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Sie übergeben Ihren Betrieb

Der Vertrag ist unterschrieben, der Nachfolger übernimmt. Und Sie haften weiter für alles, was in Ihrer Zeit passiert ist, nur ohne Police.

Die Haftung geht nicht mit

Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird, und er trifft ausgerechnet den, der sich zur Ruhe setzt.

Ein Produkt, das Sie vor vier Jahren geliefert haben, verursacht heute einen Schaden. Eine Beratung von damals stellt sich als fehlerhaft heraus. Eine Entscheidung aus Ihrer Zeit als Geschäftsführer wird nach einer Insolvenz geprüft.

Ansprüche richten sich dann gegen Sie, denn maßgeblich ist, wann die Pflichtverletzung geschah, nicht wann jemand sie bemerkt.

Und der Schutz ist meist weg

Die Police der Gesellschaft läuft entweder nicht mehr, oder sie wurde vom Nachfolger umgestellt, oder Sie sind schlicht nicht mehr versicherte Person.

Deshalb gilt: Eine Nachhaftung muss vereinbart sein, solange der Vertrag noch läuft. Danach lässt sich nichts nachholen, und genau daran scheitert es regelmäßig, weil in der Übergabephase alle mit anderem beschäftigt sind.

Betroffen sind vor allem drei Bereiche:

  • Betriebs- und Produkthaftpflicht für Ihre Tätigkeiten und Lieferungen
  • D&O, wenn Sie Geschäftsführer waren
  • Berufshaftpflicht bei beratenden und planenden Berufen

Und es hängt daran, wie Sie übergeben

Zwei Wege, mit sehr unterschiedlichen Folgen für Ihre Verträge.

Der Anteilsverkauf

Sie verkaufen die Gesellschaft, also Ihre Anteile. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen, mit allem, was sie hat, einschließlich der Versicherungsverträge.

Die Verträge laufen also weiter. Zu prüfen ist, ob der Versicherer über den Inhaberwechsel informiert werden muss und ob sich dadurch etwas ändert.

Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter

Sie verkaufen Maschinen, Warenbestand, Kundenstamm. Die Verträge gehen dabei nicht automatisch mit.

Das muss geregelt werden, sonst steht der Nachfolger am Tag eins ohne Deckung da, oder Sie zahlen weiter für einen Betrieb, der Ihnen nicht mehr gehört.

Der Zeitpunkt entscheidet Sprechen Sie mit uns, bevor unterschrieben wird. Nicht danach, und schon gar nicht, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt ist. Eine Nachhaftung lässt sich nur vereinbaren, solange der Vertrag läuft. Ideal ist ein Gespräch, sobald die Übergabe konkret wird, also wenn es einen Interessenten gibt und die Struktur des Deals grob feststeht. Wir arbeiten dabei mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Anwalt zusammen. Die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gestaltung gehört dorthin, wir sorgen dafür, dass die Absicherung dazu passt.
Die Punkte

Was vor der Übergabe geregelt sein sollte

Nachhaftung Betriebshaftpflicht Für Tätigkeiten aus Ihrer Zeit, vereinbart bevor der Vertrag endet.
Nachhaftung Produkthaftung Produkte sind lange im Einsatz. Bei Herstellern der kritische Punkt.
D&O für ausgeschiedene Organe Ihre Haftung als Geschäftsführer endet nicht mit dem Amt.
Übergang der Verträge Wer führt was weiter, ab wann, und was wird beendet.
Keine Lücke am Stichtag Der neue Schutz muss beginnen, bevor der alte endet. Nicht am selben Tag.
Versorgungszusagen Zusagen aus der betrieblichen Altersvorsorge gehen auf den Erwerber über.
Kaufpreis in Raten Wenn gestundet wird, ist Ihr Ausfallrisiko ein eigenes Thema.
Ihre eigene Absicherung Was aus Krankenversicherung, Vorsorge und Betriebsrente wird.
Der Fall vor der Übergabe Was passiert, wenn Sie ausfallen, bevor alles unterschrieben ist.

Wenn der Kaufpreis gestundet wird

Bei Übergaben im Mittelstand ist es üblich, dass nicht alles sofort fließt. Raten über Jahre, ein Anteil abhängig vom Ergebnis, manchmal eine Rente.

Damit tragen Sie ein Risiko, das Sie vorher nicht hatten: Ihr Nachfolger muss zahlungsfähig bleiben, und zwar über Jahre, in denen Sie keinen Einfluss mehr haben.

Zwei Fragen gehören deshalb in die Verhandlung, nicht in die Zeit danach:

Was passiert, wenn der Betrieb schlechter läuft als erwartet? Eine Absicherung des Ausfalls ist möglich, muss aber vereinbart sein.

Und was, wenn dem Nachfolger etwas zustößt? Wenn die Zahlungen an einer Person hängen und diese ausfällt, ist Ihre Altersversorgung betroffen. Eine Risikoabsicherung auf diese Person ist ein üblicher und wirksamer Weg.

Bei Übergabe in der Familie

Hier kommen Fragen dazu, die bei einem Verkauf nicht auftreten.

Ihre eigene Versorgung. Wenn Sie keinen Kaufpreis bekommen, sondern eine Versorgung aus dem Betrieb, hängt Ihr Ruhestand am Erfolg Ihres Nachfolgers.

Die Geschwister. Wenn einer den Betrieb bekommt und andere nicht, entsteht Ausgleichsbedarf. Lebensversicherungen sind ein gängiger Weg, das zu lösen, ohne den Betrieb zu belasten.

Und der Fall, über den niemand sprechen will. Was passiert, wenn Sie versterben, bevor die Übergabe abgeschlossen ist? Ohne Regelung fällt der Betrieb in die Erbfolge, mit allen Beteiligten, die dazugehören.

Das ist kein Versicherungsthema allein, aber die Absicherung ist ein Baustein davon. Mehr unter Wenn der Inhaber ausfällt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie ist die Übergabe strukturiert?
  • Welche Verträge laufen weiter, welche enden?
  • Ist die Nachhaftung geregelt, und wie lange läuft sie?
  • Sind Sie als ausgeschiedenes Organ noch geschützt?
  • Entsteht am Stichtag eine Deckungslücke?
  • Wie ist ein gestundeter Kaufpreis abgesichert?
  • Welche Versorgungszusagen gehen über?
  • Was wird aus Ihrer eigenen Absicherung?
Punkt drei ist der, den wir am häufigsten nachträglich nicht mehr lösen können. Wenn Sie diese Seite lesen und die Übergabe steht bevor, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Für Ihren Nachfolger Wer übernimmt, hat eigene Fragen: Welche Verträge sind eigentlich da, was fehlt, und haftet er für Altes mit? Dazu gibt es unsere Seite Betriebsübernahme. Am besten sprechen beide Seiten mit uns, dann passt es zusammen.
Häufige Fragen

Was Übergebende uns fragen

Ich bin raus. Kann mich noch jemand in Anspruch nehmen?

Ja. Maßgeblich ist, wann die Pflichtverletzung geschah, nicht wann sie bemerkt wird. Ein Produkt aus Ihrer Zeit, eine Beratung von damals, eine Entscheidung als Geschäftsführer.

Deshalb ist die Nachhaftung der wichtigste Punkt der ganzen Übergabe, jedenfalls versicherungsseitig. Sie muss vereinbart sein, solange der Vertrag läuft.

Gehen unsere Versicherungen auf den Käufer über?

Das hängt an der Struktur. Bei einem Verkauf der Gesellschaftsanteile bleibt die Gesellschaft bestehen, und die Verträge laufen mit ihr weiter.

Werden dagegen einzelne Wirtschaftsgüter verkauft, gehen die Verträge nicht automatisch mit. Das muss ausdrücklich geregelt werden, sonst steht der Nachfolger am ersten Tag ohne Deckung da.

Wie lange sollte die Nachhaftung laufen?

So lange, wie Ansprüche realistisch kommen können, und das ist branchenabhängig. Bei Produkten und bei planenden Berufen sind lange Zeiträume angebracht, bei reinen Dienstleistungen weniger.

Wir sehen uns dazu Ihre Tätigkeit und Ihre Verjährungsfristen an. Wichtiger als die exakte Dauer ist, dass überhaupt eine vereinbart wird.

Der Kaufpreis wird in Raten gezahlt. Ist das ein Risiko?

Ja, und zwar eines, das Sie über Jahre tragen, ohne noch Einfluss zu haben. Ihr Nachfolger muss zahlungsfähig bleiben.

Zwei Dinge lassen sich absichern: der Ausfall aus wirtschaftlichen Gründen und der Fall, dass dem Nachfolger persönlich etwas zustößt. Beides sollte in der Verhandlung geregelt werden, nicht danach.

Was wird aus den Betriebsrenten unserer Mitarbeiter?

Zusagen aus der betrieblichen Altersvorsorge gehen grundsätzlich auf den Erwerber über. Das ist für Ihre Mitarbeiter gut und für den Käufer ein Punkt, den er in der Verhandlung ansprechen wird.

Klären Sie deshalb frühzeitig, welche Zusagen bestehen, wie sie finanziert sind und was sie wert sind. Unklare Versorgungswerke sind ein häufiger Streitpunkt in Übergabeverhandlungen.

Was passiert, wenn ich vor der Übergabe ausfalle?

Ohne Regelung fällt der Betrieb in die Erbfolge, und die Übergabe, die vorbereitet war, findet so nicht statt. Für den Betrieb ist das häufig der schlechteste Fall.

Deshalb gehören Vollmachten, eine Regelung zur Handlungsfähigkeit und eine Absicherung dazu, und zwar von Anfang an, nicht am Ende. Mehr unter Wenn der Inhaber ausfällt.

Ist Ihre Nachhaftung geregelt?

Das lässt sich nur klären, solange der Vertrag läuft. Rufen Sie an, bevor unterschrieben wird.