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Versicherung für Betonwerke und Fertigteilhersteller

Ihr Produkt wird Bauteil. Wenn eine Charge die Festigkeit nicht erreicht, geht es nicht um den Wert der Ware, sondern um ein Bauwerk.

Der Fehler zeigt sich, wenn er verbaut ist

Das ist die Konstellation, die Ihre Branche gefährlich macht. Beton wird geliefert, eingebaut und härtet aus. Ob die Festigkeit stimmt, zeigt sich bei der Prüfung danach, und manchmal noch später.

Bei Fertigteilen ist es dasselbe: Das Teil wird montiert, verfugt, überbaut. Wenn sich herausstellt, dass eine Charge nicht in Ordnung war, ist es Teil einer Konstruktion.

Dann bemisst sich der Schaden nicht an Ihrer Lieferung, sondern an dem, was es kostet, sie wieder herauszubekommen: Rückbau, Neuherstellung, Bauzeit, Folgekosten aller Beteiligten.

Und es betrifft nie eine Einheit

Eine Rezeptur, ein Mischtag, eine Charge Zement. Wenn dort etwas nicht stimmt, ist nicht ein Teil betroffen, sondern alles, was an diesem Tag oder aus dieser Charge produziert wurde.

Das ist Serienlogik, und sie entscheidet über Ihre Deckungssumme. Prüfen Sie zusätzlich, wie Ihre Police Serienschäden behandelt, denn davon hängt ab, ob für alle betroffenen Teile zusammen eine Summe zur Verfügung steht oder mehrere.

Was Ihre Position bestimmt

Die Dokumentation, und zwar lückenlos über die ganze Kette:

  • Ausgangsstoffe: welcher Zement, welche Charge, welche Lieferscheine
  • Rezeptur und Mischprotokoll mit Datum und Uhrzeit
  • Prüfkörper und Prüfergebnisse, zugeordnet zur Charge
  • Was wohin geliefert wurde, damit sich betroffene Mengen eingrenzen lassen

Der letzte Punkt entscheidet über den Umfang. Wer eingrenzen kann, welche Bauabschnitte betroffen sind, begrenzt den Schaden. Wer es nicht kann, muss pauschal prüfen lassen, und das über ein ganzes Bauvorhaben.

Der Fall, der bei Transportbeton typisch ist Nicht die falsche Rezeptur, sondern die Verarbeitung. Beton hat ein Zeitfenster. Wird auf der Baustelle Wasser zugegeben, wird zu spät eingebaut oder unter ungeeigneten Bedingungen betoniert, leidet die Festigkeit. Die Frage ist dann, wer es zu verantworten hat, und diese Diskussion ist mühsam, wenn niemand dokumentiert hat. Was hilft: Lieferscheine mit Uhrzeiten, festgehaltene Hinweise Ihrer Fahrer bei auffälligen Bedingungen, und eine klare Regelung, dass eine Wasserzugabe auf der Baustelle nur mit Ihrer Zustimmung erfolgt. Das kostet nichts und entscheidet im Streitfall, auf welcher Seite die Beweislast liegt.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Erweiterte Produkthaftpflicht Mit Aus- und Einbaukosten. Bei Bauteilen der teuerste Posten überhaupt.
Serienschadenregelung Eine Charge betrifft viele Teile. Diese Klausel bestimmt Ihre tatsächliche Absicherung.
Summe am Bauwerk Nicht am Lieferwert. Rückbau und Bauzeitverzug übersteigen ihn um ein Vielfaches.
Montage und Kranarbeiten Wenn Sie selbst versetzen. Teile über Menschen, mit Personenschadenrisiko.
Transport Schwertransport mit Überbreite und Überlänge. Eigene Risiken auf dem Weg.
Maschinen Mischanlage, Spannbett, Härtekammer, Silos. Kein Sachversicherungsfall bei Defekt.
Betriebsunterbrechung Bei einer Mischanlage steht sonst der ganze Betrieb. Haftzeit prüfen.
Umwelt Restbeton, Waschwasser, Zusatzmittel. Und die Entwässerung des Geländes.
Fuhrpark Fahrmischer und Pumpen. Hohe Werte, hohe Fahrleistung, enge Baustellen.

Wenn Sie liefern und montieren

Fertigteile werden mit dem Kran versetzt, oft über Bereichen, in denen andere Gewerke arbeiten. Das ist ein Personenschadenrisiko und wird von Versicherern entsprechend bewertet.

Klären Sie, wo Ihre Verantwortung endet. Übergeben Sie auf dem Lkw, setzen Sie ab, oder montieren Sie bis zur Endlage?

Bei der Montage kommen Fragen dazu, die nichts mit Beton zu tun haben: Wer stellt den Kran, wer weist ein, wer sichert den Bereich, und wer verantwortet die Anschlagmittel.

Das sollte im Auftrag stehen und nicht auf der Baustelle geklärt werden.

Der Transport ist eigenständig

Ein Fertigteil auf einem Tieflader mit Überbreite ist ein eigenes Vorhaben: Genehmigung, Streckenführung, Begleitung, Ladungssicherung.

Wenn unterwegs etwas passiert, geht es selten nur um das Teil. Beschädigte Brückenbauwerke, Ampelanlagen, blockierte Straßen und Folgekosten für den Bauablauf kommen dazu.

Prüfen Sie, wer die Ladungssicherung verantwortet und ob Ihre Deckung Transporte in dieser Form erfasst. Bei beauftragten Spediteuren gilt deren Haftungsbegrenzung, die für ein Fertigteil selten ausreicht.

Und die Anlage selbst

Eine Mischanlage oder ein Spannbett ist eine Einzelanlage. Fällt sie aus, steht die Produktion, und ein technischer Defekt ist kein Fall für die Sachversicherung.

Dafür braucht es eine Maschinenversicherung und eine Betriebsunterbrechung mit passender Haftzeit. Rechnen Sie dabei ein, dass Ersatzteile für ältere Anlagen längere Lieferzeiten haben können.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Ist die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten enthalten?
  • Wie behandelt die Police Serienschäden?
  • Passt die Summe zu einem Rückbau, nicht zum Lieferwert?
  • Sind Montage und Kranarbeiten erfasst?
  • Wie sind Schwertransporte abgesichert?
  • Ist die Mischanlage über eine Maschinendeckung gedeckt?
  • Passt die Haftzeit zur Lieferzeit von Ersatzteilen?
  • Wie ist die Entwässerung des Geländes geregelt?
Punkt zwei prüfen wir bei Ihnen besonders genau. Bei einer Charge, die über mehrere Bauvorhaben verteilt wurde, entscheidet diese Klausel darüber, ob eine Summe für alles reicht oder ob jedes Vorhaben einzeln zählt.
Häufige Fragen

Was Betonbetriebe uns fragen

Eine Charge hat die Festigkeit nicht erreicht.

Dann geht es um Aus- und Einbaukosten, also um Rückbau und Neuherstellung dessen, was damit gebaut wurde, dazu Bauzeitverzug und Folgekosten der Beteiligten.

Entscheidend ist, ob Sie eingrenzen können, welche Lieferungen betroffen sind. Ohne saubere Zuordnung von Charge zu Bauabschnitt muss pauschal geprüft werden, und das über das gesamte Vorhaben.

Auf der Baustelle wurde Wasser zugegeben. Haften wir trotzdem?

Grundsätzlich nicht, wenn die Zugabe ohne Ihre Zustimmung erfolgte und die Festigkeit dadurch gelitten hat. Praktisch ist das aber eine Beweisfrage.

Was hilft: Lieferscheine mit Uhrzeiten, eine klare Regelung zur Wasserzugabe und die Anweisung an Ihre Fahrer, auffällige Bedingungen festzuhalten. Ohne Dokumentation wird die Diskussion mühsam.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Am Bauwerk bemessen, nicht an Ihrer Lieferung. Eine Lieferung Transportbeton kostet einen überschaubaren Betrag, der Rückbau eines Geschosses ein Vielfaches davon.

Rechnen Sie zusätzlich den Bauzeitverzug ein, denn den machen alle Beteiligten geltend: Bauherr, Generalunternehmer und die Folgegewerke.

Wir montieren unsere Fertigteile selbst.

Dann kommt ein Personenschadenrisiko hinzu, weil Lasten über Bereichen bewegt werden, in denen andere Gewerke arbeiten. Das muss in der Police stehen.

Klären Sie außerdem im Auftrag, wo Ihre Verantwortung endet, wer den Kran stellt, wer einweist und wer die Anschlagmittel verantwortet. Diese Fragen gehören nicht auf die Baustelle, sondern in den Vertrag.

Was gilt bei Schwertransporten?

Wenn unterwegs etwas passiert, geht es selten nur um das Teil. Beschädigte Bauwerke, Verkehrseinrichtungen und Folgekosten für den Bauablauf kommen hinzu.

Bei beauftragten Spediteuren gilt deren gesetzliche Haftungsbegrenzung, die für ein Fertigteil selten ausreicht. Klären Sie die Ladungssicherung und prüfen Sie, ob Ihre eigene Deckung solche Transporte erfasst.

Unsere Mischanlage ist ausgefallen.

Ein technischer Defekt ist kein Sachversicherungsfall, weil dort nur benannte Gefahren wie Feuer oder Sturm gedeckt sind. Dafür braucht es eine Maschinenversicherung.

Wichtiger ist die Betriebsunterbrechung mit passender Haftzeit. Bei älteren Anlagen können Ersatzteile lange Lieferzeiten haben, und dann reicht ein Standardwert nicht.

Können Sie eine Charge einem Bauabschnitt zuordnen?

Diese Frage entscheidet im Ernstfall über die Größe des Schadens.