Versicherung für Importeure und Eigenmarken
Sie halten sich für einen Händler. Rechtlich sind Sie der Hersteller, und der Produzent in Fernost ist im Ernstfall nicht greifbar.
Sie sind Hersteller, ohne etwas herzustellen
Nach dem Produkthaftungsgesetz gilt als Hersteller auch, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt.
Wer aus einem Drittland importiert, haftet damit wie der Hersteller, auch wenn er nur eine Bestellung aufgegeben und einen Container entgegengenommen hat.
Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: Ein Geschädigter in Deutschland soll nicht darauf verwiesen werden, einen Produzenten in einem anderen Rechtsraum zu verklagen. Er soll sich an denjenigen halten können, der die Ware hierher gebracht hat.
Und der Regress hilft Ihnen selten
Theoretisch können Sie sich beim Produzenten schadlos halten. Praktisch scheitert das in aller Regel: anderes Rechtssystem, hoher Aufwand, ungewisse Vollstreckung, und nicht selten existiert der Lieferant unter diesem Namen inzwischen gar nicht mehr.
Rechnen Sie deshalb damit, dass Sie den Schaden allein tragen. Das ist die realistische Annahme, und sie sollte Ihre Deckung bestimmen.
Bei Eigenmarken ist es noch eindeutiger
Wer seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Kennzeichen auf einem Produkt anbringt, tritt damit als Hersteller auf.
Das betrifft praktisch jeden, der unter eigenem Label verkauft: Onlinehändler mit eigener Marke, Amazon-Seller mit Private Label, Fachhändler mit Hausmarke.
Sie haben dann nicht die Wahl, sich auf die Rolle des Händlers zu berufen. Sie sind es nicht.
Was in Ihre Police gehört
Was Ihre Position tatsächlich bestimmt
Die Police ist das eine. Was im Ernstfall über Ihre Lage entscheidet, ist die Dokumentation, und die entsteht vor dem ersten Verkauf.
Die technische Dokumentation
Als Importeur müssen Sie nachweisen können, dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt. Dazu gehören die Konformitätserklärung, die technische Dokumentation und die Prüfberichte, auf denen sie beruhen.
Diese Unterlagen sollten Ihnen vorliegen, nicht nur dem Produzenten. Wer sie im Ernstfall aus einem Drittland anfordern muss, wartet Wochen oder bekommt nichts.
Prüfen Sie sie außerdem inhaltlich. Eine Konformitätserklärung, die auf eine Norm verweist, die nicht mehr gilt, oder ein Prüfbericht für ein anderes Modell kommt häufiger vor, als man denkt.
Die Rückverfolgbarkeit
Welche Charge kam wann, von wem, und wohin ist sie gegangen. Wenn ein Problem auftritt, entscheidet das über den Umfang eines Rückrufs.
Wer eingrenzen kann, ruft eine Charge zurück. Wer es nicht kann, muss alles zurückrufen.
Und der Lieferant selbst
Lassen Sie sich zeigen, ob er über eine Haftpflichtversicherung mit Geltung für Europa verfügt. Das ist selten der Fall, aber wenn doch, verbessert es Ihre Lage erheblich.
Und regeln Sie im Liefervertrag, wer welche Nachweise stellt und wer bei Beanstandungen was trägt. Durchsetzbar ist das oft schwierig, aber es ist besser als nichts, und manchmal zahlt ein Lieferant, der eine Geschäftsbeziehung erhalten will.
- Kennt Ihre Police die Einfuhrtätigkeit?
- Sind Sie als Hersteller versichert oder als Händler?
- Passt die Summe zu einem Personenschaden?
- Sind Rückrufkosten gedeckt?
- Gilt die Deckung in den Ländern, in die Sie verkaufen?
- Sind Eigenmarken ausdrücklich erfasst?
- Liegen Ihnen die Konformitätsunterlagen vor?
- Wie gut ist Ihre Rückverfolgbarkeit?
Was Importeure uns fragen
Wir sind doch nur Händler. Warum haften wir wie ein Hersteller?
Weil das Produkthaftungsgesetz auch denjenigen als Hersteller behandelt, der ein Produkt zum Zweck des Verkaufs in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt.
Der Grund ist praktisch: Ein Geschädigter soll sich nicht mit einem Produzenten in einem anderen Rechtsraum auseinandersetzen müssen, sondern kann sich an den halten, der die Ware hierher gebracht hat.
Können wir uns beim Hersteller schadlos halten?
Theoretisch ja, praktisch selten. Anderes Rechtssystem, hoher Aufwand, ungewisse Vollstreckung, und häufig existiert der Lieferant unter diesem Namen später nicht mehr.
Kalkulieren Sie deshalb damit, den Schaden allein zu tragen. Was sich lohnt: sich zeigen zu lassen, ob der Lieferant eine Haftpflicht mit Geltung für Europa hat, und die Zuständigkeiten im Liefervertrag zu regeln.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Am möglichen Personenschaden bemessen, nicht am Warenwert oder Umsatz. Das gilt besonders bei elektrischen Geräten, Spielzeug, Kinderartikeln und allem, was am Körper getragen oder verzehrt wird.
Und rechnen Sie damit, dass mehrere Menschen betroffen sein können, weil ein Fehler die ganze Charge betrifft.
Was gilt bei unserer Eigenmarke?
Wer seinen Namen oder seine Marke auf einem Produkt anbringt, tritt als Hersteller auf. Damit entfällt jede Diskussion darüber, ob Sie Händler oder Hersteller sind.
Prüfen Sie, ob Ihre Police Eigenmarken ausdrücklich erfasst. Bei Private-Label-Ware ist das der Punkt, an dem viele Standarddeckungen nicht mehr passen.
Sind Rückrufkosten mitversichert?
In der Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht, denn sie setzt einen eingetretenen Schaden voraus, während ein Rückruf der Verhütung dient.
Als Importeur trifft Sie die Pflicht, einen Rückruf zu organisieren und zu tragen, und die Kosten liegen weit über dem Warenwert: Rückholung, Entsorgung, Kundeninformation, Marktplatzsperren. Eine eigene Rückrufdeckung ist deshalb sinnvoll.
Welche Unterlagen sollten wir haben?
Konformitätserklärung, technische Dokumentation und die Prüfberichte, auf denen sie beruht, und zwar bei Ihnen, nicht nur beim Produzenten.
Prüfen Sie sie auch inhaltlich. Eine Erklärung, die auf eine überholte Norm verweist, oder ein Prüfbericht für ein anderes Modell kommt häufiger vor, als man denkt, und fällt genau dann auf, wenn es ungünstig ist.
Sind Sie als Hersteller versichert oder als Händler?
Die Antwort steht selten deutlich in der Police. Wir lesen sie für Sie heraus.