Versicherung für Werften und Bootsbaubetriebe
In Ihrer Winterlagerhalle steht fremdes Eigentum im Wert mehrerer Millionen. Wenn es dort brennt, ist nicht ein Boot betroffen, sondern alle.
Das Winterlager ist Ihr größtes Risiko
Rechnen Sie einmal zusammen, was in Ihrer Halle steht, wenn sie voll ist. Bei vierzig Booten mit einem Durchschnittswert von hunderttausend Euro sind das vier Millionen, und der Durchschnitt liegt bei Yachten häufig darüber.
Das ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut, und Obhutsschäden sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge: ob der Einschluss besteht und mit welcher Summe. Eine Deckung, die für ein einzelnes Boot reicht, hilft bei einem Hallenbrand nicht.
Und wer haftet eigentlich?
Das hängt von der Ursache ab. Wenn ein Boot in Ihrer Halle aus eigener Ursache Feuer fängt, etwa durch einen Defekt in der Bordelektrik, haften Sie nicht zwangsläufig.
Wenn das Feuer aber auf Ihre Arbeiten zurückgeht, auf mangelnde Aufsicht oder auf fehlende Brandschutzvorkehrungen, sieht es anders aus.
Und praktisch: Die Eigner werden zuerst bei Ihnen anfragen, unabhängig davon, wie die Rechtslage am Ende ist. Die Auseinandersetzung führen dann deren Kaskoversicherer, und die suchen einen Rückgriff.
Was auf die Bewertung wirkt
Werften gelten als brandgeneigt, und das ist nachvollziehbar. Holz, Harze, Lösemittel, Lacke, dazu Batterien und Kraftstoff in den Booten selbst.
Diese Punkte werden geprüft und wirken unmittelbar auf Beitrag und Annahme:
- Abstände zwischen den Booten und zu Wänden
- Batterien, ob abgeklemmt und ob Ladevorgänge geregelt sind
- Kraftstoff in den Tanks während der Lagerung
- Trennung von Lagerhalle und Arbeitsbereich
- Heißarbeiten und ob es dafür Regeln gibt
- Löschtechnik und Zugänglichkeit
Der zweite Punkt ist der wichtigste. Ladevorgänge an Bordbatterien in einer vollen Halle sind ein bekanntes Thema, und wer das geregelt hat, wird anders bewertet.
Was in Ihre Police gehört
Wenn etwas ins Wasser gelangt
Öl, Kraftstoff, Antifouling, Lösemittel, Reinigungsmittel. In Ihrem Betrieb ist all das im Umlauf, und der Arbeitsplatz liegt am Wasser.
Gewässerschäden werden anders behandelt als andere Umweltschäden. Die Haftung ist streng, und die Kosten liegen selten beim Sachschaden, sondern bei der Sanierung.
Was dabei aufwendig wird:
- Ölsperren und Abschöpfung
- Reinigung von Uferbereichen und Anlagen
- Untersuchungen und behördliche Auflagen
- Ansprüche von Nachbarn, Hafenbetreibern und anderen Nutzern
Eine Umwelthaftpflicht sollte deshalb ausdrücklich Gewässerschäden erfassen, und die Summe sollte nicht am Volumen des ausgelaufenen Stoffes bemessen sein, sondern am Aufwand der Beseitigung.
Und die Technik, die Sie einbauen
Ein Motor, eine Elektroanlage, eine Steueranlage. Wenn dabei ein Fehler passiert, zeigt er sich möglicherweise nicht in der Halle, sondern auf See.
Ein Ausfall unterwegs kann Bergung, Schleppkosten und im Extremfall Personenschäden nach sich ziehen. Das ist eine andere Größenordnung als eine Reklamation.
Deshalb gehört bei Ihnen die Produkthaftung mit Folgeschäden in die Police, auch wenn Sie kein Serienhersteller sind. Und die Gewährleistung läuft bei Booten über Jahre, was die Frage nach der Nachhaftung aufwirft.
- Passt die Obhutssumme zur vollen Winterlagerhalle?
- Sind Kran-, Slip- und Transportarbeiten erfasst?
- Sind Probefahrten mit fremden Booten abgedeckt?
- Erfasst die Umwelthaftpflicht Gewässerschäden?
- Sind Tätigkeitsschäden am Boot eingeschlossen?
- Ist die Produkthaftung mit Folgeschäden geregelt?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Was gilt für Boote, die im Wasser liegen und von Ihnen betreut werden?
Was Werften uns fragen
In unserer Winterlagerhalle hat es gebrannt. Haften wir für alle Boote?
Das hängt von der Ursache ab. Geht das Feuer auf Ihre Arbeiten, auf mangelnde Aufsicht oder fehlende Brandschutzvorkehrungen zurück, ja.
Entsteht es aus einem Defekt an einem eingelagerten Boot, ist die Lage anders, praktisch werden Sie aber trotzdem zuerst angesprochen. Die Kaskoversicherer der Eigner regulieren und suchen anschließend den Rückgriff. Deshalb sollte Ihre Obhutssumme zur vollen Halle passen.
Wie hoch sollte die Obhutssumme sein?
Am Gesamtwert der Boote bemessen, die zu Spitzenzeiten bei Ihnen stehen, nicht am durchschnittlichen Einzelboot.
Gehen Sie einmal durch die Halle und rechnen Sie zusammen. Bei den meisten Betrieben liegt die Summe deutlich über dem, was in der Police steht, weil sie aus einer Zeit stammt, in der die Bootswerte niedriger waren.
Ein Boot ist beim Kranen beschädigt worden.
Das ist ein Fall, bei dem die Zuständigkeit klar ist, und er ist meist erheblich, weil ein Sturz aus den Gurten oft zum Totalschaden führt.
Prüfen Sie, ob Ihre Police Kran- und Transportarbeiten ausdrücklich erfasst. Und dokumentieren Sie regelmäßig die Prüfung von Gurten, Hebezeug und Anschlagpunkten, danach wird als Erstes gefragt.
Beim Tankwechsel ist Kraftstoff ins Hafenbecken gelangt.
Das ist ein Gewässerschaden und wird streng behandelt. Die Kosten liegen nicht beim Material, sondern bei der Beseitigung: Ölsperren, Abschöpfung, Reinigung von Uferbereichen und Anlagen.
Dazu kommen behördliche Auflagen und Ansprüche von Hafenbetreibern und anderen Nutzern. Prüfen Sie, ob Ihre Umwelthaftpflicht Gewässerschäden ausdrücklich erfasst und mit welcher Summe.
Ein von uns eingebauter Motor ist auf See ausgefallen.
Dann geht es nicht um den Motor, sondern um die Folgen: Bergung, Schleppkosten, im Extremfall Personenschäden.
Ihre Produkthaftung sollte deshalb Folgeschäden erfassen, auch wenn Sie kein Serienhersteller sind. Und prüfen Sie, ob Aus- und Einbaukosten enthalten sind, denn ein Motorwechsel im eingebauten Zustand ist aufwendig.
Wir machen Probefahrten mit Kundenbooten.
Das sollte ausdrücklich erfasst sein. Während der Fahrt sind Sie verantwortlich, und ein Schaden trifft ein fremdes Boot unter Ihrer Führung.
Klären Sie außerdem, was gilt, wenn der Eigner mitfährt, und ob Personenschäden an Bord abgedeckt sind. Das ist eine Konstellation, die in Standardpolicen selten sauber geregelt ist.
Was steht in Ihrer Halle, wenn sie voll ist?
An dieser Summe sollte sich Ihre Deckung messen. Wir rechnen es mit Ihnen durch.