Versicherung für Sachverständige und Gutachter
Ihr Gutachten wird von Menschen verwendet, die Sie nicht beauftragt haben. Ein Käufer entscheidet danach, eine Bank finanziert danach. Und wenn es falsch ist, wenden sich alle an Sie.
Ihre Haftung endet nicht beim Auftraggeber
Das unterscheidet Ihre Tätigkeit von den meisten anderen. Ein Handwerker haftet seinem Kunden. Sie haften unter Umständen auch denen, die Ihr Gutachten verwenden, ohne es bestellt zu haben.
Typische Konstellationen:
- Ein Verkäufer beauftragt Sie, der Käufer entscheidet auf Grundlage Ihres Berichts
- Ein Eigentümer lässt bewerten, die Bank finanziert auf dieser Basis
- Eine Partei beauftragt Sie, das Gericht stützt sich darauf
- Ein Geschädigter lässt begutachten, die Versicherung reguliert danach
Ob im Einzelfall eine Haftung gegenüber diesen Dritten besteht, hängt vom Sachverhalt ab. Was aber sicher ist: Sie werden in Anspruch genommen, und die Auseinandersetzung darüber kostet Geld, unabhängig vom Ausgang.
Und es sind immer Vermögensschäden
Bei Ihnen ist nichts beschädigt und niemand verletzt. Jemand hat auf Ihre Einschätzung vertraut und deshalb eine Entscheidung getroffen, die ihn Geld gekostet hat.
Der Schaden bemisst sich an der Differenz: Was hätte er getan, wenn Ihr Gutachten zutreffend gewesen wäre? Bei einer zu hoch angesetzten Immobilienbewertung ist das die Differenz zum tatsächlichen Wert, bei einem übersehenen Bauschaden dessen Sanierung.
Ihr Honorar spielt dabei keine Rolle. Ein Gutachten über zweitausend Euro kann einen Schaden im sechsstelligen Bereich auslösen.
Deshalb ist die Deckungssumme die zentrale Frage
Nicht am Honorarvolumen bemessen, sondern an den Werten, über die Sie urteilen.
Wer Immobilien bewertet, sollte die Größenordnung der Objekte zugrunde legen. Wer Bauschäden begutachtet, die Sanierungskosten des größten Objekts. Wer über technische Anlagen urteilt, deren Wert und die Folgen eines Ausfalls.
- Welcher Auftrag lag zugrunde, und was war nicht Gegenstand?
- Welche Unterlagen wurden vorgelegt, welche nicht?
- Was konnte nicht geprüft werden, etwa verdeckte Bauteile?
- Welche Annahmen liegen dem Ergebnis zugrunde?
- Für welchen Zweck ist das Gutachten bestimmt?
Was Sachverständige brauchen
Was in den einzelnen Bereichen anders ist
Bausachverständige
Hier liegen die höchsten Beträge. Ein übersehener Feuchtigkeitsschaden, eine falsch eingeschätzte Statik, eine nicht erkannte Schadstoffbelastung: Die Sanierungskosten übersteigen das Honorar regelmäßig um das Hundertfache.
Und die Dritthaftung ist hier besonders relevant, weil Kaufentscheidungen auf solchen Gutachten beruhen.
Kfz-Sachverständige
Andere Struktur: viele Fälle, geringere Einzelbeträge, hoher Durchsatz. Das Risiko liegt weniger im einzelnen Großschaden als in der Häufigkeit.
Relevant ist zusätzlich das Verhältnis zu Versicherern, die auf Grundlage Ihrer Gutachten regulieren und bei Abweichungen nachfragen.
Wertermittlung
Der Fall, in dem die Bank mitliest. Wenn eine Finanzierung auf Ihrer Bewertung beruht und der Wert sich als zu hoch erweist, entsteht ein Schaden bei einem Dritten, mit dem Sie keinen Vertrag haben.
Technische Anlagen und Maschinen
Hier kommen Folgeschäden hinzu. Wenn eine Anlage auf Grundlage Ihres Gutachtens weiterbetrieben oder gekauft wird und dann ausfällt, geht es nicht um den Anlagenwert, sondern um den Produktionsausfall.
Und die Nachhaftung
Ein Gutachten von heute kann in fünf Jahren zum Thema werden, wenn der Schaden sichtbar wird, den es hätte erkennen sollen.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgeben oder den Versicherer wechseln, muss die Nachhaftung geregelt sein, und zwar bevor der alte Vertrag endet. Danach lässt sich nichts nachholen.
- Passt die Summe zu den Werten, über die Sie urteilen?
- Sind alle Ihre Tätigkeitsbereiche benannt?
- Ist die gerichtliche Tätigkeit erfasst?
- Wie ist die Haftung gegenüber Dritten geregelt?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Sind Ortstermine und Schäden dabei abgedeckt?
- Ist Ihre Messtechnik abgesichert?
- Bei öffentlicher Bestellung: erfüllt die Police die Anforderungen?
Was Sachverständige uns fragen
Haften wir gegenüber Personen, die uns nicht beauftragt haben?
Das kann sein, und es ist die Besonderheit Ihrer Tätigkeit. Wenn ein Gutachten erkennbar dazu bestimmt ist, gegenüber Dritten verwendet zu werden, kann eine Haftung auch ohne Vertragsverhältnis entstehen.
Ob das im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage. Sicher ist: Sie werden in Anspruch genommen, und die Auseinandersetzung kostet Geld. Genau dafür ist die Abwehrfunktion Ihrer Berufshaftpflicht da.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
An den Werten bemessen, über die Sie urteilen, nicht am Honorar. Ein Gutachten über zweitausend Euro kann einen sechsstelligen Schaden auslösen.
Fragen Sie sich: Was ist das größte Objekt, das ich im Jahr bewerte, und was wäre die Differenz, wenn ich mich erheblich irre? Das ist die Größenordnung.
Wir haben einen verdeckten Mangel nicht erkannt.
Entscheidend ist, ob er erkennbar war und ob Sie im Gutachten benannt haben, was Sie nicht prüfen konnten.
Wer klar formuliert, dass bestimmte Bauteile verdeckt waren und nicht untersucht werden konnten, haftet dafür in aller Regel nicht. Wer es nicht benennt, wird gefragt, warum er es übersehen hat. Diese Abgrenzung ist Ihr wirksamster Schutz.
Wir erstellen auch Gerichtsgutachten.
Dann sollte das ausdrücklich in der Police stehen. Die gerichtliche Tätigkeit ist ein eigener Bereich und nicht automatisch mitversichert.
Sie hat auch eine andere Struktur: Das Gutachten wird von einem Gericht verwendet, die Parteien haben unterschiedliche Interessen, und ein Fehler kann das Verfahrensergebnis beeinflussen.
Wir sind öffentlich bestellt und vereidigt.
Dann bestehen in aller Regel Anforderungen an eine Berufshaftpflicht, die über die Bestellungskörperschaft geregelt sind.
Prüfen Sie, ob Ihre Police diese Anforderungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich Summe und Umfang. Für die berufsrechtlichen Details ist Ihre Kammer zuständig, wir sorgen für die passende Deckung.
Wie lange können Ansprüche kommen?
Deutlich länger, als die meisten annehmen. Ein Gutachten von heute kann in mehreren Jahren zum Thema werden, wenn der Schaden sichtbar wird, den es hätte erkennen sollen.
Deshalb ist die Nachhaftung bei Ihnen wichtiger als in vielen anderen Berufen. Wenn Sie aufhören oder wechseln, muss sie geregelt sein, bevor der alte Vertrag endet.
Was ist das größte Objekt, über das Sie urteilen?
An dieser Zahl sollte sich Ihre Summe messen, nicht am Honorar.