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Versicherung für Batterielager und Lithium-Ionen-Speicher

Kaum ein Risiko hat den Versicherungsmarkt in den letzten Jahren so verändert wie Lithium-Ionen. Wer lagert, lädt, verarbeitet oder entsorgt, merkt das spätestens bei der nächsten Erneuerung. Wir platzieren diese Risiken, wenn der Standardmarkt aussteigt.

Warum Versicherer bei Lithium-Ionen so vorsichtig geworden sind

Ein Lithium-Ionen-Brand verhält sich anders als ein gewöhnlicher Brand. Er entsteht aus der Zelle heraus, nicht von außen. Bei einem thermischen Durchgehen setzt eine Zelle so viel Energie frei, dass sie die Nachbarzelle mitreißt. Die Kette läuft weiter, auch wenn längst gelöscht wird. Klassische Löschmittel kühlen die Oberfläche, erreichen aber den Reaktionsherd im Inneren nicht.

Für den Sachversicherer heißt das: Ein Schaden, der bei anderen Lagergütern beherrschbar wäre, führt hier regelmäßig zum Totalverlust der Halle. Dazu kommen Löschwasser mit Schadstofffracht, Rauchgase mit Flusssäurebildung und eine Nachlöschphase, die Tage dauern kann.

Genau deshalb ist die Zeichnungsbereitschaft im Markt eingebrochen. Betriebe, die vor fünf Jahren problemlos Deckung bekamen, stehen heute vor Ablehnungen, Kündigungen oder Selbstbehalten, die den Schutz praktisch entwerten.

Wer davon betroffen ist

Die meisten Unternehmen unterschätzen, dass sie überhaupt zu dieser Gruppe gehören. Betroffen ist nicht nur, wer mit Batterien handelt:

  • Handel und E-Commerce mit Akkugeräten, Powerbanks, E-Bikes, Werkzeugen oder Haushaltsgeräten im Lager
  • Recycling und Entsorgung, wo Altbatterien im Stoffstrom landen, oft unerkannt in Elektroschrott oder Sperrmüll
  • Logistik und Kontraktlogistik, die Fremdware lagern, deren Zusammensetzung sie nur aus Lieferpapieren kennen
  • Handwerksbetriebe mit Akkuwerkzeugflotten und Ladestationen in der Werkstatt
  • Kfz-Betriebe und Werkstätten, die Traktionsbatterien lagern, prüfen oder auf Reparatur warten lassen
  • Betreiber stationärer Speicher, etwa im Zusammenspiel mit einer Photovoltaikanlage
  • Produktionsbetriebe mit Akkumontage, Prüfung oder Zwischenlagerung
  • Vermieter und Bestandshalter, deren Mieter solche Waren lagern

Bereits ein Regal mit Akkuwerkzeugen kann eine Auflage in Ihrer Sachpolice auslösen, von der Sie nichts wissen.

Die drei Grundfragen jedes Versicherers
  • Wie viel Energie liegt pro Lagereinheit? Die Einstufung erfolgt in Wattstunden, nicht in Stückzahl
  • Wie ist getrennt? Räumlich, baulich oder gar nicht
  • Wird im Lagerbereich geladen? Das ist der häufigste Ablehnungsgrund
Der teuerste Irrtum Viele Betriebe glauben, das Thema betreffe sie nicht, weil sie keine Batterien verkaufen. Entscheidend ist aber, was tatsächlich im Lager liegt, nicht was auf der Rechnung steht. Ein Elektrofachhandel mit Akkugeräten fällt genauso darunter wie ein Recyclinghof mit Elektroaltgeräten.
Regelwerke

Wonach Versicherer ihr Urteil bilden

Für die Lagerung von Lithium-Batterien gibt es in Deutschland keine bundeseinheitliche öffentlich-rechtliche Vorschrift. Diese Lücke füllen die Regelwerke der Versicherungswirtschaft. Sie sind formal Empfehlungen, faktisch entscheiden sie über Ihren Versicherungsschutz.

VdS 3103 Das zentrale Merkblatt der Sachversicherer. Es teilt Batterien nach Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung in drei Klassen ein und formuliert je Klasse Anforderungen an Lagermenge, Trennung, Brandschutz und Überwachung. Für Batterien mittlerer Leistung gilt: baulich abtrennen oder mindestens fünf Meter Abstand zu brennbaren Materialien.
VdS 3856 Stuft Batterien in drei Gefährdungsstufen ein, von unter einer Kilowattstunde je Lagereinheit bis über fünfzig. Die Einstufung ist unabhängig vom Ladezustand. Für Antriebsbatterien aus Fahrzeugen gelten die dortigen Schutzkonzepte ausdrücklich nicht.
VdS CEA 4001-TB-003 Regelt die Auslegung von Sprinkleranlagen in Bereichen mit Lithium-Ionen-Batterien, mit Konzepten für geringe Lagerhöhen und Regelungen für ESFR-Sprinkler bei größeren Höhen. Dieses Papier bestimmt in der Praxis, ob eine bestehende Sprinkleranlage überhaupt ausreicht.
TRGS 510 Batterien gelten formal nicht als Gefahrstoff. Versicherer orientieren sich bei der Lagerung dennoch am Gefahrstoffrecht. Wichtig für die Praxis: Laden im reinen Lagerbereich ist nicht zulässig, Ladestationen müssen baulich getrennt sein.
DGUV 205-041 Die Information der Berufs genossenschaften mit praxisnahen Schwellenwerten. Ab mehr als fünf vorhandenen Akkus wird ein Ladeschrank oder ein brandschutztechnisch abgetrennter Raum erwartet.
VDMA 24994 und DIBt-Zulassung Das seit 2024 geltende VDMA-Einheitsblatt definiert erstmals einen einheitlichen Brandtest für Ladeschränke. Die DIBt-Zulassung regelt den F90-Container. Beides hilft, weil es Nachweise schafft, die ein Versicherer akzeptieren kann.
Warum das für Sie mehr als Papier ist Wer die Vorgaben der Sachversicherer grob fahrlässig missachtet, riskiert im Schadenfall die Kürzung oder Verweigerung der Leistung. Bei einem Hallenbrand entscheidet diese Frage über Beträge, die kein mittelständischer Betrieb aus eigener Kraft trägt. Genau deshalb prüfen wir vor der Ausschreibung, ob Ihre Lagerpraxis und Ihre Police überhaupt zusammenpassen.
Aus der Praxis

Die typischen Deckungslücken

Wenn wir einen bestehenden Bestand übernehmen, wiederholen sich die Befunde. Fast keiner davon fällt im Alltag auf. Alle fallen im Schadenfall auf.

  • Die Sachpolice enthält eine Obliegenheit zur Lagerung von Lithium-Batterien, die im Betrieb nie umgesetzt wurde und häufig gar nicht bekannt ist
  • Geladen wird dort, wo auch gelagert wird, weil es praktisch ist
  • Defekte oder aufgeblähte Akkus stehen mit intakten im selben Schrank, obwohl sie zwingend getrennt gehören
  • Der Bestand ist gewachsen, die Versicherungssumme nicht. Bei Akkugeräten steigt der Warenwert schnell in Bereiche, die niemand kalkuliert hat
  • Die Betriebsunterbrechung ist mit zwölf Monaten Haftzeit bemessen, obwohl der Wiederaufbau einer ausgebrannten Halle mit heutiger Genehmigungspraxis länger dauert
  • Löschwasser mit Schadstofffracht ist nirgends gedeckt, weder in der Sachpolice noch in der Umwelthaftpflicht
  • Rückrufkosten fehlen bei Betrieben, die Akkugeräte in Verkehr bringen
  • Für Fremdware im Lager fehlt die Abgrenzung, wer im Schadenfall wofür einsteht
  • Der Versicherer wurde über die Aufnahme von Batteriewaren nie informiert, eine Anzeigepflichtverletzung, die im Ernstfall die Leistung kostet
Schutz

Welche Versicherungen hier zusammenspielen

Ein Batterierisiko lässt sich nicht mit einer einzelnen Police abdecken. Die Sparten greifen ineinander, und die Lücken entstehen genau an den Nahtstellen.

Feuer- und Sachversicherung Die Kernsparte und zugleich die schwierigste. Hier entscheiden Brandschutzkonzept, Trennung, Löschtechnik und Dokumentation über Prämie und Zeichnungsbereitschaft.
Betriebsunterbrechung Nach einem Vollbrand ist die Haftzeit die entscheidende Größe. Wer nach zwölf Monaten noch keine Halle hat, steht ohne Ertragsersatz da, obwohl der Betrieb weiterläuft.
Umwelthaftpflicht und Umweltschaden Löschwasser, Rauchgase, Bodenkontamination. Die Sanierungspflicht nach dem Umweltschadensgesetz trifft Sie unabhängig davon, ob Dritte Ansprüche stellen.
Betriebshaftpflicht Wenn ein Brand auf Nachbargebäude übergreift, geht es schnell um Summen, die weit über der üblichen Deckung liegen. Bei Batterierisiken ist die Deckungssumme neu zu bemessen.
Produkthaftpflicht und Rückruf Für Hersteller, Importeure und Händler von Akkugeräten. Rückrufkosten sind in der Standarddeckung meist nicht enthalten und müssen gesondert vereinbart werden.
Transport und Lagerung Dritter Lithium-Batterien unterliegen im Transport dem Gefahrgutrecht als Klasse 9 mit Prüfung nach UN 38.3. Für Fremdware im eigenen Lager braucht es eine klare Zuordnung der Verantwortung.

Wie wir vorgehen, wenn der Markt schwierig ist

Bei einem Batterierisiko entscheidet nicht der Preisvergleich, sondern die Darstellung. Ein Underwriter, der eine unvollständige Anfrage bekommt, lehnt ab. Nicht weil das Risiko unversicherbar wäre, sondern weil er es nicht beurteilen kann.

1. Bestandsaufnahme im Betrieb

Was liegt tatsächlich wo, in welcher Menge, in welchem Zustand, mit welcher Nennenergie. Wo wird geladen. Wie ist getrennt. Welche Löschtechnik ist vorhanden. Diese Aufnahme machen wir vor Ort, nicht per Fragebogen.

2. Abgleich mit den Regelwerken

Wir gleichen Ihre Lagerpraxis mit den Anforderungen ab, die Versicherer erwarten. Häufig zeigt sich hier, dass mit überschaubarem Aufwand eine deutlich bessere Ausgangslage erreichbar ist, etwa durch getrennte Ladebereiche oder zertifizierte Schränke.

3. Risikodarstellung erstellen

Wir bereiten Ihr Risiko so auf, dass ein Underwriter es zeichnen kann. Mit Grundriss, Mengen, Nennenergien, Trennungskonzept, Brandschutz, Nachweisen und Dokumentation. Das ist der Schritt, der über Zusage oder Ablehnung entscheidet.

4. Gezielte Marktansprache

Nicht per Serienanfrage, sondern bei den Häusern, die dieses Risiko überhaupt zeichnen, und dort bei den Menschen, die entscheiden. Wir kennen diese Wege aus jahrzehntelanger Zusammenarbeit.

5. Verhandeln statt annehmen

Selbstbehalte, Summenbegrenzungen, Auflagen, Fristen für Nachrüstungen. Ein erstes Angebot ist bei diesen Risiken selten das letzte Wort.

Was Ihre Chancen deutlich verbessert
  • Getrennter Ladebereich, baulich abgesetzt vom Lager
  • Zertifizierte Ladeschränke mit Nachweis nach VDMA 24994
  • Separater Bereich für defekte und aufgeblähte Akkus
  • Brandmeldeanlage mit Aufschaltung
  • Dokumentierte Eingangskontrolle der Ware
  • Geschulte Mitarbeiter und schriftliche Betriebsanweisung
  • Thermografie oder Temperaturüberwachung im Lagerbereich
Manches davon kostet wenig und verändert die Verhandlungsposition erheblich. Was in Ihrem Fall den größten Hebel hat, sagen wir Ihnen vorher.
Häufige Fragen

Was Betriebe uns dazu fragen

Wir lagern nur Akkuwerkzeuge. Betrifft uns das wirklich?

Vermutlich ja. Entscheidend ist nicht, ob Sie mit Batterien handeln, sondern wie viel Nennenergie in Ihrem Lager liegt. Ein Regal mit Akkuwerkzeugen und Wechselakkus erreicht schnell Werte, die nach den Regelwerken der Sachversicherer eine eigene Einstufung auslösen.

Prüfen Sie zuerst Ihre bestehende Sachpolice. Viele Verträge enthalten inzwischen Obliegenheiten zur Lagerung von Lithium-Batterien, die im Betrieb nie umgesetzt wurden. Genau das wird nach einem Brand zum Problem.

Unser Versicherer hat wegen der Batterien gekündigt. Was jetzt?

Handeln Sie schnell, aber nicht überstürzt. Kündigen Sie nichts selbst und verändern Sie nichts an Ihrer Lagerpraxis, ohne die Auswirkungen zu kennen.

Wir prüfen zuerst, ob die Kündigung vertraglich überhaupt trägt und ob eine Sanierung mit dem bisherigen Versicherer möglich ist. Parallel bereiten wir eine Risikodarstellung vor und sprechen die Häuser an, die dieses Risiko zeichnen. Mehr dazu auf unserer Seite Kündigung vom Versicherer.

Was kostet die Versicherung eines Batterielagers?

Eine pauschale Angabe wäre unseriös. Die Prämie hängt von der Nennenergie im Lager, der Trennung, der Löschtechnik, der Bauweise, der Schadenhistorie und vom gewählten Selbstbehalt ab. Zwischen zwei Betrieben mit ähnlicher Warenmenge kann ein Vielfaches liegen.

Sicher ist: Prävention wirkt hier direkter auf die Prämie als in fast jeder anderen Sparte. Wer in Trennung und Nachweise investiert, verhandelt aus einer völlig anderen Position.

Müssen wir eine Sprinkleranlage haben?

Nicht zwangsläufig. Es hängt von Menge, Lagerhöhe, Bauweise und Einstufung ab. Bei kleineren Mengen reichen häufig zertifizierte Ladeschränke, ein getrennter Ladebereich und organisatorische Maßnahmen.

Bei größeren Lagern wird es ohne anlagentechnischen Brandschutz schwierig. Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Sprinkleranlage ist nicht automatisch ausreichend. Die Auslegung für Lithium-Ionen folgt eigenen Regeln, weshalb ältere Anlagen oft nachgerüstet werden müssen.

Wir bekommen Elektroaltgeräte, in denen Akkus stecken. Zählt das auch?

Ja, und das ist einer der schwierigsten Fälle überhaupt. Bei Entsorgungsbetrieben sind Batterien im Stoffstrom oft nicht sichtbar, teilweise beschädigt und in unbekanntem Ladezustand. Genau daraus entstehen die schwersten Brände der Branche.

Die üblichen Schutzkonzepte für neue, geprüfte Batterien greifen hier ausdrücklich nicht. Für diese Betriebe braucht es eine eigene Betrachtung. Mehr dazu auf unserer Seite Recycling und Entsorgung.

Reicht es, wenn wir die Auflagen erfüllen?

Die Auflagen zu erfüllen ist die Grundlage. Entscheidend ist zusätzlich, dass Sie es nachweisen können. Versicherer verlangen im Schadenfall Dokumentation: Betriebsanweisung, Schulungsnachweise, Wartungsprotokolle, Eingangskontrolle, Prüfberichte.

Wir richten diese Dokumentation gemeinsam mit Ihnen so ein, dass sie im Ernstfall trägt. Das ist unspektakulär und entscheidet trotzdem über die Regulierung.

Wie lange dauert es, bis wir Deckung haben?

Bei einem Batterierisiko sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen. Eine saubere Risikoaufnahme, die Darstellung für den Markt und die Verhandlung brauchen Zeit, und genau diese Zeit entscheidet über das Ergebnis.

Wenn es eilt, etwa weil eine Kündigung läuft oder ein Auftraggeber einen Nachweis verlangt, sagen Sie uns das gleich im ersten Gespräch. Vorläufige Lösungen sind in manchen Fällen darstellbar.

Der nächste Schritt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, wie wir Ihre Lage einschätzen und welche Wege wir sehen. Eine Zusage können wir vorab nicht geben, eine ehrliche Einschätzung schon.