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Der Versicherer lehnt Ihren Schaden ab

Ein Brief mit zwei Absätzen, ein Paragraf, und die Sache ist für den Versicherer erledigt. Für Sie fängt sie damit an. Und eine Ablehnung ist nicht automatisch das Ende.

Was Sie zuerst tun sollten

1. Nichts unterschreiben, nichts bestätigen

Manchmal liegt dem Schreiben eine Erklärung bei, mit der Sie die Erledigung bestätigen oder auf weitere Ansprüche verzichten sollen. Unterschreiben Sie das nicht, solange die Sache nicht geklärt ist.

Das gilt auch für ein Kulanzangebot. Wer es annimmt, schließt die Sache damit in aller Regel ab.

2. Die vollständige Begründung anfordern

Viele Ablehnungen sind knapp gehalten. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, auf welche Bedingung sich der Versicherer stützt und welchen Sachverhalt er zugrunde legt.

Fordern Sie das schriftlich an, gern mit Frist. Häufig zeigt sich schon dabei, dass die Begründung dünner ist als der Ton des Schreibens.

3. Fristen im Blick behalten

Prüfen Sie, ob im Schreiben eine Frist genannt ist, innerhalb derer Sie widersprechen oder Klage erheben müssen. Solche Fristen gibt es, und sie können kurz sein.

Unabhängig davon läuft die Verjährung. Lassen Sie deshalb keine Monate verstreichen, nur weil die Sache unangenehm ist.

4. Alles sichern

Fotos, Rechnungen, Gutachten, Korrespondenz, Notizen zu Telefonaten mit Datum. Auch das, was Sie am Schadentag dokumentiert haben.

Wenn beschädigte Sachen noch vorhanden sind, entsorgen Sie sie nicht, bevor geklärt ist, ob sie noch gebraucht werden.

Rufen Sie an, bevor Sie antworten 04321 55928-0 Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben und Ihre Police. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Arbeitstags, ob die Begründung trägt. Das gilt auch, wenn Sie nicht bei uns sind. Eine erste Einschätzung kostet nichts, und wir sagen Ihnen offen, wenn wir die Ablehnung für berechtigt halten. Für die rechtliche Durchsetzung brauchen Sie gegebenenfalls einen Anwalt. Auch das sagen wir Ihnen, statt es zu verschweigen.
Die typischen Gründe

Was in Ablehnungsschreiben steht

Und was dazu allgemein gilt. Ob es in Ihrem Fall zutrifft, klärt die Prüfung der Unterlagen.

Verspätete Meldung Eine Verspätung führt nicht automatisch zur Leistungsfreiheit. Es kommt darauf an, ob sie sich auf die Feststellung des Schadens ausgewirkt hat.
Obliegenheitsverletzung Häufigster Grund. Entscheidend ist der Grad des Verschuldens und ob die Verletzung für den Schaden ursächlich war.
Gefahrerhöhung Etwas hat sich im Betrieb geändert und wurde nicht gemeldet. Die Frage ist, ob es erheblich war und ob es den Schaden beeinflusst hat.
Ausschluss in den Bedingungen Hier lohnt der genaue Blick. Ausschlüsse sind eng auszulegen, und nicht jeder passt auf jeden Sachverhalt.
Unterversicherung Führt zur anteiligen Kürzung, nicht zur Ablehnung. Prüfen Sie, ob die zugrunde gelegten Werte stimmen.
Falsche Angaben im Antrag Auch hier zählt das Verschulden. Und ob überhaupt danach gefragt wurde.
Kein versichertes Ereignis Der Versicherer ordnet den Vorgang anders ein als Sie. Häufig bei der Abgrenzung von Sach- und Vermögensschaden.
Nicht versicherte Tätigkeit Der Betrieb macht heute etwas anderes als bei Vertragsschluss. Ein Fall, der sich oft vermeiden ließe.
Streit über die Höhe Keine Ablehnung, sondern eine Kürzung. Dafür gibt es in vielen Verträgen ein Sachverständigenverfahren.

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird

Bei vielen Ablehnungen geht es um eine Obliegenheit: eine Pflicht, die Sie im Vertrag übernommen haben und angeblich verletzt haben.

Dabei wird oft so getan, als führe jede Verletzung automatisch zur Leistungsfreiheit. So einfach ist es in aller Regel nicht.

Es kommt darauf an, wie schwer das Verschulden wiegt, und darauf, ob die Verletzung überhaupt Einfluss auf den Schaden oder dessen Feststellung hatte.

Ein Beispiel für das Muster, nicht für Ihren Fall: Wenn eine Wartung nicht dokumentiert wurde, der Schaden aber nachweislich eine andere Ursache hatte, ist die fehlende Dokumentation nicht ursächlich.

Genau an dieser Stelle lohnt es sich, nicht sofort nachzugeben.

Und die Formulierung im Vertrag

Ob eine Pflicht überhaupt als Obliegenheit ausgestaltet ist und welche Folgen ihre Verletzung hat, steht in den Bedingungen. Und die unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich.

Deshalb ist der erste Schritt bei uns nicht das Telefonat mit dem Versicherer, sondern das Lesen Ihrer Bedingungen. Danach weiß man, worüber man spricht.

Was wir tun
  • Ihre Bedingungen gegen die Begründung halten
  • Prüfen, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt stimmt
  • Fehlende Unterlagen nachreichen, wenn das hilft
  • Beim Versicherer nachfassen, schriftlich und mit Frist
  • Wenn nötig, den Vorgang eskalieren
  • Sie darauf hinweisen, wenn ein Anwalt der richtige Weg ist
Wir stehen dabei auf Ihrer Seite. Ein Makler wird vom Kunden beauftragt, nicht vom Versicherer. Das ist kein Werbesatz, sondern der Unterschied in der Rechtsstellung. Ein Vertreter arbeitet für seine Gesellschaft. Wenn diese ablehnt, kann er wenig tun. Wir können den Vorgang aufnehmen, prüfen und dagegenhalten.
Der Ombudsmann Für Verbraucher und in Teilen auch für kleinere Betriebe gibt es die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann. Das Verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenfrei. Ob es in Ihrem Fall offensteht und ob es sinnvoll ist, prüfen wir mit Ihnen. Bei größeren gewerblichen Sachverhalten ist häufig der direkte Weg oder der Anwalt der bessere.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ist eine Ablehnung endgültig?

Nein. Ein Ablehnungsschreiben ist die Auffassung des Versicherers, keine Entscheidung eines Gerichts.

Häufig beruht es auf einem Sachverhalt, der unvollständig erfasst wurde, oder auf einer Bedingung, die auf den Fall nicht passt. Wenn Sie ergänzende Unterlagen vorlegen oder die Bedingungen anders lesen, ändert sich die Bewertung gelegentlich.

Wir haben den Schaden zu spät gemeldet. Ist damit alles verloren?

In aller Regel nicht automatisch. Bei einer verspäteten Meldung kommt es unter anderem darauf an, wie schwer das Verschulden wiegt und ob die Verspätung sich auf die Feststellung des Schadens ausgewirkt hat.

Wenn der Sachverhalt weiterhin vollständig aufklärbar ist, steht die Verspätung der Leistung nicht zwangsläufig entgegen. Das ist einer der Punkte, an denen sich Nachfassen lohnt.

Der Versicherer sagt, wir seien unterversichert.

Das führt zur anteiligen Kürzung, nicht zur Ablehnung. Wenn Sie dreißig Prozent zu niedrig versichert sind, wird um dreißig Prozent gekürzt.

Prüfen sollten Sie zweierlei: ob die vom Versicherer zugrunde gelegten Werte stimmen, und ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart war. Letzteres ist in vielen gewerblichen Verträgen der Fall und wird gelegentlich übersehen.

Uns wird eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen.

Das ist der häufigste Grund, und er wird oft schematischer dargestellt, als er ist. Maßgeblich sind der Grad des Verschuldens und die Frage, ob die Verletzung für den Schaden oder dessen Feststellung ursächlich war.

Zusätzlich kommt es darauf an, wie die Pflicht in Ihren Bedingungen ausgestaltet ist. Das unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich. Schicken Sie uns die Unterlagen, wir sehen es durch.

Was ist ein Sachverständigenverfahren?

Ein in vielen Verträgen vorgesehenes Verfahren für den Fall, dass man sich über die Höhe des Schadens nicht einig wird. Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, diese gegebenenfalls einen Obmann.

Es klärt die Höhe, nicht die Frage, ob überhaupt Deckung besteht. Und es verursacht Kosten. Ob es sich lohnt, hängt vom Abstand zwischen den Positionen ab. Wir schätzen das mit Ihnen ein.

Wir sind nicht Ihre Kunden. Helfen Sie trotzdem?

Für eine erste Einschätzung ja, und die kostet nichts. Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben und Ihre Police.

Wir sagen Ihnen offen, ob wir die Begründung für tragfähig halten oder nicht, auch wenn die Antwort unangenehm ist. Wenn Sie danach möchten, dass wir den Vorgang übernehmen, sprechen wir darüber. Wenn nicht, wissen Sie trotzdem, woran Sie sind.

Schicken Sie uns das Schreiben, bevor Sie antworten

Wir sagen Ihnen innerhalb eines Arbeitstags, ob die Begründung trägt.