Elementarversicherung für Gewerbebetriebe
Die meisten Betriebe glauben, sie seien gegen Überschwemmung versichert. Die meisten sind es nicht. Elementar ist in aller Regel ein eigener Baustein, der ausdrücklich vereinbart werden muss.
Was Ihre Sachversicherung nicht deckt
Eine gewerbliche Sachversicherung deckt üblicherweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Das sind die benannten Gefahren.
Nicht enthalten sind:
- Überschwemmung, ob durch Fluss oder durch Starkregen
- Rückstau, wenn Wasser aus der Kanalisation zurückdrückt
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben
- Schneedruck und Lawinen
Dafür braucht es den Elementarbaustein. Er ist eine Erweiterung der bestehenden Deckung und keine eigene Police.
Der Irrtum, der dahintersteckt
Viele Betriebe verwechseln Sturm mit Wasser. Sturm und Hagel sind in aller Regel enthalten, weil sie zum Grundschutz gehören.
Wenn aber derselbe Sturm Starkregen bringt und das Wasser durch die Halle läuft, ist das kein Sturmschaden mehr. Es ist Überschwemmung, und die ist ohne Elementarbaustein nicht gedeckt.
Dieser Unterschied fällt regelmäßig erst dann auf, wenn der Regulierer ihn erklärt.
Starkregen braucht keinen Fluss
Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.
Wer nicht am Wasser sitzt, hält sich für sicher. Bei Flusshochwasser stimmt das oft. Bei Starkregen nicht.
Wenn in kurzer Zeit große Wassermengen fallen, kann die Kanalisation sie nicht aufnehmen. Dann läuft das Wasser oberflächlich ab, sammelt sich in Senken und drückt durch Türen, Tore und Lichtschächte. Das kann jede Adresse treffen, auch in Hanglage und weit entfernt von jedem Gewässer.
Ein Gewerbegebiet mit viel versiegelter Fläche ist dabei besonders betroffen, weil das Wasser nirgends versickern kann.
Was sich gerade politisch ändert
Nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre wird über eine Pflicht zur Elementarversicherung diskutiert. Im Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung der Versicherungsdichte angelegt.
Beschlossen ist bislang nichts, und die Ausgestaltung ist offen. Im Gespräch ist unter anderem ein Modell, bei dem neue Verträge den Elementarschutz automatisch enthalten und man ihm ausdrücklich widersprechen müsste.
Der Punkt, der Betriebe unmittelbar betrifft
Unabhängig von der Pflicht hat sich etwas anderes verschoben, und das ist für Sie wichtiger.
Nach früheren Katastrophen sprang regelmäßig der Staat ein und half beim Wiederaufbau. Darauf haben sich viele verlassen.
Mehrere Bundesländer haben inzwischen erklärt, künftig keine Hilfen mehr an Eigentümer zu zahlen, die sich hätten versichern können.
Wer also eine Deckung hätte bekommen können und sie nicht abgeschlossen hat, steht im Ernstfall allein da. Das ist eine Änderung, die kaum jemand mitbekommen hat, und sie verändert die Rechnung grundlegend.
Und wenn Sie in einer schwierigen Zone liegen
Versicherer arbeiten mit einer Zonierung, die das Überschwemmungsrisiko für jede Adresse einschätzt. In den höchsten Gefährdungsklassen wird es schwierig, aber selten unmöglich.
Was dann hilft: Nachweise über bauliche Schutzmaßnahmen, eine Darstellung der Historie am Standort und der Weg zu Versicherern, die solche Risiken überhaupt zeichnen. Mehr dazu unter schwer versicherbare Risiken.
- Rückstauklappe oder Hebeanlage, mit Wartungsnachweis
- Lagerung wertvoller Ware oberhalb der Bodenebene
- Technik und Schaltschränke nicht im Untergeschoss
- Abdichtung von Lichtschächten und Kellerfenstern
- Geländeprofil, das Wasser vom Gebäude wegführt
- Ein Plan, was bei Starkregenwarnung zu tun ist
Was bei Gewerbebetrieben anders ist
Bei einem Wohnhaus geht es um das Gebäude und den Hausrat. Bei einem Betrieb kommt mehr zusammen, und der größte Posten steht meist nicht in der Gebäudepolice.
Die Ware
Ein Lager mit Material im Untergeschoss ist bei Wasser komplett verloren. Anders als bei Feuer bleibt selten etwas übrig, und vieles ist nach Kontakt mit Kanalwasser nicht mehr verkehrsfähig.
Die Technik
Schaltanlagen, Server, Steuerungen. Häufig im Keller oder im Erdgeschoss, weil dort Platz war. Elektronik nach Wassereinwirkung ist regelmäßig ein Totalschaden, auch wenn sie äußerlich intakt aussieht.
Die Unterbrechung
Das ist der Punkt, der die Rechnung sprengt. Ein wasserbeschädigtes Gebäude muss getrocknet, saniert und wieder eingerichtet werden. Das dauert Monate.
Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob Elementar in der Sachversicherung eingeschlossen ist, sondern auch in der Betriebsunterbrechung. Beides sind getrennte Einschlüsse, und wir finden regelmäßig Verträge, in denen nur einer davon vereinbart ist.
Ein Betrieb, dessen Gebäudeschaden ersetzt wird und dessen Umsatzausfall nicht, hat das Problem nur zur Hälfte gelöst.
- Ist Elementar überhaupt eingeschlossen?
- Gilt der Einschluss auch für Inhalt und Ware, nicht nur für das Gebäude?
- Ist die Betriebsunterbrechung ebenfalls erfasst?
- Welcher Selbstbehalt gilt bei Elementarschäden?
- Welche Anforderungen stellt der Vertrag an Rückstausicherung und Lagerung?
- Wie ist Ihre Adresse eingestuft?
- Sind Außenanlagen, Hof und Lagerplätze erfasst?
Was Betriebe uns dazu fragen
Wir liegen nicht am Wasser. Brauchen wir das trotzdem?
Vermutlich ja. Der häufigste Elementarschaden ist heute nicht Flusshochwasser, sondern Starkregen, und der ist nicht an Gewässer gebunden.
Wenn in kurzer Zeit große Mengen fallen, läuft das Wasser oberflächlich ab und sammelt sich in Senken. In Gewerbegebieten mit viel versiegelter Fläche ist das besonders ausgeprägt. Prüfen Sie Ihre Adresse unter gdv.de/hochwassercheck, das dauert zwei Minuten.
Ist Elementar nicht in der Sachversicherung enthalten?
In aller Regel nicht. Die Sachversicherung deckt benannte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch. Elementargefahren sind ein eigener Baustein, der ausdrücklich vereinbart werden muss.
Sehen Sie in Ihrer Police nach, ob der Begriff Elementar oder erweiterte Naturgefahren vorkommt. Wenn nicht, ist er vermutlich nicht eingeschlossen.
Was ist Rückstau, und ist das dasselbe wie Überschwemmung?
Rückstau heißt, dass Wasser aus der Kanalisation zurück ins Gebäude drückt, meist bei Starkregen. Es kommt also von unten, nicht von außen.
Das ist ein eigener Punkt in den Bedingungen, und er ist häufig an Voraussetzungen geknüpft: eine funktionierende Rückstausicherung, teils mit Wartungsnachweis. Ohne die wird ein Rückstauschaden in vielen Verträgen nicht ersetzt, selbst wenn Elementar eingeschlossen ist.
Kommt die Pflichtversicherung?
Sie ist politisch angelegt, aber nicht beschlossen, und die Ausgestaltung ist offen. Diskutiert wird unter anderem, dass neue Verträge den Schutz automatisch enthalten und man widersprechen müsste.
Wichtiger als die Frage, ob die Pflicht kommt, ist eine andere Entwicklung: Mehrere Bundesländer haben erklärt, künftig keine Hilfen mehr an Eigentümer zu zahlen, die sich hätten versichern können. Wer sich also auf staatliche Unterstützung verlässt, sollte diese Rechnung neu aufmachen.
Unsere Adresse ist in einer hohen Gefährdungsklasse. Bekommen wir überhaupt Schutz?
Häufig ja, aber nicht über den Standardweg. In den höchsten Klassen zeichnen viele Versicherer nicht mehr ohne Weiteres.
Was hilft, sind Nachweise über bauliche Schutzmaßnahmen, eine Darstellung der Schadenhistorie am Standort und der Zugang zu Häusern, die solche Risiken zeichnen. Eine Zusage können wir vorab nicht geben, aber wir sagen Ihnen schnell, welche Wege wir sehen.
Was kostet der Einschluss?
Das hängt stark von der Adresse ab, von der Bauart und davon, was versichert wird. Bei gewerblichen Objekten gehen die Spannen so weit auseinander, dass eine pauschale Zahl irreführend wäre.
Was sich sagen lässt: In günstigen Zonen ist der Aufschlag oft überschaubar und steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Wasserschaden im Lager kostet. Wir rechnen das für Ihren Standort durch, das kostet nichts.
Steht Elementar in Ihrer Police?
Wir sehen nach, auch in der Betriebsunterbrechung. Kostenlos und unverbindlich.