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Nach einem Großschaden

Der Brand dauert Stunden, die Folgen oft Jahre. In dieser Zeit fallen Entscheidungen, die über die Höhe der Entschädigung und über Ihre künftige Versicherbarkeit bestimmen. Viele davon fallen in den ersten Wochen.

Wenn es gerade passiert ist Rufen Sie an, bevor Sie mit dem Regulierer Vereinbarungen treffen oder Abbrucharbeiten beauftragen. Manche Entscheidung lässt sich später nicht mehr korrigieren.

Zwei Aufgaben gleichzeitig

Nach einem Großschaden stehen Sie vor zwei Problemen, die beide dringend sind und sich gegenseitig beeinflussen.

Erstens die Regulierung. Sie müssen den Schaden abwickeln, Nachweise führen, den Wiederaufbau organisieren und dabei aufpassen, dass Sie keine Ansprüche verlieren. Der Versicherer hat dafür Fachleute, Sie meist nicht.

Zweitens die Zukunft. Ihr Vertrag wird nach der Regulierung möglicherweise gekündigt. Und ein Betrieb mit einem Großschaden in der Historie hat es am Markt deutlich schwerer. Was Sie in dieser Phase dokumentieren, entscheidet darüber, ob Sie in einem Jahr wieder Angebote bekommen.

Beides zusammen ist der Grund, warum wir in solchen Fällen früh dabei sein wollen. Nicht um den Regulierer zu bekämpfen, sondern damit die richtigen Dinge zur richtigen Zeit passieren.

Was jetzt dringend ist

  1. Schaden unverzüglich melden und den Umfang zunächst offen halten. Eine zu frühe Festlegung auf eine Schadenhöhe schadet.
  2. Nichts verändern, bevor der Sachverständige da war. Auch nicht aufräumen, so schwer das fällt. Die Brandstelle ist Beweismittel.
  3. Alles dokumentieren: Fotos, Videos, Inventarlisten, Auftragsbestände, Lieferverträge, Personalkosten.
  4. Eigenen Sachverständigen einschalten. Der Sachverständige des Versicherers arbeitet für den Versicherer. Sie dürfen einen eigenen beauftragen, und viele Verträge sehen ein Sachverständigenverfahren vor.
  5. Betriebsunterbrechung sofort mitdenken. Die Ansprüche entstehen ab dem ersten Tag, nicht erst nach dem Wiederaufbau.
  6. Fristen im Blick behalten. Für den Beginn der Wiederherstellung gelten vertragliche Fristen, deren Versäumnis den Neuwertanteil kosten kann.
Was weiterläuft, während nichts läuft
  • Löhne und Gehälter
  • Kredite und Leasingraten
  • Mieten und Pachten
  • Versorgungsverträge
  • Versicherungsbeiträge
Genau dafür ist die Betriebsunterbrechungsversicherung da. Ob sie ausreicht, entscheidet sich an der Haftzeit, und die ist in den meisten Verträgen zu kurz bemessen.
Das Brandgutachten Es klärt die Ursache, den Umfang und den Kostenrahmen. Es ist die Grundlage der Regulierung, und es ist später auch die Grundlage dafür, dass Sie am Markt wieder Angebote bekommen. Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Ausfertigung erhalten.
Der teuerste Fallstrick

Die Wiederherstellungsklausel

Dieser Punkt kostet Betriebe regelmäßig sechsstellige Beträge, und fast niemand kennt ihn, bevor er ihn erlebt hat.

Sachversicherungen entschädigen in der Regel zum Neuwert. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Zeitwert und der sogenannten Neuwertspitze, also der Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.

Die Neuwertspitze bekommen Sie aber nur, wenn Sie tatsächlich wiederherstellen, und zwar in gleicher Art und Zweckbestimmung. Das steht so oder ähnlich in den Bedingungen und wird von Gerichten wörtlich genommen.

In einem entschiedenen Fall war ein Gebäude abgebrannt, in dem ein Hotel mit Restaurant betrieben wurde. Der Eigentümer wollte an derselben Stelle ein Mehrfamilienhaus errichten. Der Versicherer zahlte die Neuwertspitze nicht, weil die Zweckbestimmung eine andere war. Das Gericht gab ihm recht.

Auch die Größe spielt eine Rolle. Gerichte haben eine Wiederherstellung verneint, wenn das neue Gebäude deutlich größer war oder mehr Geschosse hatte als das zerstörte.

Was das praktisch bedeutet

Der Moment nach einem Brand ist genau der Moment, in dem Unternehmer über Veränderungen nachdenken. Eine größere Halle, eine andere Nutzung, ein anderer Standort. Verständlich, denn man baut ja ohnehin neu.

Genau diese Überlegungen können die Neuwertspitze kosten. Wer umbauen oder erweitern will, sollte das vorher mit dem Versicherer klären und schriftlich vereinbaren.

Verhandelbar ist zum Beispiel, dass Sie einen Teil der Neuwertspitze erhalten und dafür beim Wiederaufbau frei sind. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, aber es kommt zustande, wenn man früh darüber spricht. Solche Vereinbarungen sollten Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben.

Drei Punkte, die Sie früh klären sollten
  • Bis wann muss die Wiederherstellung begonnen sein? Diese Frist steht im Vertrag und wird ernst genommen
  • Wie weit darf das neue Gebäude vom alten abweichen, in Größe, Bauart und Nutzung?
  • Sind Aufräum- und Abbruchkosten ausreichend gedeckt? Sie sind meist separat versichert und auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt
Warum Aufräumkosten so oft zu knapp sind Nach einem Vollbrand muss zurückgebaut werden, bevor überhaupt neu gebaut werden kann. Bei kontaminiertem Material, etwa nach einem Brand mit Kunststoffen oder Batterien, erreichen Entsorgungskosten schnell Beträge, die niemand kalkuliert hat. Prüfen Sie diese Position, bevor etwas passiert.
Die zweite Aufgabe

Wie Sie wieder versicherbar werden

Ein Großschaden in der Historie ist ein Hindernis, aber kein Ausschluss. Entscheidend ist nicht, dass es gebrannt hat. Entscheidend ist, was Sie danach gemacht haben.

Ein Betrieb, der sagt "das war Pech", bekommt Absagen. Ein Betrieb, der die Ursache benennt, die getroffenen Maßnahmen belegt und zeigt, dass sich dieser Fall so nicht wiederholen kann, bekommt Angebote. Der Unterschied liegt in der Dokumentation.

Was Ihre Unterlage später enthalten muss
  • Die festgestellte Brandursache aus dem Gutachten
  • Welche Maßnahmen daraufhin umgesetzt wurden, mit Datum und Nachweis
  • Was baulich anders gemacht wurde, etwa Brandabschnitte oder Trennung
  • Welche Technik nachgerüstet wurde, mit Abnahmeprotokollen
  • Welche organisatorischen Regeln neu gelten, mit Schulungsnachweisen
  • Wie die Einhaltung kontrolliert wird
  • Was noch geplant ist, mit Zeitschiene
Diese Unterlage entsteht am besten während des Wiederaufbaus, nicht ein Jahr später aus der Erinnerung.
Die Chance im Schaden

Der Wiederaufbau ist Ihr größter Hebel

Es klingt zynisch, ist aber so: Ein Betrieb, der nach einem Brand neu baut, kann den Brandschutz auf einen Stand bringen, der in einem Bestandsgebäude nie erreichbar wäre. Genau das macht ihn hinterher attraktiver für Versicherer als vorher.

Brandabschnitte richtig planen Im Neubau lassen sich Abschnitte so legen, dass ein Feuer nicht die gesamte Fläche erfasst. Nachträglich ist das in einer bestehenden Halle kaum machbar.
Löschtechnik von Anfang an Eine Anlage im Neubau mitzuplanen kostet einen Bruchteil dessen, was eine Nachrüstung im laufenden Betrieb verschlingt.
Trennung von Prozessen Lager, Produktion, Ladebereiche und Instandhaltung baulich zu trennen, verändert die Risikobewertung erheblich.
Früherkennung einplanen Brandmeldeanlage mit Aufschaltung, Wärmebildüberwachung kritischer Bereiche. Im Neubau eine Frage der Verkabelung, im Bestand ein Projekt.
Zufahrten und Löschwasser Was die Feuerwehr braucht, lässt sich bei der Planung berücksichtigen. Das zahlt sich in der Risikobewertung aus.
Den Versicherer früh einbeziehen Wer die Planung mit dem Risikoingenieur abstimmt, bevor gebaut wird, bekommt hinterher bessere Konditionen und vermeidet teure Nachrüstungen.
Der wichtigste Rat auf dieser Seite Sprechen Sie über den künftigen Versicherungsschutz, bevor die Baupläne fertig sind. Wir haben Fälle erlebt, in denen eine Halle exakt so wieder aufgebaut wurde wie vorher, weil niemand daran gedacht hat, dass sich damit auch das Versicherungsproblem exakt wiederholt.

Was wir übernehmen

Wir sind keine Anwälte und keine Sachverständigen. Wo es nötig ist, holen wir diese Fachleute dazu. Was wir tun, ist die Steuerung und die Verhandlung mit dem Versicherer.

In der Regulierung

  • Schadenmeldung und gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer
  • Prüfung, was der Vertrag tatsächlich hergibt, auch an Nebenkosten
  • Begleitung der Sachverständigen und des Regulierers
  • Verhandlung strittiger Positionen
  • Klärung der Wiederherstellungsfragen, bevor gebaut wird
  • Vermittlung von Sachverständigen und Sanierungsbetrieben aus unserem Netzwerk

Für die Zukunft

  • Aufbau der Dokumentation zu Ursache und Maßnahmen
  • Abstimmung des Brandschutzkonzepts mit dem, was Versicherer erwarten
  • Risikodarstellung für die spätere Ausschreibung
  • Gezielte Marktansprache bei den Häusern, die solche Risiken zeichnen
  • Neubemessung von Versicherungssummen und Haftzeiten

Wenn Ihr Schaden noch läuft und Sie einen anderen Makler haben, sprechen Sie zuerst mit ihm. Wenn Sie dort nicht die Unterstützung bekommen, die Sie in dieser Lage brauchen, rufen Sie uns an.

Häufigste Fehler nach einem Großschaden
  • Zu früh aufgeräumt und damit Beweise vernichtet
  • Abschlagszahlungen akzeptiert, ohne den Gesamtanspruch zu kennen
  • Eine Abfindungsvereinbarung unterschrieben, bevor der Umfang feststand
  • Umgeplant, ohne die Wiederherstellungsklausel zu beachten
  • Die Frist für den Wiederherstellungsbeginn übersehen
  • Die Betriebsunterbrechung zu spät geltend gemacht
  • Die Ursachenanalyse nie sauber dokumentiert
Häufige Fragen

Was Betriebe in dieser Lage fragen

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

In der Regel ja. Nach der Regulierung eines Schadens haben üblicherweise beide Seiten ein Kündigungsrecht mit kurzer Frist. Das gilt auch für Sie, was gelegentlich nützlich ist.

Wichtig ist, diesen Zeitpunkt nicht zu verschlafen. Wenn absehbar ist, dass der Versicherer kündigen wird, sollte die Suche nach einer Anschlussdeckung schon laufen. Mehr dazu auf unserer Seite Kündigung vom Versicherer.

Bekommen wir nach einem Großbrand überhaupt noch Versicherungsschutz?

In den meisten Fällen ja, aber nicht über eine Standardanfrage. Entscheidend ist, dass Sie belegen können, was die Ursache war und was Sie dagegen unternommen haben.

Ein Betrieb, der nach einem Brand neu gebaut und dabei den Brandschutz deutlich verbessert hat, ist für einen Underwriter oft interessanter als ein vergleichbarer Betrieb in einer alten Halle ohne Schadenhistorie. Das klingt widersprüchlich, ist aber die Logik der Risikobewertung.

Wir wollen größer wieder aufbauen. Geht das?

Möglich ja, aber es kann die Neuwertspitze kosten. Viele Bedingungen verlangen eine Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung. Gerichte haben eine Wiederherstellung verneint, wenn das neue Gebäude deutlich größer war oder anders genutzt wurde.

Klären Sie das unbedingt vorher und schriftlich mit dem Versicherer. Verhandelbar ist zum Beispiel, dass Sie einen Teil der Neuwertspitze erhalten und dafür in der Gestaltung frei sind. Lassen Sie solche Vereinbarungen anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Wie lange haben wir Zeit für den Wiederaufbau?

Das steht in Ihren Bedingungen. Üblich sind Fristen, innerhalb derer die Wiederherstellung sichergestellt sein muss, gerechnet ab dem Schadeneintritt. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert in der Regel den Anspruch auf die Neuwertspitze und bekommt nur den Zeitwert.

Das ist einer der Punkte, die wir sofort klären, wenn wir in einen laufenden Schaden kommen. Behördliche Verzögerungen lassen sich oft berücksichtigen, aber nur, wenn man rechtzeitig darüber spricht.

Sollen wir einen eigenen Sachverständigen beauftragen?

Bei größeren Schäden in der Regel ja. Der Sachverständige des Versicherers ist fachlich qualifiziert, arbeitet aber im Auftrag des Versicherers. Bei Bewertungsfragen liegen die Einschätzungen erfahrungsgemäß auseinander.

Viele Verträge sehen ein Sachverständigenverfahren vor, bei dem beide Seiten einen Sachverständigen benennen. Die Kosten dafür sind je nach Bedingungen teilweise mitversichert. Wir prüfen das und vermitteln Ihnen bei Bedarf jemanden aus unserem Netzwerk.

Ab wann können wir die Betriebsunterbrechung geltend machen?

Ab dem ersten Tag des Stillstands, nicht erst nach Abschluss des Wiederaufbaus. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, also Löhne, Mieten, Kredite und Versorgungsverträge.

Entscheidend ist die vereinbarte Haftzeit. Sie muss die gesamte Dauer abdecken: Räumung, Gutachten, Genehmigung, Ausschreibung, Bau, Lieferzeiten für Anlagentechnik, Inbetriebnahme und das Wiederanfahren der Kundenbeziehungen. In der Praxis sind die üblichen zwölf Monate bei genehmigungsbedürftigen Anlagen deutlich zu kurz.

Unser Makler kümmert sich nicht ausreichend. Können Sie übernehmen?

Das ist möglich, auch während eines laufenden Schadens. Sprechen Sie aber zuerst mit Ihrem bisherigen Betreuer, bevor Sie etwas ändern. Ein Wechsel mitten in der Regulierung bringt Reibung, die Sie in dieser Lage nicht brauchen.

Wenn Sie dort nicht weiterkommen, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir in der aktuellen Phase noch etwas bewirken können oder ob es sinnvoller ist, die Regulierung abzuschließen und danach neu aufzustellen.