Welche Versicherungen braucht ein Unternehmen?
Drei Ebenen: Was Sie müssen, was Ihre Existenz sichert und was sinnvoll ist. Die erste ist kurz, die zweite entscheidend.
Die kurze Antwort
Für die meisten Unternehmen sind vier Dinge zentral: eine Betriebshaftpflicht für Schäden an Dritten, eine Sachversicherung für das eigene Vermögen, eine Betriebsunterbrechung für die Zeit nach einem Schaden und eine Cyberdeckung, sobald ernsthaft mit IT gearbeitet wird.
Alles Weitere hängt von drei Faktoren ab: Ihrer Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und Ihrer Größe.
Und eine Klarstellung vorweg, weil sie häufig durcheinandergeht: Versicherungspflichten für Unternehmen sind selten allgemein. Es gibt kaum etwas, das jeder Betrieb gesetzlich haben muss. Vieles, was als Pflicht gilt, hängt an einer bestimmten Tätigkeit oder an einem Berufsrecht.
Ebene 1: Was tatsächlich vorgeschrieben ist
Für alle Arbeitgeber: die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Das ist keine Versicherung, die Sie abschließen, sondern eine Mitgliedschaft, die mit dem ersten Mitarbeiter entsteht.
Sobald ein Fahrzeug zugelassen wird: die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Und je nach Tätigkeit oder Berufsstand: Berufshaftpflichten, die an eine Zulassung geknüpft sind. Das betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Bewachungsgewerbe, Immobilienverwalter und weitere Bereiche.
Das war es im Wesentlichen. Alles andere ist nicht vorgeschrieben, was nicht heißt, dass man darauf verzichten sollte.
Was Ihre Existenz sichert
Nicht vorgeschrieben, aber in den meisten Betrieben der eigentliche Kern.
Ebene 3: Was von Ihrer Situation abhängt
Nach Rechtsform
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften Sie persönlich, auch mit Privatvermögen. Dann ist die Höhe der Haftpflichtsummen wichtiger als bei einer GmbH.
Bei Kapitalgesellschaften kommt die Geschäftsführerhaftung hinzu, die unabhängig von der Haftungsbeschränkung der Gesellschaft besteht. Mehr dazu unter GmbH gegründet.
Nach Mitarbeiterzahl
Mit dem ersten Mitarbeiter kommen Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzpflichten und die Frage nach Benefits. Mehr unter Erste Mitarbeiter.
Ab einer gewissen Größe werden betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung zum Thema, weniger aus Pflicht als im Wettbewerb um Personal.
Nach Tätigkeit
Hier entscheidet sich das meiste. Ein Handwerksbetrieb braucht anderes als ein Onlinehändler, eine Spedition anderes als eine Arztpraxis.
Wir haben zu über achtzig Branchen eigene Seiten, auf denen steht, was dort konkret zählt. Eine Übersicht finden Sie unter Branchen.
Und nach Abhängigkeiten
Fragen Sie sich, wovon Ihr Betrieb abhängt. Von einer Maschine? Von einem Gebäude? Von einer Person? Von einer IT? Von einem Kunden?
Wo eine einzelne Abhängigkeit besteht, sollte sie abgesichert sein. Das ist oft der Punkt, an dem eine Standardpolice nicht ausreicht.
- Existenzbedrohende Haftung absichern, mit ausreichender Summe
- Das eigene Vermögen gegen Feuer und die großen Gefahren
- Die Zeit danach, also Betriebsunterbrechung
- Die Abhängigkeiten Ihres Betriebs
- Personenbezogene Risiken: Ausfall, Nachfolge, Vorsorge
- Optimierung: Selbstbehalte, Bündelung, Konditionen
Was Unternehmer dazu fragen
Welche Versicherungen sind für eine GmbH Pflicht?
Allein wegen der Rechtsform keine. Pflichten entstehen aus der Tätigkeit oder aus der Arbeitgebereigenschaft: die Berufsgenossenschaft mit dem ersten Mitarbeiter, die Kfz-Haftpflicht mit dem ersten Fahrzeug, berufsrechtliche Haftpflichten bei zulassungsgebundenen Tätigkeiten.
Wichtiger als die Pflichtfrage ist bei der GmbH etwas anderes: Die Haftungsbeschränkung schützt die Gesellschaft, nicht die Geschäftsführung. Diese haftet persönlich und unbegrenzt.
Reicht eine Betriebshaftpflicht nicht aus?
Sie ist die Grundlage, deckt aber nur Schäden bei anderen. Ihr eigenes Vermögen, der Ausfall Ihres Betriebs und reine Vermögensschäden sind nicht enthalten.
Wo die Lücken im Einzelfall liegen, hängt an Ihrer Tätigkeit. Bei einem Dienstleister sind es meist Vermögensschäden, bei einem Produktionsbetrieb Feuer und Stillstand.
Womit sollte ein kleiner Betrieb anfangen?
Mit der Haftung, weil sie unbegrenzt ist. Ein Sachschaden ist auf den Wert Ihrer Sachen begrenzt, ein Haftpflichtschaden nicht.
Danach kommt die Absicherung dessen, was Sie zum Arbeiten brauchen, und die Zeit nach einem Schaden. Erst dann Optimierung. Wer mit Beitragsvergleichen anfängt, beginnt am falschen Ende.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
Nicht am Umsatz bemessen, sondern am größten denkbaren Schaden aus Ihrer Tätigkeit. Bei Personenschäden ist das eine andere Größenordnung als beim Warenwert.
Eine praktische Frage: Wenn Ihr größter Kunde durch Ihren Fehler stillsteht, was kostet ihn das pro Tag? Diese Zahl sagt mehr über die richtige Summe als jede Faustregel.
Wir haben schon Verträge, wissen aber nicht, ob sie passen.
Das ist der Normalfall, und es ist der häufigste Anlass, mit dem Unternehmen zu uns kommen. Die meisten Policen sind über Jahre gewachsen, während sich der Betrieb verändert hat.
Wir sehen uns die vorhandenen Verträge an und sagen Ihnen, wo Lücken sind und wo Sie doppelt versichert sind. Auch wenn dabei herauskommt, dass alles passt. Mehr unter Zweitmeinung.
Was ändert sich, wenn wir wachsen?
Fast alles, und das wird oft zu spät gemeldet. Höhere Umsätze, neue Tätigkeiten, weitere Standorte, mehr Mitarbeiter und größere Lagerbestände verändern die Grundlage Ihrer Verträge.
Melden Sie Veränderungen laufend, nicht bei der nächsten Erneuerung. Eine nicht gemeldete Erweiterung der Tätigkeit ist einer der häufigsten Gründe für Leistungskürzungen.
Alle Sparten, nach Zweck sortiert
Nicht alphabetisch, sondern danach, wovor sie schützen. So sehen Sie schneller, was bei Ihnen fehlt.
Fünf Begriffe, die auf vielen dieser Seiten vorkommen und selten erklärt werden, haben eigene Seiten: Unterversicherung, Allgefahrendeckung, Tätigkeitsschäden, Selbstbeteiligung und Nachhaftung.
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