Sie haben eine GmbH gegründet
Der häufigste Satz dazu lautet: Jetzt hafte ich nicht mehr persönlich. Er stimmt für die Gesellschaft. Für Sie als Geschäftsführer stimmt er nicht.
Was die Haftungsbeschränkung wirklich bedeutet
Die GmbH haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen. Wenn das nicht reicht, bleiben Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Das ist der Sinn der Rechtsform, und er funktioniert.
Für Sie als Geschäftsführer gilt das nicht.
Sie haften gegenüber Ihrer eigenen Gesellschaft für Pflichtverletzungen, und zwar unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. In bestimmten Fällen auch gegenüber Dritten, etwa dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern.
Wie so etwas entsteht
- Sozialabgaben werden nicht rechtzeitig abgeführt
- Steuern werden nicht korrekt angemeldet
- Ein Insolvenzantrag wird zu spät gestellt
- Ein Vertrag wird abgeschlossen, der die Gesellschaft überfordert
- Aufsichts- oder Organisationspflichten werden verletzt
- Fristen werden versäumt, aus denen der Gesellschaft ein Schaden entsteht
In keinem dieser Fälle ist etwas beschädigt oder jemand verletzt. Es fehlt Geld. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut.
Und wer stellt solche Ansprüche?
Meist nicht Fremde. Meist die eigene Gesellschaft, vertreten durch einen Nachfolger, einen Mitgesellschafter oder im schlimmsten Fall durch einen Insolvenzverwalter.
Genau darauf zielt die D&O-Versicherung. Sie ist bei einer neu gegründeten GmbH kein Luxus, sondern die logische Ergänzung zur Rechtsform.
Acht Punkte nach der Gründung
Braucht eine kleine GmbH wirklich eine D&O?
Diese Frage kommt fast immer, und die ehrliche Antwort lautet: Es hängt davon ab, wer Ansprüche stellen könnte.
Bei einer Ein-Personen-GmbH
Wenn Sie alleiniger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer sind, werden Sie sich kaum selbst verklagen. Die klassische Innenhaftung spielt dann praktisch keine Rolle.
Zwei Fälle bleiben aber. Erstens Ansprüche von außen, etwa vom Finanzamt bei nicht abgeführten Abgaben. Zweitens die Insolvenz: Ein Insolvenzverwalter prüft die Geschäftsführung, und er tut es gründlich.
Gerade der zweite Fall ist der, für den die Deckung gedacht ist. Und er tritt in einer Lage ein, in der Sie ohnehin nichts mehr haben.
Bei mehreren Gesellschaftern
Dann ist die Sache klarer. Wenn ein Gesellschafter meint, ein anderer habe der Gesellschaft geschadet, entstehen Ansprüche. Und solche Auseinandersetzungen sind teuer, unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt.
Bei angestellten Geschäftsführern
Wer jemanden als Geschäftsführer anstellt, sollte die Deckung ohnehin stellen. Für gute Kandidaten ist das inzwischen ein Punkt in der Verhandlung, und es ist nachvollziehbar: Niemand übernimmt gern eine unbegrenzte persönliche Haftung für ein Gehalt.
- Laufen alle Verträge auf die GmbH?
- Ist die Tätigkeitsbeschreibung noch richtig?
- Braucht es eine D&O, und in welchem Umfang?
- Sind Vermögensschäden abgedeckt?
- Wie ist Ihr Status bei der Sozialversicherung?
- Was passiert mit Ihrer bisherigen Vorsorge?
- Was regelt der Gesellschaftsvertrag im Ernstfall?
- Sind private und betriebliche Sachen sauber getrennt?
Was Gründer uns fragen
Hafte ich mit einer GmbH nicht mehr persönlich?
Die Gesellschaft haftet beschränkt, Sie als Geschäftsführer nicht. Für Pflichtverletzungen haften Sie gegenüber der Gesellschaft unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Dazu kommen Fälle, in denen Sie unmittelbar gegenüber Dritten einstehen, etwa bei nicht abgeführten Sozialabgaben oder Steuern. Die Haftungsbeschränkung schützt Ihr Privatvermögen also gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, nicht gegenüber Ansprüchen aus Ihrer Tätigkeit als Organ.
Müssen wir alle Versicherungen neu abschließen?
Neu abschließen meist nicht, aber umschreiben. Der Versicherungsnehmer muss die GmbH sein, nicht mehr Sie persönlich oder die frühere Firma.
Das ist in aller Regel eine Formalie, die schnell erledigt ist, und im Schadenfall entscheidend. Eine Police auf die alte Rechtsperson schützt die neue nicht.
Lohnt sich eine D&O bei einer Ein-Personen-GmbH?
Die klassische Innenhaftung spielt dort kaum eine Rolle, weil Sie sich nicht selbst verklagen. Zwei Fälle bleiben aber.
Ansprüche von außen, etwa vom Finanzamt, und die Insolvenz. Ein Insolvenzverwalter prüft die Geschäftsführung gründlich, und das ist genau die Lage, in der Sie sich eine Verteidigung nicht mehr leisten können. Ob sich das für Sie lohnt, sagen wir Ihnen offen, wenn wir Ihre Situation kennen.
Was gilt zwischen Beurkundung und Eintragung?
In dieser Phase besteht die Gesellschaft in einer Vorstufe, und wer für sie handelt, kann persönlich in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie in dieser Zeit bereits arbeiten, Aufträge annehmen oder einkaufen, sollte der Versicherungsschutz stehen. Sprechen Sie uns an, bevor der erste Auftrag läuft, nicht danach.
Ändert sich etwas an meiner privaten Absicherung?
Möglicherweise erheblich. Als Geschäftsführer einer GmbH gelten andere Rahmenbedingungen als für Einzelunternehmer, insbesondere bei der Altersvorsorge und beim Sozialversicherungsstatus.
Ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, hängt unter anderem von Ihrer Beteiligung und Ihren Weisungsrechten ab. Das ist eine Frage, die im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren geklärt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber, und wir passen die Absicherung anschließend an.
Wir sind zwei Gesellschafter. Was sollten wir regeln?
Vor allem, was bei Ausfall oder Tod eines von Ihnen passiert. Der Gesellschaftsvertrag regelt das häufig, aber die Finanzierung fehlt.
Wenn dort steht, dass die Anteile übernommen werden, muss jemand sie bezahlen können. Dafür gibt es Lösungen, die genau auf diesen Fall zugeschnitten sind. Mehr dazu unter wenn der Inhaber ausfällt.
Laufen Ihre Verträge schon auf die GmbH?
Wir sehen das durch und stellen um. Kostenlos und unverbindlich.