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Versicherung für Hafenbetriebe und Umschlag

Sie besitzen die Ware nicht, die bei Ihnen liegt, und Sie kennen ihren Wert oft nicht. Trotzdem haften Sie dafür.

Fremdes Gut in Ihrer Verantwortung

Auf Ihrem Gelände liegt Ware, die anderen gehört: Container, Schüttgut, Stückgut, Projektladung. Sie schlagen um, lagern zwischen, kommissionieren und verladen weiter.

In dieser Zeit tragen Sie die Verantwortung, ohne den Wert zu kennen. Ein Container kann Baumaterial enthalten oder Elektronik im siebenstelligen Bereich.

Deshalb ist die Haftungsgrundlage entscheidend

Ob Sie nach gesetzlichen Regeln haften oder nach vereinbarten Bedingungen, macht im Schadenfall den Unterschied zwischen einem beherrschbaren und einem existenziellen Betrag.

Gesetzliche Haftungsbegrenzungen knüpfen häufig an das Gewicht an. Das passt bei Schüttgut und ist bei hochwertiger Ware völlig unzureichend: Bei einem Container mit zwei Tonnen Elektronik ist der Unterschied zwischen Haftungsbetrag und Warenwert dramatisch.

Mehr dazu unter Transport und Logistik.

Wo bei Ihnen die Schäden entstehen

  • Beim Umschlag: Anschlagen, Heben, Absetzen. Der klassische Bruchschaden
  • Beim Rangieren: Schäden an Ware, an Fahrzeugen Dritter und an der eigenen Infrastruktur
  • Bei der Lagerung: Nässe, Verwehung, Kontamination, Vermischung von Partien
  • Bei der Verwechslung: Falsche Partie verladen, falsches Ziel, fehlerhafte Papiere. Das ist ein reiner Vermögensschaden
  • Und durch Verzögerung: Wenn ein Schiff wegen Ihnen wartet, wird es teuer, unabhängig davon, ob etwas beschädigt wurde

Die letzten beiden Punkte fehlen in Standardpolicen am häufigsten.

Der Schaden, der niemandem gehört Bei Schüttgut ist die häufigste Streitfrage nicht der Bruch, sondern die Menge. Zwischen Löschung und Auslieferung geht Material verloren: durch Verwehung, Restmengen in Anlagen, Vermischung mit Vorpartien oder schlicht durch Messdifferenzen. Bei Massengütern summieren sich Prozentbruchteile zu erheblichen Beträgen. Klären Sie vertraglich, welche Toleranzen gelten und wie gewogen wird. Ohne diese Regelung trägt am Ende meist der Umschlagbetrieb die Differenz.

Ihre eigenen Werte stehen im Freien

Krane, Reachstacker, Radlader, Förderbänder, Silos, Waagen: Ihr Anlagevermögen ist hoch, mobil und der Witterung ausgesetzt.

Was daraus folgt

Sturm ist Ihr Hauptrisiko. Krane und Hochbauten reagieren empfindlich, und die Schäden treten gehäuft auf, weil ein Sturmereignis alles gleichzeitig trifft.

Und Hochwasser. Ihre Lage am Wasser ist wirtschaftlich der Grund Ihres Geschäfts und versicherungstechnisch Ihr größtes Einzelrisiko.

Prüfen Sie die Elementardeckung genau: Welche Gefahren sind eingeschlossen, welcher Selbstbehalt gilt, und gibt es Sublimits. Mehr unter Elementar und Naturgefahren.

Die Maschinenversicherung

Bei Umschlaggeräten ist sie meist wichtiger als die Sachversicherung, weil die typischen Schäden nicht Feuer oder Sturm sind, sondern Bedienfehler, Überlastung und technische Defekte.

Und die Ausfallzeit zählt: Ein Kran, der drei Wochen steht, blockiert den ganzen Umschlag. Prüfen Sie die Haftzeit Ihrer Betriebsunterbrechung an der Lieferzeit für Ersatzteile.

Umwelt ist bei Ihnen kein Nebenthema

Kraftstoff, Hydrauliköl, Schüttgutreste, Löschwasser: Auf Hafengelände führt fast jeder größere Schaden zu einer Umweltfrage, weil Wasser unmittelbar erreichbar ist.

Behördlich angeordnete Sanierungen sind teuer und werden schnell angeordnet. Eine Umwelthaftpflicht mit Deckung für Gewässerschäden gehört hier zur Grundausstattung, nicht zur Kür.

Mehr unter Umwelthaftpflicht.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Verkehrshaftung für Umschlag und Lagerung, mit geprüfter Haftungsgrundlage
  • Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden für Fehlverladung und Papiere
  • Umwelthaftpflicht einschließlich Gewässerschäden
  • Sachversicherung mit Elementardeckung und realistischen Sturmklauseln
  • Maschinenversicherung für Krane, Stapler und Förderanlagen
  • Betriebsunterbrechung mit Haftzeit passend zu Ersatzlieferzeiten
  • Warenversicherung für Ware im eigenen Interesse, soweit Sie selbst handeln
Punkt eins entscheidet alles. Prüfen Sie, nach welchen Bedingungen Sie haften und ob Ihre Police genau diese Haftung abbildet. Eine Lücke zwischen vertraglich übernommener und versicherter Haftung ist der teuerste Fehler in dieser Branche.

Was Auftraggeber vertraglich verlangen

Große Verlader und Reedereien stellen die Verträge, und dort steht regelmäßig mehr, als gesetzlich geschuldet wäre.

Typisch sind: Haftung über die gesetzlichen Grenzen hinaus, Freistellung von Ansprüchen Dritter, Vertragsstrafen bei Verzögerung und Verfügbarkeitszusagen.

Solche Übernahmen sind häufig nicht versicherbar. Lassen Sie die Passagen vor Unterschrift prüfen. Mehr unter Freistellungserklärung unterschreiben.

Und die Frage nach der Abgrenzung

Ein Punkt, der bei Ihnen häufiger auftritt als anderswo: Wann beginnt und endet Ihre Verantwortung?

Beim Löschen vom Schiff, an der Kaikante, bei Übernahme auf das Gelände, bei Verladung auf den Lkw? Jede dieser Schnittstellen ist eine mögliche Streitlinie.

Halten Sie fest, ab wann Sie übernehmen und in welchem Zustand. Ein Übernahmeprotokoll mit Zustandsvermerk ist bei sichtbaren Vorschäden das wirksamste Mittel überhaupt.

Wie wir vorgehen

Wir sehen uns zuerst Ihre Verträge an, nicht Ihre Policen. Was haben Sie an Haftung übernommen, gegenüber wem, und nach welchen Bedingungen?

Erst danach lässt sich beurteilen, ob die Versicherung dazu passt. Der umgekehrte Weg führt regelmäßig zu Deckungslücken, die niemand bemerkt, bis es darauf ankommt.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Nach welchen Bedingungen haften Sie gegenüber wem?
  • Welche Warenwerte liegen im Höchstfall bei Ihnen?
  • Sind Fehlverladung und Papierfehler gedeckt?
  • Was gilt bei Verzögerungsschäden?
  • Wie ist die Elementardeckung ausgestaltet?
  • Passt die BU-Haftzeit zur Lieferzeit Ihrer Umschlaggeräte?
  • Ist die Umwelthaftpflicht auf Gewässerschäden ausgelegt?
  • Und wie dokumentieren Sie Übernahme und Zustand?
Frage zwei stellt sich als schwierig heraus. Die meisten Betriebe kennen den Höchstwert auf dem Gelände nicht, weil er täglich wechselt. Dann arbeiten wir mit Spitzenwerten aus der Vergangenheit und einem Zuschlag. Eine Summe, die auf dem Durchschnitt beruht, ist im Ernstfall zu niedrig.
Häufige Fragen

Was uns Hafen- und Umschlagbetriebe fragen

Wie haften wir für Ware, die bei uns liegt?

Das hängt davon ab, ob gesetzliche Regeln gelten oder ob Bedingungen vereinbart wurden. Gesetzliche Haftungsbegrenzungen knüpfen häufig an das Gewicht an, was bei hochwertiger Ware völlig unzureichend ist.

Prüfen Sie zuerst Ihre Verträge, dann die Police. Eine Lücke zwischen vertraglich übernommener und versicherter Haftung ist der teuerste Fehler in dieser Branche.

Wir kennen den Wert der Ware oft nicht.

Das ist der Normalfall im Umschlag und einer der Gründe, warum die Haftungsgrundlage so wichtig ist. Ein Container kann Baumaterial oder Elektronik im siebenstelligen Bereich enthalten.

Für die Summenermittlung arbeiten wir mit Spitzenwerten aus der Vergangenheit und einem Zuschlag. Eine Summe auf Durchschnittsbasis ist im Ernstfall zu niedrig.

Bei Schüttgut fehlt regelmäßig Menge. Ist das versichert?

Meist nicht ohne Weiteres, weil kein klassischer Sachschaden vorliegt. Verluste entstehen durch Verwehung, Restmengen, Vermischung und Messdifferenzen.

Klären Sie vertraglich, welche Toleranzen gelten und wie gewogen wird. Ohne diese Regelung trägt die Differenz meist der Umschlagbetrieb, und bei Massengütern summieren sich Bruchteile schnell.

Was gilt bei Fehlverladung ohne Sachschaden?

Wenn eine falsche Partie verladen wird oder Papiere fehlerhaft sind, entsteht ein reiner Vermögensschaden. Die Ware ist unbeschädigt, aber am falschen Ort.

Solche Schäden sind im Grundvertrag ausgeschlossen und gehören ausdrücklich eingeschlossen. Dasselbe gilt für Verzögerungsschäden, etwa wenn ein Schiff wartet.

Wie sichern wir unsere Krane und Umschlaggeräte ab?

Über eine Maschinenversicherung, weil die typischen Schäden Bedienfehler, Überlastung und technische Defekte sind, die eine Sachversicherung nicht abdeckt.

Prüfen Sie zusätzlich die Haftzeit Ihrer Betriebsunterbrechung an der Lieferzeit für Ersatzteile. Ein Kran, der drei Wochen steht, blockiert den gesamten Umschlag.

Wie relevant ist die Umwelthaftung bei uns?

Sehr. Auf Hafengelände führt fast jeder größere Schaden zu einer Umweltfrage, weil Wasser unmittelbar erreichbar ist. Kraftstoff, Hydrauliköl, Schüttgutreste und Löschwasser sind die typischen Auslöser.

Behördlich angeordnete Sanierungen werden schnell verfügt und sind teuer. Eine Umwelthaftpflicht mit Gewässerschadendeckung gehört hier zur Grundausstattung.

Passt Ihre Police zu der Haftung, die Sie übernommen haben?

Wir sehen zuerst die Verträge an, dann die Versicherung.