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Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die ehrliche Antwort: Der Beitrag ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass die meisten Betriebe die Größe, auf der er berechnet wird, falsch ermitteln.

Woraus sich der Beitrag ergibt

Der Beitrag ist ein Promillesatz auf den Versicherungswert. Beide Größen muss man verstehen, sonst ist ein Vergleich sinnlos.

Der Versicherungswert

Nicht Ihr Umsatz und nicht Ihr Gewinn, sondern der Rohertrag: der Umsatz abzüglich der Kosten, die bei einem Stillstand wegfallen.

Weg fallen typischerweise Wareneinsatz, Material, bezogene Fremdleistungen und umsatzabhängige Kosten. Nicht weg fallen Personal, Miete, Leasing, Zinsen, Versicherungen und Abschreibungen. Genau diese laufenden Kosten plus der entgangene Gewinn sind das, was versichert wird.

Der Promillesatz

Er hängt an denselben Faktoren wie Ihre Sachversicherung, weil dieselben Ereignisse den Stillstand auslösen: Betriebsart, Bauweise, Brandschutz, Schadenhistorie.

Deshalb liegt der Beitrag zur Betriebsunterbrechung in vielen Betrieben in derselben Größenordnung wie der Sachbeitrag, häufig sogar darüber. Das überrascht viele und ist sachlich richtig: Der Ertragsausfall übersteigt den Sachschaden regelmäßig.

Mehr unter Betriebsunterbrechung.

Die drei Stellschrauben Die Haftzeit. Wie lange geleistet wird. Zwölf Monate sind Standard, in vielen Betrieben zu wenig. Eine Verlängerung auf 18 oder 24 Monate kostet weniger als proportional, weil ein langer Ausfall seltener ist als ein kurzer. Die Karenzzeit. Ein Selbstbehalt in Tagen. Wer die ersten Tage selbst trägt, senkt den Beitrag spürbar. Das ist sinnvoll, solange der Betrieb einen kurzen Ausfall aus eigener Kraft übersteht. Der Deckungsumfang. Rückwirkungsschäden bei Ausfall von Zulieferern oder Abnehmern, Ausfall durch Sperrung der Zufahrt, behördliche Anordnungen. Jede Erweiterung kostet, und manche sind wichtiger als eine höhere Summe. Die erste und die zweite Stellschraube gegeneinander zu setzen, ist meist die beste Kombination: längere Haftzeit, dafür eine Karenzzeit. Mehr unter Haftzeit und Selbstbeteiligung.

Warum ein günstiger Beitrag ein Warnsignal sein kann

Wenn Ihnen ein sehr niedriger Beitrag angeboten wird, lohnt der Blick auf drei Punkte, bevor Sie sich freuen.

Der Versicherungswert ist zu niedrig angesetzt

Der häufigste Fall. Wer den Rohertrag falsch ermittelt oder mit Zahlen von vor fünf Jahren arbeitet, zahlt weniger und bekommt im Schadenfall anteilig gekürzt.

Bei der Betriebsunterbrechung wirkt Unterversicherung genauso wie in der Sachversicherung, nur bemerkt es niemand, weil der Wert nicht sichtbar im Betrieb steht.

Die Haftzeit ist zu kurz

Zwölf Monate klingen lang. Bei Sonderanlagen mit langen Lieferzeiten, bei Genehmigungserfordernissen oder wenn Kunden erst zurückgewonnen werden müssen, sind sie es nicht.

Wichtige Erweiterungen fehlen

Ein Vertrag ohne Rückwirkungsschäden ist günstiger und in einem Betrieb mit wenigen Zulieferern gefährlich.

Ein Vergleich zweier Angebote ist nur dann aussagekräftig, wenn Versicherungswert, Haftzeit, Karenzzeit und Erweiterungen identisch sind. Andernfalls vergleicht man zwei verschiedene Produkte.

Was den Beitrag senkt, ohne die Deckung zu schwächen

  • Eine Karenzzeit, wenn der Betrieb einige Tage überbrücken kann
  • Nachgewiesener Brandschutz, weil er dieselbe Wirkung hat wie in der Sachversicherung
  • Redundanzen, etwa ein zweiter Standort oder Ausweichkapazität bei einem Partnerbetrieb
  • Ein Notfallplan, der belegt, wie schnell Sie wieder produzieren könnten

Punkt drei wirkt am stärksten, weil er das mögliche Schadenausmaß real senkt, nicht nur die Bewertung.

Ein Rechenbeispiel zur Größenordnung Ein Produktionsbetrieb mit 6 Millionen Euro Umsatz.
  • Umsatz: 6.000.000 Euro
  • Abzüglich Materialaufwand und bezogener Leistungen: 3.500.000 Euro
  • Rohertrag und damit Versicherungswert: 2.500.000 Euro
Auf diese 2,5 Millionen wird der Promillesatz gerechnet, nicht auf die 6 Millionen Umsatz. Der häufigste Fehler ist, den Umsatz einzusetzen. Das führt zu einer deutlich zu hohen und damit zu teuren Versicherungssumme. Der zweithäufigste Fehler ist der Gewinn. Der ist zu niedrig, weil die laufenden Kosten fehlen, die im Stillstand weiterlaufen. Beide Fehler sehen wir regelmäßig, und beide lassen sich mit einem Blick in die Gewinn- und Verlustrechnung klären. Ihr Steuerberater liefert die Zahlen dafür in wenigen Minuten.

Was bei den Zahlen zu beachten ist

Der Versicherungswert bezieht sich nicht auf das vergangene Jahr, sondern auf den Zeitraum, in dem der Schaden wirken würde.

Bei einer Haftzeit von zwölf Monaten ist das der Rohertrag der kommenden zwölf Monate ab Schadeneintritt, nicht der des letzten Abschlusses.

Für wachsende Betriebe heißt das: Wer den Wert des Vorjahres einsetzt, ist von Anfang an unterversichert. Manche Verträge bieten dafür eine Vorsorge oder eine automatische Anpassung. Ob sie ausreicht, hängt von Ihrem Wachstum ab.

Bei längeren Haftzeiten

Wird eine Haftzeit über zwölf Monate vereinbart, ist der Versicherungswert entsprechend hochzurechnen. Das wird häufig übersehen: Man verlängert die Haftzeit und lässt die Summe stehen.

Damit hat man zwar länger Anspruch, aber nur bis zur unveränderten Höchstsumme.

Wann sich der Aufwand besonders lohnt

  • Bei Sonderanlagen mit langen Wiederbeschaffungszeiten
  • Bei hoher Fixkostenquote, also viel Personal, Miete und Leasing
  • Bei Abhängigkeit von einem Standort ohne Ausweichmöglichkeit
  • Bei Abhängigkeit von wenigen Kunden, die schnell Ersatz finden
  • Und bei genehmigungspflichtigen Betrieben, wo der Wiederaufbau zusätzlich Zeit kostet

Wie wir vorgehen

Wir ermitteln den Rohertrag gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung. Das dauert eine halbe Stunde und ist die Grundlage für alles weitere.

Danach rechnen wir die Haftzeit an Ihrer tatsächlichen Wiederherstellungsdauer durch, mit einer aktuellen Auskunft Ihres Anlagenbauers, nicht mit einem Erfahrungswert.

Die steuerliche Ermittlung der Zahlen bleibt bei Ihrem Steuerberater. Wir übersetzen sie in einen Versicherungswert.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie hoch ist Ihr Rohertrag, und wie wurde er ermittelt?
  • Stammt die Zahl aus dem letzten Abschluss oder ist sie fortgeschrieben?
  • Wie lange dauert der Ersatz Ihrer Hauptanlage tatsächlich?
  • Wie lange dauert es, bis der Umsatz wieder auf altem Niveau liegt?
  • Könnten Sie einige Tage Ausfall selbst tragen?
  • Von welchen Zulieferern oder Kunden hängen Sie ab?
  • Gibt es Ausweichkapazität, intern oder bei einem Partner?
  • Und passt der Versicherungswert zur vereinbarten Haftzeit?
Frage vier ist die, die den Unterschied macht. Die meisten rechnen die Reparaturdauer und hören dort auf. Wenn die Anlage nach acht Monaten wieder läuft, der Umsatz aber erst nach weiteren zehn Monaten das alte Niveau erreicht, weil Kunden abgewandert sind, dann ist die wirtschaftliche Wirkung 18 Monate lang spürbar. Genau dafür ist die Haftzeit gedacht.
Häufige Fragen

Was uns Unternehmen dazu fragen

Auf welche Zahl wird der Beitrag gerechnet?

Auf den Rohertrag, nicht auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn. Der Rohertrag ist der Umsatz abzüglich der Kosten, die bei einem Stillstand wegfallen, also Materialaufwand, bezogene Leistungen und umsatzabhängige Kosten.

Versichert werden damit die weiterlaufenden Fixkosten wie Personal, Miete, Leasing und Abschreibungen sowie der entgangene Gewinn.

Warum ist die BU oft teurer als die Sachversicherung?

Weil dieselben Ereignisse den Stillstand auslösen und der Ertragsausfall den Sachschaden regelmäßig übersteigt. Der Promillesatz hängt deshalb an denselben Faktoren: Betriebsart, Bauweise, Brandschutz, Schadenhistorie.

Wirtschaftlich ist das folgerichtig. Eine zerstörte Halle lässt sich ersetzen, ein verlorener Kunde nicht ohne Weiteres.

Kann ein günstiger Beitrag ein Warnsignal sein?

Ja, in drei Fällen: Der Versicherungswert ist zu niedrig angesetzt, die Haftzeit ist zu kurz, oder wichtige Erweiterungen wie Rückwirkungsschäden fehlen.

Ein Angebotsvergleich ist nur aussagekräftig, wenn Versicherungswert, Haftzeit, Karenzzeit und Erweiterungen identisch sind. Sonst vergleicht man zwei verschiedene Produkte.

Was senkt den Beitrag, ohne die Deckung zu schwächen?

Eine Karenzzeit, also ein Selbstbehalt in Tagen, wenn der Betrieb einen kurzen Ausfall aus eigener Kraft übersteht. Dazu nachgewiesener Brandschutz und ein Notfallplan.

Am stärksten wirken Redundanzen, etwa ein zweiter Standort oder Ausweichkapazität bei einem Partnerbetrieb, weil sie das mögliche Schadenausmaß tatsächlich senken und nicht nur die Bewertung.

Welchen Zeitraum muss der Versicherungswert abdecken?

Nicht das vergangene Geschäftsjahr, sondern den Zeitraum ab Schadeneintritt. Bei zwölf Monaten Haftzeit ist das der Rohertrag der kommenden zwölf Monate.

Für wachsende Betriebe heißt das: Wer den Vorjahreswert einsetzt, ist von Anfang an unterversichert. Bei längerer Haftzeit ist der Wert entsprechend hochzurechnen, was regelmäßig vergessen wird.

Reichen zwölf Monate Haftzeit?

Das hängt weniger an der Reparaturdauer als an der Rückgewinnung des Umsatzes. Wenn die Anlage nach acht Monaten läuft, der Umsatz aber erst nach weiteren zehn Monaten das alte Niveau erreicht, wirkt der Schaden 18 Monate.

Eine Verlängerung kostet weniger als proportional, weil lange Ausfälle seltener sind als kurze. Die Kombination aus längerer Haftzeit und einer Karenzzeit ist deshalb häufig die wirtschaftlichste Lösung.

Wissen Sie, auf welchen Rohertrag Ihr Vertrag läuft?

Eine halbe Stunde mit Ihrer GuV genügt, um das zu klären.