Versicherung für Fensterbau und Glaserei
Sie sagen Werte zu, die man nachprüfen kann. Und wenn nach einem Einbruch festgestellt wird, dass die zugesagte Widerstandsklasse nicht erfüllt war, haften Sie für mehr als das Fenster.
Ihre Zusagen sind messbar
Das ist am Bau ungewöhnlich. Bei den meisten Leistungen streitet man über Ausführung und Optik. Bei Ihnen kommt ein Sachverständiger und prüft eine Eigenschaft.
- Widerstandsklassen beim Einbruchschutz
- Wärmedurchgang bei energetischen Anforderungen
- Schallschutz bei lärmbelasteten Lagen
Wird ein zugesagter Wert nicht erreicht, ist die Leistung mangelhaft, auch wenn handwerklich alles sauber ausgeführt wurde.
Und beim Einbruchschutz geht es weiter
Wenn eingebrochen wird und sich zeigt, dass das Element die zugesagte Klasse nicht erfüllt oder nicht fachgerecht montiert war, entsteht eine Haftung, die über das Fenster hinausreicht.
Dann geht es um den Einbruchschaden selbst, also um das, was gestohlen wurde, und um die Folgekosten.
Das ist ein Punkt, den viele Betriebe unterschätzen. Eine Widerstandsklasse zu nennen, ist schnell gemacht. Sie hängt aber nicht nur am Element, sondern an der Befestigung im Baukörper, und die ist Ihre Leistung.
Was Sie schützt
Dokumentieren Sie die Montage: verwendete Befestigungsmittel, Abstände, Untergrund. Bei Elementen mit Sicherungsfunktion gehören die Herstellervorgaben zur Akte, denn eine Widerstandsklasse gilt nur bei Montage nach diesen Vorgaben.
Und achten Sie darauf, was Sie im Angebot schreiben. Wer eine Klasse nennt, sichert sie zu. Wer den Aufbau und die Herstellerangaben beschreibt, schuldet diesen Aufbau.
Was in Ihre Police gehört
Glas bricht, und zwar zu ungünstigen Zeitpunkten
Eine große Scheibe, die beim Transport oder kurz vor dem Einsetzen zu Bruch geht, ist ein doppelter Schaden: das Glas und der Termin.
Bei Sonderanfertigungen kommt hinzu, dass eine Nachbestellung Wochen dauert. Der Bauablauf steht, und der Auftraggeber hat möglicherweise eigene Fristen.
Zwei Punkte gehören deshalb geklärt:
Ist Glasbruch bei Transport und Montage abgedeckt? Das ist nicht selbstverständlich. Bruch am eigenen Material ist kein Haftpflichtfall, sondern eine Frage der Sach- oder Transportdeckung.
Und was gilt für die Verzögerung? Wenn daraus ein Schaden beim Auftraggeber entsteht, ist das ein reiner Vermögensschaden. Prüfen Sie außerdem, was Sie an Terminen zugesagt haben.
Arbeiten im bewohnten Bestand
Ein erheblicher Teil Ihrer Aufträge ist Austausch im Bestand: bewohnte Wohnungen, laufende Büros, offene Ladengeschäfte.
Daraus entsteht ein Risiko, das im Neubau nicht besteht. Solange das alte Element raus und das neue noch nicht drin ist, steht das Gebäude offen.
- Wetter, das währenddessen hereinkommt
- Schäden an Möbeln, Böden und Einrichtung
- Staub aus dem Ausbau des alten Elements
- Und die Frage der Sicherung über Nacht, wenn nicht fertig wird
Der letzte Punkt ist der heikelste. Ein Objekt, das über Nacht offen bleibt, ist ein Einbruchrisiko, und wenn dann etwas passiert, stellt sich die Frage nach Ihrer Verantwortung.
- Sind Tätigkeitsschäden bei der Montage eingeschlossen?
- Ist die Produkthaftung mit Aus- und Einbaukosten geregelt?
- Passt die Summe zu Absturzsicherung und Einbruchschutz?
- Sind reine Vermögensschäden erfasst?
- Ist Glasbruch bei Transport und Montage abgedeckt?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Was gilt bei Arbeiten in bewohnten Räumen?
- Welche Zusagen stehen in Ihren Angeboten?
Was Fensterbauer uns fragen
Nach einem Einbruch heißt es, unsere Fenster hätten nicht gehalten.
Dann wird geprüft, ob das Element die zugesagte Widerstandsklasse hatte und ob es fachgerecht montiert war. Eine Klasse gilt nur bei Montage nach den Vorgaben des Herstellers.
Wenn sich ein Mangel zeigt, geht die Haftung über das Fenster hinaus und umfasst den Einbruchschaden. Dokumentierte Befestigungsmittel, Abstände und Herstellervorgaben sind deshalb Ihre wichtigste Absicherung.
Nach einem Jahr zeigt sich Schimmel an der Laibung.
Das deutet auf den Bauanschluss hin, den häufigsten Mangel in Ihrem Gewerk. Wenn nicht fachgerecht abgedichtet wurde, gelangt Feuchtigkeit in die Konstruktion.
Der Aufwand ist erheblich, weil die Sanierung Ausbau, Trocknung und Neuanschluss bedeutet, bei mehreren Elementen im ganzen Objekt. Deshalb sollte die Deckungssumme nicht am Auftragswert bemessen sein.
Eine Sonderanfertigung ist beim Transport zerbrochen.
Bruch am eigenen Material ist kein Haftpflichtfall, sondern eine Frage der Sach- oder Transportdeckung. Prüfen Sie, ob und bis zu welcher Summe das erfasst ist.
Der teurere Teil ist oft die Verzögerung: Eine Nachbestellung dauert Wochen, und der Bauablauf steht. Wenn Sie Termine zugesagt haben, tragen Sie das Risiko daraus selbst, denn vertraglich übernommene Haftung ist ausgeschlossen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Höher, als es der Auftragswert nahelegt. Zwei Szenarien bestimmen die Größenordnung.
Erstens die Absturzsicherung bei bodentiefen Verglasungen, wo ein Versagen einen Personenschaden bedeutet. Zweitens Bauanschlussmängel an einem größeren Objekt, wo alle Elemente betroffen sein können. Beides liegt deutlich über dem, was ein einzelner Auftrag einbringt.
Wir bekommen den Einbau nicht an einem Tag fertig.
Dann stellt sich die Frage der Sicherung über Nacht. Ein Objekt, das offen bleibt, ist ein Einbruch- und Witterungsrisiko.
Klären Sie mit dem Auftraggeber schriftlich, wer die Sicherung übernimmt, und halten Sie fest, wie gesichert wurde. Wenn Sie es übernehmen, übernehmen Sie auch die Verantwortung dafür.
Wir montieren auch automatische Türen.
Dann sollte das ausdrücklich in der Police stehen. Automatische Anlagen bewegen Massen dort, wo Menschen unterwegs sind, und die Klemm- und Quetschgefahr ist ein eigenes Thema.
Wenn Sie zusätzlich die wiederkehrende Prüfung übernehmen, übernehmen Sie Verantwortung für deren Ergebnis. Halten Sie im Vertrag fest, was Sie schulden und was beim Betreiber bleibt.
Welche Werte sagen Sie in Ihren Angeboten zu?
Wir prüfen, ob Ihre Deckung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.