Prämie stark erhöht oder Sanierung angekündigt
Ein Brief mit einer deutlich höheren Prämie ist ärgerlich. Gefährlich wird er, wenn man ihn falsch einordnet. Denn manche Schreiben enthalten eine Frist, die nach wenigen Wochen abläuft.
Erst einordnen, dann handeln
Nicht jede Beitragserhöhung ist dasselbe. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie wissen, um welche der vier Situationen es sich handelt. Davon hängt ab, ob Sie überhaupt reagieren können und wie viel Zeit Sie haben.
1. Wertanpassung nach Anpassungsklausel
Bei vielen Sach- und Gebäudeverträgen ist eine automatische Anpassung vereinbart, etwa an den Baupreisindex. Steigen die Baukosten, steigen Versicherungssumme und Beitrag entsprechend mit.
Das ist keine Verschlechterung, sondern der Schutz vor Unterversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier in der Regel nicht, weil die Leistung im gleichen Maß steigt wie der Beitrag. Diesen Fall verwechseln viele Unternehmer mit einer Sanierung.
2. Echte Beitragserhöhung ohne Mehrleistung
Der Versicherer erhöht die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert. Hier entsteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist ab Zugang der Mitteilung.
3. Bestandssanierung
Der Versicherer stellt die Fortführung des Vertrags unter Bedingungen. Drei Instrumente kommen dabei zum Einsatz, oft in Kombination: höhere Prämie, Einführung oder Erhöhung eines Selbstbehalts, oder eine Einschränkung des Deckungsumfangs.
Ausgelöst wird das meist, wenn der Schadenbedarf eines einzelnen Vertrags über längere Zeit über dem Durchschnitt liegt. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kündigung durch den Versicherer.
4. Änderungskündigung
Formal eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot, den Vertrag zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Diese Form wird bei größeren Sanierungsaktionen genutzt und ist die einschneidendste Variante, weil ohne Ihre Zustimmung der Versicherungsschutz endet.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Was Sie jetzt nicht tun sollten
Diese Fehler kosten regelmäßig Geld oder Handlungsspielraum.
- Aus Ärger sofort kündigen. Solange kein Anschluss steht, ist der bestehende Vertrag Ihre Absicherung. Erst platzieren, dann kündigen.
- Vorschnell zustimmen. Mit der Annahme des Sanierungsangebots endet in der Regel das Sonderkündigungsrecht.
- Das Schreiben ablegen und später ansehen. Die Fristen sind kurz. Wer vier Wochen wartet, hat die Wahl oft schon verloren.
- Nur auf den Beitrag schauen. Ein neuer Selbstbehalt oder eine gestrichene Deckung wiegt im Schadenfall meist schwerer als ein paar Prozent Prämie.
- Neue Auflagen unterschreiben, ohne sie umsetzen zu können. Eine Obliegenheit, die im Betrieb nicht gelebt wird, ist gefährlicher als gar keine.
- Parallel unkoordiniert am Markt anfragen lassen. Das verbrennt Ihre Chancen bei genau den Häusern, die infrage kämen.
Welche Wege Sie haben
Fast immer gibt es mehr als die zwei Optionen annehmen oder gehen.
Was wir für Sie tun
Bei einer Prämienerhöhung geht es selten darum, schnell zu wechseln. Es geht darum, die Lage richtig zu bewerten und dann zu entscheiden.
1. Schreiben einordnen
Wir sehen uns an, um welche Art der Anpassung es sich handelt, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und wann die Frist abläuft.
2. Angebot durchrechnen
Nicht nur der Beitrag, sondern die gesamte Veränderung: Selbstbehalt, Deckungsumfang, Summen, Auflagen. Häufig ist ein moderat höherer Beitrag mit guter Deckung besser als ein günstiges Angebot mit Lücken.
3. Verhandeln
Mit Ihrer Vollmacht sprechen wir direkt mit dem Versicherer. Wo wir Argumente sehen, etwa nachgewiesene Prävention oder eine falsch zugeordnete Schadenhistorie, bringen wir sie ein.
4. Alternativen prüfen
Parallel klären wir, was der Markt für Ihr Risiko hergibt. Koordiniert, nicht per Streuanfrage, damit Ihre Position nicht beschädigt wird.
5. Empfehlung mit Begründung
Sie bekommen die Wege nebeneinander gestellt, mit unserer Empfehlung und dem Warum dazu. Entscheiden tun Sie.
- Das Schreiben des Versicherers, vollständig mit Anlagen
- Die aktuelle Police mit allen Nachträgen
- Den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre
- Was seit dem Vertragsabschluss im Betrieb verändert wurde
Was Betriebe dazu fragen
Darf der Versicherer die Prämie einfach erhöhen?
In den Grenzen des Vertrags und des Gesetzes ja. Üblich sind zwei Wege: die automatische Anpassung nach einer vertraglich vereinbarten Klausel, etwa an den Baupreisindex, und die Anpassung im Rahmen einer Bestandssanierung.
Der Versicherer muss die Anpassung mitteilen und begründen. Ob im konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt davon ab, ob mit dem Beitrag auch die Leistung steigt. Das prüfen wir anhand Ihres Vertrags.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
Wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht, ist die Frist kurz und läuft ab Zugang der Mitteilung. Je nach Vertrag sind das wenige Wochen.
Deshalb ist der wichtigste Rat auf dieser Seite: Legen Sie das Schreiben nicht zur Seite. Ein Anruf genügt, um die Frist zu klären, und der kostet nichts.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Kündigung?
Bei einer Sanierung läuft der Vertrag weiter, aber zu anderen Bedingungen: höhere Prämie, höherer Selbstbehalt, eingeschränkte Deckung oder neue Auflagen. Sie können zustimmen oder ablehnen.
Lehnen Sie ab und kommt keine Einigung zustande, folgt in der Regel die Kündigung durch den Versicherer. Manche Häuser sprechen die Kündigung auch gleich aus und verbinden sie mit einem neuen Angebot. Das nennt man Änderungskündigung, und sie ist einschneidender, weil ohne Ihre Zustimmung der Schutz endet.
Unsere Prämie steigt, obwohl wir keine Schäden hatten. Warum?
Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe. Bei Sach- und Gebäudeverträgen mit Anpassungsklausel steigt der Beitrag mit den Baukosten, ohne dass es mit Ihrem Betrieb zu tun hat. Seit 2020 sind die Baukosten erheblich gestiegen.
Daneben passen Versicherer ganze Risikogruppen an, unabhängig vom einzelnen Kunden. Wenn eine Branche insgesamt schlechte Verläufe zeigt, trifft die Anpassung auch Betriebe mit sauberer Historie. Das ist ärgerlich, aber gerade dann lohnt der Marktvergleich, weil Ihre gute Historie bei anderen Häusern ein Argument ist.
Sollen wir den höheren Selbstbehalt akzeptieren?
Das hängt von Ihrer Schadenhistorie und Ihrer Liquidität ab. Wenn Sie in den letzten Jahren kaum Kleinschäden hatten, ist ein höherer Selbstbehalt oft der günstigste Weg, die Prämie zu begrenzen.
Verhandelbar ist außerdem, dass der Selbstbehalt bei schadenfreiem Verlauf über einige Jahre wieder abschmilzt. Das wird selten von selbst angeboten, lässt sich aber häufig vereinbaren.
Lohnt sich ein Wechsel bei zehn Prozent mehr?
Meist nicht allein wegen der zehn Prozent. Ein Wechsel bedeutet Aufwand, eine neue Risikoprüfung und den Verlust einer gewachsenen Beziehung zum Versicherer, die im Schadenfall Wert hat.
Sinnvoll wird der Wechsel, wenn zusätzlich die Deckung schlechter wird, neue Auflagen dazukommen oder wenn sich zeigt, dass der Vertrag ohnehin nicht mehr zu Ihrem Betrieb passt. Genau das schauen wir uns an.
Was kostet uns die Prüfung?
Ein erstes Gespräch, in dem wir das Schreiben einordnen und die Frist klären, kostet nichts. Die vollständige Prüfung Ihres Bestands und die Verhandlung erbringen wir für unsere Mandanten, also nach Erteilung des Maklerauftrags.
Auch dann entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil unsere Vergütung in aller Regel in der Versicherungsprämie einkalkuliert ist. Näheres in unserer Erstinformation.
Lassen Sie uns kurz auf das Schreiben schauen
Wir sagen Ihnen, um welche Art der Anpassung es sich handelt, ob eine Frist läuft und welche Wege Sie haben. Kostenlos und unverbindlich.