Versicherung für Abbruch und Rückbau
In vielen Policen steht eine Klausel, die den Schutz genau dort aufhebt, wo Ihre Schäden entstehen: im Umkreis der halben Gebäudehöhe. Dort, wo die Nachbarbebauung steht.
Die Radiusklausel
Sie ist die wichtigste Einschränkung in Ihrer Branche und den wenigsten Betrieben bekannt, bis sie zum ersten Mal darauf angewiesen sind.
Die Klausel besagt sinngemäß: Bei Abbruch- und Einreißarbeiten besteht kein Versicherungsschutz für Sachschäden in einem Umkreis, dessen Radius der halben Höhe des abzureißenden Bauwerks entspricht.
Ein Beispiel macht die Wirkung deutlich. Sie reißen ein zwanzig Meter hohes Gebäude ab. Damit ist alles im Umkreis von zehn Metern vom Schutz ausgenommen.
In einer innerstädtischen Lage ist das genau die Zone, in der die Nachbarbebauung steht, in der Fahrzeuge parken und in der Leitungen liegen. Der Ausschluss trifft also nicht den Randbereich, sondern den Kern Ihres Risikos.
Warum es diese Klausel gibt
Aus Sicht des Versicherers ist die Logik nachvollziehbar: In diesem Bereich sind Schäden bei unzureichenden Vorkehrungen nahezu zwangsläufig. Er versichert lieber das Unvorhergesehene als das Erwartbare.
Für Sie bedeutet es trotzdem, dass ein Kernrisiko unversichert bleiben kann.
Was Sie tun sollten
Sehen Sie in Ihren Bedingungen nach, ob eine solche Klausel enthalten ist. Suchen Sie nach den Begriffen Radius, Umkreis oder halbe Höhe.
Und wenn sie drinsteht: Sie ist verhandelbar. Es gibt Verträge ohne diese Einschränkung und Verträge, in denen der Radius reduziert oder an Sicherungsmaßnahmen geknüpft wird. Das ist einer der Punkte, an denen sich ein Vergleich der Bedingungen unmittelbar auszahlt.
Was in Ihrer Police stehen muss
Was der Versicherer wissen will
Weil der Markt eng ist, entscheidet die Anfrage. Eine unvollständige Darstellung führt zu Ablehnung oder zu einem Angebot mit Einschränkungen, die niemand bemerkt hat.
Diese Angaben gehören dazu:
- Was genau Sie abbrechen. Ganze Gebäude oder Teilabbruch, Entkernung, Bohren und Trennen. Das sind unterschiedliche Risiken
- Ob gesprengt wird. Das verändert die Bewertung grundlegend
- Welche Maschinen Sie einsetzen, eigene oder gemietete. Bei gemieteten den Bruttojahresmietwert
- Wie der Schutt abtransportiert wird, und getrennt davon: wie kontaminiertes Material behandelt wird
- In welchen Lagen Sie arbeiten. Freistehend auf dem Land ist etwas anderes als innerstädtisch zwischen Bestandsbauten
Und was Ihre Position verbessert
Dokumentierte Beweissicherung an Nachbargebäuden vor Beginn der Arbeiten. Das ist der wirksamste Einzelpunkt überhaupt, weil er im Streitfall belegt, welche Risse schon vorher da waren.
Dazu Nachweise über Qualifikationen, Erschütterungsmessungen bei kritischen Lagen und ein dokumentiertes Vorgehen bei Schadstoffen.
Wer das vorlegen kann, wird anders bewertet als ein Betrieb, der nur einen Fragebogen ausfüllt.
Was Abbruchbetriebe uns fragen
Was genau ist die Radiusklausel?
Eine Einschränkung, die bei Abbruch- und Einreißarbeiten Sachschäden in einem Umkreis ausschließt, dessen Radius der halben Höhe des abzureißenden Bauwerks entspricht. Bei zwanzig Metern Höhe also zehn Meter.
Das ist in innerstädtischen Lagen genau die Zone, in der die Nachbarbebauung steht. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf die Begriffe Radius, Umkreis oder halbe Höhe. Die Klausel ist verhandelbar, es gibt Verträge ohne sie.
Sind Asbestschäden mitversichert?
Das geht stark auseinander. Manche Versicherer schließen Asbest aus, andere begrenzen die Leistung, wieder andere decken auch Personenschäden bis zu einer erheblichen Summe.
Prüfen Sie zwei Dinge: die Summe und den Selbstbehalt speziell für Asbestschäden. Der Selbstbehalt liegt dort oft deutlich höher als im übrigen Vertrag, und das fällt erst im Schadenfall auf.
Wir mieten Maschinen zu. Sind die abgesichert?
Häufig nicht ausreichend. Schäden, die mit einer gemieteten Maschine verursacht werden, sind meist gedeckt. Schäden an der gemieteten Maschine selbst oft nicht.
Das ist ein Unterschied, der bei einem Bagger im sechsstelligen Bereich erheblich ist. Geben Sie bei der Anfrage den Bruttojahresmietwert an, dann kann der Versicherer das einkalkulieren. Manche begrenzen die Mitversicherung auf eine feste Summe.
Der Nachbar behauptet, die Risse kämen von uns.
Das ist der häufigste Streitfall in Ihrer Branche, und er wird durch ein einziges Dokument entschieden: die Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten.
Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand der Nachbarbebauung, bevor Sie anfangen. Ohne diese Aufnahme stehen Sie in der Beweisnot, und Risse in Altbauten gibt es fast immer. Mit ihr ist die Diskussion in wenigen Minuten erledigt.
Wir arbeiten auch mit Sprengungen. Ändert das etwas?
Ja, erheblich. Sprengarbeiten verändern die Risikobewertung grundlegend und sind in einer normalen Abbruchpolice nicht automatisch erfasst.
Das muss ausdrücklich benannt und gesondert vereinbart werden. Wer sprengt und das nicht angegeben hat, riskiert im Schadenfall den Einwand der Gefahrerhöhung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
An dem, was in Ihrer schwierigsten Lage passieren kann. Ein Personenschaden mit Dauerfolge oder ein Nachbargebäude mit statischen Schäden liegen schnell im Millionenbereich.
Rechnen Sie nicht mit dem Durchschnittsauftrag, sondern mit dem Objekt in geschlossener Bebauung neben einem Gewerbebetrieb, der bei einem Ausfall selbst Ansprüche stellt.
Steht eine Radiusklausel in Ihrer Police?
Schicken Sie uns die Bedingungen. Wir sagen Ihnen, was ausgeschlossen ist. Kostenlos und unverbindlich.