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Versicherung für Solarteure und PV-Installateure

Sie bohren in ein Dach, das vorher dicht war. Wenn acht Monate später Feuchtigkeit im Dämmpaket auftaucht, ist die Ursache selten eindeutig, aber der Verdacht steht bei Ihnen.

Das Dach ist Ihr Hauptrisiko

Jede Befestigung ist eine Durchdringung, und jede Durchdringung ist eine Stelle, an der Wasser eindringen kann. Bei Flachdächern gilt das besonders, bei Ziegeldächern geht es um verschobene oder gebrochene Pfannen.

Das Problem ist nicht der Fehler selbst. Das Problem ist der zeitliche Abstand.

Feuchtigkeitsschäden zeigen sich Monate nach der Montage, oft erst nach dem ersten längeren Regen oder nach dem Winter. Bis dahin ist die Baustelle geräumt, und die Frage lautet: War das Dach vorher schon undicht, oder waren Sie es?

Was Ihre Position entscheidet

Der Zustand vor der Montage, dokumentiert. Fotos vom Dach, bevor Sie anfangen. Sichtbare Schäden, Alter der Eindeckung, Zustand der Abdichtung.

Das dauert zehn Minuten und ist im Streitfall der Unterschied zwischen Ihrer Haftung und der des Eigentümers.

Und Bedenken schriftlich anmelden. Wenn ein Dach nahe am Ende seiner Nutzungsdauer ist oder die Abdichtung Schwächen zeigt, gehört das in eine Mail vor der Montage. Wer das tut und trotzdem beauftragt wird, steht anders da als jemand, der einfach montiert hat.

Der zweite Punkt: Brandgefahr

Eine PV-Anlage arbeitet mit Gleichstrom, und Gleichstrom verhält sich anders als Wechselstrom. Ein Lichtbogen erlischt nicht von selbst.

Die häufigsten Ursachen liegen dabei nicht in den Modulen, sondern in den Verbindungen: falsch gecrimpte Stecker, kombinierte Steckertypen verschiedener Hersteller, Zugbelastung auf Leitungen, unzureichender Kontakt.

Und wenn es brennt, brennt nicht die Anlage, sondern das Gebäude. Bei einem Wohnhaus oder einer Produktionshalle geht es dann nicht um den Wert der Anlage, sondern um alles darunter.

Deshalb sollte Ihre Deckungssumme nicht am Auftragsvolumen bemessen sein, sondern am Wert der Objekte, auf denen Sie arbeiten.

Der Punkt, der teuer wird und leicht zu vermeiden ist Ertrag zusagen statt prognostizieren. Wenn im Angebot steht, die Anlage erzeuge soundso viele Kilowattstunden im Jahr, kann das als zugesicherte Eigenschaft gelesen werden. Wird der Wert nicht erreicht, entsteht ein Schaden, ohne dass technisch etwas falsch wäre. Ein reiner Vermögensschaden, und für den ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut. Formulieren Sie es als Prognose, benennen Sie die Annahmen, auf denen sie beruht, und weisen Sie auf die Abhängigkeit von Wetter und Verschattung hin. Das kostet Sie im Verkauf nichts und im Streitfall alles. Schicken Sie uns Ihre Angebotsvorlagen, wir sehen die kritischen Formulierungen durch.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Tätigkeitsschäden Am Dach, an der Fassade, an der Elektrik. Ohne diesen Einschluss fehlt Ihr Alltag.
Hohe Deckungssumme Am Gebäudewert bemessen, nicht am Auftrag. Bei einem Brand geht es um alles darunter.
Vermögensschäden Bei Ertragsabweichungen, entgangener Einspeisung oder verlorener Förderung.
Nachhaftung Feuchtigkeitsschäden zeigen sich spät, Gewährleistung läuft Jahre.
Montage und Bauleistung Die Anlage bis zur Abnahme, samt Material auf der Baustelle.
Speichersysteme Wenn Sie Batteriespeicher einbauen, gehört das ausdrücklich in die Police.
Werkzeug und Fahrzeuge Module und Wechselrichter im Transporter sind ein Diebstahlziel.
Unfallversicherung Arbeit auf Dächern. Die Berufsgenossenschaft deckt nicht die Freizeit.
Subunternehmer In Spitzenzeiten unvermeidlich, und Sie haften für deren Arbeit mit.

Drei Punkte, die Betriebe unterschätzen

Die Statik

Eine Anlage bringt zusätzliche Last aufs Dach, dazu Windsog an den Rändern. Bei älteren Gebäuden, bei Hallen mit Leichtbaukonstruktion und bei Schneelastzonen ist das keine theoretische Frage.

Wer die Tragfähigkeit beurteilt, übernimmt dafür Verantwortung. Wenn Sie das nicht können oder nicht wollen, sollte im Angebot stehen, dass ein Nachweis durch einen Statiker Sache des Auftraggebers ist.

Die Förderung

Wenn eine Anlage wegen eines Fehlers bei Antrag, Anmeldung oder Ausführung nicht förderfähig ist oder die Einspeisevergütung entfällt, entsteht ein Schaden im fünfstelligen Bereich, ohne dass technisch etwas kaputt wäre.

Das ist wieder ein reiner Vermögensschaden, und er kommt in der Praxis häufiger vor als Brandschäden.

Und der Speicher

Wenn Sie Batteriespeicher mitverbauen, ändert sich Ihr Risikoprofil. Lithium-Ionen-Systeme haben eigene Brandgefahren, sind schwer zu löschen und werden von Versicherern gesondert betrachtet.

Prüfen Sie, ob Ihre Police diese Tätigkeit erfasst. Ein Betrieb, der vor drei Jahren nur Module montiert hat und heute Speicher einbaut, arbeitet mit einer Police, die das nicht kennt. Mehr dazu unter Batteriespeicher.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Sind Tätigkeitsschäden eingeschlossen, und mit welcher Summe?
  • Passt die Deckung zum Wert der Gebäude, auf denen Sie arbeiten?
  • Sind reine Vermögensschäden erfasst?
  • Wie lange läuft die Nachhaftung?
  • Sind Speichersysteme benannt?
  • Welche Formulierungen stehen in Ihren Angeboten?
  • Sind Subunternehmer abgedeckt?
  • Wie ist Material auf der Baustelle abgesichert?
Punkt sechs ist der, an dem sich am meisten sparen lässt, und er kostet nichts. Eine überarbeitete Angebotsvorlage verhindert mehr Schäden, als jede Police reguliert.
Häufige Fragen

Was Solarbetriebe uns fragen

Nach der Montage ist Feuchtigkeit im Dach aufgetreten.

Der häufigste Streitfall Ihrer Branche, und er wird über die Beweislage entschieden. Die Frage ist, ob das Dach vorher dicht war.

Wer den Zustand vor Montagebeginn fotografiert hat, ist in einer völlig anderen Position als jemand, der es nicht getan hat. Bei Altbauten kommt hinzu: Wenn Sie vorher schriftlich auf den Zustand der Abdichtung hingewiesen haben, verschiebt sich die Verantwortung.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Am Wert der Gebäude bemessen, auf denen Sie arbeiten, nicht am Auftragsvolumen. Eine Anlage kostet zwanzigtausend Euro, das Wohnhaus darunter ein Vielfaches.

Rechnen Sie mit dem Brandszenario: Wenn ein Lichtbogen in der Verkabelung ein Gebäude in Brand setzt, geht es um Gebäude, Inhalt und gegebenenfalls Personenschäden.

Der Kunde sagt, die Anlage bringt weniger als versprochen.

Entscheidend ist, was im Angebot steht. Eine Prognose mit benannten Annahmen ist etwas anderes als eine zugesagte Erzeugungsmenge.

Im zweiten Fall kann eine zugesicherte Eigenschaft vorliegen, und bei Nichterreichen entsteht ein reiner Vermögensschaden. Der ist über eine Betriebshaftpflicht nicht gedeckt. Prüfen Sie Ihre Vorlagen und formulieren Sie als Prognose.

Wer ist für die Statik verantwortlich?

Wer sie beurteilt. Wenn Sie erklären, das Dach trage die Anlage, haben Sie diese Beurteilung übernommen.

Bei älteren Gebäuden, Leichtbauhallen und in Schneelastzonen ist das kein Randthema. Wenn Sie es nicht beurteilen wollen, sollte im Angebot stehen, dass ein statischer Nachweis Sache des Auftraggebers ist. Das ist eine Zeile und klärt die Zuständigkeit.

Wir bauen jetzt auch Speicher ein.

Dann sollte das in der Police stehen. Lithium-Ionen-Systeme haben eigene Brandgefahren, sind schwer zu löschen und werden von Versicherern gesondert bewertet.

Ein Betrieb, dessen Police auf reine Modulmontage zugeschnitten ist, hat hier eine Lücke, von der er nichts weiß. Melden Sie neue Tätigkeiten, sobald Sie sie anbieten, nicht erst wenn etwas passiert.

Die Förderung wurde abgelehnt, weil bei der Anmeldung etwas fehlte.

Wenn der Fehler bei Ihnen lag, ist das ein reiner Vermögensschaden beim Kunden. Es ist nichts beschädigt, ihm entgeht Geld.

Diese Fälle kommen häufiger vor als Brandschäden und sind über eine reine Betriebshaftpflicht nicht gedeckt. Klären Sie außerdem in Ihren Verträgen, wer für welche Anmeldungen und Fristen zuständig ist.

Was steht in Ihrer Angebotsvorlage zum Ertrag?

Schicken Sie sie uns. Wir sehen die kritischen Formulierungen durch, kostenlos.