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Zweitmeinung zu Ihren Firmenversicherungen

Einmal im Jahr lohnt sich ein zweiter Blick von außen. Nicht um zu wechseln, sondern um zu wissen, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen offen, ob Ihr bestehender Schutz trägt.

Zeitlich relevant Für den Jahreswechsel läuft die Frist am 30. September ab Die meisten gewerblichen Sachverträge laufen zum 31. Dezember mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer zum 1. Januar wechseln möchte, braucht bis dahin eine Entscheidung. Für gewerbliche Kfz-Verträge gilt meist nur ein Monat, dort ist der 30. November der Stichtag. Maßgeblich ist immer Ihr Einzelvertrag.

Der wichtigste Punkt zuerst

Ein Maklerwechsel ist keine Kündigung. Das wird häufig verwechselt, und diese Verwechslung hält viele Unternehmer davon ab, überhaupt eine Zweitmeinung einzuholen.

Wenn Sie die Betreuung Ihrer Verträge in andere Hände geben, bleibt alles bestehen: dieselben Policen, dieselben Versicherer, derselbe Schutz, dieselben Beiträge. Es ändert sich nur, wer für Sie zuständig ist. Dafür gibt es keine Frist und keinen Stichtag.

Die Frist zum 30. September betrifft etwas anderes: den Wechsel des Versicherers. Wenn sich in der Prüfung zeigt, dass eine andere Gesellschaft Ihr Risiko deutlich besser oder günstiger zeichnet, brauchen Sie dafür eine fristgerechte Kündigung.

Beides lässt sich trennen. Sie können die Betreuung jederzeit übertragen und später in Ruhe entscheiden, ob überhaupt etwas verändert werden soll.

Warum gerade jetzt hinschauen

Der Markt für gewerbliche Risiken hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Versicherer zeichnen selektiver, prüfen genauer und erhöhen Selbstbehalte. Gleichzeitig sind Bau- und Wiederbeschaffungskosten deutlich gestiegen, was Versicherungssummen betrifft, die seit Jahren unverändert in den Policen stehen.

Das Zusammenspiel ist tückisch: Der Beitrag steigt, obwohl die Deckung schlechter geworden ist. Wer das nicht regelmäßig prüft, merkt es erst im Schadenfall.

Vier Angaben, die Sie in Ihrer Police finden Diese vier Punkte entscheiden über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Sie stehen meist auf der ersten Seite des Versicherungsscheins:
  • Laufzeit des Vertrags, ein Jahr oder mehrjährig
  • Hauptfälligkeit, also das Ende der Versicherungsperiode
  • Kündigungsfrist, meist drei Monate, bei Kfz ein Monat
  • Verlängerungsklausel, oft stillschweigend um ein weiteres Jahr
Wenn Sie das nicht zur Hand haben: Wir fordern Ihre Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei den Gesellschaften an.
Achtung bei mehrjährigen Verträgen Manche gewerbliche Verträge laufen über drei oder fünf Jahre und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer diesen Termin verpasst, hängt schnell weitere Jahre fest. Prüfen Sie das früh.
Was wir uns ansehen

Worauf es bei einer Zweitmeinung ankommt

Es geht nicht darum, einen niedrigeren Beitrag zu finden. Es geht darum festzustellen, ob Ihr Schutz zu dem passt, was Ihr Betrieb heute tatsächlich macht.

Passt die Betriebsbeschreibung noch? Neue Tätigkeiten, ein zusätzlicher Standort, veränderte Lagerung, mehr Mitarbeiter. Wenn der Versicherer davon nichts weiß, kann das im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.
Stimmen die Versicherungssummen? Bau- und Wiederbeschaffungskosten sind seit 2020 erheblich gestiegen. Wer die Summe seit Jahren nicht angepasst hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unterversichert und bekommt im Schaden nur anteilig ersetzt.
Ist die Haftzeit realistisch? Bei der Betriebsunterbrechung wird fast immer mit zwölf Monaten kalkuliert. Rechnen Sie ehrlich durch, wie lange Räumung, Genehmigung, Bau und Wiederanlauf bei Ihnen dauern würden.
Welche Klauseln fehlen? Der Marktstandard entwickelt sich weiter. Ein Vertrag von 2015 enthält Erweiterungen nicht, die heute selbstverständlich sind, etwa bei Tätigkeits-, Bearbeitungs- oder Mietsachschäden.
Gibt es doppelte Deckungen? Über die Jahre gewachsene Bestände enthalten fast immer Positionen, die zweimal versichert sind. Dafür zahlen Sie, ohne im Schadenfall doppelt zu bekommen.
Passt der Selbstbehalt? Ein zu niedriger Selbstbehalt kostet Prämie, ein zu hoher belastet die Liquidität. Die richtige Höhe hängt von Ihrer Schadenhistorie ab, nicht von einer Faustregel.
Sind neue Risiken abgedeckt? Photovoltaik auf dem Dach, Ladeinfrastruktur, Akkulager, digitale Prozesse. Vieles davon gab es beim Vertragsabschluss noch nicht und taucht deshalb nirgends auf.
Werden Obliegenheiten eingehalten? Viele Policen enthalten Auflagen zu Brandschutz, Lagerung oder Wartung. Wenn die im Betrieb nie umgesetzt wurden, ist der Schutz im Ernstfall gefährdet.
Was sagt die Schadenhistorie? Ein sauber aufbereiteter Schadenverlauf mit Ursachenanalyse ist eines der stärksten Argumente in der Verhandlung, gerade wenn es Schäden gab.
Ablauf

Wie eine Zweitmeinung bei uns abläuft

Der erste Schritt kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Danach entscheiden Sie, ob es weitergeht.

1. Gespräch

Sie schildern, was Sie machen und was Sie beschäftigt. Wir sagen Ihnen offen, wo wir Ansatzpunkte vermuten und ob sich eine Prüfung überhaupt lohnt. Wenn nicht, sagen wir das auch.

2. Mandat

Erst danach beginnen wir zu arbeiten. Der Maklerauftrag kostet Sie nichts, hat keine Laufzeit und ist jederzeit widerrufbar. Er ist die Grundlage dafür, dass wir mit den Gesellschaften in Ihrem Namen sprechen dürfen.

3. Unterlagen

Sie müssen nichts zusammensuchen. Wir fordern Ihre Policen, Nachträge und den Schadenverlauf mit Ihrer Vollmacht direkt bei den Versicherern an.

4. Analyse

Wir prüfen Ihren gesamten Bestand auf Lücken, Doppelungen, veraltete Klauseln, Unterversicherung und Obliegenheiten. Sie bekommen das Ergebnis schriftlich, mit klarer Priorisierung.

5. Entscheidung

Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, schreiben wir aus und verhandeln. Wenn Ihr bestehender Vertrag gut ist, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich und lassen ihn, wo er ist.

Auch außerhalb der Frist

Wenn der 30. September vorbei ist

Der Stichtag ist wichtig, aber er ist nicht die einzige Gelegenheit. Es gibt mehrere Wege, außerhalb der ordentlichen Frist zu handeln.

Sonderkündigungsrechte
  • Nach einer Beitragserhöhung. Steigt der Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, entsteht in der Regel ein Kündigungsrecht mit kurzer Frist ab Zugang der Mitteilung
  • Nach einem Schadenfall. Beide Seiten können den Vertrag nach der Regulierung innerhalb einer bestimmten Frist beenden
  • Bei Wegfall des Risikos. Wenn der versicherte Gegenstand oder Betriebsteil nicht mehr existiert
  • Bei wesentlichen Änderungen der Bedingungen durch den Versicherer
Diese Fristen sind kurz, oft nur wenige Wochen. Wenn Sie ein Schreiben mit einer Beitragsanpassung bekommen, legen Sie es nicht zur Seite. Rufen Sie an, wir prüfen die Frist.
Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu fragen

Muss ich kündigen, wenn ich zu Ihnen wechsle?

Nein. Der Wechsel der Betreuung ist unabhängig von den Verträgen. Ihre Policen laufen unverändert weiter, es ändert sich nur, wer für Sie zuständig ist. Dafür gibt es keine Frist.

Eine Kündigung braucht es nur, wenn später tatsächlich der Versicherer gewechselt werden soll. Darüber entscheiden Sie, nachdem Sie das Ergebnis der Prüfung kennen.

Was passiert mit meinem bisherigen Makler?

Die Umstellung läuft schriftlich über uns. Sie müssen kein unangenehmes Gespräch führen und niemandem etwas begründen.

Und wenn Sie möchten, dass einzelne Verträge dort bleiben, wo sie sind, richten wir uns danach. Es ist nicht zwingend alles oder nichts.

Ich habe die Frist verpasst. Ist jetzt ein Jahr nichts zu machen?

Nein. Erstens können Sie die Betreuung jederzeit übertragen, dafür gibt es keine Frist. Zweitens gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.

Drittens ist ein Jahr Vorlauf für eine gründliche Prüfung eher ein Vorteil als ein Nachteil. Wer in Ruhe analysieren und den Markt ansprechen kann, verhandelt aus einer besseren Position als jemand, der in drei Wochen abschließen muss.

Was kostet die Zweitmeinung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die vollständige Analyse Ihres Bestands erbringen wir für unsere Mandanten, also nach Erteilung des Maklerauftrags.

Auch dann entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Unsere Vergütung ist in aller Regel bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert. Näheres steht in unserer Erstinformation.

Wie viel Zeit muss ich dafür einplanen?

Für das Erstgespräch etwa eine halbe bis dreiviertel Stunde. Danach halten wir Ihren Aufwand bewusst klein: Sie unterschreiben den Maklerauftrag und beschreiben uns Ihren Betrieb, den Rest holen wir uns direkt bei den Gesellschaften.

Nur bei größeren Sach- oder Industrierisiken kommt eine Besichtigung vor Ort dazu, weil sich manches nicht am Schreibtisch beurteilen lässt.

Was, wenn am Ende alles gut ist?

Dann sagen wir Ihnen das. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Bestand solide aufgestellt ist und nur an ein oder zwei Stellen nachjustiert werden muss.

Ein Makler, der grundsätzlich alles umdeckt, arbeitet nicht in Ihrem Interesse. Wir übernehmen dann die Betreuung und prüfen jedes Jahr neu, ohne etwas zu verändern, das gut ist.

Wir haben mehrere Gesellschaften und viele Verträge. Ist das ein Problem?

Im Gegenteil, das ist der Normalfall im Mittelstand und meist genau der Grund, warum sich eine Prüfung lohnt. Über die Jahre gewachsene Bestände enthalten fast immer Doppelungen, Lücken an den Nahtstellen und unterschiedliche Hauptfälligkeiten, die die Verwaltung unnötig kompliziert machen.

Eine Vereinheitlichung der Fälligkeitstermine allein bringt schon spürbare Entlastung im Alltag.

Der nächste Schritt

Ein Anruf genügt für den Anfang

Wir sagen Ihnen im Gespräch, ob sich eine Prüfung für Sie lohnt und was zeitlich noch möglich ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.