Versicherung für Maler und Lackierer
Sie arbeiten ausschließlich an Dingen, die anderen gehören. Und wenn Farbnebel über eine Straße zieht, haben Sie nicht einen Geschädigten, sondern zwanzig.
Alles, woran Sie arbeiten, gehört jemand anderem
Wände, Decken, Fassaden, Fenster, Türen, Möbel. In Ihrem Gewerk gibt es praktisch keine Arbeit an eigenen Sachen.
Damit sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden nicht die Ausnahme, sondern Ihr Alltag. Und genau die sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.
Prüfen Sie in Ihrer Police, ob dieser Begriff vorkommt. Wenn nicht, fehlt der Teil, den Sie am häufigsten brauchen.
In bewohnten Räumen kommt mehr dazu
Wer in einer genutzten Wohnung oder einem laufenden Büro arbeitet, hat nicht nur die Wand vor sich, sondern alles drumherum: Möbel, Böden, Vorhänge, Elektronik, persönliche Gegenstände.
Ein umgestoßener Farbeimer auf einem Parkettboden oder einem Teppich kostet mehr als der ganze Auftrag. Und bei Antiquitäten oder Designerstücken wird es schnell unangenehm.
Was hilft: Halten Sie bei der Aufnahme fest, was im Raum ist und in welchem Zustand. Fotos vor Arbeitsbeginn dauern zwei Minuten und beenden jede spätere Diskussion darüber, ob der Kratzer vorher schon da war.
Der Klassiker: Farbnebel
Bei Spritzarbeiten im Freien zieht Nebel weiter, als man denkt. Wind, den man beim Ansetzen nicht bemerkt, trägt ihn über Zäune und Straßen.
Was dann betroffen ist: parkende Fahrzeuge, Nachbarfassaden, Fensterflächen, Gartenmöbel, Solaranlagen.
Und das Besondere daran: Es ist selten ein Geschädigter. Wenn eine Straße betroffen ist, melden sich zwanzig Autobesitzer, und jeder einzelne Lack muss professionell aufbereitet werden.
Deshalb ist Ihre Deckungssumme nicht am einzelnen Fall zu bemessen, sondern an diesem Szenario.
Was in Ihre Police gehört
Fassade ist eine andere Größenordnung
Innenarbeiten sind überschaubar. Bei einer Fassade ändert sich das, besonders bei Wärmedämmung.
Dort geht es um mehr als Farbe. Ein Wärmedämmverbundsystem ist ein Bauteil mit Funktion, und wenn es Feuchtigkeit einschließt oder sich löst, betrifft das nicht die Optik, sondern die Bausubstanz.
Drei Punkte, die dabei relevant werden:
- Die Gewährleistungsfrist läuft bei Bauleistungen länger als bei reinen Anstricharbeiten
- Die Folgekosten übersteigen den Auftragswert deutlich, weil Gerüst, Abriss und Neuaufbau dazukommen
- Die Nachhaftung. Wenn ein Mangel nach Jahren auftritt, muss Ihre Deckung dann noch bestehen
Der letzte Punkt trifft besonders Betriebe, die den Versicherer gewechselt oder aufgehört haben. Ansprüche aus alten Aufträgen kommen später, und die Frage ist, wer dann zuständig ist.
Und das Gerüst
Meist stellt es ein anderer, manchmal der Kunde, manchmal mieten Sie es.
Klären Sie, wer für die Standsicherheit verantwortlich ist und wer prüft. Wenn Sie ein Gerüst nutzen, das ein anderer gestellt hat, und dabei etwas passiert, ist die Zuständigkeit häufig strittig.
Und wenn Sie selbst Veränderungen vornehmen, etwa einen Belag verschieben, übernehmen Sie Verantwortung dafür. Mehr dazu auf unserer Seite zum Gerüstbau.
- Sind Tätigkeitsschäden eingeschlossen, und mit welcher Summe?
- Passt die Deckung zum Farbnebel-Szenario mit vielen Geschädigten?
- Sind Schäden am Umfeld in bewohnten Räumen erfasst?
- Ist Fassadenarbeit und Wärmedämmung ausdrücklich benannt?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Sind Arbeiten mit Gefahrstoffen im Altbau abgedeckt?
- Wie ist Werkzeug im Fahrzeug abgesichert?
- Was gilt bei Gerüsten, die andere gestellt haben?
Was Malerbetriebe uns fragen
Farbnebel hat mehrere Autos getroffen. Wer zahlt?
Das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht, und er ist typisch für Ihr Gewerk. Entscheidend ist die Deckungssumme, denn es sind selten ein oder zwei Fahrzeuge.
Jeder betroffene Lack muss fachgerecht aufbereitet werden, teils mit Neulackierung von Teilen. Bei zwanzig Fahrzeugen kommt eine Summe zusammen, die viele Policen nicht vorsehen. Rechnen Sie mit diesem Szenario, nicht mit dem Einzelfall.
Die Beschichtung platzt ab. Der Kunde sagt, wir seien schuld.
Die Frage ist, ob der Untergrund geeignet war und ob Sie das geprüft haben. Wer beschichtet, schuldet auch die Prüfung des Untergrunds.
Wenn Sie Bedenken hatten und diese schriftlich angemeldet haben, der Kunde aber auf der Ausführung bestand, ändert das die Bewertung grundlegend. Ohne Dokumentation steht Ihre Erinnerung gegen seine, und Sie sind der Fachmann.
Wir haben in einer Wohnung einen Teppich beschädigt.
Das ist ein Schaden an einer Sache, an der Sie nicht arbeiten, aber die in Ihrem Arbeitsbereich steht. Ob das gedeckt ist, hängt von der Ausgestaltung Ihrer Police ab.
Manche Verträge behandeln das als Tätigkeitsschaden, manche als normalen Sachschaden. Prüfen Sie, wie Ihre Bedingungen mit dem Umfeld des Arbeitsbereichs umgehen, und dokumentieren Sie bei der Aufnahme, was im Raum steht.
Wir arbeiten viel im Altbau. Was ist mit Blei und Asbest?
Das gehört ausdrücklich in die Police. Bleihaltige Altanstriche und asbesthaltige Spachtelmassen kommen in Gebäuden bestimmter Baujahre vor, und beim Schleifen wird daraus ein Gefahrstoffthema.
Betroffen ist nicht nur der Arbeitsschutz, sondern auch die Haftung gegenüber Bewohnern und Nachbarn. Wenn Sie regelmäßig im Bestand arbeiten, sollte das benannt sein.
Wir dämmen jetzt auch Fassaden. Ändert das etwas?
Ja, erheblich. Ein Wärmedämmverbundsystem ist ein Bauteil mit Funktion, kein Anstrich. Die Gewährleistung läuft länger, und die Folgekosten bei einem Mangel sind ungleich höher.
Die Tätigkeit muss in der Police benannt sein, und die Summe sollte zu den Folgekosten passen, nicht zum Auftragswert. Bei einer Fassade kommen Gerüst, Abriss und Neuaufbau hinzu.
Was gilt für Gerüste, die wir nicht selbst gestellt haben?
Grundsätzlich haftet derjenige, der das Gerüst errichtet und übergeben hat. Für Sie ist wichtig, dass Sie es in ordnungsgemäßem Zustand übernehmen und das festhalten.
Kritisch wird es, wenn Sie Veränderungen vornehmen, etwa einen Belag verschieben oder ein Geländer abnehmen, um besser arbeiten zu können. Dann übernehmen Sie Verantwortung dafür. Wenn das nötig ist, sprechen Sie es mit dem Gerüstbauer ab.
Was passiert, wenn Farbnebel eine Straße erwischt?
Wir prüfen, ob Ihre Summe dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.