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Private Krankenversicherung

Wenn der Beitrag steigt, denken viele zuerst ans Kündigen. Das ist fast immer der teuerste Weg. Es gibt einen besseren, und er steht Ihnen gesetzlich zu.

Warum die Beiträge gerade so stark steigen

Für 2026 haben die privaten Krankenversicherer die Beiträge im Durchschnitt um rund 13 Prozent angehoben. Einzelne Tarife liegen bei drei Prozent, andere bei über zwanzig.

Die Gründe liegen nicht bei den Versicherern allein. Medizinische Behandlungen werden teurer, neue Therapien kommen dazu, die Menschen werden älter. Dazu kommen niedrige Zinsen über viele Jahre, die den Aufbau der Rücklagen erschwert haben.

Wichtig zu wissen: Ein Versicherer darf die Beiträge nicht einfach erhöhen. Erst wenn die tatsächlichen Kosten die kalkulierten um einen gesetzlich festgelegten Wert übersteigen, ist eine Anpassung überhaupt zulässig. Ein unabhängiger Treuhänder muss ihr zustimmen, und die Finanzaufsicht prüft mit.

Das macht die Erhöhung nicht angenehmer. Es heißt aber, dass sie in aller Regel rechtlich in Ordnung ist und ein Widerspruch selten weiterhilft.

Der Fehler, der richtig teuer wird

Viele Privatversicherte denken bei einer Erhöhung als Erstes an einen Wechsel zu einem anderen Anbieter. Das ist meist die schlechteste Lösung.

Der Grund heißt Alterungsrückstellung. In jungen Jahren zahlen Sie mehr ein, als Ihre Behandlungen kosten. Dieses Geld wird angespart und verzinst, damit die Beiträge im Alter nicht explodieren. Über die Jahre wird daraus ein erheblicher Betrag.

Wenn Sie die Gesellschaft wechseln, bleibt ein Großteil davon zurück. Dazu kommt eine neue Gesundheitsprüfung, bei der jede Vorerkrankung zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen kann. Für Bestandskunden lohnt sich dieser Weg fast nie.

Was viele nicht wissen Sie haben ein gesetzliches Recht, innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Das steht in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Dabei bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten. Und bei gleichwertigen oder geringeren Leistungen ist keine neue Gesundheitsprüfung zulässig. Sie brauchen dafür keinen Anlass. Das Recht besteht jederzeit, auch ohne Beitragserhöhung.
Warum Ihnen das niemand sagt Ein Tarifwechsel senkt die Einnahmen des Versicherers. Von sich aus wird er Ihnen deshalb selten vorgeschlagen. Sie müssen den Anspruch aktiv einfordern, oder jemand tut es für Sie.
Die Wege

Was sich tatsächlich machen lässt

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Beitrag zu senken. Welche passt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Lebenssituation ab.

Tarifwechsel im eigenen Haus Der wichtigste Hebel. Rückstellungen bleiben, keine neue Gesundheitsprüfung bei gleichem oder geringerem Leistungsniveau. Oft lassen sich mehrere hundert Euro im Monat sparen.
Selbstbehalt anpassen Wer kleinere Rechnungen selbst zahlt, senkt den Beitrag spürbar. Sinnvoll, wenn Sie ohnehin selten zum Arzt gehen und die Summe im Ernstfall tragen können.
Bausteine überprüfen Manche Leistungen brauchen Sie nicht mehr oder haben Sie nie gebraucht. Die lassen sich abwählen, ohne dass der Kernschutz leidet.
Beitragsentlastung im Alter Ein zusätzlicher Baustein, mit dem Sie heute mehr zahlen, um im Ruhestand deutlich weniger zu zahlen. Für Selbstständige oft sinnvoll.
Zuschüsse ausschöpfen Angestellte sollten prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss voll ausgeschöpft wird. Rentner erhalten einen Zuschuss der Rentenversicherung, der oft nicht beantragt wurde.
Rückkehr in die gesetzliche Kasse Nur in engen Grenzen möglich, vor allem für Angestellte unter 55, deren Gehalt unter die Pflichtgrenze fällt. Für Selbstständige praktisch ausgeschlossen.
Was wir nicht tun Wir raten Ihnen nicht zu einem Anbieterwechsel, nur weil dabei eine Vergütung entsteht. Bei einem bestehenden Vertrag ist der interne Wechsel fast immer der bessere Weg, auch wenn er für uns weniger einbringt. Das ist einer der Punkte, an denen sich zeigt, in wessen Auftrag jemand arbeitet.
Für Selbstständige und Unternehmer

Warum das Thema Sie besonders betrifft

Als Selbstständiger tragen Sie den Beitrag allein, ohne Arbeitgeberanteil. Bei einer Erhöhung von dreizehn Prozent schlägt das voll durch.

Und der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Sie praktisch verschlossen. Sie sind also darauf angewiesen, dass Ihr Vertrag über Jahrzehnte tragfähig bleibt.

Genau deshalb lohnt sich hier regelmäßiges Nachschauen mehr als bei jedem anderen Vertrag. Wer alle paar Jahre prüft, statt einmalig abzuschließen und zu hoffen, fährt am Ende deutlich günstiger.

Was zusätzlich dazugehört
  • Krankentagegeld. Als Selbstständiger bekommen Sie kein Krankengeld. Wenn Sie ausfallen, hört das Einkommen auf, die Kosten laufen weiter
  • Die richtige Karenzzeit. Ab wann soll gezahlt werden? Je länger Sie warten können, desto günstiger der Beitrag
  • Pflegeabsicherung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten
  • Absicherung der Familie. Kinder und nicht erwerbstätige Partner sind in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert

Wie wir vorgehen

Ein Tarifwechsel ist kein Formular, das man ausfüllt. Er braucht eine Analyse, sonst tauscht man einen Beitrag gegen eine Lücke.

1. Bestand aufnehmen

Welcher Tarif, welche Bausteine, welcher Selbstbehalt, welche Risikozuschläge? Diese Unterlagen fordern wir mit Ihrer Vollmacht direkt bei der Gesellschaft an.

2. Leistungen bewerten

Was brauchen Sie wirklich, was war einmal wichtig, was haben Sie nie genutzt? Und wo wäre eine Kürzung gefährlich?

3. Zieltarife suchen

Innerhalb Ihrer Gesellschaft gibt es meist deutlich mehr Tarife, als Sie kennen. Auch solche, die nicht mehr aktiv verkauft werden. Wir sichten diese Tarifwelt.

4. Vergleichen, nicht nur rechnen

Wir stellen die Leistungen nebeneinander und zeigen Ihnen, wo sich etwas verändert. Ein niedrigerer Beitrag mit einer Lücke an der falschen Stelle ist kein Erfolg.

5. Wechsel beantragen und begleiten

Der Antrag muss richtig gestellt werden, damit keine unnötige Gesundheitsprüfung ausgelöst wird. Wir übernehmen das und begleiten den Vorgang bis zur Umstellung.

Wann Sie sich melden sollten
  • Sobald ein Schreiben zur Beitragsanpassung kommt
  • Wenn Ihr Beitrag mehr als etwa 15 Prozent Ihres Einkommens ausmacht
  • Wenn Sie den Tarif seit über fünf Jahren nicht geprüft haben
  • Vor dem Ruhestand, weil sich dann die Rechnung ändert
  • Wenn sich Ihre Familiensituation verändert
  • Wenn Sie sich selbstständig machen oder es gerade sind
Nach einer Beitragsanpassung besteht zudem ein befristetes Sonderkündigungsrecht. Auch deshalb sollte man solche Schreiben nicht ungelesen ablegen.

Bevor irgendein Antrag gestellt wird

Wenn in Ihrer Vorgeschichte etwas steht, und das ist ab einem gewissen Alter fast immer der Fall, entscheidet sich hier, ob Sie einen Zuschlag zahlen, einen Ausschluss bekommen oder überhaupt angenommen werden.

Der übliche Weg ist, einen Antrag zu stellen und abzuwarten. Wir machen das anders.

Wir fragen anonym an

Bevor Ihr Name irgendwo auftaucht, fragen wir bei mehreren Gesellschaften anonym an: Wie würdet ihr diesen Fall bewerten? Zu welchen Bedingungen?

Der Vorteil ist doppelt. Sie sehen, welche Gesellschaft Sie zu welchen Konditionen nimmt, statt sich mit dem ersten Angebot zufriedenzugeben. Und es entsteht kein Eintrag in einem Register, der spätere Anträge belastet.

Eine Ablehnung wird nämlich vermerkt und ist für andere Versicherer sichtbar. Wer auf eigene Faust drei Anträge stellt und zweimal abgelehnt wird, hat seine Ausgangslage verschlechtert, bevor er richtig angefangen hat.

Wir bereiten Ihre Vorgeschichte auf

Vor der Anfrage gehen wir Ihre Historie gemeinsam durch. Was steht in der Akte, wie ist es zu erklären, was ist längst ausgeheilt.

Und wo es sinnvoll ist, besorgen wir Bestätigungen von Ihren Ärzten. Eine Rückenbehandlung vor sechs Jahren ohne Folgen und ohne Wiederholung wird anders bewertet, wenn das jemand schriftlich bestätigt, als wenn nur eine Diagnose im Raum steht.

Das ist der Punkt, an dem sich Zuschläge vermeiden oder deutlich reduzieren lassen. Nicht durch Verschweigen, sondern durch Einordnen.

Und wir sprechen mit den Risikoprüfern

Bei schwierigeren Fällen reicht ein Formular nicht. Dann sprechen wir direkt mit den Menschen, die entscheiden, und legen den Fall so dar, wie er ist.

Das ist Handwerk, das Zeit kostet und über ein Vergleichsportal nicht abbildbar ist. Für Sie macht es den Unterschied zwischen einem Zuschlag von dreißig Prozent und keinem.

Was das praktisch bedeutet Sie stellen keinen Antrag ins Ungewisse. Wenn wir zu Ihnen kommen, wissen wir bereits, welche Gesellschaften Sie nehmen und zu welchen Bedingungen. Sie entscheiden auf Grundlage von Antworten, nicht von Hoffnungen. Und Ihre Ausgangslage bleibt sauber. Es gibt keinen Vermerk über eine Ablehnung, der Sie in fünf Jahren wieder einholt. Der Aufwand dafür liegt bei uns. Für Sie ist das Vorgehen dasselbe wie sonst: ein Gespräch, in dem wir Ihre Vorgeschichte durchgehen.
Die Auswahl

Worauf wir außer dem Preis schauen

Ein Vergleichsprogramm sortiert nach Beitrag. Das ist die am wenigsten aussagekräftige Größe bei einer Entscheidung, die Sie einmal im Leben treffen.

Wie schnell wird reguliert?

Sie strecken Ihre Arztrechnungen vor und bekommen sie erstattet. Wie lange das dauert, entscheidet darüber, ob die private Krankenversicherung im Alltag angenehm ist oder anstrengend.

Die Spanne im Markt ist erheblich. Es gibt Gesellschaften, bei denen eine Erstattung Wochen braucht und bei denen man nachfassen muss.

Und es gibt inzwischen Häuser, die Rechnungen automatisiert prüfen und innerhalb von etwa 48 Stunden auszahlen. Ohne Rückfrage, ohne dass jemand den Vorgang manuell anfasst.

Das ist ein Unterschied, den man täglich merkt und der in keinem Vergleich auftaucht.

Wie oft wurde erhöht?

Der heutige Beitrag sagt wenig darüber aus, was Sie in zwanzig Jahren zahlen. Die Anpassungshistorie schon.

Wir sehen uns an, wie oft und wie stark eine Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten angepasst hat, und zwar im Vergleich zu anderen. Manche Häuser passen seltener, dafür stärker an, andere regelmäßig und moderat.

Wer heute den günstigsten Tarif nimmt, hat in zwanzig Jahren möglicherweise den teuersten. Und dann ist ein Wechsel kaum noch möglich, weil die Alterungsrückstellungen nicht vollständig mitgehen.

Und wie ist der Bestand aufgestellt?

Eine Gesellschaft mit vielen jungen Versicherten und stabilem Neuzugang kalkuliert anders als eine mit überaltertem Bestand. Das wirkt langfristig auf Ihren Beitrag.

Die Fragen, die wir stellen
  • Wie lange dauert eine Erstattung im Schnitt?
  • Wird automatisiert geprüft oder manuell bearbeitet?
  • Wie oft wurde in den letzten zwanzig Jahren angepasst?
  • Wie stark, verglichen mit dem Marktdurchschnitt?
  • Wie hoch sind die Alterungsrückstellungen?
  • Wie ist der Bestand strukturiert?
  • Wie großzügig wird bei Grenzfällen entschieden?
  • Gibt es Tarife, in die später gewechselt werden kann?
Keine dieser Fragen beantwortet ein Vergleichsrechner. Sie beantwortet jemand, der den Markt seit Jahren beobachtet und weiß, wie die einzelnen Häuser arbeiten. Und der letzte Punkt ist der, der in zwanzig Jahren zählt: Ob es innerhalb der Gesellschaft Tarife gibt, in die Sie unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellungen wechseln können.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Was ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG?

Ein gesetzliches Recht, innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten und werden auf den neuen Tarif angerechnet.

Wechseln Sie in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen, ist keine neue Gesundheitsprüfung zulässig. Nur für echte Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen. Sie brauchen für diesen Wechsel keinen Anlass, das Recht besteht jederzeit.

Sollte ich zu einem anderen Versicherer wechseln?

Bei einem bestehenden Vertrag fast nie. Sie würden den größten Teil Ihrer Alterungsrückstellungen verlieren und müssten eine neue Gesundheitsprüfung bestehen. Vorerkrankungen führen dann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Sinnvoll ist ein Anbieterwechsel eigentlich nur bei sehr jungen Verträgen oder in besonderen Konstellationen. Wir prüfen zuerst immer, was innerhalb Ihrer Gesellschaft möglich ist.

Kann ich gegen die Beitragserhöhung Widerspruch einlegen?

In Einzelfällen lohnt eine rechtliche Prüfung, etwa wenn formale Begründungspflichten nicht eingehalten wurden. Es gab dazu in der Vergangenheit Rechtsprechung zugunsten von Versicherten.

In den meisten Fällen ist die Anpassung aber korrekt, weil ein unabhängiger Treuhänder zustimmen muss und die Finanzaufsicht mitprüft. Der praktisch wirksamere Weg ist deshalb der Tarifwechsel, nicht der Widerspruch. Für die rechtliche Prüfung braucht es einen Anwalt, das dürfen wir nicht leisten.

Verschlechtert sich mein Schutz, wenn der Beitrag sinkt?

Nicht zwangsläufig. Häufig entsteht die Ersparnis dadurch, dass ein alter Tarif teuer geworden ist, während ein neuerer bei ähnlichen Leistungen günstiger kalkuliert ist.

Wo tatsächlich Leistungen wegfallen, sagen wir Ihnen das vorher und zeigen, was es bedeutet. Sie entscheiden dann, ob der Verzicht für Sie tragbar ist. Ein Wechsel, bei dem Sie später in eine Lücke fallen, ist kein Erfolg.

Wie viel lässt sich sparen?

Das hängt vollständig von Ihrem Tarif ab. Bei alten, teuren Tarifen sind deutliche Beträge möglich, bei einem bereits günstigen Tarif eher wenig.

Eine seriöse Zahl können wir erst nennen, wenn wir Ihre Unterlagen gesehen haben. Wer vorher eine Prozentzahl verspricht, rät. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen aber ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.

Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur in engen Grenzen. Für Angestellte unter 55 ist es möglich, wenn das Bruttoeinkommen unter die Pflichtgrenze fällt. Für Selbstständige ist der Weg praktisch verschlossen, solange die Selbstständigkeit besteht.

Ab 55 wird es sehr schwierig. Deshalb ist es wichtig, die private Absicherung so aufzustellen, dass sie langfristig tragfähig bleibt, statt auf einen Rückweg zu hoffen.

Was ist der Basistarif?

Ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Er ist als Auffanglösung bei finanzieller Notlage gedacht.

Die Leistungen entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Kasse, sind also deutlich geringer als in üblichen Privattarifen. Als letzte Möglichkeit sinnvoll, als Ziel eines Wechsels selten.

Was kostet die Prüfung bei Ihnen?

Das Erstgespräch kostet nichts. Wir sagen Ihnen darin, ob wir bei Ihrem Vertrag Ansatzpunkte sehen.

Die vollständige Analyse erbringen wir für unsere Mandanten. Auch dann entstehen in aller Regel keine zusätzlichen Kosten, weil unsere Vergütung in der Prämie einkalkuliert ist. Näheres in unserer Erstinformation.

Lassen Sie Ihren Tarif prüfen

Wir sehen nach, welche Tarife Ihre Gesellschaft noch führt und was das für Sie bedeuten würde. Kostenlos und unverbindlich.