Versicherung für Sondermaschinenbau und Robotik
Sie bauen jede Maschine einmal. Es gibt keine Serienerfahrung, keine Vorgängergeneration und keine Erprobung über tausend Einheiten. Das ist Ihr Geschäftsmodell und Ihr Risiko zugleich.
Der Prototyp ist immer auch das Produkt
Ein Serienhersteller kann Fehler über viele Einheiten hinweg erkennen und nachbessern. Bei Ihnen geht die erste gebaute Maschine direkt in den Betrieb des Kunden.
Das verändert die Risikobewertung erheblich. Versicherer wissen das und fragen genau danach: Wie viel ist Neuentwicklung, wie viel bewährte Baugruppe?
Wer darlegen kann, dass ein hoher Anteil auf erprobten Modulen beruht und nur die Verkettung neu ist, bekommt bessere Konditionen als jemand, der jedes Mal von vorn beginnt.
Ihr größtes Risiko steht beim Kunden
Nicht die Maschine, sondern das, was sie tut oder eben nicht tut.
Wenn Ihre Anlage in einer Fertigungslinie steht und ausfällt, steht die Linie. Der Schaden ist dann nicht der Maschinenwert, sondern die Produktion, die nicht läuft.
Das ist ein Vermögensschaden und im Grundvertrag der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Mehr unter Vermögensschadenhaftpflicht.
Und wenn die Anlage falsch produziert
Der Fall, der noch teurer wird. Eine Maschine, die stillsteht, fällt auf. Eine Maschine, die drei Tage lang Teile außerhalb der Toleranz fertigt, fällt möglicherweise erst beim Kunden Ihres Kunden auf.
Dann geht es um Ausschuss, Nacharbeit, Rückruf und Vertragsstrafen. Prüfen Sie ausdrücklich, ob solche Folgen gedeckt sind, und mit welcher Summe.
Die Montage beim Kunden
Zwischen Auslieferung und Abnahme liegt die Phase mit den meisten Schäden.
Ihre Leute arbeiten in einer fremden Halle, in einem laufenden Betrieb, oft neben anderen Gewerken. Dabei entstehen Schäden an Gebäude, an Nachbaranlagen und an dem, was gerade produziert wird.
Zwei Bausteine gehören deshalb dazu: Tätigkeitsschäden für Arbeiten an bestehenden Anlagen und eine Montageversicherung für die Anlage selbst während Aufbau und Inbetriebnahme.
Die Montageversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Das ist genau richtig für eine Phase, in der Schadenursachen selten eindeutig sind.
Der Weg dorthin
Auch der Transport gehört geklärt. Eine Sondermaschine ist auf dem Lkw nicht über Ihre Sachversicherung gedeckt, und die Speditionshaftung ist nach Gewicht begrenzt.
Bei einer Anlage für 400.000 Euro mit fünf Tonnen Gewicht deckt die gesetzliche Haftung einen Bruchteil ab. Mehr unter Transportversicherung.
Und die Zeit nach der Abnahme
Die Gewährleistung deckt Mängel Ihrer Leistung. Sie deckt nicht die Folgen für den Kunden, wenn die Anlage ausfällt.
Und sie deckt nicht, was während der Gewährleistung durch Bedienung oder äußere Einwirkung passiert. Wer hier Serviceverträge übernimmt, sollte den Leistungsumfang schriftlich abgrenzen.
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten sowie Schäden durch mangelhafte Produkte des Kunden
- Vermögensschäden für Auslegung, Programmierung und Steuerungstechnik
- Montageversicherung für Aufbau und Inbetriebnahme
- Transportdeckung für den Weg zum Kunden
- Tätigkeitsschäden beim Arbeiten in fremden Hallen
- Sachversicherung mit Kundenmaterial und werkstattfertigen Anlagen
- Betriebsunterbrechung mit realistischer Haftzeit für Ihre eigenen Fertigungsmittel
Was Auftraggeber vertraglich verlangen
In Ihrer Branche sind Verträge oft vom Kunden gestellt, und dort stehen Klauseln, die über das Versicherbare hinausgehen.
Typisch sind: Vertragsstrafen bei Terminverzug, Haftung für Produktionsausfall ohne Begrenzung, Freistellung von allen Ansprüchen Dritter und Verfügbarkeitsgarantien.
Prüfen Sie diese Passagen vor Unterschrift. Eine vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist häufig nicht gedeckt.
Mehr unter Freistellungserklärung unterschreiben.
Wenn Sie exportieren
Sondermaschinen gehen häufig ins Ausland, und damit ändert sich die Haftungslage.
Prüfen Sie den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Produkthaftpflicht. Für Lieferungen nach Nordamerika gelten eigene Bedingungen und meist eigene Summen.
Und denken Sie an den mittelbaren Export: Wenn Ihre Anlage bei einem deutschen Kunden steht, der damit für den Weltmarkt produziert, kann die Haftung mitwandern.
Wie wir vorgehen
Wir nehmen Ihr größtes laufendes Projekt und gehen die Kette durch: Was kostet die Anlage, was kostet ein Ausfall beim Kunden, was kostet fehlerhafte Produktion über drei Tage.
Die dritte Zahl ist meist die größte und wird bei der Summenfestlegung fast nie berücksichtigt.
- Wie hoch ist der Anteil an Neuentwicklung je Projekt?
- Was passiert, wenn Ihre Anlage beim größten Kunden ausfällt?
- Und was, wenn sie fehlerhaft produziert?
- Sind Aus- und Einbaukosten gedeckt?
- Wer trägt die CE-Verantwortung bei verketteten Anlagen?
- Wie sind Transport und Montage abgesichert?
- Welche Haftungsklauseln stehen in Ihren Kundenverträgen?
- Und wohin geht das Endprodukt Ihrer Kunden?
Was uns aus dem Sondermaschinenbau gefragt wird
Wie bewerten Versicherer Einzelanfertigungen?
Zurückhaltender als Serienfertigung, weil es keine Erprobung über viele Einheiten gibt. Gefragt wird nach dem Anteil an Neuentwicklung gegenüber bewährten Baugruppen.
Wer darlegen kann, dass ein hoher Anteil auf erprobten Modulen beruht und nur die Verkettung neu ist, erhält bessere Konditionen. Das gehört in die Risikodarstellung.
Was passiert, wenn unsere Anlage fehlerhaft produziert?
Dann entstehen Ausschuss, Nacharbeit und möglicherweise Rückruf beim Kunden Ihres Kunden. Wirtschaftlich ist das meist teurer als ein Stillstand, weil es später auffällt und größere Mengen betrifft.
Prüfen Sie ausdrücklich, ob Ihre Produkthaftpflicht solche Folgen abdeckt und mit welcher Summe. Bei Serienfertigung des Kunden ist die Deckungssumme schnell erreicht.
Wer trägt die CE-Verantwortung, wenn wir Komponenten verketten?
Wenn aus mehreren Maschinen eine Gesamtheit entsteht, wird derjenige zum Hersteller dieser Gesamtheit, der sie in Verkehr bringt. Das sind häufig Sie, auch für Komponenten, die Sie nur eingebaut haben.
Klären Sie das vor der Auftragsannahme und halten Sie es vertraglich fest. Wer die Gesamtverantwortung übernimmt, sollte sie kennen und einpreisen.
Ist die Anlage während Transport und Montage versichert?
Nicht automatisch. Auf dem Transportweg greift Ihre Sachversicherung nicht, und die Speditionshaftung ist nach Gewicht begrenzt, was bei Sondermaschinen nie ausreicht.
Für Aufbau und Inbetriebnahme braucht es eine Montageversicherung. Sie ist eine Allgefahrendeckung und deshalb für eine Phase geeignet, in der Schadenursachen selten eindeutig sind.
Der Kunde stellt den Vertrag. Worauf achten wir?
Auf Vertragsstrafen, Verfügbarkeitsgarantien, unbegrenzte Haftung für Produktionsausfall und Freistellungsklauseln.
Eine vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist häufig nicht versicherbar. Lassen Sie solche Passagen vor Unterschrift prüfen, danach ist der Spielraum weg.
Wir liefern auch ins Ausland.
Dann prüfen Sie den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Produkthaftpflicht. Für Nordamerika gelten eigene Bedingungen und meist eigene Summen.
Denken Sie außerdem an den mittelbaren Export: Wenn Ihre Anlage bei einem deutschen Kunden steht, der damit für den Weltmarkt produziert, kann die Haftung mitwandern.
Was kostet es, wenn Ihre Anlage drei Tage falsch produziert?
Diese Zahl bestimmt die Deckungssumme. Wir rechnen sie mit Ihnen durch.