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Versicherung für Klärschlamm und Abwasserbehandlung

Getrockneter Klärschlamm ist explosionsfähig, Faulgas erst recht. Und was Sie auf einen Acker ausbringen, kann Sie noch in zwanzig Jahren beschäftigen.

Die Nachwirkungshaftung

Der Punkt, der Ihre Branche von jeder anderen Entsorgungsbranche unterscheidet.

Wer Klärschlamm bodenbezogen verwertet, bringt Material auf eine Fläche aus, die danach jemand anderem gehört und weiter genutzt wird.

Wenn sich Jahre später herausstellt, dass darin etwas enthalten war, das heute anders bewertet wird, steht die Frage im Raum, wer dafür einsteht.

Das aktuelle Beispiel

PFAS. Diese Stoffe wurden über Klärschlamm in Böden eingetragen, lange bevor jemand sie als Problem betrachtet hat. Sie bauen sich praktisch nicht ab.

Betroffene Flächen können in der Nutzung eingeschränkt sein, Erzeugnisse können belastet sein, und die Sanierung von Boden ist teuer bis unmöglich.

Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Prüfen Sie, wie Ihre Betriebs- und Umwelthaftpflicht mit PFAS umgeht, weil der Markt hier gerade Ausschlussklauseln diskutiert. Zweitens: Prüfen Sie den zeitlichen Geltungsbereich Ihrer Verträge. Mehr unter PFAS und Versicherung.

Der Rechtsrahmen verschiebt sich

Die bodenbezogene Verwertung wird schrittweise zurückgedrängt, und für größere Kläranlagen greifen Pflichten zur Phosphorrückgewinnung.

Das führt zu Investitionen in Trocknung, Monoverbrennung und Aufbereitung, und damit zu Anlagen mit einem ganz anderen Risikoprofil als eine reine Ausbringung.

Die genaue Betroffenheit und die Fristen sollten Sie fachlich prüfen lassen. Für uns zählt: Jede dieser Investitionen verändert Ihren Versicherungsbedarf grundlegend.

Getrockneter Klärschlamm ist Staub Der technische Punkt, der bei Umstellungen am häufigsten übersehen wird. Solange Schlamm nass ist, ist er unproblematisch. Getrocknet verhält er sich wie jeder andere organische Staub: Er ist explosionsfähig, und er kann sich bei Lagerung selbst entzünden. Wer von der Ausbringung auf Trocknung umstellt, holt sich damit ein Risiko ins Haus, das der bisherige Versicherungsvertrag nicht kennt. Relevant sind dieselben Punkte wie in anderen staubführenden Betrieben: Explosionsschutz an der Trocknung, Temperaturüberwachung im Silo, begrenzte Lagerdauer und Reinigung. Ein Vergleich lohnt mit Mühlen und Futtermittelwerken.

Faulgas

Wo Schlamm ausgefault wird, entsteht Gas mit hohem Methananteil. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und technisch ein Explosionsrisiko.

Faulbehälter, Gasspeicher, Verdichter, Fackel und Blockheizkraftwerk bilden zusammen einen Bereich, der eigene Betrachtung braucht.

Und wenn Sie ins Netz einspeisen oder Strom verkaufen, kommt die Frage nach dem Ertragsausfall hinzu. Ein defektes Blockheizkraftwerk ist dann nicht nur ein Maschinenschaden. Mehr unter Biogasanlagen.

Das Gewässerrisiko

Ihr Kerngeschäft besteht darin, Wasser zu reinigen, bevor es in ein Gewässer gelangt. Eine Störung wirkt deshalb unmittelbar dort.

  • Ausfall der biologischen Stufe nach einer Stoßbelastung oder einem Gifteintrag
  • Überlauf bei Starkregen oder Pumpenausfall
  • Leckagen an Becken und Leitungen
  • Und Schlammabtrieb bei Störungen der Nachklärung

Punkt eins ist der unangenehmste, weil die Ursache häufig bei einem Dritten liegt: Ein Einleiter gibt etwas ins Netz, das Ihre Biologie schädigt, und der Schaden wirkt tagelang nach.

Ob Sie den Verursacher ermitteln und in Anspruch nehmen können, ist eine andere Frage. Ihre Verantwortung gegenüber der Behörde besteht zunächst unabhängig davon. Mehr unter Umwelthaftpflicht.

Geruch als Dauerthema

Nachbarschaftsbeschwerden sind in Ihrer Branche Alltag und werden schnell zu Auflagen, wenn Wohnbebauung näher rückt.

Das ist selten ein Versicherungsfall, kann aber zu Investitionsverpflichtungen führen, die den Betrieb erheblich belasten. Wer die Entwicklung im Umfeld verfolgt, wird seltener überrascht.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Umwelthaftpflicht mit Anlagen-, Einwirkungs- und Gewässerschadenrisiko
  • Umweltschadensdeckung für die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit
  • Produkthaftpflicht, wenn Sie verwertbare Erzeugnisse abgeben
  • Sach- und Maschinenversicherung für Trocknung, Faulung, Blockheizkraftwerk und Pumpwerke
  • Betriebsunterbrechung einschließlich Ertragsausfall bei Einspeisung
  • Mehrkosten für externe Entsorgung bei Anlagenausfall
  • Und D&O, wenn Sie in kommunaler Trägerschaft arbeiten
Punkt drei überrascht viele. Wer Klärschlamm oder daraus gewonnene Produkte abgibt, liefert ein Erzeugnis und haftet dafür wie ein Hersteller. Punkt sechs ist der praktisch wichtigste bei einem Ausfall. Schlamm fällt weiter an, auch wenn Ihre Behandlung steht. Die Kosten für kurzfristige externe Entsorgung unter Zeitdruck sind erheblich und gehören ausdrücklich in den Vertrag.

Wenn Sie in kommunaler Trägerschaft sind

Viele Betriebe Ihrer Art sind Eigenbetriebe, Zweckverbände oder kommunale Gesellschaften. Daraus ergeben sich zwei Besonderheiten.

Erstens die persönliche Verantwortung der Betriebsleitung und der Verbandsgremien. Wer für eine kommunale Gesellschaft Verantwortung trägt, haftet nach ähnlichen Maßstäben wie ein Geschäftsführer in der Privatwirtschaft. Mehr unter D&O-Versicherung.

Zweitens die Vergabe. Versicherungsleistungen oberhalb bestimmter Schwellen müssen ausgeschrieben werden, und das braucht Vorlauf. Wer erst drei Wochen vor Ablauf beginnt, hat keine Wahl mehr. Mehr unter wie eine Ausschreibung abläuft.

Was Versicherer bei Ihnen ansehen

  • Explosionsschutz an Trocknung, Faulung und Gasanlagen
  • Lagerdauer und Überwachung von getrocknetem Schlamm
  • Redundanz bei Pumpen und kritischen Aggregaten
  • Notstromversorgung und deren Test unter Last
  • Rückhaltevolumen für Störfälle und Starkregen
  • Analytik und Dokumentation der abgegebenen Chargen
  • Und die Einleiterüberwachung im Netz

Punkt sechs ist Ihre Absicherung gegen die Nachwirkungshaftung. Wer belegen kann, was zu welchem Zeitpunkt nach welchem Prüfumfang abgegeben wurde, steht in einer späteren Auseinandersetzung deutlich besser da.

Wie wir vorgehen

Wir klären zuerst Ihren Verwertungsweg, weil er das Risikoprofil bestimmt. Ausbringung, Trocknung und Verbrennung sind drei verschiedene Betriebe.

Die abfall- und wasserrechtliche Bewertung gehört zu Ihrem Fachbüro oder Anwalt. Wir übernehmen die Frage, was versicherbar ist.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Welchen Verwertungsweg nutzen Sie heute?
  • Steht eine Umstellung auf Trocknung oder Verbrennung an?
  • Bringen Sie bodenbezogen aus, und seit wann?
  • Wie ist der zeitliche Geltungsbereich Ihrer Haftpflicht geregelt?
  • Wie geht Ihr Vertrag mit PFAS um?
  • Welche Analytik dokumentieren Sie je Charge?
  • Was passiert, wenn Ihre Behandlung ausfällt?
  • Und wie ist die Trägerschaft organisiert?
Frage drei ist die mit der längsten Wirkung. Wer über Jahrzehnte ausgebracht hat, hat eine Historie, die sich nicht mehr ändern lässt. Was sich ändern lässt, ist die Dokumentation ab heute und die Frage, wie Ihre Verträge mit spät erkannten Schäden umgehen. Beides sollte man geklärt haben, bevor eine Behörde oder ein Landwirt anruft.
Häufige Fragen

Was uns Betreiber fragen

Haften wir für Klärschlamm, den wir vor Jahren ausgebracht haben?

Das ist die zentrale Frage Ihrer Branche und leider nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt vom Einzelfall und von den damaligen Rechtsgrundlagen ab und gehört rechtlich geprüft.

Versicherungsseitig entscheidend ist der zeitliche Geltungsbereich Ihrer Verträge: Für Schäden mit Ursache vor Vertragsbeginn besteht in aller Regel kein Schutz. Prüfen Sie diesen Punkt ausdrücklich.

Was bedeutet PFAS für uns?

Diese Stoffe wurden über Klärschlamm in Böden eingetragen, lange bevor sie als Problem galten, und sie bauen sich praktisch nicht ab. Betroffene Flächen können in der Nutzung eingeschränkt sein.

Prüfen Sie deshalb, wie Ihre Betriebs- und Umwelthaftpflicht mit PFAS umgeht. Der Markt diskutiert derzeit Ausschlussklauseln mit Wiedereinschluss nach Risikodialog, und die Handhabung ist uneinheitlich.

Ändert eine Trocknungsanlage unser Risiko?

Erheblich. Nasser Schlamm ist unproblematisch, getrockneter verhält sich wie organischer Staub: explosionsfähig und bei Lagerung selbstentzündungsfähig.

Wer umstellt, holt sich ein Risiko ins Haus, das der bisherige Vertrag nicht kennt. Explosionsschutz, Temperaturüberwachung im Silo und begrenzte Lagerdauer werden dann zu Prüfpunkten.

Wer haftet, wenn ein Einleiter unsere Biologie schädigt?

Ihre Verantwortung gegenüber der Behörde besteht zunächst unabhängig davon, wer die Störung verursacht hat. Der Schaden wirkt zudem tagelang nach.

Ob Sie den Verursacher ermitteln und in Anspruch nehmen können, ist eine eigene Frage. Eine funktionierende Einleiterüberwachung im Netz verbessert Ihre Position erheblich.

Brauchen wir eine Produkthaftpflicht?

Wenn Sie Klärschlamm oder daraus gewonnene Produkte abgeben, liefern Sie ein Erzeugnis und haften dafür ähnlich wie ein Hersteller. Das überrascht viele Betriebe.

Relevant wird das besonders bei Rückgewinnungsprodukten, etwa aus der Phosphorrückgewinnung, die in den Verkehr gebracht werden.

Was passiert, wenn unsere Behandlung ausfällt?

Der Schlamm fällt weiter an. Sie müssen ihn kurzfristig extern entsorgen lassen, und zwar unter Zeitdruck, was die Preise bestimmt.

Diese Mehrkosten gehören ausdrücklich in den Vertrag. Sie sind bei einem Anlagenausfall häufig die größte Einzelposition, größer als der Sachschaden selbst.

Wie geht Ihr Vertrag mit spät erkannten Schäden um?

In Ihrer Branche ist das die Frage, die über alles andere entscheidet.