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Versicherung für Textilreinigung und Wäscherei

In Ihrem Betrieb gehört Ihnen fast nichts von dem, was dort liegt. Alles gehört Kunden. Das gibt es in kaum einer anderen Branche, und es verändert alles.

Ihr Warenbestand gehört anderen

Ein Händler versichert seine Ware. Ein Handwerker sein Material. Bei Ihnen liegt fremdes Eigentum in Regalen, Maschinen und auf Bügeln, oft mehrere hundert Stück gleichzeitig.

Wenn davon etwas beschädigt wird oder verschwindet, haften Sie. Das sind Obhutsschäden, und die sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.

Bei Ihnen sind sie aber nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall. Eine Police ohne diesen Einschluss deckt genau das nicht ab, was bei Ihnen täglich passieren kann.

Und die Werte sind höher, als man denkt

Der Durchschnitt ist unauffällig. Die Ausreißer nicht:

  • Ein Brautkleid, das nicht ersetzbar ist
  • Designerstücke, deren Wert man dem Etikett nicht ansieht
  • Lederbekleidung und Pelze
  • Teppiche, teils mit erheblichem Wert
  • Kostüme und Bühnenkleidung
  • Bei Gewerbekunden: komplette Wäschebestände

Deshalb reicht eine Summe, die am Durchschnittsstück bemessen ist, nicht. Der Maßstab ist das teuerste Stück, das bei Ihnen liegen kann, und im Brandfall der gesamte Bestand.

Der Fall, der teurer wird als das Kleidungsstück

Bei Gewerbekunden hängt an Ihrer Leistung deren Betrieb.

Ein Hotel ohne Bettwäsche kann keine Zimmer vergeben. Eine Klinik ohne Bereichskleidung hat ein Hygieneproblem. Ein Restaurant ohne Tischwäsche öffnet trotzdem, aber nicht so, wie es will.

Wenn eine Lieferung ausfällt oder eine Charge unbrauchbar ist, entsteht dort ein wirtschaftlicher Schaden, an dem nichts beschädigt ist außer Ihrer Ware. Das ist wieder ein Vermögensschaden, und Ihr Kunde wird ihn geltend machen.

Zu den Haftungsgrenzen In der Branche ist es üblich, die Haftung auf ein Vielfaches des Reinigungspreises zu begrenzen. Diese Regelung ist verbreitet und im Verhältnis von Preis zu Risiko auch nachvollziehbar. Verlassen Sie sich nicht allein darauf. Ob eine Begrenzung im Einzelfall wirksam ist, hängt von ihrer Ausgestaltung ab und ist eine Rechtsfrage. Bei grober Fahrlässigkeit greifen solche Klauseln regelmäßig nicht. Und sie hilft nicht bei einem Brand, bei dem der gesamte Bestand betroffen ist. Dort geht es nicht um ein Stück, sondern um alle. Lassen Sie Ihre Bedingungen anwaltlich prüfen und stimmen Sie die Grenzen mit Ihrer Deckung ab. Beides sollte zusammenpassen.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Obhutsschäden Der wichtigste Punkt. Kundenware in Ihrem Betrieb, mit einer Summe, die zum Gesamtbestand passt.
Vermögensschäden Wenn bei Gewerbekunden Abläufe stocken, weil Wäsche fehlt oder unbrauchbar ist.
Maschinen Waschstraße, Mangel, Trockner. Ein technischer Defekt ist kein Fall für die Sachversicherung.
Betriebsunterbrechung Bei Ausfall stehen nicht nur Sie, sondern auch die Belieferung Ihrer Gewerbekunden.
Feuer und Sach Textilien und Trockner sind eine bekannte Kombination. Die Brandlast ist hoch.
Umwelthaftpflicht Reinigungsmittel und Lösungsmittel, deren Lagerung und Entsorgung.
Eigene Mietwäsche Wer Bestände vermietet, hat Eigentum beim Kunden liegen. Ein eigener Punkt.
Fuhrpark Abholung und Lieferung mit festen Touren. Und Kundenware auf dem Transport.
Rechtsschutz Streit über beschädigte Einzelstücke gehört zum Alltag. Meist geht es um überschaubare Beträge und viel Aufwand.

Der Brandfall ist der Ernstfall

Textilien und Trockner sind eine Kombination, die Versicherer aufmerksam betrachtet. Flusen, Wärme und große Mengen brennbaren Materials auf engem Raum.

Was den Fall bei Ihnen von anderen unterscheidet: Es brennt nicht Ihre Ware. Es brennt die Ware von zweihundert Kunden gleichzeitig.

Und jeder von ihnen hat einen Anspruch. Das ist keine Position in der Sachversicherung, sondern ein Haftpflichtfall in vielfacher Ausführung, dazu die eigene Betriebsunterbrechung.

Was auf die Bewertung wirkt

  • Flusenabscheidung und Reinigungsintervalle, dokumentiert
  • Abluftführung und deren regelmäßige Reinigung
  • Trennung von Trocknerbereich und Lager
  • Löschtechnik und deren Wartung
  • Lagerung von Chemikalien in getrennten Bereichen
  • Elektrik mit dokumentierter Prüfung

Wer das belegen kann, wird anders eingestuft. Legen Sie die Nachweise der Anfrage bei, nicht erst auf Nachfrage.

Und die Annahme

Ein Punkt, der nichts kostet und viel bringt: Halten Sie bei der Annahme fest, was Sie bekommen. Zustand, Besonderheiten, erkennbare Vorschäden.

Ein Vermerk auf dem Auftrag, dass ein Stück bereits einen Fleck oder eine beschädigte Naht hatte, erspart später eine Diskussion, in der Aussage gegen Aussage steht.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Sind Obhutsschäden eingeschlossen, und mit welcher Summe?
  • Passt die Summe zum gesamten Bestand, nicht zum Einzelstück?
  • Sind Vermögensschäden bei Gewerbekunden erfasst?
  • Gibt es eine Maschinenversicherung mit Ertragsausfall?
  • Wie ist die Brandschutzsituation bewertet?
  • Ist Kundenware auf dem Transport abgesichert?
  • Passen Ihre Haftungsgrenzen zur Deckung?
  • Bei Mietwäsche: Ist Ihr Eigentum beim Kunden erfasst?
Punkt zwei ist der häufigste Fund. Viele Policen sehen für Obhutsschäden eine Summe vor, die für ein einzelnes Stück reicht und für einen Brand nicht annähernd.
Häufige Fragen

Was Reinigungsbetriebe uns fragen

Ein Kundenstück wurde beschädigt. Zahlt die Betriebshaftpflicht?

Nur wenn Obhutsschäden eingeschlossen sind. Im Grundvertrag sind Schäden an Sachen, die Ihnen zur Bearbeitung überlassen wurden, regelmäßig ausgeschlossen.

Bei Ihnen ist das kein Randthema, sondern der häufigste Fall überhaupt. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob der Begriff Obhut oder Bearbeitung vorkommt. Wenn nicht, fehlt der Kern.

Reicht unsere Haftungsbegrenzung nicht aus?

Sie hilft bei Einzelfällen, hat aber zwei Grenzen. Erstens ist ihre Wirksamkeit eine Rechtsfrage, und bei grober Fahrlässigkeit greifen solche Klauseln regelmäßig nicht.

Zweitens hilft sie nicht beim Großschaden. Wenn bei einem Brand die Ware von zweihundert Kunden betroffen ist, geht es nicht um ein Vielfaches eines Reinigungspreises, sondern um alle gleichzeitig.

Wie hoch sollte die Summe für Obhutsschäden sein?

Am gesamten Bestand bemessen, der bei Ihnen liegen kann, nicht am Durchschnittsstück.

Gehen Sie einmal durch den Betrieb und schätzen Sie, was an einem normalen Freitagnachmittag dort hängt und liegt. Das ist die Größenordnung, um die es im Ernstfall geht.

Unser Hotelkunde konnte Zimmer nicht vergeben.

Das ist ein Vermögensschaden bei ihm. Es ist nichts beschädigt außer der Wäsche, aber ihm entgeht Umsatz.

Solche Ansprüche sind über die Betriebshaftpflicht nicht gedeckt, dafür braucht es eine Vermögensschadendeckung. Prüfen Sie außerdem, was in Ihren Verträgen mit Gewerbekunden zu Lieferzeiten und Folgen zugesagt ist.

Wir vermieten auch Wäsche. Was gilt für unsere Bestände beim Kunden?

Das ist Ihr Eigentum an einem fremden Ort. In einer normalen Inhaltsversicherung ist das nicht automatisch erfasst, weil die sich auf Ihre Betriebsstätte bezieht.

Bei größeren Mietwäschebeständen kommen erhebliche Werte zusammen, die über viele Kunden verteilt sind. Das braucht eine eigene Regelung, und es lohnt sich, den Umlauf einmal zu beziffern.

Was erwarten Versicherer beim Brandschutz?

Vor allem eine dokumentierte Reinigung von Flusenabscheidern und Abluftführung, dazu die Trennung von Trocknerbereich und Lager.

Flusen und Wärme sind die häufigste Brandursache in Ihrer Branche. Wer Intervalle und Wartungen belegen kann, wird spürbar anders bewertet. Legen Sie diese Nachweise der Anfrage bei.

Was liegt bei Ihnen an einem Freitagnachmittag?

An dieser Summe sollte sich Ihre Deckung messen. Wir rechnen es mit Ihnen durch.