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Versicherung für Ladeinfrastruktur und Wallboxen

Ein Fahrzeug, das beim Laden Feuer fängt, brennt anders als ein Auto mit Verbrennungsmotor. In einer Tiefgarage wird daraus ein Gebäudeschaden.

Für Betriebe, die installieren

Eine Wallbox ist elektrotechnisch keine große Sache. Was sie besonders macht, ist das, woran sie hängt und was daran hängt.

Der Anschluss an den Bestand

Sie arbeiten an einer vorhandenen Elektroinstallation, deren Zustand Sie nicht gebaut haben. Bei älteren Gebäuden ist die Frage, ob die Zuleitung die Last trägt und ob die Absicherung passt.

Wenn es später zu einer Überlastung oder einem Kabelbrand kommt, richtet sich der Blick auf den, der zuletzt daran gearbeitet hat.

Was hilft: eine dokumentierte Prüfung des Bestands vor der Installation und schriftliche Hinweise, wenn etwas ertüchtigt werden müsste. Wer das festhält und trotzdem beauftragt wird, hat seine Position gesichert.

Lastmanagement und Anmeldung

Ladepunkte ab einer bestimmten Leistung sind beim Netzbetreiber anzumelden oder genehmigungspflichtig. Wenn das unterbleibt, kann es Auflagen bis zur Abschaltung geben.

Das ist dann ein Vermögensschaden beim Kunden, ohne dass technisch etwas falsch wäre. Halten Sie fest, wer für die Anmeldung zuständig ist.

Und mehrere Ladepunkte an einem Anschluss

Wo mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden, braucht es ein Lastmanagement. Ist es falsch ausgelegt, entsteht entweder eine Überlastung oder der Kunde bekommt nicht, was er erwartet hat.

Beides fällt auf Sie zurück, und beides ist im Vorfeld dokumentierbar.

Das Brandthema, ehrlich eingeordnet Elektrofahrzeuge brennen nicht häufiger als andere. Aber wenn sie brennen, ist es anders. Ein Batteriebrand lässt sich schwer löschen, kann sich über Stunden hinziehen und nach dem Löschen erneut entzünden. Die Löschwassermengen sind erheblich. In einer Tiefgarage oder geschlossenen Halle wird daraus ein Gebäudeschaden, nicht ein Fahrzeugschaden. Für Sie als Errichter heißt das: Die Deckungssumme sollte sich am Gebäude bemessen, in dem Sie installieren, nicht am Auftragswert der Wallbox. Für Betreiber heißt es: Sprechen Sie mit Ihrem Gebäudeversicherer, bevor Sie Ladepunkte in einer Tiefgarage einrichten. Manche Verträge stellen Anforderungen, und ein Gespräch vorher ist einfacher als eine Diskussion danach.
Für Betreiber

Wenn Sie Ladepunkte anbieten

Ob Ladepark, Mitarbeiterparkplatz, Hotel oder Handel: Sobald andere bei Ihnen laden, sind Sie Betreiber mit eigenen Pflichten.

Verkehrssicherung Kabel über Wegen, Stolperstellen, Beleuchtung, Zustand der Säulen. Klassische Betreiberhaftung.
Fremde Fahrzeuge Wenn ein Fahrzeug beim Laden beschädigt wird. Bei Elektroautos sind das erhebliche Werte.
Die Anlage selbst Säulen sind teuer und stehen im Freien. Anfahrschäden sind der Regelfall.
Vandalismus und Diebstahl Ladekabel enthalten viel Kupfer und werden gezielt abgeschnitten.
Abrechnung Wer gegenüber Kunden abrechnet, unterliegt eichrechtlichen Anforderungen. Fehler sind Vermögensschäden.
Ertragsausfall Bei einem Ladepark als Geschäftsmodell zählt jede Stunde Verfügbarkeit.
Cyber Ladepunkte sind vernetzt. Abrechnungssysteme und Nutzerdaten sind ein Ziel.
Umwelt Löschwasser nach einem Fahrzeugbrand ist belastet und muss aufgefangen werden.
Feuer und Gebäude Prüfen Sie, ob Ihr Gebäudeversicherer Ladepunkte kennt und welche Auflagen gelten.

Der Punkt, der bei Betreibern übersehen wird

Melden Sie Ladepunkte Ihrem Gebäudeversicherer.

Das ist kein Formalismus. Eine Tiefgarage mit Ladeinfrastruktur wird anders bewertet als eine ohne, und manche Verträge enthalten dazu Anforderungen: Abstände, Löschtechnik, Brandabschnitte, Überwachung.

Wer nachrüstet, ohne es zu melden, riskiert im Schadenfall die Diskussion über eine Gefahrerhöhung. Und bei einem Brand in einer Tiefgarage geht es nicht um kleine Beträge.

Ein Gespräch vorher kostet nichts. Häufig lässt sich klären, unter welchen Bedingungen es unproblematisch ist, und dann hat man es schriftlich.

Und die Abrechnung

Wer Strom an Dritte verkauft, bewegt sich in einem regulierten Bereich. Messung und Abrechnung unterliegen eichrechtlichen Anforderungen, damit der Kunde nachvollziehen kann, wofür er zahlt.

Wenn dabei etwas nicht stimmt, entsteht ein Schaden, ohne dass etwas beschädigt wäre: falsch abgerechnete Mengen, Rückforderungen, im ungünstigen Fall behördliche Beanstandungen.

Das ist ein reiner Vermögensschaden, und er gehört in die Police, wenn Sie gewerblich abrechnen.

Für die eichrechtlichen Anforderungen selbst sind der Hersteller Ihrer Anlage und die zuständige Behörde die richtigen Ansprechpartner. Wir sorgen dafür, dass die Deckung dazu passt.

Was wir mit Ihnen durchgehen Als Errichter:
  • Passt die Summe zum Gebäude, nicht zum Auftrag?
  • Sind Arbeiten an der Bestandsinstallation erfasst?
  • Sind reine Vermögensschäden gedeckt?
  • Wie lange läuft die Nachhaftung?
Als Betreiber:
  • Kennt Ihr Gebäudeversicherer die Ladepunkte?
  • Welche Auflagen gelten, und erfüllen Sie sie?
  • Ist die Verkehrssicherung erfasst?
  • Was gilt bei Schäden an fremden Fahrzeugen?
  • Sind Vandalismus und Kabeldiebstahl gedeckt?
  • Ist die Abrechnung als Tätigkeit benannt?
Der erste Punkt bei den Betreibern ist der wichtigste und wird fast immer übersehen.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ein Fahrzeug hat beim Laden gebrannt. Wer haftet?

Das hängt von der Ursache ab, und die wird nach einem Batteriebrand aufwendig untersucht. Lag es am Fahrzeug, an der Ladeeinrichtung oder an der Installation dahinter?

Für Sie als Errichter ist entscheidend, ob die Installation fachgerecht war und ob Sie den Zustand der Bestandsanlage geprüft und dokumentiert haben. Für Sie als Betreiber, ob die Anlage gewartet war und ob Auflagen eingehalten wurden.

Müssen wir Ladepunkte unserem Gebäudeversicherer melden?

Ja, und das wird häufig übersehen. Eine Tiefgarage mit Ladeinfrastruktur wird anders bewertet als eine ohne, und manche Verträge enthalten Auflagen.

Wer nachrüstet, ohne es zu melden, riskiert im Schadenfall die Diskussion über eine Gefahrerhöhung. Ein Gespräch vorher kostet nichts und schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen es unproblematisch ist.

Wie hoch sollte die Deckungssumme für Errichter sein?

Am Gebäude bemessen, in dem Sie installieren, nicht am Auftragswert. Eine Wallbox kostet wenige tausend Euro, das Gebäude ein Vielfaches.

Rechnen Sie mit dem ungünstigsten Szenario: ein Brand in einer Tiefgarage mit mehreren Fahrzeugen und einem Wohngebäude darüber. Das ist die Größenordnung, an der sich die Summe orientieren sollte.

Unsere Ladekabel wurden abgeschnitten.

Das kommt vor, weil Ladekabel viel Kupfer enthalten. Ob das gedeckt ist, hängt davon ab, wie Ihre Police Vandalismus und Diebstahl an Außenanlagen regelt.

Prüfen Sie auch die Anforderungen: Manche Verträge verlangen Beleuchtung, Überwachung oder bestimmte Sicherungen. Bei frei zugänglichen Ladeparks ist das ein realer Punkt in der Kalkulation.

Wir rechnen Ladestrom gegenüber Kunden ab.

Dann bewegen Sie sich in einem regulierten Bereich mit eichrechtlichen Anforderungen an Messung und Abrechnung.

Fehler dabei sind reine Vermögensschäden: falsch abgerechnete Mengen, Rückforderungen, gegebenenfalls behördliche Beanstandungen. Diese Tätigkeit sollte in Ihrer Police benannt sein, denn eine Standarddeckung für Gewerbebetriebe erfasst sie nicht automatisch.

Ein Kundenfahrzeug wurde an unserer Säule beschädigt.

Als Betreiber haften Sie für den Zustand Ihrer Anlage und die Sicherheit auf Ihrem Gelände. Bei Elektrofahrzeugen sind die Reparaturkosten erheblich, gerade wenn die Ladetechnik betroffen ist.

Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Schäden an fremden Fahrzeugen auf Ihrem Gelände erfasst und mit welcher Summe. Und dokumentieren Sie Wartung und Prüfungen der Ladepunkte, danach wird als Erstes gefragt.

Weiß Ihr Gebäudeversicherer von den Ladepunkten?

Das ist die erste Frage, und sie wird fast immer übersehen. Wir klären das für Sie.