Erst- und Statusinformation
Nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung. Diese Angaben erhalten Sie beim ersten Geschäftskontakt, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben und wie wir vergütet werden.
Wer wir sind
Unsere Erlaubnis und Registrierung
Art unserer Tätigkeit
Wir sind als Versicherungsmakler tätig. Das bedeutet: Wir handeln im Auftrag unserer Kunden und nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens. Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Unserer Beratung liegt eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherungsunternehmen zugrunde, sofern Sie im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Beteiligungsverhältnisse
Wir halten weder eine direkte noch eine indirekte Beteiligung von mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine solche Beteiligung an uns.
Art und Quelle unserer Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden, oder
- Kombination aus beidem.
Welche Form zur Anwendung kommt, hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab sowie von den Versicherungsprodukten, die gegebenenfalls vermittelt werden.
Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden richten Sie bitte in Textform an unsere Geschäftsleitung, per E-Mail an info@versicherungen-nms.de oder per Post an unsere Anschrift. Wir bearbeiten sie unverzüglich.
Nach § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
versicherungsombudsmann.de
pkv-ombudsmann.de
Berufsrechtliche Regelungen
Für unsere Tätigkeit gelten insbesondere folgende Vorschriften:
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Diese Regelungen können Sie über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Seite gesetze-im-internet.de einsehen und abrufen.
Was das praktisch für Sie bedeutet
Die Erstinformation ist eine Pflichtangabe. Warum es für Sie einen Unterschied macht, ob Sie mit einem Makler oder einem Vertreter sprechen, erklären wir hier: