Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

ESG-Risiken: was davon Sie wirklich betrifft

Die Berichtspflichten werden gerade zurückgebaut. Die Risiken bleiben. Und der wichtigste Punkt für Sie hat mit Berichten ohnehin nichts zu tun: Ihre Versicherbarkeit hängt zunehmend daran.

Erst die Entwarnung

Mit dem Omnibus-Paket hat die EU Anfang 2026 einen Kurswechsel eingeleitet. Die Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden vereinfacht und zeitlich gestreckt, die Schwellenwerte deutlich angehoben.

Für die meisten mittelständischen Betriebe bedeutet das: keine unmittelbare Berichtspflicht.

Wer in den vergangenen Jahren Beratungsangebote zu diesem Thema bekommen hat und zurückhaltend war, hat rückblickend nichts falsch gemacht.

Und jetzt der Teil, der bleibt

ESG ist für Sie kein Berichtsthema, sondern in drei Punkten ein handfestes Geschäftsrisiko.

Erstens: Ihre Abnehmer fragen trotzdem

Wer selbst berichtet, braucht Daten von seinen Lieferanten. Diese Anforderung kommt über Verträge und Fragebögen, nicht über Gesetze. Mehr unter Lieferkettenanforderungen.

Zweitens: Ihre Banken und Versicherer bewerten es

Das ist der Punkt, der in der Diskussion fehlt und der uns unmittelbar betrifft.

Versicherer steuern ihr Portfolio zunehmend nach Nachhaltigkeitskriterien. Bestimmte Betriebsarten werden schwerer platzierbar, unabhängig von ihrer Schadenhistorie.

Drittens: Physische Risiken nehmen zu

Der praktisch relevanteste Teil. Starkregen, Sturm und Hitze treffen Standorte, die früher als unproblematisch galten.

Mehr unter Elementarversicherung für Gewerbe.

Der Punkt, der Geld kostet Manche Betriebsarten finden zunehmend schwerer Versicherungsschutz, weil Versicherer eigene Nachhaltigkeitsleitlinien anwenden. Betroffen sind vor allem Geschäftsmodelle mit engem Bezug zu fossilen Energieträgern, aber die Abgrenzung ist unscharf und trifft auch Zulieferer und Dienstleister solcher Branchen. Für Sie heißt das: Wenn Ihr Betrieb in einem solchen Umfeld arbeitet, ist die Anzahl der zeichnungsbereiten Häuser kleiner, als die reine Risikolage vermuten lässt. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, den Markt frühzeitig zu sondieren statt erst bei der nächsten Erneuerung. Mehr unter schwer versicherbare Risiken.

Greenwashing als Haftungsrisiko

Das unterschätzte Thema, und es betrifft auch kleine Betriebe.

Wer mit Aussagen zur Nachhaltigkeit wirbt, macht Angaben, an denen er gemessen wird. Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar: Solche Aussagen sind angreifbar, wenn sie nicht belegbar sind.

Wer daraus Ansprüche ableitet

  • Wettbewerber über das Wettbewerbsrecht
  • Verbände mit Abmahnungen
  • Abnehmer, wenn Zusicherungen im Vertrag stehen
  • Und die Gesellschaft selbst gegenüber der Geschäftsführung, wenn daraus ein Schaden entstanden ist

Der letzte Fall ist der teuerste und der klassische D&O-Fall.

Praktischer Rat: Prüfen Sie, welche Nachhaltigkeitsaussagen auf Ihrer Website, in Angeboten und auf Produkten stehen, und ob Sie sie im Streitfall belegen können. Das kostet einen Vormittag.

Die Standortfrage

Physische Klimarisiken lassen sich anders als Regulierung nicht wegdiskutieren, und Versicherer bewerten sie zunehmend kleinräumig.

Zwei Betriebe im selben Ort können unterschiedlich eingestuft werden, abhängig von Geländehöhe, Gewässernähe und Kanalisation.

Wenn Sie neu bauen oder einen Standort erwerben, gehört diese Prüfung vor die Entscheidung. Mehr unter neue Halle bauen und zweiter Standort.

Und die Rückwirkung auf die Betriebsunterbrechung

Ein Ereignis, das mehrere Betriebe gleichzeitig trifft, verlängert Wiederherstellungszeiten erheblich, weil Handwerker und Material regional knapp werden.

Das ist ein Argument für längere Haftzeiten. Mehr unter Haftzeit.

Was ESG konkret für Ihre Verträge bedeutet
  • Sachversicherung: Elementardeckung prüfen, auch an Standorten ohne Vorschaden
  • Betriebsunterbrechung: Haftzeit an regionaler Knappheit nach Großereignissen ausrichten
  • Umwelthaftpflicht: Grundstücks- und Gewässerrisiken
  • D&O: Greenwashing und Organisationsverschulden
  • Vermögensschäden aus fehlerhaften Nachhaltigkeitsangaben
  • Und Rechtsschutz für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen
Punkt eins ist der mit dem höchsten erwarteten Nutzen. Elementarschäden sind der Bereich, in dem die Schadenentwicklung am deutlichsten sichtbar ist. Prüfen Sie, ob Ihre Elementardeckung alle Standorte umfasst und ob Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen zum tatsächlichen Wert passen. Bei Mehrstandortbetrieben fehlt erfahrungsgemäß häufig ein Standort in der Aufstellung.

Was sich wirtschaftlich lohnt

Wir raten nicht dazu, aus ESG ein Projekt zu machen, solange keine Pflicht besteht. Das bindet Ressourcen ohne erkennbaren Ertrag.

Was sich lohnt, ist der Teil, der ohnehin Ihrem Risiko dient:

  • Standortbezogene Gefährdungslage kennen, weil sie über Versicherbarkeit und Prämie entscheidet
  • Nachhaltigkeitsaussagen belegen können, weil sie sonst angreifbar sind
  • Die üblichen Lieferantenangaben vorhalten, weil sie sonst Aufträge kosten
  • Und wissen, wie Ihr Geschäftsmodell im Markt bewertet wird

Alles darüber hinaus ist eine unternehmerische Entscheidung, keine Notwendigkeit.

Wo es sich sogar auszahlt

Ein Punkt, der selten erwähnt wird: Maßnahmen zur Risikoverbesserung wirken oft doppelt.

Eine Photovoltaikanlage mit Speicher, ein modernisiertes Heizsystem, bessere Dämmung oder eine sanierte Entwässerung verbessern gleichzeitig Ihre Risikoeinstufung. Wer solche Investitionen ohnehin plant, sollte sie im Erneuerungsgespräch mit dem Versicherer erwähnen.

Das wird häufig vergessen, weil die Investition aus einer anderen Motivation heraus entstanden ist. Mehr unter Photovoltaik und Betriebsbesichtigung.

Wie wir vorgehen

Wir sehen uns Ihre Standorte an, prüfen die Gefährdungslage und gleichen sie mit Ihren bestehenden Deckungen ab. Das ist der Teil mit dem klarsten Ergebnis.

Für Berichtspflichten, Zertifizierungen und rechtliche Bewertungen sind Steuerberater, Anwälte und spezialisierte Berater zuständig. Wir überschätzen unsere Rolle dort nicht.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie ist die Gefährdungslage an Ihren Standorten?
  • Sind alle Standorte in der Elementardeckung erfasst?
  • Passen Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen?
  • Welche Nachhaltigkeitsaussagen machen Sie öffentlich?
  • Können Sie diese belegen?
  • Fragen Ihre Abnehmer ESG-Daten ab?
  • Wie wird Ihr Geschäftsmodell von Versicherern bewertet?
  • Und welche Investitionen stehen ohnehin an?
Frage vier führt regelmäßig zu Überraschungen. Nachhaltigkeitsaussagen entstehen im Marketing und werden selten juristisch geprüft. Sehen Sie einmal selbst auf Ihre Website und Ihre Produktunterlagen. Wenn dort Begriffe wie klimaneutral oder nachhaltig stehen, sollte jemand sagen können, worauf sich das stützt.
Häufige Fragen

Was uns Unternehmen fragen

Müssen wir einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Als mittelständischer Betrieb in aller Regel nicht. Mit dem Omnibus-Paket wurden die Berichtspflichten vereinfacht, zeitlich gestreckt und die Schwellenwerte deutlich angehoben.

Anforderungen können dennoch über Ihre Abnehmer kommen. Diese stehen aber in Verträgen und Fragebögen, nicht im Gesetz, und sind meist deutlich schlanker als eine Berichtspflicht.

Beeinflusst ESG unsere Versicherbarkeit?

Ja, und das ist der Punkt, der in der Diskussion meist fehlt. Versicherer steuern ihr Portfolio zunehmend nach eigenen Nachhaltigkeitsleitlinien.

Betroffen sind vor allem Geschäftsmodelle mit engem Bezug zu fossilen Energieträgern, wobei die Abgrenzung unscharf ist und auch Zulieferer treffen kann. Wer davon betroffen sein könnte, sollte den Markt frühzeitig sondieren.

Was ist Greenwashing-Haftung?

Nachhaltigkeitsaussagen wie klimaneutral, nachhaltig oder recycelbar sind Angaben, an denen Sie gemessen werden. Sind sie nicht belegbar, drohen Ansprüche von Wettbewerbern, Verbänden und Abnehmern.

Der teuerste Fall ist die Inanspruchnahme der Geschäftsführung durch die Gesellschaft selbst, wenn daraus ein Schaden entstanden ist. Das ist ein klassischer D&O-Fall.

Was ist praktisch das größte ESG-Risiko?

Die physischen Risiken. Starkregen, Sturm und Hitze treffen zunehmend Standorte, die früher als unproblematisch galten, und Versicherer bewerten die Gefährdung kleinräumig.

Zwei Betriebe im selben Ort können deshalb unterschiedlich eingestuft werden, abhängig von Geländehöhe, Gewässernähe und Entwässerung.

Warum sollten wir die Haftzeit anpassen?

Weil ein Ereignis, das viele Betriebe gleichzeitig trifft, die Wiederherstellungszeit verlängert. Handwerker, Material und Gutachter werden regional knapp.

Eine Haftzeit, die für einen einzelnen Brand ausreicht, kann bei einem regionalen Unwetterereignis zu kurz sein. Das ist ein häufig übersehener Punkt.

Bringt uns Nachhaltigkeit auch etwas bei der Prämie?

Häufig ja, wenn die Maßnahme gleichzeitig das Risiko verbessert. Modernisierte Heizsysteme, bessere Dämmung oder eine sanierte Entwässerung wirken doppelt.

Solche Investitionen werden oft aus anderer Motivation getätigt und dann im Erneuerungsgespräch nicht erwähnt. Sagen Sie sie an, sie gehören in die Risikodarstellung.

Steht auf Ihrer Website das Wort klimaneutral?

Dann sollte jemand sagen können, worauf sich das stützt.