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Versicherung für Tierarztpraxen und Kliniken

Ein Fehler bei der Impfung eines Hundes ist ein Fall. Derselbe Fehler bei der Bestandsimpfung eines Milchviehbetriebs ist ein anderer.

Der Wert des Tieres ist selten der ganze Schaden

Rechtlich ist ein Tier eine Sache. Praktisch bemisst sich der Schaden aber häufig an etwas anderem als dem Anschaffungswert.

Bei Nutztieren an der Folge

Wenn bei einer Bestandsbehandlung etwas schiefgeht, betrifft das nicht ein Tier, sondern viele. Und der Schaden umfasst mehr als den Tierwert:

  • Ausfall der Milchleistung über Wochen
  • Nicht verkehrsfähige Erzeugnisse bei Wartezeitverletzungen
  • Zuchtwerte, die bei Zuchttieren ein Vielfaches des Schlachtwerts betragen
  • Sperre eines Bestands und deren wirtschaftliche Folgen

Ein einzelner Fehler kann so einen landwirtschaftlichen Betrieb erheblich treffen, und der Anspruch richtet sich an Sie.

Bei Pferden am Marktwert

Sport- und Zuchtpferde erreichen Werte, die mit dem Bild eines Haustiers nichts mehr zu tun haben. Bei einem Behandlungsfehler, der zur Untauglichkeit oder zum Tod führt, geht es um Beträge, für die eine Standarddeckung nicht gebaut ist.

Wenn Sie Pferde behandeln, gehört das ausdrücklich in die Police, und die Summe sollte sich am wertvollsten Patienten orientieren, nicht am durchschnittlichen.

Und die Tiere sind in Ihrer Obhut

Während der Behandlung und erst recht bei stationärem Aufenthalt befinden sich Tiere in Ihrem Gewahrsam.

Wenn dort etwas passiert, das nichts mit der Behandlung zu tun hat, etwa ein Tier entweicht, verletzt sich in der Box oder wird von einem anderen verletzt, ist das ein Obhutsschaden.

Diese sind im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Einschluss. Bei Kliniken mit stationärer Aufnahme ist das kein Randthema.

Was Ihre Position bestimmt Die Dokumentation, und zwar in einer Ausführlichkeit, die im Alltag lästig ist. Befund, Diagnose, gewählte Therapie, verwendete Präparate mit Charge, Aufklärung des Halters, dessen Entscheidung. Besonders wichtig: die Aufklärung über Risiken und Alternativen. Ein Halter, der eine Behandlung nach Aufklärung gewählt hat, steht anders da als einer, dem etwas passiert ist. Und bei ablehnenden Entscheidungen des Halters: Festhalten, dass eine Maßnahme empfohlen und abgelehnt wurde. Das ist der Punkt, an dem sich später vieles entscheidet.
Arzneimittel und Wartezeiten Bei lebensmittelliefernden Tieren sind Wartezeiten einzuhalten. Wird eine verletzt, sind Milch oder Fleisch nicht verkehrsfähig. Der Schaden entsteht dann beim Landwirt, ohne dass ein Tier zu Schaden gekommen wäre. Das ist ein Vermögensschaden, und Ihre Police sollte ihn kennen.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Berufshaftpflicht Für Behandlungsfehler, mit einer Summe, die zu Ihren Patienten passt.
Tiere in Obhut Während Behandlung und stationärem Aufenthalt. Ein eigener Einschluss.
Vermögensschäden Wartezeitverletzungen, Bestandssperren, Leistungsausfall beim Landwirt.
Betriebshaftpflicht Für die Praxis selbst: Halter im Wartebereich, Personal, Räume.
Praxisausfall Wenn Sie ausfallen, steht die Behandlung. Die Kosten laufen weiter.
Technik und Bildgebung Röntgen, Ultraschall, Labor. Hohe Werte, ein Defekt ist kein Sachversicherungsfall.
Arzneimittel Bestand, Kühlkette, Betäubungsmittel mit besonderen Anforderungen.
Fahrzeuge Bei Fahrpraxis: Ausstattung im Fahrzeug, oft im fünfstelligen Bereich.
Cyber Patientendaten, Abrechnung, Bildarchiv. Ohne Systeme wird die Praxis langsam.

Die Praxis hängt an Ihnen

Das ist der Punkt, der bei Einzelpraxen und kleinen Gemeinschaften am schwersten wiegt.

Wenn Sie ausfallen, kann niemand Ihre Arbeit übernehmen. Das Personal ist da, die Räume sind da, die Termine sind vergeben, und es geht nichts.

Gleichzeitig laufen Löhne, Miete, Leasingraten für Geräte und die Kosten für die Tiere, die gerade stationär sind.

Dafür ist eine Praxisausfallversicherung da. Sie leistet, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen, und deckt die fortlaufenden Kosten.

Achten Sie auf zwei Punkte: ab welchem Tag geleistet wird und wie lange. Eine Karenzzeit von vier Wochen bedeutet, dass die ersten vier Wochen bei Ihnen bleiben.

Und wenn Sie mehrere sind

Bei Gemeinschaftspraxen ist die Lage besser, aber nicht gelöst. Wenn einer ausfällt, übernehmen die anderen, arbeiten aber nicht doppelt so schnell.

Und es stellt sich die Frage nach dem Gesellschaftsvertrag: Was passiert bei längerem Ausfall oder Tod eines Partners, und ist das finanziert? Mehr dazu unter wenn der Inhaber ausfällt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Passt die Summe zu Ihren wertvollsten Patienten?
  • Sind Pferde ausdrücklich erfasst, falls Sie welche behandeln?
  • Ist die Bestandsbetreuung von Nutztieren abgebildet?
  • Sind Tiere in Obhut eingeschlossen?
  • Sind Vermögensschäden aus Wartezeiten erfasst?
  • Gibt es einen Praxisausfall, und ab welchem Tag?
  • Ist die Technik gesondert abgesichert?
  • Wie ist die Kühlkette für Arzneimittel geregelt?
Punkt drei wird oft übersehen. Eine Police, die auf Kleintierpraxis zugeschnitten ist, bildet die Risiken der Bestandsbetreuung nicht ab, und dort liegen die höchsten Beträge.
Häufige Fragen

Was Tierärzte uns fragen

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Am wertvollsten Patienten und am größten betreuten Bestand bemessen, nicht am Durchschnitt.

Bei einer reinen Kleintierpraxis liegt der Rahmen anders als bei einer Praxis, die Sportpferde behandelt oder Milchviehbestände betreut. Im zweiten Fall kann ein einzelner Fehler einen sechsstelligen Schaden auslösen.

Ein Tier hat sich bei uns in der Box verletzt.

Das ist ein Obhutsschaden, wenn es nicht auf die Behandlung zurückgeht. Diese Fälle sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.

Bei Kliniken mit stationärer Aufnahme sollte der Einschluss vorhanden sein, und die Summe sollte zu den Tieren passen, die Sie aufnehmen. Bei einem Pferd ist das eine andere Größenordnung als bei einer Katze.

Wir haben eine Wartezeit falsch angegeben.

Dann sind Milch oder Fleisch nicht verkehrsfähig, und beim Landwirt entsteht ein Schaden, ohne dass ein Tier zu Schaden gekommen wäre.

Das ist ein reiner Vermögensschaden. Prüfen Sie, ob Ihre Police diesen Fall kennt, denn eine Deckung, die auf Personen- und Sachschäden zugeschnitten ist, erfasst ihn nicht.

Der Halter sagt, wir hätten nicht ausreichend aufgeklärt.

Das ist ein häufiger Vorwurf, und er wird über die Dokumentation entschieden.

Halten Sie fest, welche Behandlung Sie empfohlen haben, welche Alternativen genannt wurden, welche Risiken besprochen wurden und wie der Halter entschieden hat. Besonders wichtig ist die Dokumentation abgelehnter Maßnahmen.

Was leistet eine Praxisausfallversicherung?

Sie deckt die fortlaufenden Kosten, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen: Löhne, Miete, Leasingraten, laufende Verpflichtungen.

Entscheidend sind zwei Punkte: ab welchem Tag geleistet wird und wie lange. Bei einer Karenzzeit von vier Wochen tragen Sie den ersten Monat selbst. Rechnen Sie durch, wie lange Sie das können.

Wir haben eine Fahrpraxis. Was ist mit der Ausstattung im Auto?

Die Ausstattung eines Praxisfahrzeugs erreicht schnell fünfstellige Werte: Geräte, Instrumente, Arzneimittel, teils gekühlt.

Das ist über eine Kfz-Versicherung nicht abgedeckt und über eine normale Inhaltsversicherung nur, wenn es ausdrücklich erfasst ist. Prüfen Sie außerdem, was bei Diebstahl gilt und welche Anforderungen an die Sicherung des Fahrzeugs gestellt werden.

Was ist Ihr wertvollster Patient?

An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckung messen. Wir prüfen das für Sie.