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Versicherungsmakler, Vertreter oder Berater: wo liegt der Unterschied?

Alle drei verkaufen oder empfehlen Versicherungen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, in wessen Auftrag sie handeln und wer im Ernstfall für eine falsche Beratung geradesteht.

Der Überblick

Die drei Rollen im Vergleich

Versicherungsvertreter Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
  • Arbeitet im Auftrag eines oder weniger Versicherer
  • Vermittelt die Produkte dieser Gesellschaft
  • Wird vom Versicherer über Provision vergütet
  • Ist dem Versicherer gegenüber verpflichtet
Versicherungsmakler Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
  • Arbeitet im Auftrag des Kunden
  • Wählt aus dem gesamten Markt aus
  • Wird über die in der Prämie enthaltene Courtage vergütet
  • Ist gesetzlich Sachwalter des Kunden und haftet für die Beratung
Versicherungsberater Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
  • Arbeitet im Auftrag des Kunden
  • Berät, vermittelt aber grundsätzlich nicht
  • Wird vom Kunden über ein Honorar bezahlt
  • Darf keine Provision vom Versicherer annehmen

Was Sachwalterhaftung praktisch bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden beschrieben. Das ist keine Floskel, sondern hat konkrete Folgen für Ihren Alltag.

Ein Makler muss Ihren Bedarf ermitteln, Sie anlassbezogen beraten und diese Beratung dokumentieren. Er muss auf Risiken hinweisen, die Sie selbst möglicherweise nicht sehen. Und wenn er dabei einen Fehler macht, haftet er dafür. Deshalb muss jeder Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterhalten, deren Mindesthöhe gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für Sie heißt das: Wenn nach einem Schaden herauskommt, dass eine Deckung fehlte, auf die Sie hätten hingewiesen werden müssen, haben Sie einen Ansprechpartner. Bei einem Vertreter, der pflichtgemäß die Produkte seiner Gesellschaft anbietet, ist die Ausgangslage eine andere.

Und wer bezahlt das alles?

Diese Frage stellen viele nicht laut, sie beschäftigt aber fast jeden. Deshalb hier offen:

In den allermeisten Fällen ist die Vergütung des Vermittlers bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert. Sie zahlen sie also ohnehin, egal ob Ihre Verträge von einem Vertreter, direkt vom Versicherer oder von einem Makler betreut werden. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, wer dafür auf welcher Seite steht.

Daneben gibt es Nettotarife ohne einkalkulierte Courtage, bei denen eine gesonderte Vergütung vereinbart wird. Welche Form in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vorher. Nachzulesen ist das auch in unserer Erstinformation.

Woran Sie erkennen, womit Sie es zu tun haben Jeder Vermittler ist im Vermittlerregister eingetragen und muss Ihnen seinen Status beim ersten Geschäftskontakt mitteilen. Die Eintragung können Sie selbst nachschlagen.
Unser Eintrag Mathiessen Versicherungsmakler GmbH, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-VPAS-D4AP4-41, erteilt durch die IHK zu Kiel.
Im Ernstfall

Was sich im Schadenfall unterscheidet

Solange nichts passiert, merken die meisten Kunden keinen Unterschied. Er zeigt sich genau dann, wenn es unangenehm wird.

  • Ein Makler meldet den Schaden für Sie, führt die Korrespondenz und verhandelt mit dem Regulierer
  • Er prüft, ob die Ablehnung eines Versicherers vertraglich überhaupt trägt
  • Er kennt die Bedingungen, weil er sie selbst mitverhandelt hat
  • Er hat kein Interesse daran, eine Leistung kleinzurechnen, weil er nicht für den Versicherer arbeitet
  • Bleibt der Versicherer bei seiner Haltung, kann der Makler das Risiko im nächsten Jahr woanders platzieren
Häufige Fragen

Was uns dazu oft gefragt wird

Ist ein Makler teurer als ein Vertreter?

Nein. Die Vergütung ist in aller Regel bereits in der Prämie enthalten und fällt unabhängig davon an, wer Ihre Verträge betreut. Sie zahlen also nicht mehr, bekommen aber jemanden, der auf Ihrer Seite steht und aus dem gesamten Markt auswählen kann.

Kann ein Makler wirklich alle Versicherer anbieten?

Ein Makler ist an keine Gesellschaft gebunden und muss seiner Beratung eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen. Praktisch arbeitet jeder Makler mit den Gesellschaften, die für die jeweilige Betriebsart überhaupt zeichnen.

Wir haben Zugriff auf über einhundert Versicherer. Über unsere Genossenschaft VEMA kommen Deckungskonzepte hinzu, die im Standardweg nicht verfügbar sind.

Was ist ein Maklerauftrag und binde ich mich damit?

Der Maklerauftrag beauftragt uns, Ihre Versicherungsangelegenheiten zu betreuen, und erlaubt uns, mit den Gesellschaften in Ihrem Namen zu sprechen. Er kostet Sie nichts, hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit widerrufbar.

Gebunden sind vor allem wir: durch unsere Beratungs- und Dokumentationspflichten und durch unsere Haftung.

Muss ich beim Wechsel zum Makler meine Verträge kündigen?

Nein. Beim Wechsel der Betreuung wird kein Vertrag gekündigt. Ihre Policen laufen unverändert weiter, Ihr Versicherungsschutz bleibt exakt bestehen. Es ändert sich nur, wer für Sie zuständig ist.

Mein bisheriger Berater ist ein guter Bekannter. Wie gehe ich damit um?

Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Unternehmer einen Wechsel aufschieben, obwohl sie ihn längst für richtig halten. Und es wird selten ausgesprochen.

Unsere Erfahrung: Es geht meist einfacher, als man denkt. Die Umstellung der Betreuung läuft schriftlich über uns, ein unangenehmes Gespräch ist dafür nicht nötig. Und wenn Sie möchten, dass einzelne Verträge dort bleiben, wo sie sind, richten wir uns danach.

Was ist mit Vergleichsportalen im Internet?

Vergleichsportale zeigen Preise für standardisierte Produkte. Für eine einfache Situation kann das reichen. Sie vergleichen aber keine Bedingungen im Detail, verhandeln nichts nach und begleiten Sie nicht im Schadenfall.

Bei gewerblichen und industriellen Risiken stoßen sie an eine harte Grenze: Diese Risiken werden individuell gezeichnet und lassen sich nicht in ein Formular pressen.

Der nächste Schritt

Sprechen wir darüber, was für Sie sinnvoll ist

Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, ob sich ein Wechsel für Sie überhaupt lohnt. Kostenlos und unverbindlich.

Fünf Gründe, die praktisch den Unterschied machen

Der rechtliche Unterschied steht oben. Interessanter ist, was er im Alltag bedeutet.

1. Wer haftet, wenn die Beratung falsch war

Ein Makler haftet Ihnen gegenüber für seine Beratung. Wenn er eine notwendige Deckung übersieht, kann er dafür in Anspruch genommen werden.

Das ist kein theoretischer Punkt. Es verändert die Beratung, weil jemand, der haftet, genauer nachfragt.

2. Wie viele Angebote Sie tatsächlich sehen

Ein Vertreter zeigt Ihnen die Produkte seiner Gesellschaft. Die können gut sein, aber es sind die einer einzigen.

Bei komplexeren Risiken ist das entscheidend, weil sich Versicherer erheblich unterscheiden, welche Betriebe sie überhaupt zeichnen.

3. Was im Schadenfall passiert

Ein Vertreter arbeitet für die Gesellschaft, die auch über Ihren Schaden entscheidet. Das muss nicht schlecht laufen, aber die Rollen sind eindeutig verteilt.

Ein Makler ist von Ihnen beauftragt und kann gegen den Versicherer argumentieren, ohne in einen Loyalitätskonflikt zu geraten.

4. Wer den Markt beobachtet

Bedingungen ändern sich, Versicherer ziehen sich aus Branchen zurück, neue Konzepte kommen dazu. Ein Makler sieht das über den ganzen Markt, ein Vertreter innerhalb seines Hauses.

5. Was bei einer Kündigung passiert

Wenn Ihr Versicherer den Vertrag kündigt, etwa nach einem Großschaden, hat ein Vertreter wenig Handlungsspielraum. Sein Haus hat entschieden.

Ein Makler kann bei anderen Gesellschaften anfragen und das Risiko so aufbereiten, dass es zeichenbar wird. Mehr unter schwer versicherbare Risiken.

Wann ein Vertreter die bessere Wahl ist Damit diese Seite ehrlich bleibt: Es gibt solche Fälle.
  • Wenn Sie mit einer Gesellschaft seit Jahren gut fahren und Ihr Risiko dort gut aufgehoben ist
  • Bei einfachen, klar abgrenzbaren Verträgen ohne Besonderheiten
  • Wenn der Ansprechpartner erreichbar ist und sich kümmert, denn das ist am Ende wichtiger als die Bezeichnung
Ein guter Vertreter ist besser als ein schlechter Makler. Die Rolle allein sagt nichts über die Qualität. Woran sich Qualität festmachen lässt, steht unter Guten Makler erkennen. Die dortigen zehn Fragen funktionieren auch bei einem Vertreter.