bKV als Sachbezug: die 50-Euro-Grenze und ihre Tücke
Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um einen Cent überschritten, wird nicht der Mehrbetrag steuerpflichtig, sondern alles.
Wie die bKV steuerlich funktioniert
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Belegschaft abschließt.
Steuerlich gilt sie als Sachbezug. Bis zu 50 Euro monatlich je Mitarbeiter bleibt sie steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die drei Voraussetzungen
- Sie sind Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge direkt an den Versicherer
- Es fließt kein Barzuschuss an den Mitarbeiter
- Die Leistung erfolgt zusätzlich zum Gehalt, nicht anstelle geschuldeten Arbeitslohns
Der dritte Punkt schließt die Gehaltsumwandlung aus. Eine bKV, die aus dem bestehenden Gehalt finanziert wird, erfüllt die Sachbezugsvoraussetzungen nicht.
Warum das eine Freigrenze ist
Ein Freibetrag bleibt immer frei, und nur der übersteigende Teil wird versteuert. Eine Freigrenze funktioniert anders.
Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Bei 50,50 Euro werden also nicht 50 Cent versteuert, sondern 50,50 Euro. Und da die Sozialversicherung mitgeht, entstehen auch Arbeitgeberanteile.
Die Grenze gilt monatlich. Es gibt keine Jahresbetrachtung und keine Verrechnung über mehrere Monate.
Was Sie tun können, wenn 50 Euro nicht reichen
Die Freigrenze ist nicht die einzige Möglichkeit. Sie ist nur die bequemste.
Pauschalversteuerung
Wird die bKV als sonstiger Bezug gewährt, kommt eine Pauschalversteuerung in Betracht. Das ist bei Gruppenverträgen ein gangbarer Weg und ermöglicht höhere Beiträge, ohne die Mitarbeiter individuell zu belasten.
Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, gehört vor die Einführung und auf den Tisch Ihres Steuerberaters. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Nettolohnversteuerung
Sie übernehmen Steuern und Abgaben, sodass beim Mitarbeiter netto nichts ankommt und nichts abgeht. Teurer für Sie, aber sauber kommunizierbar.
Und in jedem Fall
Die Beiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben abziehbar, unabhängig von Höhe und Versteuerungsform. Die Frage ist also nicht, ob Sie es absetzen können, sondern wie es beim Mitarbeiter ankommt.
Was eine bKV leistet
Typisch sind Budgettarife mit einem jährlichen Betrag, den der Mitarbeiter frei für Gesundheitsleistungen verwenden kann, oder modulare Tarife mit festen Bausteinen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker oder stationäre Zusatzleistungen.
Der entscheidende Vorteil gegenüber einer privaten Zusatzversicherung: In der Regel entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, weil es sich um einen Kollektivvertrag handelt.
Das ist der Punkt, der bei älteren Belegschaften und bei Mitarbeitern mit Vorerkrankungen den Unterschied macht. Diese Personen bekämen individuell oft keinen Schutz.
Für welche Betriebe sich das besonders lohnt
Überall dort, wo qualifizierte Mitarbeiter knapp sind und die Fluktuation Geld kostet. In der Praxis sehen wir den stärksten Effekt bei:
- Handwerksbetrieben, die um Gesellen konkurrieren
- Pflegediensten und Praxen mit angespanntem Arbeitsmarkt
- Produktionsbetrieben mit körperlich fordernden Tätigkeiten
- Und kleineren Betrieben, die bei Gehältern nicht mit Konzernen mithalten können
Bei körperlich fordernden Tätigkeiten kommt ein zweiter Aspekt hinzu: Schnellere Facharzttermine und bessere Versorgung verkürzen Ausfallzeiten. Das ist kein Marketingargument, sondern ein betriebswirtschaftliches.
Worauf wir bei der Auswahl achten
Die Tarife unterscheiden sich stärker, als die Beiträge vermuten lassen. Relevant sind vor allem:
- Mindestteilnehmerzahl und ob alle Mitarbeiter aufgenommen werden
- Annahmerichtlinien, also ob wirklich ohne Gesundheitsprüfung
- Wartezeiten bei einzelnen Leistungsarten
- Beitragsentwicklung mit steigendem Durchschnittsalter
- Fortführungsrecht beim Ausscheiden des Mitarbeiters
- Und die Abwicklung, weil Erstattungen einfach funktionieren müssen
Punkt vier entscheidet, ob Sie in fünf Jahren noch unter 50 Euro liegen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Wie wir vorgehen
Wir klären zuerst, welche Sachbezüge Sie bereits einsetzen. Erst danach lässt sich sagen, welcher Beitrag überhaupt in Frage kommt.
Die steuerliche Umsetzung stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab. Wir sind Versicherungsmakler und ersetzen dessen Beratung nicht.
- Welche Sachbezüge gibt es bereits im Haus?
- Wie viel Spielraum bleibt unter der Freigrenze?
- Wie entwickelt sich der Beitrag mit dem Alter der Belegschaft?
- Sollen alle Mitarbeiter teilnehmen oder eine Gruppe?
- Gibt es Mitarbeiter mit Vorerkrankungen?
- Budgettarif oder feste Bausteine?
- Was passiert beim Ausscheiden?
- Und wie wird das intern kommuniziert?
Was uns Arbeitgeber fragen
Was passiert, wenn wir die 50 Euro überschreiten?
Dann wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Die Grenze gilt monatlich, eine Verrechnung über mehrere Monate ist nicht möglich. Alternativen sind Pauschal- oder Nettolohnversteuerung, die Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären sollten.
Zählen andere Benefits mit?
Ja, alle Sachbezüge werden zusammengerechnet. Die 50 Euro gelten je Mitarbeiter und Monat für sämtliche Sachbezüge zusammen.
Eine bKV für 35 Euro plus eine Sachbezugskarte mit 25 Euro ergibt 60 Euro, und damit werden beide Leistungen vollständig steuerpflichtig. Klären Sie deshalb zuerst, was im Haus bereits läuft.
Können Mitarbeiter die bKV per Gehaltsumwandlung finanzieren?
Für die steuerfreie Behandlung als Sachbezug nicht. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
Ebenso darf kein Barzuschuss fließen. Sie müssen Versicherungsnehmer sein und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlen.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
In der Regel nicht, weil es sich um einen Kollektivvertrag handelt. Meist entfallen auch die üblichen Wartezeiten.
Das ist der entscheidende Vorteil bei älteren Belegschaften und Mitarbeitern mit Vorerkrankungen, die individuell oft keinen Schutz bekämen. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich allerdings, das gehört vor Abschluss geprüft.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter geht?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Anbieter räumen ein Fortführungsrecht ein, sodass der Mitarbeiter den Schutz privat weiterführen kann, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Andere beenden die Versicherung mit dem Arbeitsverhältnis. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben, denn es ist ein Argument im Bewerbungsgespräch.
Lohnt sich die bKV mehr als eine Gehaltserhöhung?
Rechnerisch meist ja. 50 Euro brutto mehr Gehalt kommen mit rund der Hälfte an und kosten Sie zusätzlich Arbeitgeberanteile. Eine bKV für 50 Euro kommt vollständig an und verursacht keine Nebenkosten.
Der Effekt hängt aber vollständig an der Kommunikation. Eine bKV, die per Rundmail eingeführt und nie wieder erwähnt wird, bindet niemanden.
Laufen bei Ihnen schon Sachbezugskarten oder Gutscheine?
Dann ist der Spielraum unter der Freigrenze kleiner, als es aussieht.