Versicherung für Softwarehäuser und SaaS-Anbieter
Ein Handwerker macht einen Fehler bei einem Kunden. Sie deployen einen Fehler zu allen gleichzeitig. Das ist ein anderes Risiko, und die meisten Policen kennen es nicht.
Ihre Fehler wirken in Serie
In der Fertigung nennt man das Serienschaden: Ein Konstruktionsfehler betrifft nicht ein Stück, sondern alle. Bei Software ist es dasselbe, nur schneller.
Ein fehlerhaftes Release geht an alle Kunden. Ein Fehler in einer Berechnung produziert bei jedem falsche Ergebnisse. Eine Lücke in der Rechteverwaltung öffnet bei jedem dieselbe Tür.
Wenn Ansprüche entstehen, kommen sie nicht von einem Kunden, sondern von vielen. Und Ihre Deckungssumme steht für alle zusammen zur Verfügung.
Und es sind Vermögensschäden
Bei Ihnen ist nichts beschädigt und niemand verletzt. Ein Kunde konnte nicht arbeiten, hat falsch abgerechnet, hat eine Frist verpasst, weil Ihr System sie nicht angezeigt hat.
Das sind reine Vermögensschäden, und für die ist eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht nicht gebaut. Sie deckt Personen- und Sachschäden.
Ihre Kerndeckung ist deshalb eine Vermögensschadenhaftpflicht für IT-Tätigkeiten, nicht die Betriebshaftpflicht. Die brauchen Sie auch, aber für das Büro und die Menschen darin.
Was in Ihren Verträgen steht
Der zweite große Punkt, und der, an dem sich am meisten steuern lässt.
Service-Level-Vereinbarungen mit zugesagter Verfügbarkeit sind Standard. Wenn daran Vertragsstrafen oder Gutschriften hängen, haben Sie eine Haftung übernommen, die über die gesetzliche hinausgeht.
Und die ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Sie können solche Zusagen machen, das ist im Markt üblich und oft nicht verhandelbar. Sie sollten nur wissen, dass Sie sie selbst tragen, und sie entsprechend einpreisen und begrenzen.
Was hilft: eine Deckelung der Gesamthaftung, der Ausschluss mittelbarer Schäden und entgangenen Gewinns, und eine realistische Verfügbarkeitszusage statt einer, die gut klingt.
Was in Ihre Police gehört
Drei Punkte, die in Standardpolicen fehlen
Die Serienschadenregelung
Das ist der wichtigste Punkt und der, den kaum jemand prüft. Wenn ein Fehler bei fünfzig Kunden Ansprüche auslöst, sind das dann fünfzig Schadenfälle oder einer?
Für Sie ist beides ungünstig, aber unterschiedlich: Bei fünfzig Fällen greift fünfzigmal der Selbstbehalt. Bei einem Fall steht nur eine Deckungssumme für alle zur Verfügung.
Lesen Sie nach, wie Ihre Bedingungen das regeln, und rechnen Sie beide Szenarien durch. Bei einer Standardpolice für IT-Dienstleister ist das oft nicht auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten.
Open Source und Lizenzen
Fast jede Software enthält fremden Code. Wenn eine Lizenzbedingung verletzt wird, etwa weil Code unter einer Copyleft-Lizenz in ein proprietäres Produkt gelangt ist, entstehen Ansprüche, die nichts mit Fehlern zu tun haben.
Prüfen Sie, ob Ihre Police Rechtsverletzungen dieser Art erfasst. Und führen Sie eine Übersicht über die verwendeten Komponenten, denn im Streitfall ist die Frage, was Sie wussten.
Und die KI-Komponenten
Wenn Ihr Produkt Ergebnisse erzeugt, die auf Modellen beruhen, entstehen Haftungsfragen, die rechtlich noch nicht abschließend geklärt sind: Wer verantwortet eine falsche Ausgabe? Was gilt, wenn ein Kunde darauf vertraut?
Wir sagen Ihnen offen, dass es dazu keine gesicherten Antworten gibt. Was sich sagen lässt: Prüfen Sie, ob Ihre Police solche Tätigkeiten ausschließt, und formulieren Sie in Ihren Bedingungen klar, wofür Ihr Produkt bestimmt ist und wofür nicht.
- Ist eine Vermögensschadendeckung für IT vorhanden?
- Wie regelt die Police Serienschäden?
- Passt die Summe zum Ausfallszenario bei allen Kunden?
- Deckt Cyber auch die Haftung für Kundendaten?
- Ist die Auftragsverarbeitung benannt?
- Was steht in Ihren SLAs, und ist das gedeckt?
- Gilt die Police für Ihre ausländischen Kunden?
- Sind Rechtsverletzungen bei Lizenzen erfasst?
Was Softwareanbieter uns fragen
Ein Fehler im Release hat bei vielen Kunden Schaden verursacht.
Das ist der Fall, für den Ihre Police vorbereitet sein muss. Entscheidend ist die Serienschadenregelung: Werden mehrere Ansprüche aus derselben Ursache als ein Schadenfall behandelt oder als viele?
Bei einem Schadenfall steht nur eine Deckungssumme für alle zur Verfügung. Bei vielen greift jedes Mal der Selbstbehalt. Rechnen Sie beide Szenarien durch, bevor Sie sich für eine Police entscheiden.
Sind Vertragsstrafen aus unseren SLAs versichert?
Nein. Zugesagte Verfügbarkeiten mit Vertragsstrafen oder Gutschriften sind eine Haftungsübernahme über das gesetzliche Maß hinaus und in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Sie können solche Zusagen machen, sollten sie aber einpreisen und begrenzen. Hilfreich sind eine Deckelung der Gesamthaftung, der Ausschluss mittelbarer Schäden und eine realistische Verfügbarkeitszusage.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Am Ausfallszenario bemessen, nicht am Umsatz. Fragen Sie sich, was bei Ihrem größten Kunden passiert, wenn Ihr System einen Tag steht, und rechnen Sie das mit der Zahl Ihrer Kunden hoch.
Denn ein Ausfall trifft alle gleichzeitig. Das ist die Besonderheit gegenüber einem Dienstleister, der pro Kunde arbeitet.
Wir verarbeiten Daten im Auftrag unserer Kunden.
Dann sollte das in der Police ausdrücklich benannt sein. Ein Vorfall bei Ihnen ist ein Vorfall bei all Ihren Kunden, mit deren Melde- und Informationspflichten.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Cyberdeckung die Haftung gegenüber Dritten erfasst und nicht nur den eigenen Schaden. Der Unterschied ist erheblich und in vielen Standardpolicen nicht sauber geregelt.
Wir haben Kunden im Ausland.
Bei SaaS geht das schnell und oft unbemerkt. Prüfen Sie, ob Ihre Police dort gilt, wo Ihre Kunden sitzen, und achten Sie besonders auf die USA.
Wichtig ist auch, was in Ihren Bedingungen zu Recht und Gerichtsstand steht. Wer sich auf ausländisches Recht einlässt, sollte wissen, ob die Deckung das abbildet.
Unser Produkt nutzt KI-Komponenten.
Dazu gibt es derzeit keine gesicherten Antworten, und wir sagen Ihnen das lieber offen, als etwas zu behaupten. Die Rechtslage zur Verantwortung für KI-generierte Ergebnisse ist in Bewegung.
Was sich sagen lässt: Prüfen Sie, ob Ihre Police solche Tätigkeiten ausschließt. Und formulieren Sie in Ihren Bedingungen klar, wofür Ihr Produkt bestimmt ist, welche Ergebnisse zu prüfen sind und wofür es nicht eingesetzt werden darf.
Wie behandelt Ihre Police einen Fehler, der alle Kunden trifft?
Das ist die entscheidende Frage. Wir sehen nach, kostenlos und unverbindlich.