Versicherungsmakler wechseln
Sie müssen dafür nichts kündigen. Ihre Verträge laufen unverändert weiter, nur die Betreuung wechselt. Und wir betreuen ab dem ersten Tag alles, auch die Verträge, an denen wir jahrelang nichts verdienen.
Was viele befürchten und was tatsächlich passiert
Die häufigste Sorge ist, ein Wechsel bedeute, alle Verträge neu abzuschließen. Das ist nicht so.
Ihre Policen bleiben, wie sie sind: derselbe Versicherer, dieselben Bedingungen, dieselben Beiträge, dieselbe Laufzeit. Was sich ändert, ist die Person, die sie betreut.
Technisch geschieht das über ein Maklermandat. Damit erklären Sie gegenüber den Versicherern, dass künftig wir für Sie zuständig sind. Die Gesellschaften stellen die Betreuung intern um, und das war es.
Und den bisherigen Makler müssen Sie nicht anrufen
Das ist die zweite Sorge, und sie ist verständlich, wenn man jemanden lange kannte.
Die Information läuft über die Versicherer, nicht über ein Gespräch. Sie müssen niemandem etwas erklären und sich nicht rechtfertigen.
Wenn Sie es persönlich sagen möchten, ist das Ihre Entscheidung. Notwendig ist es nicht.
Was es kostet
Nichts. Weder der Wechsel noch die laufende Betreuung.
Unsere Vergütung ist die Courtage, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt. Sie ist bereits eingerechnet, und zwar unabhängig davon, ob Sie einen Makler haben oder nicht.
Ohne Makler zahlen Sie denselben Beitrag, die Courtage bleibt dann beim Versicherer oder beim bisherigen Betreuer. Mehr dazu, einschließlich des Interessenkonflikts, unter Was kostet ein Versicherungsmakler.
Und der Punkt, den kaum jemand kennt
Bei laufenden Verträgen bleibt die Courtage häufig beim bisherigen Makler, bis der Vertrag erneuert oder neu abgeschlossen wird.
Bei Mehrjahresverträgen können das zwei oder drei Jahre sein. In dieser Zeit betreuen wir Sie, ohne an Ihren Verträgen etwas zu verdienen.
Manche Makler gehen damit so um, dass sie zunächst nur die Verträge betreuen, an denen sie bereits verdienen. Für die übrigen heißt es dann sinngemäß: Da bin ich noch nicht zuständig, melden Sie sich beim alten Makler.
Wir machen das anders
Ab dem Tag, an dem das Mandat unterschrieben ist, betreuen wir alles. Jeden Vertrag, jeden Schaden, jede Frage, unabhängig davon, wer daran verdient.
Das ist keine Großzügigkeit, sondern eine Rechnung: Wenn wir Sie drei Jahre gut betreuen, bleiben Sie danach. Und wer im ersten Jahr aussortiert, wofür er bezahlt wird, hat ohnehin das falsche Verständnis von Betreuung.
Praktisch heißt das: Wenn nächste Woche ein Schaden passiert und die Courtage dafür noch woanders liegt, rufen Sie trotzdem uns an. Und wir bearbeiten ihn, als wäre es unser Vertrag.
- Erstgespräch. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen Ihnen, was uns auffällt. Kostenlos und unverbindlich
- Maklermandat. Ein Formular, das Sie unterschreiben. Wir füllen es vor
- Umstellung. Wir informieren die Versicherer und holen die Bestandsdaten ein
- Bestandsaufnahme. Wir prüfen alle Verträge und legen Ihnen vor, wo Lücken, Doppelungen oder Einsparungen sind
Die Bestandsaufnahme ist der eigentliche Wert
Der Wechsel selbst ist Verwaltung. Interessant wird es danach.
Wann ein Wechsel besonders sinnvoll ist
Es gibt Zeitpunkte, an denen sich der Aufwand mehr lohnt als sonst.
- Vor dem 30. September. Die meisten Gewerbeverträge laufen zum Jahreswechsel, und viele haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wer im Sommer beginnt, kann zum 1. Januar umstellen
- Nach einer Prämienerhöhung, weil dann häufig ein Sonderkündigungsrecht besteht
- Wenn der Betrieb gewachsen ist und die Verträge nicht mitgewachsen sind
- Nach einer Betriebsübernahme, weil ohnehin alles neu bewertet werden muss
- Und wenn ein Schaden schlecht gelaufen ist. Das ist der häufigste Anlass, aus dem Betriebe zu uns kommen
Der erste Punkt ist zeitkritisch. Wer im November anfängt, verliert ein Jahr, weil die Fristen dann längst verstrichen sind.
Wenn gerade ein Schaden läuft
Das ist kein Hindernis, im Gegenteil. Ein laufender Schadenfall kann übernommen werden, und häufig ist genau das der Grund für den Wechsel.
Sagen Sie es uns im Erstgespräch, dann sehen wir uns zuerst den Fall an. Was geschehen ist, lässt sich nicht rückgängig machen, aber der weitere Verlauf schon.
Mehr dazu unter Schaden abgelehnt und Schadenmanagement.
Und wenn Sie unsicher sind
Dann wechseln Sie nicht, sondern holen erst eine Einschätzung ein. Wir sehen uns Ihre Verträge an und sagen Ihnen, was uns auffällt, ohne dass Sie sich festlegen.
Kommt dabei heraus, dass Ihre Absicherung passt, sagen wir Ihnen das ebenfalls. Wir haben kein Interesse daran, jemanden abzuwerben, der gut betreut ist. Mehr unter Zweitmeinung.
Was zum Wechsel gefragt wird
Müssen wir unsere Verträge kündigen?
Nein. Die Verträge bleiben unverändert bestehen, mit demselben Versicherer, den gleichen Bedingungen und Beiträgen. Es wechselt nur die Betreuung.
Gekündigt wird nur, wenn die Prüfung ergibt, dass ein Vertrag nicht mehr passt. Und auch dann entscheiden Sie, nicht wir.
Müssen wir unserem bisherigen Makler absagen?
Nein. Die Umstellung läuft über die Versicherer, ausgelöst durch das Maklermandat. Sie müssen kein Gespräch führen und sich nicht erklären.
Wenn Sie es persönlich sagen möchten, weil Sie jemanden lange kannten, ist das Ihre Entscheidung. Erforderlich ist es nicht.
Was kostet uns der Wechsel?
Nichts, weder einmalig noch laufend. Unsere Vergütung ist die Courtage, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt und die ohnehin eingerechnet ist.
Ohne Makler zahlen Sie denselben Beitrag, die Courtage verbleibt dann beim Versicherer oder beim bisherigen Betreuer. Einen Preisvorteil durch Verzicht auf Betreuung gibt es also nicht.
Verdienen Sie überhaupt etwas, wenn unsere Verträge lange laufen?
Zunächst oft nicht. Bei laufenden Verträgen bleibt die Courtage häufig beim bisherigen Makler, bis der Vertrag erneuert wird. Bei Mehrjahresverträgen können das zwei oder drei Jahre sein.
Wir betreuen Sie trotzdem ab dem ersten Tag vollständig, also auch die Verträge, an denen wir nichts verdienen. Wer nur das bearbeitet, wofür er bezahlt wird, ist kein Betreuer, sondern ein Verwalter.
Wie lange dauert es?
Das Mandat ist in wenigen Minuten unterschrieben. Bis alle Gesellschaften umgestellt haben, vergehen erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen, je nach Anzahl der Verträge.
Ihr Versicherungsschutz besteht durchgehend weiter. Für Sie ändert sich in dieser Zeit nichts, außer dass Sie im Zweifel schon uns anrufen können.
Wir haben gerade einen laufenden Schaden.
Das ist kein Hindernis. Ein laufender Fall kann übernommen werden, und häufig ist er der eigentliche Anlass für den Wechsel.
Sagen Sie es im Erstgespräch, dann sehen wir uns zuerst diesen Fall an. Der bisherige Verlauf lässt sich nicht ändern, der weitere schon.
Wann sollten wir das angehen?
Wenn Verträge zum Jahreswechsel laufen und eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, ist der 30. September der entscheidende Termin. Wer im Sommer beginnt, kann zum 1. Januar umstellen.
Grundsätzlich geht es aber jederzeit, weil der Wechsel selbst nicht an Vertragsfristen hängt. Nur Änderungen an einzelnen Verträgen tun das.
Laufen Ihre Verträge zum Jahreswechsel?
Dann ist der 30. September der Termin, an dem sich entscheidet, ob es dieses Jahr noch klappt.