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Ihr Versicherungsmakler meldet sich nicht

Bevor Sie über einen Wechsel nachdenken: Hier steht, was übliche Reaktionszeiten sind, woran es liegen kann und was Sie selbst tun können.

Was üblich ist

Damit Sie einordnen können, ob Ihre Erwartung realistisch ist. Aus unserer Praxis sind das die Zeiten, die man erwarten darf:

  • Rückruf oder Antwort auf eine Anfrage: innerhalb eines Arbeitstages, spätestens am zweiten
  • Bestätigung einer Schadenmeldung: am selben Tag. Nicht die Bearbeitung, aber die Bestätigung, dass sie angekommen ist
  • Angebot nach einem Gespräch: je nach Umfang wenige Tage bis zwei Wochen
  • Rückmeldung zum Stand eines laufenden Vorgangs: auf Nachfrage innerhalb eines Tages, auch wenn die Antwort lautet, dass es noch dauert

Wenn Sie deutlich darüber liegen, ist Ihr Unmut berechtigt.

Woran es liegen kann

Nicht jede Verzögerung ist Nachlässigkeit. Es gibt Gründe, die legitim sind, auch wenn sie nicht kommuniziert wurden:

Der Makler wartet selbst. Bei Rückfragen an einen Versicherer, bei Gutachten oder bei Ausschreibungen liegt der Ball häufig woanders. Ein guter Makler sagt das trotzdem, ein überlasteter meldet sich erst, wenn er etwas hat.

Krankheit oder Personalwechsel. In kleinen Büros kann ein Ausfall alles verzögern. Fragen Sie nach, ob es eine Vertretung gibt.

Ihr Vertrag ist wirtschaftlich uninteressant geworden. Das ist unangenehm, aber real: Wenn ein Bestand verkauft wurde oder ein Betreuer viele Mandate übernommen hat, werden Prioritäten gesetzt.

Oder die Zuständigkeit ist unklar. Nach einer Übergabe oder Bestandsübertragung weiß manchmal niemand genau, wer sich kümmert.

Wenn es um einen Schaden geht Dann warten Sie nicht ab. Bei Schadenmeldungen gelten Fristen, und die laufen unabhängig davon, ob Ihr Makler antwortet. Melden Sie den Schaden im Zweifel selbst direkt beim Versicherer, schriftlich, mit Datum. Die Kontaktdaten stehen auf Ihrer Police. Das ist kein Affront gegenüber Ihrem Makler und ändert nichts an seiner Zuständigkeit. Es sichert nur, dass die Meldung rechtzeitig vorliegt. Bewahren Sie eine Kopie auf. Wenn später über den Meldezeitpunkt diskutiert wird, ist das Ihr Nachweis. Mehr unter Schadenmanagement.

Was Sie selbst tun können

Vier Schritte, die erfahrungsgemäß helfen, bevor Sie über Grundsätzliches nachdenken.

Schriftlich statt telefonisch

Eine Mail erzeugt einen Vorgang, ein Anruf nicht. Und sie dokumentiert, wann Sie etwas angefragt haben.

Formulieren Sie konkret, was Sie brauchen und bis wann. Nicht „melden Sie sich mal", sondern „bitte um Rückmeldung bis Freitag, ob die Deckung angepasst wurde".

An die Firma, nicht an die Person

Viele Büros haben eine allgemeine Adresse, die von mehreren gelesen wird. Wenn Ihr Ansprechpartner ausgefallen ist, erreichen Sie so trotzdem jemanden.

Beim Versicherer nachfragen

Sie sind Versicherungsnehmer und haben Anspruch auf Auskunft über Ihre eigenen Verträge. Rufen Sie dort an, wenn Sie wissen wollen, ob eine Änderung angekommen ist oder wie der Stand eines Schadens ist.

Das ist Ihr Recht, und es klärt oft in fünf Minuten, was seit Wochen offen ist.

Und eine klare Ansage

Wenn nichts hilft: Schreiben Sie, dass Sie eine Rückmeldung bis zu einem bestimmten Datum erwarten und andernfalls Ihre Betreuung überdenken.

Das ist keine Drohung, sondern Klarheit. Und in vielen Fällen löst es das Problem, weil es die Sache auf den Tisch bringt.

Wann es wirklich kritisch wird Bei diesen Punkten sollten Sie nicht länger warten:
  • Ein Schaden ist gemeldet und seit Wochen ohne Rückmeldung
  • Eine Kündigungsfrist läuft, und Sie wissen nicht, ob reagiert wurde
  • Sie haben eine Deckungsänderung beauftragt und keine Bestätigung
  • Ein Auftraggeber verlangt einen Nachweis, den Sie nicht bekommen
  • Der Versicherer hat Sie direkt angeschrieben, und niemand erklärt es Ihnen
Der dritte Punkt ist der gefährlichste. Eine beauftragte, aber nicht umgesetzte Änderung ist eine Lücke, von der Sie nichts wissen. Fordern Sie für jede Änderung eine schriftliche Bestätigung an, am besten den geänderten Nachtrag. Erst damit ist die Sache erledigt.

Wann ein Wechsel angebracht ist

Nicht bei jeder verzögerten Antwort. Aber es gibt Muster, bei denen sich das Problem nicht von selbst löst.

Wenn es kein Einzelfall ist. Einmal drei Tage warten passiert. Dauerhaft nachhaken zu müssen ist ein Zustand.

Wenn Sie sich um Ihre eigenen Verträge kümmern müssen. Genau dafür gibt es einen Makler. Wenn Sie ohnehin selbst beim Versicherer anrufen, zahlen Sie für eine Leistung, die Sie erbringen.

Wenn im Schadenfall niemand da war. Das ist der Moment, an dem sich Betreuung entscheidet. Wer da nicht erreichbar ist, ist es später auch nicht.

Und wenn Sie seit Jahren nichts gehört haben. Ein Betrieb verändert sich. Wenn niemand fragt, ob die Verträge noch passen, entstehen Lücken, die erst im Schadenfall auffallen.

Was ein Wechsel bedeutet

Weniger, als die meisten denken. Sie müssen nichts kündigen, Ihre Verträge laufen unverändert weiter, und es kostet Sie nichts.

Den bisherigen Makler müssen Sie auch nicht anrufen. Die Umstellung läuft über die Versicherer.

Der ganze Ablauf steht unter Versicherungsmakler wechseln.

Und wenn Sie unsicher sind

Dann wechseln Sie nicht, sondern lassen erst prüfen, ob Ihre Verträge in Ordnung sind. Wenn ja, wissen Sie das und können die Betreuungsfrage getrennt entscheiden.

Wir sagen Ihnen auch, wenn alles passt. Ein Kunde, der aus Ärger wechselt und dann feststellt, dass die Verträge gut waren, ist niemandem eine Hilfe.

Wie wir es halten Damit Sie vergleichen können, nicht als Versprechen ins Blaue:
  • Rückruf am selben oder am nächsten Arbeitstag
  • Schadenmeldungen werden am Eingangstag bestätigt
  • Bei Schäden erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten, über zwei Mobilnummern
  • Jede Änderung wird schriftlich bestätigt
  • Und wir melden uns von selbst, wenn sich etwas ändert, das Sie betrifft
Sie müssen uns das nicht glauben. Vor einer Zusammenarbeit stellen wir Ihnen den Kontakt zu einem Unternehmen her, das wir betreuen. Sie telefonieren dann ohne uns. Die erste Frage, die Sie dort stellen sollten, ist genau die von dieser Seite: Wie lange dauert es, bis jemand zurückruft? Mehr unter Referenzen.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Wie lange ist es normal zu warten?

Auf eine Rückmeldung ein bis zwei Arbeitstage. Eine Schadenmeldung sollte am Eingangstag bestätigt werden, auch wenn die Bearbeitung länger dauert.

Bei Angeboten und Ausschreibungen sind wenige Tage bis zwei Wochen üblich, je nach Umfang. Wer deutlich darüber liegt, sollte zumindest zwischendurch informieren.

Können wir einen Schaden selbst beim Versicherer melden?

Ja, und bei ausbleibender Reaktion Ihres Maklers sollten Sie das tun. Für Schadenmeldungen gelten Fristen, die unabhängig davon laufen, ob jemand antwortet.

Melden Sie schriftlich, mit Datum, und bewahren Sie eine Kopie auf. Das ändert nichts an der Zuständigkeit Ihres Maklers und sichert nur, dass die Meldung rechtzeitig vorliegt.

Dürfen wir direkt beim Versicherer nachfragen?

Selbstverständlich. Sie sind Versicherungsnehmer und haben Anspruch auf Auskunft über Ihre eigenen Verträge.

Ein Anruf dort klärt oft in fünf Minuten, was seit Wochen offen ist, etwa ob eine beauftragte Änderung angekommen ist oder wie der Stand einer Regulierung aussieht.

Was tun wir, wenn eine beauftragte Änderung nicht bestätigt wurde?

Sofort nachfassen, und zwar beim Versicherer. Eine beauftragte, aber nicht umgesetzte Änderung ist eine Deckungslücke, von der Sie nichts wissen.

Fordern Sie grundsätzlich für jede Änderung eine schriftliche Bestätigung an, am besten den geänderten Nachtrag zur Police. Erst damit ist die Sache erledigt.

Ab wann sollten wir wirklich wechseln?

Wenn es kein Einzelfall mehr ist, sondern ein Zustand. Wenn Sie sich um Ihre eigenen Verträge kümmern müssen. Oder wenn im Schadenfall niemand erreichbar war.

Nicht dagegen bei einer einzelnen verzögerten Antwort. Sprechen Sie das Problem vorher offen an, mit einer klaren Frist. In vielen Fällen löst das die Sache.

Ist ein Wechsel kompliziert?

Nein. Sie müssen nichts kündigen, Ihre Verträge laufen unverändert weiter, und es kostet Sie nichts. Den bisherigen Makler müssen Sie auch nicht informieren.

Der Aufwand für Sie besteht aus einer Unterschrift unter das Maklermandat. Alles Weitere läuft über die Versicherer.

Wartet bei Ihnen gerade ein Schaden auf Antwort?

Dann rufen Sie an. Das klären wir zuerst, unabhängig von allem anderen.