Versicherung für Dentallabore
Eine Krone kostet ein paar hundert Euro. Wenn sie bricht und die Versorgung neu aufgebaut werden muss, geht es um das Vielfache, und ein Teil davon trägt der Patient in Sitzungen.
Sie sind Hersteller, auch wenn es sich nicht so anfühlt
Zahntechnische Arbeiten sind Medizinprodukte, in aller Regel als Sonderanfertigung für einen bestimmten Patienten.
Damit sind Sie im Sinne des Medizinprodukterechts Hersteller, mit allem, was dazugehört: Dokumentation, Konformität, Rückverfolgbarkeit der verwendeten Materialien.
Das ist Ihnen bekannt. Weniger bekannt ist die versicherungsseitige Folge: Ihre Police muss eine Produkthaftung enthalten, die dieser Rolle entspricht. Eine gewöhnliche Handwerkerdeckung reicht dafür nicht.
Und der Schaden ist selten die Arbeit
Wenn eine Krone bricht, eine Brücke nicht passt oder eine Prothese schlecht sitzt, entstehen Kosten an drei Stellen:
- Die Neuanfertigung in Ihrem Labor
- Das Honorar des Zahnarztes für Ausbau, Abformung und Wiedereinsetzen
- Der Aufwand beim Patienten, gegebenenfalls mit Ansprüchen
Bei einer umfangreichen Versorgung, etwa einer implantatgetragenen Arbeit, kommt schnell ein Vielfaches des Laborpreises zusammen.
Deshalb ist der Einschluss von Aus- und Einbaukosten bei Ihnen der entscheidende Punkt. Ohne ihn deckt die Police die Neuanfertigung und lässt den teureren Teil offen.
Und wenn ein Material versagt
Sie verarbeiten Werkstoffe, die Sie nicht selbst herstellen: Legierungen, Keramik, Kunststoffe, Implantatkomponenten.
Wenn ein Material fehlerhaft ist, haften Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber trotzdem. Der Rückgriff auf den Hersteller setzt voraus, dass sich der Fehler eindeutig zuordnen lässt und dass Sie belegen können, welche Charge Sie verwendet haben.
Ihre Rückverfolgbarkeit ist damit nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel.
Was in Ihre Police gehört
Termine sind bei Ihnen ein Risiko
Eine zahntechnische Arbeit muss zum Einsetztermin fertig sein. Der Patient hat einen Termin, der Zahnarzt hat den Stuhl reserviert.
Wenn eine Arbeit nicht rechtzeitig fertig wird, weil eine Fräse ausfällt oder Material fehlt, entsteht ein Schaden, der mit Ihrer Arbeit nichts zu tun hat: eine verlorene Behandlungseinheit beim Zahnarzt.
Das ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut.
In der Praxis wird das selten geltend gemacht, weil die Beziehungen langfristig sind. Bei einem größeren Ausfall über mehrere Wochen sieht es anders aus.
Was das für die Betriebsunterbrechung bedeutet
Wenn Ihr Labor ausfällt, verlieren Sie nicht nur Umsatz. Ihre Zahnärzte müssen weiterarbeiten und suchen sich ein anderes Labor.
Und wenn das gut arbeitet, kommen sie möglicherweise nicht zurück. Das ist der eigentliche Schaden, und er läuft weiter, wenn Ihre Produktion längst wieder läuft.
Deshalb sollte die Haftzeit nicht an der Wiederbeschaffung Ihrer Maschinen bemessen sein, sondern an der Zeit, die Sie brauchen, um Kunden zurückzugewinnen.
Und die Abhängigkeit von Personen
In vielen Laboren hängt die Qualität an einem oder zwei erfahrenen Technikern. Fällt einer aus, sinkt die Kapazität sofort, und Ersatz ist am Markt kaum zu finden.
Das ist keine reine Versicherungsfrage, aber es gehört in dieselbe Überlegung. Mehr dazu unter wenn der Inhaber ausfällt.
- Ist die Produkthaftung mit Aus- und Einbaukosten geregelt?
- Passt die Summe zur größten Versorgung, nicht zum Durchschnitt?
- Ist die Herstellung von Sonderanfertigungen benannt?
- Wie ist Edelmetall abgesichert, und welche Sicherung wird verlangt?
- Sind Modelle und Patientenarbeiten in Obhut erfasst?
- Gibt es eine Maschinenversicherung für Fräsen und Öfen?
- Passt die Haftzeit zur Rückgewinnung von Kunden?
- Deckt Cyber auch den Produktionsausfall?
Was Dentallabore uns fragen
Eine Arbeit ist gebrochen. Was wird ersetzt?
Das hängt davon ab, ob Aus- und Einbaukosten eingeschlossen sind. Ohne diesen Einschluss wird die Neuanfertigung ersetzt, nicht aber der Aufwand beim Zahnarzt.
Genau dort liegt aber der größere Teil der Kosten. Bei einer umfangreichen Versorgung übersteigt das zahnärztliche Honorar den Laborpreis oft deutlich. Prüfen Sie diesen Punkt, er ist bei Ihnen entscheidend.
Reicht eine handwerkliche Betriebshaftpflicht?
Nicht ohne Weiteres. Zahntechnische Arbeiten sind Medizinprodukte, und Sie sind deren Hersteller. Das muss in der Tätigkeitsbeschreibung stehen.
Eine Police, die nur von handwerklicher Tätigkeit spricht, bildet die Produkthaftung eines Medizinprodukteherstellers nicht zwingend ab. Sehen Sie nach, wie Ihre Tätigkeit beschrieben ist.
Das verwendete Material war fehlerhaft. Haften wir trotzdem?
Gegenüber Ihrem Auftraggeber ja, weil Sie sein Vertragspartner sind. Der Rückgriff auf den Materialhersteller ist eine zweite Frage.
Er setzt voraus, dass Sie belegen können, welche Charge Sie verwendet haben. Ihre Rückverfolgbarkeit ist deshalb nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel.
Wie ist unser Edelmetall versichert?
Über die Inhaltsversicherung, aber mit besonderem Blick auf zwei Punkte: die Summe und die Sicherungsanforderungen.
Labore sind wegen des Edelmetalls ein bekanntes Einbruchziel. Viele Verträge verlangen deshalb bestimmte Sicherungen, etwa einen Wertschutzschrank ab gewissen Beträgen. Wer die nicht erfüllt, hat im Schadenfall ein Problem.
Unsere Fräse ist ausgefallen. Was greift?
Bei einem technischen Defekt eine Maschinenversicherung, nicht die Sachversicherung. Die deckt Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch.
Wichtiger als der Reparaturbetrag ist meist die Frage nach dem Ertragsausfall. Bei langer Lieferzeit für Ersatzteile können Sie wochenlang eingeschränkt arbeiten, und Ihre Zahnärzte warten nicht.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
Länger, als die reine Wiederherstellung dauert. Der eigentliche Schaden bei Ihnen ist nicht die Ausfallzeit, sondern der Kundenverlust.
Ein Zahnarzt, der drei Wochen mit einem anderen Labor gearbeitet hat, kommt nicht zwangsläufig zurück. Rechnen Sie mit der Zeit, die Sie brauchen, um wieder auf die alte Auslastung zu kommen.
Wer zahlt das Honorar für den Wiedereinbau?
Wir prüfen, ob Ihre Police das abbildet. Kostenlos und unverbindlich.