicht nur eine Haftpflicht.

Was Ihre Position verbessert

Weil der Markt eng ist, entscheidet die Darstellung. Diese Punkte wirken unmittelbar auf Beitrag und Zeichnungsbereitschaft:

Dokumentierte Übergaben

Ein Gerüst wird übergeben, geprüft und freigegeben. Wenn das schriftlich passiert und der Nutzer bestätigt, dass er es in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat, ändert das im Streitfall alles.

Ohne diese Dokumentation stehen Aussage gegen Aussage, und der Gerüstbauer verliert diese Auseinandersetzung häufiger, als ihm lieb ist.

Regelmäßige Kontrollen

Gerüste werden von anderen Gewerken verändert. Beläge werden verschoben, Geländer abgenommen, Anker gelöst. Wer regelmäßig kontrolliert und das festhält, kann belegen, in welchem Zustand er es hinterlassen hat.

Qualifikation und Unterweisung

Nachweise über Schulungen, Unterweisungen und Befähigungen Ihrer Leute. Das ist ohnehin Pflicht und gleichzeitig ein Argument in der Ausschreibung.

Sauberer Schadenverlauf

Und wenn er nicht sauber ist: Erklären Sie ihn. Ein Betrieb, der darstellen kann, was passiert ist und was er seitdem verändert hat, wird anders bewertet als einer, der nur eine Liste einreicht.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie hoch ist Ihre Deckungssumme, und passt sie zum Personenschaden?
  • Sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen?
  • Was gilt bei Leitungsschäden im Mauerwerk?
  • Sind reine Vermögensschäden aus Bauverzögerung erfasst?
  • Wie ist angemietetes Material abgesichert?
  • Was verlangen Ihre Auftraggeber an Nachweisen?
  • Wie dokumentieren Sie Übergaben und Kontrollen?
  • Deckt der Vertrag auch Arbeiten im Ausland, falls Sie dort tätig sind?
Punkt zwei ist der wichtigste. Wenn der Begriff Tätigkeitsschaden in Ihrer Police nicht vorkommt, ist er vermutlich nicht eingeschlossen, und damit fehlt der Fall, den Sie am häufigsten haben.
Häufige Fragen

Was Gerüstbaubetriebe uns fragen

Haften wir wirklich, wenn ein fremdes Gewerk vom Gerüst stürzt?

Wenn die Ursache in Ihrem Werk liegt, ja. Ein verrutschter Belag, eine nachgebende Verankerung, ein fehlendes Geländer. Dass der Verletzte nicht bei Ihnen beschäftigt ist, ändert daran nichts.

Entlastend wirkt, wenn Sie belegen können, in welchem Zustand Sie das Gerüst übergeben haben und wann Sie zuletzt kontrolliert haben. Deshalb ist die Dokumentation bei Ihnen kein Papierkram, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel.

Sind Schäden an der Fassade beim Verankern mitversichert?

Nur bei ausdrücklichem Einschluss. Schäden an der Sache, an der gearbeitet wird, sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgenommen.

Der Fachbegriff lautet Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden. Bei einem Wärmedämmverbundsystem oder einer Abdichtung geht es dabei schnell um erhebliche Beträge, weil die Reparatur nicht auf die Bohrlöcher beschränkt bleibt.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Im Gerüstbau werden drei bis fünf Millionen Euro als Untergrenze angesehen, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der Grund ist der Personenschaden. Bei einer dauerhaften Behinderung fallen nicht nur Behandlungskosten an, sondern Verdienstausfall und Rentenzahlungen über Jahrzehnte. Rechnen Sie nicht mit dem, was üblich klingt, sondern mit dem, was ein solcher Fall tatsächlich kostet.

Wir bekommen keine Angebote mehr. Was können Sie tun?

Das ist im Gerüstbau kein Einzelfall. Der Standardmarkt ist zurückhaltend, weil hohe Personenschadengefahr und Haftung für Dritte zusammenkommen.

Was hilft, ist eine belastbare Risikodarstellung und der direkte Weg zu jemandem, der zeichnen darf. Wir legen dar, wie Sie arbeiten, welche Qualifikationen vorliegen, wie dokumentiert wird und was nach früheren Schäden verändert wurde. Eine Zusage können wir vorab nicht geben, aber wir sagen Ihnen schnell, welche Wege wir sehen. Mehr dazu unter schwer versicherbare Risiken.

Was ist mit Material, das wir zumieten?

Angemietetes Gerüstmaterial ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut. Beschädigung oder Verlust fallen unter Mietsachschäden, und die sind nicht in jedem Vertrag enthalten.

Wichtig ist das vor allem bei größeren Aufträgen, für die der eigene Bestand nicht reicht. Prüfen Sie, ob Ihre Police diesen Punkt kennt, bevor Sie den nächsten Großauftrag annehmen.

Unser Auftraggeber verlangt einen Versicherungsnachweis. Wie schnell geht das?

In der Regel innerhalb eines Tages. Wir stellen Nachweise für unsere Mandanten aus, ohne dass Sie mit dem Versicherer telefonieren müssen.

Sollte die geforderte Summe über Ihrer aktuellen liegen, sagen Sie uns frühzeitig Bescheid. Eine Erhöhung ist meist möglich, wird aber vom Versicherer geprüft und braucht Vorlauf. Vor der Angebotsabgabe ist der richtige Zeitpunkt, nicht danach.

Steht der Tätigkeitsschaden in Ihrer Police?

Wir sehen nach und sagen Ihnen, was fehlt. Kostenlos und unverbindlich.